Alle zwei Jahre steht die Hauptuntersuchung (HU) – häufig schlicht “TÜV” genannt – für Pkw an; lediglich Neuwagen sind erst nach drei Jahren dran. Dann werden Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) überprüft.
Fahrzeughalterinnen und -halter sind selbst verantwortlich dafür, dass die entsprechende Plakette auf dem hinteren Kennzeichen immer aktuell ist. Damit bei der HU keine bösen Überraschungen warten, gilt es einige Punkte zu beachten.
Zeit im Blick behalten
Fahrzeughalter und -halterinnen sollten ihren individuellen HU-Termin kennen und unbedingt einhalten. Wann die nächste technische Überprüfung fällig ist, steht an zwei Stellen:
- in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) sowie
- sowie auf der Plakette am Kennzeichen: Dabei steht die Zahl in der Mitte für das Jahr, die Zahl auf zwölf Uhr für den Monat. Die schwarze Markierung am Monat Dezember, die Laien oft fälschlicherweise für den Fälligkeitstermin halten, dient nur dazu, dass zum Beispiel die Polizei aus der Ferne leichter ablesen kann.
Die HU muss im genannten Monat erfolgen, sonst drohen – je nachdem, wie lange überzogen wurde – Verwarnungs- oder Bußgelder bis hin zu Punkten in Flensburg: Bei Pkw und Motorrädern fallen beispielsweise bei mehr als zwei Monaten 15 Euro, zwischen vier und acht Monaten 25 Euro und bei mehr als acht Monaten 60 Euro und ein Punkt in Flensburg an. Auch wird ab einer Überziehung von mehr als zwei Monaten eine Ergänzungsuntersuchung durchgeführt, die 20 Prozent extra kostet.
Staatlich anerkannte Prüforganisationen wie zum Beispiel DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV-Unternehmen übernehmen die HU. Aber sie muss nicht zwingend dort erfolgen. Prüfingenieure und -ingenieurinnen besuchen regelmäßig Kfz-Werkstätten, mit denen Fahrzeughalterinnen und -halter Termine vereinbaren können.
Vermeidbare Mängel
Wer dabei unnötige Kosten vermeiden will, kann sein Fahrzeug gut vorbereiten – durch eigene Aufmerksamkeit und bei Bedarf durch Profis in der Werkstatt. Es gibt einiges, das Laien selbst feststellen können. Prüforganisationen bieten häufig eine Checkliste, die unter Umständen dabei behilflich sein kann. Einige Beispiele:
- Scheibenwischer müssen funktionieren, Wischerblätter unbeschädigt sein und die Scheibenwaschanlage darf nicht leer sein.
- Warndreieck und Warnweste müssen vorhanden sein.
- Inhalt des Verbandskastens auf Aktualität und Vollständigkeit überprüfen: Verbandskästen besitzen ein Mindesthaltbarkeitsdatum, das in der Regel außen ablesbar ist. ACE-Hinweis: Bestenfalls entsprechen Verbandskästen der aktuellsten DIN-Norm 13164:2022, andernfalls sind zwei medizinische Gesichtsmasken beizulegen.
- grundsätzliche Funktion von Leuchten und Scheinwerfern überprüfen; dabei die Leuchtweitenregulierung nicht vergessen
- Batterie muss fest verbaut und der Pluspol abgedeckt sein
- Funktion der Hupe überprüfen
- Blick unters Auto: Verlieft das Fahrzeug Flüssigkeiten?
- Reifen: Mindestprofiltiefe laut Gesetzgeber 1,6 Millimeter
Kosten klären
Sind Mängel entdeckt, die sich nicht selbst beheben lassen, geht es zur Werkstatt. Der ACE rät, dort vor der Reparatur einen schriftlichen Kostenvoranschlag einzuholen.
Wer unspezifisch „TÜV-fertig machen“ bestellt, beauftragt eventuell unabsichtlich kostspielige Leistungen. Besser vorher klären, welche Mängel zu welchen Konditionen behoben werden.
Möglich ist es auch, direkt die HU durchführen und die Mängel gemäß Prüfreport beheben zu lassen. Für die Nachprüfung innerhalb der gesetzten Frist von einem Monat werden etwa 30 Euro fällig. So lassen sich eventuell Kosten sparen.
Dabei sind regional unterschiedliche Preise zu berücksichtigen. Werden HU und Abgasuntersuchung (AU) eines Pkw zusammen durchgeführt, was in der Regel der Fall ist, belaufen sich die Kosten in Deutschland auf aktuell etwa 134 bis 145 Euro.
Wird die Frist nicht eingehalten, muss in einer Verkehrskontrolle mit 15 Euro Verwarnungsgeld gerechnet werden. Bei einem Unfall aufgrund technischer Mängel, die im Zuge der HU erkannt worden wären, kann die Versicherung unter Umständen Leistungen verweigern. Auch ist zu berücksichtigen, dass nach abgelaufener Frist eine neue gebührenpflichtige HU fällig wird.
Kooperation mit Werkstatt und Prüfenden
Übrigens: Prüferinnen und Prüfer haben bei geringfügigen Mängeln, wie zum Beispiel einer defekten Glühlampe in der Kennzeichenbeleuchtung, einen Ermessensspielraum. Sie haben in diesem Fall freie Wahl, ob sie die HU-Plakette vergeben und auf eine Nachuntersuchung verzichten. Halterinnen und Halter sollten sich daher kooperativ zeigen.
Grundsätzlich verpflichten jedoch auch geringfügige Mängel zu sofortigen Reparaturen, da die Verkehrssicherheit möglicherweise beeinträchtigt ist.
Bei erheblichen oder sogar gefährlichen Mängeln muss das Fahrzeug nicht nur repariert, sondern auch binnen eines Monats zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, droht ein Verwarngeld von rund 40 Euro. Besteht sogar eine unmittelbare Gefahr durch das defekte Fahrzeug, werden Prüferinnen und Prüfer die aktuelle Plakette entfernen und die Zulassungsbehörde informieren.