Durch die 4. EU-Führerscheinrichtlinie sollen die Führerscheinvorgaben europaweit vereinheitlicht werden. Auch die Bundesregierung plant einige Neuerungen. Wir geben einen Überblick darüber, was das für Fahranfängerinnen und -anfänger bedeutet und was sich für uns ändern könnte.
Digitale Fahrschule
Bereits während der Pandemie boten Fahrschulen einen digitalen Theorieunterricht an.
Unabhängig von der neuen Führerscheinrichtlinie will die Bundesregierung dieses Angebot dauerhaft erlauben, wenn der Präsenzunterricht Einschränkungen unterliegt. Die Regel bleibt jedoch der Unterricht in Präsenz. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist ungewiss.
Europaweite Führerscheinprüfung
Fahrschülerinnen und -schüler sollen die Möglichkeit erhalten, unabhängig von ihrem Wohnsitz, die Führerscheinprüfung in den Mitgliedsstaaten der EU zu absolvieren. Um diese Regelung durchsetzen zu können, müsste sich allerdings die bisherige Wohnsitzregelung vereinfachen.
Fahrausbildung in Fahrsimulatoren
Die Fahrprüfung soll teilweise in Fahrsimulatoren gestattet werden - allerdings nur in Bezug auf das Antizipieren und Reagieren auf gefährliche Situationen.
Umgang mit Assistenzsystemen
Die stetige technische Entwicklung soll auch Einzug im Fahrunterricht halten. Seit Juni 2022 wird bereits der Umgang mit gängigen Fahrassistenzsystemen geschult. Das Lehren und Prüfen moderner Assistenzsysteme sollen weiter ausgebaut werden.
Null-Promille-Grenze
Geht es nach den Plänen der EU, soll für Fahranfängerinnen und Fahranfänger europaweit eine Null-Promille-Grenze eingeführt werden.
Mindestalter für Busse und LKW
Derzeit kann der Führerschein für LKW (Klasse C) erst mit 21 Jahren, und für Busse (Klasse D) erst mit 24 Jahren gemacht werden.
Das Mindestalter kann von den Mitgliedsstaaten gesenkt werden – allerdings nur für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Fahrzeuge, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung eingesetzt werden oder Fahrzeuge, die zu Reparatur- und Wartungszwecken auf der Straße eingesetzt werden.
Fitness-Checks für Senioren
Geht es nach der Europäischen Kommission, soll in Zukunft die Fahrtauglichkeit von Autofahrenden über 70 Jahre alle fünf Jahre überprüft werden.
Digitaler Führerschein
Die 4. Führerscheinrichtlinie soll die Umsetzung des lang diskutierten digitalen Führerscheins vorantreiben. Künftig soll es genügen, sich bei Polizeikontrollen oder auch bei der Autovermietung per App auszuweisen.
Außerdem kann die Führerschein-Scheckkarte künftig mit einem fälschungssicheren QR-Code anstelle eines Chips ausgestattet werden. Die Plastikkarte im Scheckkarten-Format wird dann nur noch auf Antrag ausgestellt.
Maximalgewicht B-Führerschein
Die Europäischen Kommission sieht vor, dass die Gewichtsklasse des Führerscheins Klasse B europaweit von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen erweitert werden kann. Allerdings erst nach Ende der Probezeit und nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben.
Interessant wäre diese Regelung für alle Wohnmobilisten, da Freizeitmobile schon jetzt häufig über dem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen liegen. Nach den Plänen der EU würden von der Anpassung der Gewichtsklasse nur Wohnmobile mit alternativem Antrieb profitieren.
Wann tritt die Richtlinie in Kraft?
Bis die 4. Führerscheinrichtlinie auch in Deutschland in Kraft tritt, muss sie jedoch noch den EU-Rat und das EU-Parlament passieren. Danach muss sie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht aufgenommen werden.
Übrigens: Die Ratgeber-Seiten des ACE bieten viele weitere Informationen rund um den Führerschein.