Carsharing: Vier Menschen bewegen sich um ein Auto, das in der Mitte halbiert ist. Was sagt uns das? Richtig, bei einem geteilten Auto kann es sich nur um Carsharing handeln. Das Piktogramm soll künftig auf Parkplätze für Sharing-Fahrzeuge hinweisen. Um bevorzugt parken zu dürfen, muss am Fahrzeug gut sichtbar die Plakette an der Windschutzscheibe befestigt sein. Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung beruhen auf dem Carsharinggesetz, das die Voraussetzungen für zuständige Straßenverkehrsbehörden schafft, um Parkplätze rechtssicher für das Carsharing auszuweisen.
Mehrfach besetzter Pkw: Drei Menschen sitzen nebeneinander im Auto. Das muss ein Fiat Multipla sein, da konnte vorne zu dritt Platz genommen werden. Tatsächlich gemeint sind aber Pkw, in denen mindestens drei Menschen sitzen. Dieses Schild soll an sogenannten Umwelt-Fahrspuren seinen Einsatz finden oder um die Busspur für gut besetzte Autos frei zu geben. Dieses neu eingeführte Piktogramm können die Straßenverkehrsbehörden künftig vor allem für die Organisation von Testprojekten verwenden.
Kreuzung mit Haifischzähnen: Die Markierungen verdeutlichen eine Wartepflicht, regeln aber nicht die Vorfahrt. Sie können auch an Einmündungen von Radschnellwegen zum Einsatz kommen.
Radschnellweg: Auf Radschnellwegen setzen moderne Stadtplaner große Hoffnungen, sie ermöglichen eine leistungsstarken Fahrradverkehr. Dort sollen höhere Geschwindigkeiten von mindestens 20 km/h möglich sein und Radfahrende müssen, ohne den Gegenverkehr zu gefährden, überholen können. Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ ist jetzt in die StVO aufgenommen worden, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit, wie zum Beispiel auf sandigem Untergrund, möglich zu machen.
Grüner Pfeil für Radler: Der Grüne Pfeil erlaubt Kraftfahrern rechts abzubiegen, auch wenn die Ampel rot zeigt. Allerdings mit Umsicht und mit einem Stop an der Haltelinie. Mit der StVO-Novelle wird die bestehende Grünpfeilregelung auch auf Radfahrer ausgedehnt, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil, der ausschließlich für Radfahrer gilt, eingeführt.
Fahrradzonen: Tempo-30-Zonen haben inzwischen eine hohe Akzeptanz unter allen Verkehrsteilnehmern. Jetzt haben Kommunen außerdem die Möglichkeit, Fahrradzonen einzurichten. Auch dort gilt Tempo 30, die Regeln orientieren sich sonst denen von Fahrradstraßen: Räder haben Vorrang, Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Kraftfahrzeuge dürfen den Radverkehr nicht behindern und schon gar nicht gefährden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge dürfen in Fahrradzonen gefahren werden. Die Straßenverkehrsbehörden werden Fahrradzonen unter erleichterten Voraussetzungen anordnen können.
Einspurige Fahrzeuge: Die drei Elemente des Verkehrszeichens sind nicht leicht in eine Regel zu fassen. Es besagt, dass zweispurige Fahrzeuge keine Motorräder, Mopeds oder Fahrräder überholen dürfen. Allerdings dürfen Fahrräder, Motorräder und Mopeds überholen. Die Straßenverkehrsbehörden können – zum Beispiel an Engstellen – ein derartiges Überholverbot anordnen. Hierzu wurde das Verkehrszeichen eingeführt.
Lastenfahrrad: Lastenfahrräder sind teuer, aber ein nachhaltiges Konzept für Lieferverkehre in Städten. Denn die Transporträder sind für manche Haushalte Ersatz für den Erst- oder Zweitwagen. Allerdings benötigen diese Lastesel mehr Platz als herkömmliche Räder. Streit ist programmiert wenn ein Lastenbiker den Parkplatz für Autos belegt. Damit ist jetzt Schluss! Wo dieses Piktoramm steht, ist das Parken für Lastenvelos erlaubt.