30.06.2017

Reisegepäck –Damit nichts um die Ohren fliegt

Bei Autoreisen kommt es oft zu Problemen mit der Unterbringung von Gepäck. Wer fünf Regeln beachtet, schützt die Insassen vor Gefahren und sich selbst vor möglichen Bußgeldern.

Sommerzeit ist Reisezeit. Und wie jedes Jahr haben Autofahrer damit zu kämpfen, das viele Gepäck für den Urlaubstrip optimal im Kofferraum zu verteilen. Wenn man die folgenden fünf Regeln des TÜV Süd beherzigt, ist man auf der sicheren Seite. Sollte die Polizei ein Pkw mit ungenügend gesichertem Gepäck erwischen, drohen Bußgelder von 35 bis 75 Euro.

So verstauen Sie ihr Gepäck sicher

  • Anschnallen: Vor allem Vans und Kombis sind oftmals mit Verzurrösen ausgestattet, die dabei helfen, das Gepäck vor dem Verrutschen zu sichern. Kommt bei einer Vollbremsung die Ladung in Bewegung, kann das auch für Insassen gefährlich werden. Wer Sicherungsgurte in die Ösen einfädelt und diese kreuzweise über dem Gepäck liegend verzurrt, sichert dieses vorm Verrutschen. Noch besser ist es, wenn sich unter den Gurten zusätzlich eine Decke oder ein Netz über das Gepäck spannt.
  • Hinter Gittern: Wer die Insassen vor umherfliegenden Gepäckteilen schützen will, installiert idealerweise noch ein Trenngitter zwischen Koffer- und Fahrgastraum. Hier bieten viele Autohersteller entsprechende Werks- oder Zubehörlösungen an, die optimal auf spezielle Befestigungspunkte im Fahrzeug abgestimmt sind.
  • Luft nach oben: Wer ohne Gitter oder Netz unterwegs ist, sollte streng auf die Höhe der Ladung achten. Ohne einen Trennschutz darf das Gepäck nicht über die Rückenlehne ragen, sonst können leicht Gegenstände in den Fahrgastraum fliegen.
  • Kleinteile: Kleinere Gepäckstücke werden gerne als „Lückenfüller“ lose in den Gepäckraum gelegt. Doch auch diese können zu gefährlichen Wurfgeschossen mutieren. Idealerweise bewahrt man solche Kleinteile in einer zusätzlichen Tasche, Box oder Karton auf. Alternativ kann man Kleinkram auch im Fußraum unterbringen.
  • Nach vorne schieben: Sofern der Gepäckraum nicht bis zur Oberkante gefüllt wird, sollten die Gepäckstücke möglichst weit bis an die Rücksitzlehen oder Trennwand geschoben werden. Damit verhindert man, dass bei einer Vollbremsung oder einem Crash das Ladegut Schwung holen kann.