01.02.2016

MPU – Keine Gnade mehr

Wer künftig betrunken Auto fährt und dabei erwischt wird, muss damit rechnen, nach Ablauf der Sperre noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren zu müssen - dies ordnen zumindest immer mehr Gerichte an.

Einmal "blau" am Steuer, schon droht künftig eine medizinisch-psychologische Untersuchung – kurz MPU genannt. Das gilt bereits heute in Baden-Württemberg und Bayern. Damit haben die Richter ein Signal für ganz Deutschland gegeben. "Blaue" Autofahrer könnten künftig massenhaft zum "Idiotentest" geschickt werden.

Dabei war die Rechtslage bei Fahrten unter Alkohol bisher eigentlich klar. Wer zweimal alkoholisiert am Steuer erwischt wurde – also mit zwischen 0,5 und unter 1,6 Promille Alkohol im Blut – musste laut Fahrerlaubnisverordnung zur MPU. Zur Untersuchung mussten auch Fahrer, die ein einziges Mal mit mehr als 1,6 Promille aufgefallen waren. "Nach Baden-Württemberg haben im November 2015 auch die Oberverwaltungsrichter in Bayern entschieden, dass schon eine einzige Alkoholfahrt reicht, damit die Behörde eine MPU anordnen kann", erläutert ACE-Vertrauensanwalt Marc Herzog aus Rosenheim. "Vermutlich werden weitere Gerichte in anderen Bundesländern diesen Entscheidungen folgen", so der Anwalt. 

Alle als Abhängige eingestuft

"Möglich ist es nun, dass Fahrer schon ab 0,3 Promille zur MPU müssen", sagt Herzog. Immer dann, wenn künftig ein Autofahrer aufgrund von Alkohol als fahruntüchtig angesehen wird und er seinen Führerschein entzogen bekommt, droht ihm eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Das gilt also für alle Autofahrer, die mit einer Alkoholisierung von 0,3 bis 1,1 Promille typische Ausfallerscheinungen zeigen. Das ist der Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit.

Ab 1,1 Promille gelten die Fahrer als absolut fahruntüchtig und müssen immer mit einem Führerscheinentzug und einer Sperre rechnen. Ab dieser Grenze empfehlen die Experten des 54. Verkehrsgerichtstages (VGT) , der Ende Januar in Goslar stattfand, dass eine MPU angeordnet würde. Diese Empfehlung wird zudem vom ACE unterstützt. "Wer sich 1,1 Promille antrinkt und mit diesem Pegel noch hinters Lenkrad setzt, muss sich grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Fahreignung stellen lassen", so ACE-Verkehrsexperte Gert Schleichert.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass 97 Prozent der Ausfallerscheinungen bereits bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von maximal 1,1 Promille auftreten. Der Gesetzgeber sollte nun das Führerscheinrecht schnell ändern, damit Richter und Autofahrer wieder Rechtssicherheit haben. Das kann aber dauern. Daher droht weiterhin jedem, der betrunken am Steuer erwischt wird, der Gang zur MPU.

"Wer künftig nach der Sperre seinen Führerschein neu beantragt, der dürfte dann oft geschockt sein", so Herzog. Autofahrer müssen bis zu einer Gesetzesänderung weiter damit rechnen, dass bundesweit jede Führerscheinbehörde den Argumenten der Verwaltungsrichter in Baden-Württemberg und Bayern folgt und nach einem Führerscheinentzug eine MPU anordnet. Auch in der öffentlichen Diskussion wird von vielen ein härteres Vorgehen gegen Alkoholsünder gefordert – auch mit dem Argument, dass viele ja nicht erwischt werden.

Betroffene sollten sich schnell Rat holen

Autofahrer, die wegen einer sehr geringen Alkoholisierung den Führerschein verloren haben, können aber hoffen, dass sie die MPU leichter bestehen als schwer Abhängige. Herzog: "Wer heute seinen Führerschein wegen Alkohol verliert, sollte sich aber auf jeden Fall schnell fachmännischen Rat suchen und sich schon einmal auf eine MPU einstellen." Das Problem: Ordnet die Behörde nach Ablauf der Sperre bei einer Neubeantragung des Führerscheins eine MPU an, gibt es dagegen keine Rechtsmittel. Das wird seit Jahren von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) kritisiert. Der betroffene Autofahrer muss daher die ihm gesetzte Frist einhalten, um mit einer positiven MPU die Bedenken der Behörde gegen seine Fahrtauglichkeit auszuräumen. In der Regel gilt hier nur eine Frist von einem Monat. Das ist relativ kurz, um sich wirksam auf die Fragen des Psychologen vorzubereiten. Und wer den Tester nicht überzeugt, dass er Alkohol und Autofahren künftig strikt trennen kann, erhält seinen Führerschein nicht mehr zurück. Das könnte für viele Betroffene auch den wirtschaftlichen Ruin bedeuten, wenn sie beispielsweise im Beruf auf ein Auto angewiesen sind.

Über Null-Promille-Grenze nachdenken

Statt mehr oder weniger alle Alkoholtäter massenhaft zur MPU zu schicken, wäre es vielleicht sinnvoller, wieder über eine Null-Promille-Grenze nachzudenken.

"Wir sollten die Diskussion wieder aufnehmen", fordert ACE-Experte Schleichert. "Das wäre sicherlich ein beachtlicher Schritt auf dem Weg, folgenschwere Unfälle zu vermeiden." Bei Fahranfängern habe sich die vorgeschriebene Alkoholabstinenz genauso wie bei Piloten, Zugführern, Busfahrern und anderen Berufskraftfahrern bewährt. 

Schärfere Regelung

Wer nach einer Trunkenheitsfahrt den Führerschein entzogen bekommt, muss in Baden-Württemberg und Bayern nach Ablauf der Fahrsperre mit der Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Diesen Freibrief haben die obersten Verwaltungsrichter in Mannheim und München jetzt den Behörden ausgestellt (VGH Bayern, München, Urteil vom 17.11.2015; Az.: 11 BV 14.2738; VGH Baden-Württemberg, Mannheim 15. Januar 2015, Az.: 10 S 1748).