Was ist passiert?
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) in Berlin ist die Prüfstelle aller Prüforganisationen. Gutachter hatten in der Vergangenheit festgestellt, dass die Messgeräte, die bei Hauptuntersuchungen (HU) verwendet werden, nicht den geltenden Bestimmungen entsprachen. Konkret gab es Probleme mit der
Kalibrierung. Betroffen waren alle 17 Prüforganisationen. Die DAkks hatte zunächst eine Fristverlängerung eingeräumt. Erneute Prüfungen im vergangenen Jahr hatten ergeben, dass die "messtechnische Rückführung" der Messgeräte nicht den geltenden Bestimmungen entsprach. Daraufhin hat die DAkkS die Akkreditierung aller Prüforganisationen für die Hauptuntersuchung (HU) am 10. Dezember 2015 ausgesetzt.
Was bedeutet messtechnische Rückführung?
Die Messergebnisse eines Geräts werden mit einem Referenzwert verglichen, um so die Richtigkeit der Messergebnisse sicherzustellen. Laut DAkkS sind richtige Messergebnisse durch die Vergleichbarkeit mit sogenannten "nationalen Normalen" gekennzeichnet. Denn Messergebnisse sind normalerweise nie ganz genau. Messgeräte, die mit den nationalen Normalen verglichen werden, weisen größere Ungenauigkeiten auf. Die exakte Bestimmung dieser Ungenauigkeiten ist ein wesentlicher Bestandteil der messtechnischen Rückführung. Grundsätzlich, sagt die DAkkS, muss sichergestellt sein, dass die Ungenauigkeit klein genug ist, um Grenzwert-Überschreitungen messen zu können.
Bedeutet das, dass die Messgeräte der Prüforganisationen nicht korrekt messen?
Nein, die Aussetzung der Akkreditierung bedeutet nicht, dass die Geräte tatsächlich falsch messen. Die Prüfgesellschaften sollen Anforderungen an die Dokumentation, welche Messgeräte eingesetzt wurden, nicht erfüllt haben. Laut DAkks war damit "eine wesentliche Voraussetzung für richtiges Messen nicht gegeben".
Was sagen die Prüforganisationen dazu?
Der Verband der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) sagt in einer Stellungnahme, dass es "ausschließlich um Änderungen auf EU-Ebene und die Umsetzung der europäischen Vorgaben in Deutschland" geht. Dabei soll das Verfahren der Eichung von Messgeräten bei der Hauptuntersuchung durch andere Dokumentationspflichten ersetzt werden. Es geht also nicht um die Messgenauigkeit, sondern um die Dokumentation.
Meine Hauptuntersuchung ist fällig – ist die dann überhaupt noch gültig?
Ja. Zwar wurde die Akkreditierung ausgesetzt, die DAkkS kann aber keine Zulassung entziehen, das ist Ländersache. Und die Länder haben den Prüforganisationen die Anerkennung nicht entzogen. Vermutlich wird hinter den Kulissen fieberhaft an einer Lösung gearbeitet, da niemand das Prinzip der HU zusammenbrechen lassen will.