04.03.2025

Alles digital: Fahrzeugpapiere, Führerschein, Parken

Führerschein auf dem Handy, mehr öffentliche Daten beim KBA und ein Verbot des Punktehandels: Die scheidende Bundesregierung bringt Änderungen des Straßenverkehrsgesetztes auf den Weg.

Bei der Kontrolle von Führerschein und Fahrzeugpapieren sollen Autofahrer in Deutschland künftig auch ihr Smartphone vorzeigen können.

Starttermin ist noch unbekannt

Die Bundesregierung hat mit dem nun beschlossenen Entwurf des „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ den Weg für die Digitalisierung der Fahrzeug- und Führerscheindokumente frei gemacht. Das Papier regelt die Rechtsgrundlagen für eine Einführung. Einen Termin für diese gibt es nicht.

App kann ab April getestet werden

In Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Bundesdruckerei hat das Verkehrsministerium eine App entwickelt, mit der der Fahrzeugschein digital und sicher geteilt und verwaltet werden kann. In einer Pilotphase ab April können interessierte Bürger die App testen. Ihre Erfahrungen und Rückmeldungen werden in die Weiterentwicklung einfließen. 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat bereits die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der digitale Fahrzeugschein schon in der Pilotierungsphase im Alltag genutzt und bei Kontrollen anerkannt werden kann.

Digitale Kennzeichenangabe statt Parkschein

Der vom Verkehrsministerium erarbeitete Gesetzentwurf enthält weitere Digitalisierungs-Projekte. So soll künftig eine digitale Parkraumbewirtschaftung möglich sein. Durch die Gesetzesänderung können Parkscheine hinter der Windschutzscheibe durch die digitale Angabe des Kennzeichens ersetzt werden, wie es bereits vom bisherigen „Handyparken“ per App bekannt ist.

Fahrzeugdaten des KBA öffentlich zugänglich

Zudem sollen die Fahrzeugdaten des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) künftig öffentlich online zugänglich gemacht werden; damit soll künftig jeder Nutzer fahrzeuggenaue Auskünfte über Fahrzeugrückrufe sowie über die technischen Daten eines Fahrzeugs („Übereinstimmungsbescheinigungen“) abrufen können.

Punktehandel explizit verboten

Darüber hinaus sieht der Entwurf ein ausdrückliches Verbot des „Punktehandels“ sowie Geldbußen bis 30.000 Euro vor. Das soll insbesondere gewerbliche Anbieter abschrecken, die Ermittlung zu Verkehrsverstößen und ihre Folgen auf andere Personen abzulenken.