01.12.2016

Führerschein – Das droht bei Trunkenheitsfahrten

Wer entspannt neue Jahr starten will, sollte nach Alkoholgenuss die Finger vom Steuer lassen. Ein Unfall unter Alkohol kann in den Ruin führen.

Es fängt so schön an: Auf der Weihnachtsfeier sind alle gut gelaunt, die Stimmung steigt und der Vorsatz, nüchtern zu bleiben, ist zu schnell vergessen. Aus „nur einem Gläschen“ werden rasch mehrere Gläser. Das ist erst mal noch kein Drama. Doch wenn auch der zweite gute Vorsatz, das Auto stehen zu lassen, zu späterer Stunde „vergessen“ wird, weil jetzt keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr fahren und gerade kein Taxi zu bekommen ist, ist schnell Schluss mit lustig.


Welche schlimme Folge es haben kann, wenn man sich „blau“ ans Steuer setzt, zeigt ein Unfall, den die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) dargestellt hat. Nach einer Feier fuhr Frank Weber (Name geändert) noch mit seinem Auto nach Hause, weil er sich nur leicht angeheitert fühlte. Während der Fahrt kollidierte der Außendienstmitarbeiter mit einem Radfahrer. Laut Polizeiprotokoll hatte Weber 1,2 Promille Alkohol im Blut. Bei der Kollision geriet auch Webers Auto von der Fahrbahn und wurde beschädigt. Weber selbst brach sich gleich mehrfach das Handgelenk. Glücklicherweise überlebte der Radfahrer, wenn auch schwer verletzt, den Unfall.

Finanzielle Folgen bei Trunkenheit am Steuer sehr hoch

 

Für Weber hatte die Tat vor allem finanzielle Folgen. So verlangte die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung wegen grober Pflichtverletzung einen Teil der Heilkosten für den verletzten Radfahrer zurück. Leistungen aus der Kaskoversicherung verweigerte sie ganz. Eine solche Kürzung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bei Fahrten mit hoher Alkoholisierung durchaus möglich. Fast sicher gilt dies, wenn der Fahrer, wie im vorliegenden Fall, als absolut fahruntüchtig gilt – also 1,1 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat (Az.: BGH IV ZR 225/10). „Trotzdem muss der Versicherer immer den Einzelfall prüfen“, sagt ACE-Vertrauensanwalt Marc Herzog aus Rosenheim. Er müsse prüfen, ob der Autofahrer möglicherweise alles getan hat, um eine Alkoholfahrt zu vermeiden. „Wer beispielsweise frühzeitig merkt, dass er zu viel getrunken hat, und ein Zimmer für die Nacht anmietet oder schon Zelt und Schlafsack im Auto hat, um zu übernachten, und später doch alkoholisiert fährt, könnte dies im Zustand der eingeschränkten Schuldfähigkeit getan haben“, so Herzog. Wer hingegen nicht ausdrücklich beweisen kann, dass er alle Vorkehrungen gegen eine spätere Vollrauschfahrt getroffen hat, handelt schon bei Trinkbeginn grob fahrlässig und riskiert seinen Kaskoschutz. „Unter 1,1 Promille könnte es aufgrund einer leichteren Schuld möglicherweise nur einen Teilabzug geben“, meint der Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Versicherungsschutz geht verloren

 

Keinen Versicherungsschutz hat der Autofahrer übrigens auch aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wie die BGN feststellt. So erhielt Weber, der weiterhin stark bewegungseingeschränkt ist, keine Verletztenrente, obwohl Unfälle auf der Heimfahrt von einer Betriebsfeier selbstverständlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.


Demgegenüber zahlen einige private Unfallversicherer auch dann, wenn der Fahrer mit über 1,1 Promille einen Autounfall verursacht und sich dabei bleibende Schäden zuzieht, wie eine Analyse des Marktbeobachters Innosystems aus Inning am Ammersee zeigt.

Jobverlust und MPU drohen

 

Doch das dürfte ein schwacher Trost für den Unglücksfahrer sein. Denn er erhielt nicht nur ein Fahrverbot von 14 Monaten, sondern musste danach auch im sogenannten „Idioten-Test“ nachweisen, dass er künftig Trinken und Autofahren streng trennt. Ohne Führerschein war der Außendienstmitarbeiter Weber für den Arbeitgeber nicht einsetzbar und wurde daher fristlos gekündigt. Die hohe Geldstrafe, Einkommensverluste, der Reparaturschaden am Fahrzeug, Anwalts- und Gutachterkosten sowie entgangene Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung summierten sich laut BGN auf über 55.000 Euro. Ein stolzer Preis für eine Fahrt, die mit dem Taxi rund 50 Euro gekostet hätte.

Ähnliches gilt für Autofahren unter Drogen

 

Ähnlich teuer wird es zudem, wenn Autofahrer unter dem Einfluss von Drogen Auto fahren. Doch selbst wer sich nach einer Feier brav mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmittel nach Hause begibt, hat noch ein Risiko: den Restalkohol am nächsten Morgen. Viele unterschätzen dann ihren Alkoholpegel. Besonders gefährlich wird es, wenn die Nacht sehr kurz war. Pro Stunde werden nämlich nur rund 0,1 Promille abgebaut.

Restalkohol am nächsten Tag wird oft unterschätzt

 

Wenige Stunden Schlaf nach einer Feier wurden zum Beispiel einem Autofahrer in Brandenburg zum Verhängnis. Vor einem Baumarkt hatte ihn eine Polizeistreife zufällig angehalten. Zwar sei die Fahrweise nicht auffällig gewesen und Alkoholgenuss habe der Mann verneint, heißt es im Polizeiprotokoll, doch die glasigen Augen hätten Bände gesprochen. Ein Arztprotokoll bestätigte dann auch das Ergebnis der Atemkontrolle: Der Fahrer hatte noch 1,62 Promille im Blut. Dennoch kam der Täter noch glimpflich davon, denn das Amtsgericht folgte den Argumenten der Verteidigung und verurteilte den Autofahrer nur wegen einer fahrlässigen statt der angeklagten vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt.


„Eine Pflicht zum Pusten gibt es übrigens nicht, da sich niemand selbst belasten muss“, erläutert Anwalt Herzog die Rechtslage. Die Weigerung, ins Röhrchen zu pusten, begründe allein noch keinen ausreichenden Anfangsverdacht. Nur wenn die Polizei weitere Indizien feststellt, wie starken Alkoholgeruch, das Fahren von Schlangenlinien oder glasige Augen, kann sie auch bei einer zufälligen Kontrolle den Führerschein beschlagnahmen und eine Blutprobe anordnen lassen. Einer Kontrolle zu entkommen, ist somit ein Spiel mit dem Feuer. Darauf sollte es niemand ankommen lassen. Wer in der Nacht vorher viel getrunken hat, sollte auf Nummer sicher gehen und am nächsten Morgen die Hände vom Steuer lassen.

 

Konsequenzen einer Alkoholfahrt

Promille-WertePolizeiliche FeststellungPunkteStrafe in EuroFührerscheinentzug
bis 0,5 - Fahranfängerkeine Fahrunsicherheit/kein Unfall1250nein
0,3 bis unter 0,5keine Fahrunsicherheit/kein Unfallnicht strafbarnicht strafbarnicht strafbar
0,3 bis unter 0,5bei Fahrunsicherheit/bei Unfall3Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre6 Monate bis auf Dauer
ab 0,5keine Fahrunsicherheit/kein Unfall15001 Monat
ab 0,5bei Fahrunsicherheit/bei Unfall3Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre6 Monate bis auf Dauer
ab 1,1keine Fahrunsicherheit/kein Unfall3Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre6 Monate bis auf Dauer

 Quelle: KBA, 2016