26.03.2020

E-Mobilität – Gut fahren mit dem Umweltbonus

Politik und Autoindustrie wollen mit höheren Kaufprämien für E-Autos die Elektromobilität in Deutschland weiter ankurbeln.

Finanziert wird der Umweltbonus zur Hälfte durch die Automobilhersteller und den Bund, genauer gesagt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die „Finanzspritze“.

Welche Fahrzeuge werden gefördert und wie hoch ist die Förderung?

Nicht jedes Fahrzeug wird mit dem Umweltbonus gefördert. Das Elektroauto muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA stehen. Darüber hinaus werden nur Neuwagen mit einem Netto-Listenpreis von nicht mehr als 65.000 Euro durch die E-Auto-Prämie gefördert. Autos mit Elektroantrieb und Brennstoffzelle bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro bekommen bis zu 6000 Euro. Für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 40.000 Euro sind es 5000 Euro. Bei Plug-in-Hybriden mit einem Neupreis bis zu 40.000 Euro erhöht sich der Zuschuss auf 4500 Euro. Liegt der Nettolistenpreis darüber, gibt es einen Zuschuss von 3750 Euro.

Wer ist antragsberechtigt?

Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen ist und die dieses Fahrzeug sechs Monate halten, sind antragsberechtigt. Laut BAFA sind die neuen Fördersätze für alle Fahrzeuge anwendbar, die erstmals ab dem 5. November 2019 zugelassen worden sind. Spätestens ein Jahr nach Zulassung muss der Antrag gestellt worden sein.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag kann ausschließlich elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, gestellt werden. Für die Antragstellung müssen folgende Dokumente im Online-Portal hochgeladen werden:

  • Kopie des Kaufvertrages, das Fahrzeug muss gekauft und zugelassen sein.
  • Kopie der Rechnung und Zulassungsnachweis (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief).
  • Eine Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben muss zudem ausgedruckt, unterschrieben und hochgeladen werden.

Was ist noch zu beachten?

Wichtig ist, dass von der Prämie nur profitiert, wer sein gefördertes Elektromobil mindestens sechs Monate nach Kauf behält. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Geld auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Der Umweltbonus läuft mindestens bis Ende 2025.

Weitere Informationen rund um die Elektromobilität finden Sie auf den Internetseiten des ACE.