Das Urteil vom 8. Dezember 2021 betrifft die Neulieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs im Rahmen der zweijährigen Gewährleistung.
Anspruch auf Neuwagen
Sind in den ursprünglich gekauften Fahrzeugen Vorrichtungen für eine Abgas-Manipulation eingebaut, haben die Besitzer innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist das Recht, ein mangelfreies Neufahrzeug zu erhalten.
Eigenanteil am Mehrpreis für das Nachfolgemodell möglich
Dies gilt auch dann, wenn das ursprüngliche Modell nicht mehr als Neuwagen verfügbar ist. In diesem Fall muss das Nachfolgemodell geliefert werden.
Ist dieses um mindestens 25 Prozent teurer als das ursprüngliche Modell, muss sich der Verbraucher mit einem Drittel des Differenzbetrags beteiligen. Das Urteil betrifft sämtliche PKW und damit auch Besitzer von Wohnmobilen mit manipulierten Motoren.
Software-Updates nicht empfehlenswert
Hintergrund der Entscheidung ist, dass die alternativ von den Herstellern angebotenen Software-Updates die Mängel der Abgas-Manipulation nicht immer verlässlich bzw. komplett beseitigen. Zudem können die Updates laut Experten langfristig zu einer verkürzten Lebensdauer des Autos führen.
Alternativen zum Update
- Liegt das Kaufdatum noch innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, empfehlen Experten daher, das Update abzulehnen und ein Neufahrzeug zu beanspruchen.
- Liegt der Kauf dagegen über zwei Jahre zurück, besteht immer noch die Möglichkeit, den Hersteller zu verklagen. In diesem Fall geht es darum, dem Hersteller nachzuweisen, dass der Einbau der Abschalteinrichtung sowohl sittenwidrig wie auch vorsätzlich war.
Beratung vom Anwalt notwendig
Dazu brauchen Verbraucher unbedingt die Unterstützung fachkundiger und mit der Materie vertrauter Anwälte. Betroffene ACE LENKRAD-Leser können sich dazu an die Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer mbH wenden.