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Versicherungsprämien steigen 2027

Die Kfz-Versicherungen werden 2027 zum Teil teurer. Ein Versicherungswechsel kann sich lohnen. Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber, wie Sie als Versicherter oder Versicherte Geld sparen können und welche Bedeutung das Sonderkündigungsrecht hat.

Neue Typklassen 2027

VW T7 Multivan wird günstiger - Citroen C4 teurer

Für rund 7,4 Millionen deutsche Autofahrer verschlechtert sich die Typklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Etwa 5,1 Millionen werden hingegen günstiger eingestuft, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Für knapp 30 Millionen Versicherte oder 71 Prozent ändert sich nichts.

 

Größere Sprünge bleiben wie üblich die Ausnahme. Meist verändern sich Modelle lediglich um eine oder zwei Klassen. So wird etwa der VW T7 Multivan 2.0 TDI in der Haftpflichtversicherung künftig zwei Klassen günstiger eingestuft. Beim Mercedes GLC 200 4Matic verbessert sich die Einstufung um eine Klasse. In die Gegenrichtung geht es beim Citroen C4 1.2, der um zwei Klassen nach oben rutscht.

So kommt die Typklasseneinteilung zustande

Grundlage der Typklasseneinteilung ist die Schadens- und Unfallbilanz der einzelnen Modelle. In der Haftpflichtversicherung reichen sie von Klasse 10 bis 25, in der Vollkasko von 10 bis 34 und in der Teilkasko von 10 bis 33. Während bei der Haftpflicht vor allem die Schäden anderer Verkehrsteilnehmer entscheidend sind, berücksichtigen die Kaskoversicherungen auch selbst verschuldete Schäden sowie Risiken wie Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfälle. Entsprechend spielt auch der Wert des Fahrzeugs eine wichtige Rolle.

Abfrageformular des GDV zur Typklasseneinstufung

So finden Sie die Typklasse für Ihr Fahrzeug heraus

Der GDV bietet online eine Typklassenabfrage an. Nach Eingabe der Fahrzeugdaten werden hier die Typklassen für die Haftpflicht-, die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung angezeigt.

Weitere Faktoren bestimmen den Versicherungsbeitrag

Die GDV-Einstufung ist für Versicherer unverbindlich, kann aber ab sofort bei Neuverträgen angewendet werden. Für bestehende Verträge greift sie mit Beginn des neuen Versicherungsjahres. Die Typklasse ist aber nur eine von mehreren Faktoren, die den Versicherungsbeitrag bestimmen. Daneben spielen etwa Halter, Regionalklassen und Jahresfahrleistung eine Rolle. 

Alles rund um die Kündigung

Erhalten Versicherte eine höhere Rechnung, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Eine bessere Einstufung in den Schadenfreiheitsrabatt bleibt dabei unberücksichtigt. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung möglich. Entscheidend ist somit der Eingang der Rechnung beim Versicherten.

 

ACE-Tipp: „Es kommt nicht auf den Gesamtbetrag an. Der Kunde hat ein Wahlrecht. Schon wenn eine Sparte, etwa die Haftpflicht, minimal steigt, kann der gesamte Vertrag gekündigt werden, auch wenn gleichzeitig die Vollkasko deutlich billiger wird“, erläutert Ulrich Loske, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Duisburg.

Regulär, falls keine Erhöhung der Prämie erfolgt, können Kfz-Versicherungen einen Monat vor Hauptfälligkeit gekündigt werden. Bisher war der Stichtag für viele Autobesitzer daher der 30. November. Das ist aber nun oft hinfällig. Eine höhere Rechnung ist auch im laufenden Jahr möglich. Denn der reguläre Kündigungstermin wird von immer mehr Versicherungen über das ganze Jahr verteilt.

 

ACE-Tipp: Autokunden und Autokundinnen müssen besonders aufpassen. Wer regulär kündigen will, muss in seinen Vertrag schauen und das mindestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit tun.

Größter Sparhebel in der Autoversicherung ist der Versicherungswechsel. Noch immer gibt es große Unterschiede bei den Prämien. Das zeigt eine aktuelle Stichprobe von 62 Tarifen über das Vergleichsportal Nafiauto.de. Danach kann man bei einem hohen Tarif-Niveau über 60 Prozent der Prämie sparen, wenn vom teuersten zum günstigsten Anbieter gewechselt wird. Wer vom teuersten Anbieter in einen preislich durchschnittlichen Tarif umsteigt, spart immer noch rund 38 Prozent.

 

ACE-Tipp: Ein Versicherungswechsel ist auch beim Fahrzeugkauf und nach einem Schaden möglich.

Grundsätzlich sollte die Kfz-Versicherung den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. Das neutrale Portal nafiauto.de bietet Orientierung. Da NAFI nicht als kommerzieller Versicherungsmakler arbeitet, ist ein direkter Abschluss nicht möglich. Der Kunde muss daher nochmals beim ausgewählten Versicherer anfragen.

Seniorinnen und Senioren müssen für die Kfz-Versicherung deutlich tiefer in die Tasche greifen. Die hohen Alterszuschläge in der Autoversicherung sind aber laut der Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keine Diskriminierung. Denn ältere Menschen verursachen im Schnitt mehr und teurere Schäden als Fahrerinnen und Fahrer in mittleren Jahren. Gleichzeitig verfügen sie in der Regel über einen hohen Schadenfreiheitsrabatt, der den absoluten Zuschlag abmildert. Eine Stichprobe über das Vergleichsportal Nafiauto.de mit unverändertem Schadenfreiheitsrabatt zeigt, dass etwa eine Autofahrerin oder ein Autofahrer im Alter von 80 Jahren zwischen 1,9  bis 2,5-mal so viel für die Kfz-Versicherung zahlen müssen als ein 40-Jähriger.

 

ACE-Tipp: Ein Marktvergleich ist auch für Seniorinnen und Senioren sinnvoll, um die besten Konditionen zu ermitteln.

Erhalten Versicherte eine höhere Rechnung, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Eine bessere Einstufung in den Schadenfreiheitsrabatt bleibt dabei unberücksichtigt. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung möglich. Entscheidend ist somit der Eingang der Rechnung beim Versicherten.

 

ACE-Tipp: „Es kommt nicht auf den Gesamtbetrag an. Der Kunde hat ein Wahlrecht. Schon wenn eine Sparte, etwa die Haftpflicht, minimal steigt, kann der gesamte Vertrag gekündigt werden, auch wenn gleichzeitig die Vollkasko deutlich billiger wird“, erläutert Ulrich Loske, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Duisburg.

Regulär, falls keine Erhöhung der Prämie erfolgt, können Kfz-Versicherungen einen Monat vor Hauptfälligkeit gekündigt werden. Bisher war der Stichtag für viele Autobesitzer daher der 30. November. Das ist aber nun oft hinfällig. Eine höhere Rechnung ist auch im laufenden Jahr möglich. Denn der reguläre Kündigungstermin wird von immer mehr Versicherungen über das ganze Jahr verteilt.

 

ACE-Tipp: Autokunden und Autokundinnen müssen besonders aufpassen. Wer regulär kündigen will, muss in seinen Vertrag schauen und das mindestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit tun.

Größter Sparhebel in der Autoversicherung ist der Versicherungswechsel. Noch immer gibt es große Unterschiede bei den Prämien. Das zeigt eine aktuelle Stichprobe von 62 Tarifen über das Vergleichsportal Nafiauto.de. Danach kann man bei einem hohen Tarif-Niveau über 60 Prozent der Prämie sparen, wenn vom teuersten zum günstigsten Anbieter gewechselt wird. Wer vom teuersten Anbieter in einen preislich durchschnittlichen Tarif umsteigt, spart immer noch rund 38 Prozent.

 

ACE-Tipp: Ein Versicherungswechsel ist auch beim Fahrzeugkauf und nach einem Schaden möglich.

Grundsätzlich sollte die Kfz-Versicherung den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. Das neutrale Portal nafiauto.de bietet Orientierung. Da NAFI nicht als kommerzieller Versicherungsmakler arbeitet, ist ein direkter Abschluss nicht möglich. Der Kunde muss daher nochmals beim ausgewählten Versicherer anfragen.

Seniorinnen und Senioren müssen für die Kfz-Versicherung deutlich tiefer in die Tasche greifen. Die hohen Alterszuschläge in der Autoversicherung sind aber laut der Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keine Diskriminierung. Denn ältere Menschen verursachen im Schnitt mehr und teurere Schäden als Fahrerinnen und Fahrer in mittleren Jahren. Gleichzeitig verfügen sie in der Regel über einen hohen Schadenfreiheitsrabatt, der den absoluten Zuschlag abmildert. Eine Stichprobe über das Vergleichsportal Nafiauto.de mit unverändertem Schadenfreiheitsrabatt zeigt, dass etwa eine Autofahrerin oder ein Autofahrer im Alter von 80 Jahren zwischen 1,9  bis 2,5-mal so viel für die Kfz-Versicherung zahlen müssen als ein 40-Jähriger.

 

ACE-Tipp: Ein Marktvergleich ist auch für Seniorinnen und Senioren sinnvoll, um die besten Konditionen zu ermitteln.

Telematik-Tarife (Fahrstil-Tarife)

Telematik-Tarife (Fahrstil-Tarife)

Prämie senken: Wer „gut“ Auto fährt, kann bei einigen Kfz-Versicherern seine Prämie deutlich reduzieren. Bei den sogenannten Telematik-Tarifen in der Autoversicherung wird technisch – etwa per Smartphone oder Sensor – der Fahrstil analysiert. Wer passiv fährt, erhält eine gute Bewertung.

 

Fahranfänger profitieren: Da Führerscheinneulinge noch keinen hohen Schadenfreiheitsrabatt erfahren haben, lohnt sich für sie ein Telematik-Rabatt besonders. Doch auch fitte Seniorinnen und Senioren können sparen und ihren Alterszuschlag mildern.

Telematik-Tarife (Fahrstil-Tarife)

Elektroautos versichern

Tarife für E-Autos: Beim Schutz von E-Autos gibt es marktweit immer weniger Unterschiede. Vor allem das „Herzstück“ des Elektroautos, der Akku, genießt nun fast überall Allgefahrenschutz. Somit sind alle Schäden abgesichert – auch Bedienungsfehler, die beispielsweise beim Laden entstehen können. Hochwertige Tarife leisten zudem den Neuwert, wenn der Akku einen Schaden erleidet. Wer aber mit leerem Akku liegenbleibt, erhält von der Kfz-Versicherung in aller Regel keine Pannenhilfe. ACE-Mitglieder erhalten in so einem Fall durch den ACE Hilfe.

 

Elektroauto günstiger? Schonfrist in der Versicherung vorbei! E-Autos können in der Versicherung teurer sein als vergleichbare Verbrenner. Die Zeit der Besserstellung ist für die neue Motorisierungsart vorbei. Auch bei E-Autos sollte die Kundschaft Anbieter vergleichen. Bei rund der Hälfte der Vollkaskotarife für E-Autos verlangen die Kfz-Versicherer aktuell höhere Prämien als für vergleichbare Verbrenner. Das geht aus einer Modellstudie des Onlineportals Verivox hervor. 

 

In der Statistik „angekommen“: In der Vergangenheit hatten die Versicherungen E-Fahrzeuge lange Zeit deutlich günstiger eingestuft. Ein Grund war, dass es keine ausreichenden Schadendaten für die neue Motorisierungsart gab. Zudem versuchten die Assekuranzen, die lukrative Zielgruppe der E-Autokäufer durch Öko-Rabatte an sich zu binden. Nun sind die Fahrzeuge voll in der Statistik angekommen. Das bestätigt eine Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Unfallschäden an einem Elektroauto kosten deutlich mehr als bei einem vergleichbaren Auto mit Verbrennungsmotor“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zwar werden in der Vollkasko-Versicherung für Stromer bis zu 20 Prozent weniger Schäden gemeldet als bei vergleichbaren Verbrennern, aber jeder Schaden kostet im Schnitt bis zu 25 Prozent mehr.

 

Neuwertschutz besonders wichtig: Für Kundinnen und Kunden, die ihr Auto online selbst versichern, haben gewerbsmäßige Portale oft ein Handikap: Es werden erst einmal Billig-Tarife angezeigt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen also selbst „auf den Trichter“ kommen, dass sie beispielsweise „grobe Fahrlässigkeit“ abdecken und zudem eine lange Neuwertentschädigung vereinbaren sollten. Am Markt ist hier viel möglich, etwa 24, 36 oder gar 60 Monate. Gerade für E-Fahrzeuge - mit schnellem Wertverfall - gilt es, auf eine lange Neuwertentschädigung zu achten.

Darauf sollten Sie bei der Versicherung besonders achten

Kfz-Haftpflicht: Hier gibt es kaum Leistungsunterschiede. Folgende Versicherungssummen sollten festgelegt werden:

 

  • für jeden Geschädigten eine Summe von 50 Millionen Euro

 

  • für den Gesamtschaden 100 Millionen Euro

 

 

Kaskoversicherung: Demgegenüber müssen die Autofahrenden hier auf die Leistungen achten, die mitversichert werden sollten:

 

  • Fahrfehler: grob fahrlässige

 

  • Tierkollision: jede Art von Tier

 

  • Fahrerschutzversicherung: Sie zahlt, wenn der Fahrer oder die Fahrerin sich bei einem selbst verschuldeten Unfall verletzt.

 

  • Neuwagen: Eine lange, mindestens 36-monatige Entschädigungsfrist zum Neupreis. Den vollen Kaufpreis bekommen Autofahrende dann ersetzt, wenn der Wagen gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet. 

Auto stehen lassen: Sparen kann man nicht nur durch den Wechsel zu einem anderen Versicherer. Wer öfter die Umwelt schont und auf Rad, Bahn oder ein anders alternatives Verkehrsmittel umsteigt, schont auch den Geldbeutel: Die Autoversicherung wird günstiger. Dafür muss der Kunde seine künftige „grüne“ Jahreskilometerleistung im Voraus schätzen und der Versicherung melden.

Teilkaskoversicherung (TK): Klassisch ist hier eine Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schaden üblich.

 

Vollkaskoversicherung (VK):  Hier sind 300 Euro Selbstbeteiligung üblich. Wer diese Eigenbeteiligung auf 500 (TK) und 1.000 Euro (VK) erhöht, kann im Schnitt rund 20 Prozent Prämie sparen, wie unsere Stichprobe in einem Vergleichsrechner zeigt.

Fahrer-Beschränkung: Deutlich sparen kann man, wenn man die Nutzung des Autos auf wenige Personen, etwa die Eheleute, den Partner oder die Partnerin beschränkt, weil etwa die Kinder schon „aus dem Haus“ sind und ein eigenes Fahrzeug haben.

Partnerwerkstatt lohnt: Günstig ist ein Partnerwerkstatt-Tarif. Der Autofahrer muss dann nach einem Kaskoschaden in die von der Versicherung empfohlene Werkstatt fahren. Der Nachlass auf die Kaskoprämie liegt meist bei rund 20 Prozent. Nach Haftpflichtschäden, wenn man Opfer eines Unfalls wird, gilt die Pflicht zur Nutzung der Partnerwerkstatt nicht.

 

Kfz-Haftpflicht: Hier gibt es kaum Leistungsunterschiede. Folgende Versicherungssummen sollten festgelegt werden:

 

  • für jeden Geschädigten eine Summe von 50 Millionen Euro

 

  • für den Gesamtschaden 100 Millionen Euro

 

 

Kaskoversicherung: Demgegenüber müssen die Autofahrenden hier auf die Leistungen achten, die mitversichert werden sollten:

 

  • Fahrfehler: grob fahrlässige

 

  • Tierkollision: jede Art von Tier

 

  • Fahrerschutzversicherung: Sie zahlt, wenn der Fahrer oder die Fahrerin sich bei einem selbst verschuldeten Unfall verletzt.

 

  • Neuwagen: Eine lange, mindestens 36-monatige Entschädigungsfrist zum Neupreis. Den vollen Kaufpreis bekommen Autofahrende dann ersetzt, wenn der Wagen gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet. 

Auto stehen lassen: Sparen kann man nicht nur durch den Wechsel zu einem anderen Versicherer. Wer öfter die Umwelt schont und auf Rad, Bahn oder ein anders alternatives Verkehrsmittel umsteigt, schont auch den Geldbeutel: Die Autoversicherung wird günstiger. Dafür muss der Kunde seine künftige „grüne“ Jahreskilometerleistung im Voraus schätzen und der Versicherung melden.

Teilkaskoversicherung (TK): Klassisch ist hier eine Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schaden üblich.

 

Vollkaskoversicherung (VK):  Hier sind 300 Euro Selbstbeteiligung üblich. Wer diese Eigenbeteiligung auf 500 (TK) und 1.000 Euro (VK) erhöht, kann im Schnitt rund 20 Prozent Prämie sparen, wie unsere Stichprobe in einem Vergleichsrechner zeigt.

Fahrer-Beschränkung: Deutlich sparen kann man, wenn man die Nutzung des Autos auf wenige Personen, etwa die Eheleute, den Partner oder die Partnerin beschränkt, weil etwa die Kinder schon „aus dem Haus“ sind und ein eigenes Fahrzeug haben.

Partnerwerkstatt lohnt: Günstig ist ein Partnerwerkstatt-Tarif. Der Autofahrer muss dann nach einem Kaskoschaden in die von der Versicherung empfohlene Werkstatt fahren. Der Nachlass auf die Kaskoprämie liegt meist bei rund 20 Prozent. Nach Haftpflichtschäden, wenn man Opfer eines Unfalls wird, gilt die Pflicht zur Nutzung der Partnerwerkstatt nicht.

 

Scahdenersatz

Schadenersatz nach einem Unfall? Anspruch prüfen!

 

Nach einem Unfall: Viele Menschen haben jahrelang keinen Verkehrsunfall. Wenn es dann kracht, kennen viele ihre Rechte nicht. Von dieser Unwissenheit profitieren vor allem Versicherungskonzerne. Alleingelassen müssen Unfallopfer damit rechnen, dass Assekuranzen im Schnitt 20 Prozent der berechtigten Ansprüche kürzen, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) feststellt. Das sollten Betroffene verhindern. 

 

Alle Beweise sichern: Die größte Chance auf Schadenersatz haben Unfallopfer, die bestmöglich Daten und Sachverhalte dokumtentieren und vorsichtig mit eigenen Daten und Auskünften umgehen. So gehen Sie am besten vor:

 

Vor Ort

- Fotos vom Unfall bzw. der Unfallstelle

- Versicherungsdaten des Unfallgegners und die seines Fahrzeugs 

- Kontaktdaten möglicher Unfallzeugen

- Kein Schuldeingeständnis am Unfallort geben

 

Im Nachheinein

- ein Gutachten erstellen lassen

- durch den Unfall entstandene körperliche Beeinträchtigungen durch einen Arzt dokumentieren lassen

- einen Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht einschalten 

 

 

Gut zu Wissen:

 

Der Betroffene darf bei Unfällen auf Kosten der gegnerischen Versicherung eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten. Die Schadensregulierung sollte keinesfalls der gegnerischen Versicherung überlassen werden, auch wenn sie einen Schadenservice oder eine direkte Zahlung anbietet. Die gegnerische Versicherung will nämlich den Schaden im eigenen Interesse klein halten. Bei einer Direktregulierung durch die Versicherung besteht die Gefahr, dass nicht alle berechtigten Ansprüche ausgeglichen werden. 

 

Bei reinen Kaskoschäden, wie Wild-, Glas oder Diebstahl, müssen beim Streit mit der Versicherung die Anwaltskosten vom Betroffenen selbst getragen werden, wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat. Leistet der Kaskoversicherer nicht, obwohl gemahnt wurde, kann auf Kosten der Assekuranz ein Anwalt eingeschaltet werden. 

 

Dieses Recht gilt nach einem Unfall gegenüber dem gegnerischen Versicherer:

- freie Wahl der Werkstatt

- freie Entscheidung den Wagen reparieren oder nicht reparieren zu lassen. 

 

 

ACE-Tipp: Nach einem Unfall können ACE-Mitglieder unter der Rufnummer 0711 530 33 88 33  einen ACE-Vertrauensanwalt vermittelt bekommen. Dort erhalten Sie eine erste juristische Hilfe. Das kann sehr sinnvoll sein, denn die Schadenregulierung kann selbst bei scheinbar klarer Schuldfrage kompliziert sein.

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