Neue Gesetze, Regeln und Vorschriften 2025
In den Bereichen Verkehr und Mobilität gibt es dieses Jahr wieder einige Änderungen und Neuerungen.
Ob Pendeln, Reisen oder rund ums Fahrzeug: 2025 gibt es wieder einige Änderungen und Neuerungen, die Sie auf dem Schirm haben müssen. Ein Überblick.
Fahrzeug und Führerschein
Kraftstoffe: Preise steigen weiter
Ab Januar greift die nächste Stufe der CO₂-Steuer. Der -Preis pro Tonne CO₂ erhöht sich dann von 45 auf 55 Euro. Das wird sich voraussichtlich auch auf die Kraftstoffpreise auswirken. Prognose: Benzin und Diesel werden pro Liter etwa 3 Cent teuer.
Gasprüfung: Pflicht für Wohnmobil und Wohnwagen
Ab 19. Juni müssen Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen an Bord alle zwei Jahre zur Gasprüfung bei einer Prüforganisation wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder einem anderen unabhängigen Prüfer. Wer bisher noch keine Prüfung durchgeführt hat, kann sie noch bis zum 19. Juni nachholen. Das betrifft in erster Linie Reisemobile und Wohnwagen. Grundlage ist der Paragraf 60 in der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der die regelmäßige Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen vorsieht. Dadurch wird der regelmäßige Check zur Pflicht. Das gilt auch für eine erstmalige Inbetriebnahme oder eine Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs, wenn prüfpflichtige Änderungen erfolgt sind. Wer die Prüffrist versäumt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro rechnen.
Führerscheinumtausch
Bis zum 19. Januar müssen Führerscheininhaber des Geburtsjahrgangs 1971 oder später den rosa Papier-Führerschein umtauschen. Das gilt für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Sie erhalten dann den EU-Führerschein im Kredit-Kartenformat. Dieser ist 15 Jahre lang gültig und muss dann wieder erneuert werden. Unter Punkt 4a auf der Vorderseite des Führerscheins steht das exakte Ausstellungsdatum. Für den Umtausch wird der Antrag auf Umstellung des Führerscheins benötigt, sowie ein biometrisches Passbild, der bisherige nationale Führerschein und ein gültiger Personalausweis. Der neue Führerschein kostet je Behörde ca. 25 Euro oder mehr. Bei einer zusätzlichen Verlängerung der Fahrberechtigung werden insgesamt etwa 43 Euro fällig. Weitere Voraussetzungen sind: kein bei der Bußgeldstelle hinterlegtes Fahrverbot und eine persönliche Vorsprache bei der ausstellenden Behörde. Wer die Frist verpasst, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Um weitere Bußgelder zu vermeiden, sollte dann schnellstmöglich umgetauscht werden. Mehr zum Führerscheinumtausch und einen Führerscheinumtauschrechner finden Sie auf: Mehr zum Führerscheinumtausch
Motorrad
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Motorradreifen fällt weg
Ab Januar fällt per Gesetz die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für Motorradreifen weg. Sie besagt, dass sich bestimmte Motorradreifen für spezifische Motorradmodelle eignen und dennoch verkehrssicher sind.
Die UBB wurde bisher durch die Reifenhersteller ausgestellt. Das gilt für alle Motorräder mit EU-Typgenehmigung und dürfte fast jedes Motorrad im deutschen Straßenverkehr betreffen. Für die Fahrerin oder den Fahrer bedeutet das dann unter Umständen Mehrkosten und ein zusätzlicher Zeitaufwand, da bei einer Umbereifung die Abnahme durch eine Prüforganisation wie GTÜ, DEKRA oder TÜV notwendig wird.
Tipps für Motorradfahrer
Neuzulassung nur noch mit Euro-Norm 5+
Ab Januar dürfen neue Motorräder nur noch zugelassen werden, wenn sie mindestens der Euro-Norm 5+ entsprechen. Das betrifft nur die Erstzulassung. Eine Ausnahme kann es für Motorräder einer auslaufenden Serie geben, die nicht der neuen Norm entspricht. Sie können dann noch bis Ende 2026 neu zugelassen werden. Allerdings muss der jeweilige Motorradhersteller eine Ausnahmegenehmigung dafür beantragt haben. Das sollte auch gegebenenfalls vor einem etwaigen Schnäppchenkauf zum Jahresende beim Händler geklärt werden.
Kfz-Versicherung
Jedes Jahr berechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Unfall- und Schadenrisiko für die Autoversicherungen neu. Für viele Autofahrer ändert sich damit der Versicherungsbeitrag. Dieser hängt von den Typ- und Regionalklassen ab.
Neue Regionalklassen
Ab Januar gelten laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) neue Regionalklassen für 9,4 MillionenAutofahrende.Die Regionalklassen, die auch für die Kfz-Versicherungseinstufung relevant sind, spiegeln die Schadenbilanz aller 413 deutschen Zulassungsbezirke und werden im jährlichen Turnus neu berechnet. Dieses Jahr betreffen sie 108 Bezirke. Für rund 4,7 Millionen Autofahrende in 49 Bezirken steigen die Klassen, ebenfalls etwa 4,7 Millionen Autofahrende in 59 Bezirken profitieren aber von besseren Einstufungen. Für die übrigen 305 Bezirke und bleibt es bei den Regionalklassen von 2024. Das betrifft 33 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte. Verbessern konnten sich vor allem auch Bezirke in Bayern. Hier erreichten 24 Bezirke und knapp jeder vierte Autofahrende eine bessere Einstufung. Hohe Regionalklassen kommen insbesondere in Großstädten zustande. Offenbach hat die schlechteste Schadenbilanz, gefolgt von Berlin. In beiden Städten liegen die Schäden laut GDV mit knapp 40 Prozent über dem Schnitt.
Auch in den Kasko-Versicherungen ändern sich für viele Autofahrende die Regionalklassen. Etwa 5,8 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte müssen 2025 mit einer höheren Klasse rechnen, rund 4,5 Millionen bekommen eine niedrigere Einstufung. Vor allem Teilkasko versicherte aus Baden-Württemberg und Sachsen konnten sich verbessern. In Bayern und Hessen rutschen viele Zulassungsbezirke in höhere Voll- und Teilkaskoklassen. Schuld daran sind laut GDV in den meisten Fällen Hagelschauer, die große Schäden verursacht hatten. Hier finden Sie Ihre persönliche Regionalklassen-Einstufung für 2025.
Neue Typklassen
Ab Januar gelten auch neue Typklassen in der Versicherungseinstufung. Laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) werden nur wenige Automodelle um mehr als eine Klasse nach oben oder unten umgestuft. So verbessern sich etwa der Mercedes-Benz EQC 400 4Matic und der Toyota Yaris Cross Hybrid 1.5 um zwei Klassen, der Peugeot 3008 HDI verschlechtert sich um zwei Klassen und der Audi SQ5 3.0 TFSI Quattro sogar um drei Klassen. Die unverbindliche Typklassenstatistik des GDV prognostiziert, dass rund 5,1 Millionen Autofahrende von einer besseren Typklasse der Haftpflichtversicherung profitieren. Das sind 0,3 Millionen Versicherte weniger als 2024. Für rund 71 Prozent der Autofahrenden, das betrifft 30 Millionen Fahrzeuge, bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres. In der Kaskoversicherung hingegen spielt unter anderem der Wert des versicherten Autos eine Rolle. Daher haben viele teure und hochmotorisierte Oberklasse-Modelle und SUVs wie der Mercedes-Benz S 350 CDI und der Porsche Cayenne / Coupe S 2.9 hohe Typklassen. Ältere und kleine Automodelle wie der Nissan Micra 1.2 und der Smart Fortwo Coupe ED haben hingegen eher niedrige Klassen. Hier finden Sie Ihre persönliche Einstufung für 2025.
ÖPNV und Schiene
Deutschlandticket wird 2025 teurer
Ab Januar soll das Deutschlandticket 58 statt 49 Euro kosten. Darauf verständigten sich die Verkehrsminister der Länder. Die Preiserhöhung soll die Kosten des Tickets finanzieren. Der Bund muss aber weiter finanziell unterstützen. Mit dem Ticket können bundesweit Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs genutzt werden, aber keine Fernzüge. Auch das rabattierte Ticket für Studierende wird voraussichtlich zum Wintersemester 2025/2026 von 29,40 auf 34,80 Euro angehoben. Die Länder können auf ihre Kosten weitere Vergünstigungen etwa für Azubi-, Schüler- oder Sozialtickets anbieten.
Der Jobticket-Kundenservice des ACE
Vollsperrung: Berlin-Hamburg
Ab August wird es auf der 270 Kilometer langen Bahnstrecke zwischen Berlin und Hamburg voraussichtlich bis April 2026 eine Vollsperrung geben. Die Strecke soll generalsaniert werden. Vor allem Arbeiten an Weichen, Gleisen und Oberleitungen will die Bahn in dieser Zeit durchführen, um in der Folgezeit weitere Baustellen möglichst zu reduzieren. Für die Reisenden hat die Bahn mit den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Ländern ein umfassendes Ersatzkonzept erarbeitet, damit Reisende planbar unterwegs sein können.
Vollsperrung: Stuttgart-Mannheim
Vom 17. April bis zum 6. Juni soll die ICE-Strecke zwischen Stuttgart und Mannheim gesperrt werden, da wichtige Sanierungsarbeiten anstehen. Hauptgrund sind wohl Risse im Stahlbeton des 6824 Meter langen Freudensteintunnels bei Knittlingen. Laut Bahn findet eine Umleitung via Mühlacker, Bretten und Karlsruhe statt, was die Fahrzeit um etwa 45 Minuten verlängert.
Unterwegs in Europa
Hier finden Sie Änderungen, die Reisende in Europa betreffen.
Österreich: Vignetten werden teurer
Ab Januar steigen die Preise für Autobahn-Vignetten um 7,7 Prozent. Das bedeutet, dass für die Jahresvignette, die allerdings 14 Monate lang gültig ist (01.12.2024 - 31.01.2026), jetzt 103,80 Euro bezahlt werden müssen, für die Zwei-Monats-Vignette fallen nun 31,10 Euro an. Die Zehn-Tages-Vignette kostet nun12,40 Euro, die Ein-Tages-Vignette 9,30 Euro. Diese ist nur digital verfügbar. Die Klebevignette hat 2025 die Farbe Seegrün. Der Verkauf der Vignetten erfolgt schon ab Dezember 2024.
Italien: Venedig erhöht Eintrittspreis
Ab 2025 teurer: Wer das historische Venedig besuchen will, muss inzwischen an 55 Tagen im Jahr einen Eintritt zahlen. Dieser gilt dann von 8.30 Uhr bis 16 Uhr zwischen April und Juli. Der Preis beträgt 2025 zehn Euro. Das ist doppelt so viel wie 2024. Frühbucher zahlen nach wie vor nur fünf Euro. Das ist bis zu vier Tage vor dem geplanten Besuch möglich.
Ab dem 2. April muss für alle Reisende aus der EU, die nach Großbritannien wollen, eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) vorliegen. Sie kostet zehn englische Pfund, das entspricht etwa zwölf Euro. EU-Bürger können die Anträge dafür ab dem 5. März stellen. Der schnellste Weg dafür ist über die UK ETA-App. Die gibt es für Android und iPhone und kann bei Google Play oder im Apple Store heruntergeladen werden. Die ETA ist zwei Jahre lang gültig. Läuft der Reisepass früher ab, muss die ETA neu beantragt werden.
Kroatien: Mauterhöhung kommt
Dauerhafte Erhöhung: In diesem Jahr gab es zunächst vom ersten Juli bis zum 30. September eine saisonale Mauterhöhung um zehn Prozent. Diese gilt nun ganzjährig. Der Aufschlag gilt für jede gefahrene Strecke auf kroatischen Autobahnen und gilt insbesondere für Autos, Wohnmobile und Motorräder. Auch wenn die Erhöhung bereits temporär erfolgte, dürfte sie für viele Reisende 2025 überraschend sein. Die ursprünglich geplante Einführung einer elektronischen Mautgebühr (E-Vignette und Mautbox) wurde auf das Jahr 2026 verschoben.
Frankreich: stellt auf Free-Flow-Maut um
Dauerhafte Umstellung: Frankreich trennt sich von seinen Maut-Stationen, Schritt für Schritt. Ist nicht ganz neu, aber wichtig für Frankreichreisende in 2025. Stattdessen setzt das Nachbarland auf die Free-Flow (franz: Flux-libre) Maut. Umgestellt wurde bereits etwa auf den Strecken Montmarault – Digoin (A79) und von Saarbrücken – Metz (A4, bis Ausfahrt Boulay). Von Dezember 2024 an ist auch die gesamte, etwa 230 Kilometer lange Strecke, zwischen Paris und Caen (A13/A14) betroffen. Weiterhin ist zu erwarten, dass 2025 weitere Streckenabschnitte folgen könnten. Bei der Free- Flow-Maut wird das Kennzeichen des Fahrzeugs automatisch gescannt. Nach dem Streckenabschnitt muss innerhalb von 72 Stunden gezahlt werden, sonst wird es teuer. Entweder an der nächsten Raststätte per Automat oder bar im Shop, wenn er dafür ausgewiesen ist. Alternative ist eine Online-Überweisung möglich. Am einfachsten geht es per Mautbox, die sich für Vielfahrende eignet. Hier wird der Betrag automatisch abgebucht. Wer die Zahlungsfrist verpasst, muss mit empfindlichen Strafen bis zu 375 Euro rechnen.
Frankreich: Paris senkt Tempolimit
Dauerhafte Umstellung: Wer 2025 nach Paris mit dem Auto fährt, muss sich umstellen und besonders aufpassen. Auf Pariser Stadtautobahn (Périphérique) gilt schon seit Oktober 2024 ein generelles Tempolimit von 50 km/h. Zuvor lag es bei 70 km/h. Ein Geschwindigkeitsverstoß innerorts kann in Frankreich richtig teuer werden. Wer bis zu 50 km/h zu schnell fährt riskiert eine Strafe von bis zu 135 Euro. Wer sie innerhalb von zwei Wochen begleicht, der zahlt nur 90 Euro. Wer die Zahlungsfristen versäumt, muss mit bis zu 375 Euro rechnen. Und wer ab 50 km/h zu schnell fährt, der riskiert gleich eine hohe Strafe von bis zu 1.500 Euro.
Österreich: Luegbrücke auf Brennerautobahn wird einspurig
Ab Januar ist mit einer mehrjährigen Einschränkung auf dem österreichischen Abschnitt der Brennerautobahn (A13) zu rechnen. Auf der Luegbrücke vor dem Brenner wird eine Dauerbaustelle eingerichtet. Der Grund sind notwendige Neubau- und Sanierungsmaßnahmen. Die Luegbrücke ist dann in beiden Fahrtrichtungen meist nur jeweils einspurig befahrbar. Um mögliche Stauvorkommen an verkehrsstarken Tagen zu reduzieren, wird es an etwa 170 Tagen im Jahr eine zweispurige Verkehrsführung geben. Auf jeden Fall in den Hauptreisezeiten Ostern, Pfingsten und Sommer. LKW über 3,5 t dürfen dann nur die innere Spur nutzen, Pkw und Fahrzeuge unter 3,5 t Gesamtgewicht nur die äußere Spur. Ausweichrouten sollten großzügig geplant werden, da die Brennerstraße durch Ampeln so reguliert werden soll, dass die umliegenden Gemeinden eine reduzierte Verkehrsbelastung abbekommen. Für Verkehrsteilnehmende bedeutet das dann unter Umständen sonst wieder Staus und lange Fahrzeiten.