28.10.2019

Alkoholfahrten – Erst Rausch, dann Ruin

Schon der Konsum von kleinen Mengen Bier, Wein oder Schnaps wirkt auf Menschen enthemmend. Kaum jemand, der berauscht am Steuer sitzt, weiß, wie verheerend die Folgen sein können.

Keinen Tropfen Alkohol trinke ich heute – mit diesem Vorsatz setzte sich Meris Werle (Name geändert) ans Steuer ihres Kleinwagens. Ziel war die 20 Kilometer entfernte Diskothek. Dort traf sie zufällig ehemalige Schulfreunde – und trank mit ihnen doch ein paar Begrüßungsrunden. Irgendwann dämmerte es der 28-Jährigen, dass sie nicht mehr fahrtüchtig war. Sie rief eine Freundin an und bat diese, sie abzuholen. Nun, vom Druck der Autofahrt befreit, trank sie weiter. Und stieg wenig später – völlig irrational handelnd – in ihren Wagen, startete den Motor und fuhr los. Obwohl ihre Freundin bereits in der Diskothek aufgekreuzt war und dort auf sie wartete. Merisʼ Befürchtung in ihrem vernebelten Kopf war, dass ihr abgestellter Wagen vor der Diskothek beschädigt werden könnte. Die Fahrt endete ein paar Kilometer entfernt auf der Gegenfahrbahn. Meris hatte einen Alkoholpegel von 1,9 Promille, wie die Polizei in ihrem Protokoll festhielt.

Wer fährt, trinkt nicht, und wer trinkt, fährt nicht

Eine Fahrt im Rausch kann den Ruin bedeuten. Wer erwischt wird, ist nicht nur seinen Führerschein los. Schadenersatz, hohe Geldstrafen und unter Umständen der Verlust des Arbeitsplatzes sind schmerzhafte Folgen. Wer zu einer Feier eingeladen ist, sollte ohne sein Auto anreisen. „Wer immer wieder etwas Alkohol trinkt und dann noch fährt, enthemmt seine guten Vorsätze“, warnt der Verkehrspsychologe Ulrich Höckendorf. Das Verhalten käme einem Würfelspiel gleich. Irgendwann werde dann doch stark alkoholisiert gefahren. Daher müsse das Auto nach Genuss von Alkohol stehen bleiben. Denn nur so bleibt das Verhalten auch künftig rational (siehe Interview).

Alkoholisierten Fahrern drohen harte Strafen

Längst ist der Gesetzgeber bei der Verfolgung von Trunkenheitsfahrten sehr streng. So gilt eine 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger und eine 0,5-Promille-Grenze für alle anderen. Bei Fahrauffälligkeiten – zum Beispiel sehr dichtem Auffahren oder Fahren von Schlangenlinien – drohen bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld.

Schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit einzuschränken. Die Strafen sind je nach dem Grad des Rausches gestaffelt. Ab 1,1 Promille gilt der Fahrer rechtlich als „absolut fahruntüchtig“, ab 1,6 Promille muss der Täter zur sogenannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) – im Volksmund Idiotentest –, um seinen Führerschein zurückzubekommen. Hier muss er glaubhaft nachweisen, dass er mittlerweile Fahren und Trinken trennen kann.

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, sollte sich Rat beim Anwalt holen

Wem eine Alkoholfahrt vorgeworfen wird, der sollte sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Eine kostenfreie Erstberatung bietet der ACE allen Mitgliedern. So können Einzelumstände strafmildernd wirken, ein Jurist ist in der Lage, dies einzuschätzen. Rechtsberatung ist vor allem sinnvoll, wenn bei der Schadenregulierung Ärger mit der Versicherung droht. So dürfen die Leistungen der Kaskoversicherung eigentlich nur „nach Schwere des Verschuldens“ reduziert werden. Doch bei Alkohol am Steuer haben die Gerichte den Assekuranzen längst erlaubt, die Leistung auf null zu kürzen.

Die Grenzen bei der Schuldfähigkeit sind fließend

Wer alles tut, um eine Alkoholfahrt zu vermeiden, zum Beispiel indem er vorher ein Hotelzimmer für die Nacht anmietet, und dann doch noch fährt, handelte unter Umständen im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit. „Das müssen Versicherer prüfen“, erläutert ACE-Vertrauensanwalt Marc Herzog. „Unter 1,1 Promille könnte es aufgrund einer leichteren Schuld möglicherweise nur einen Teilabzug geben“, meint der Fachanwalt für Straf-, Versicherungs- und Verkehrsrecht aus Rosenheim. Grundsätzlich sei der Einzelfall zu prüfen.

Versicherungen können die Ansprüche kürzen

Regressforderungen bekommen Trunkenheitstäter aber auch von ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie entschädigt zwar bei Schäden unter Alkohol die Opfer in vollem Umfang, kann sich aber bis zu 10.000 Euro vom Täter zurückholen. Das ist dann der Fall, wenn es zu einer Alkoholfahrt mit Fahrerflucht kommt. Aufpassen müssen übrigens auch Beifahrer, die zu einem eindeutig alkoholisierten Fahrer ins Auto steigen. Wird der Beifahrer verletzt, muss er mit Kürzungen seiner Ansprüche rechnen, etwa beim Schmerzensgeld. „Die Rechtsprechung unterstellt, dass der Beifahrer sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen dadurch mit verursacht hat“, warnen Versicherer.

Besonders streng reagieren Berufsgenossenschaften und Berufsunfähigkeitsversicherungen

Kein Pardon bei Alkoholfahrten kennt die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn die Berufsgenossenschaft einem Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit nachweisen kann, erhält dieser bei einer schweren Verletzung keine Unfallrente. Auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann bei Straftaten die Leistung verweigern. Demgegenüber zahlen private Unfallversicherungen, wenn Autofahrer sich bei einer Alkoholfahrt schwer verletzen und bleibende Behinderungen davontragen. Vielfach darf laut den Bedingungen erst bei einer sehr hohen Promillegrenze die Invaliditätsleistung gestrichen werden.

Einen Überblick über die Auswirkungen von Alkohol am Steuer, strafrechtliche Konsequenzen und interessante Statistiken finden Sie in unserer Infografik (pdf)

Interview mit Verkehrspsychologe Ulrich Höckendorf

Was sagen Sie zu dem Fall Meris Werle in unserem Bericht?

Er zeigt ganz deutlich, dass durch Alkohol der Verstand immer mehr aussetzt. In den Vordergrund treten Wünsche, oft sehr irrationale, wie hier die Angst vor einer Beschädigung des Fahrzeuges.

Wer ist besonders gefährdet?

Alle Menschen, die Trinken und Fahren nicht grundsätzlich trennen. Wer denkt: „Na zwei, drei Gläser Bier oder Wein, das geht schon“, der ist besonders gefährdet, eine Trunkenheitsfahrt zu begehen.

Warum?

Der gute Vorsatz „Wenn ich viel trinke, fahr ich nicht“ ist längst verloren und verpufft. Ihr Verhalten kommt einem Würfelspiel gleich. Denn Alkohol enthemmt und dann wird immer mehr getrunken.

Hilft es, den Autoschlüssel wegzuschließen?

Nein. Ganz deutlich. Im Rausch holen sich die Täter den Schlüssel wieder. Egal wohin sie ihn im nüchternen Zustand getan haben. Die Wünsche, etwa einfach nur nach Hause zu kommen, dominieren jegliche Ratio.

Leiden Autofahrer, die unter Alkohol einen Menschen verletzt oder sogar getötet haben?

Manche verdrängen die Ursache der Tat, nämlich den Alkohol, und haben viele Erklärungen für die Unfallursache. Wer leidet, wird oft richtig krank. Manche fahren nie wieder Auto oder trinken nie wieder einen Tropfen Alkohol.