01.07.2016

Verkehrsrechtschutz – Wichtig und sinnvoll

Schutz gegen Rechtsstreitigkeiten brauchen nur notorische Bösewichte oder typische Nörgler? Falsch! Rechtlicher Ärger kann jeden treffen – und dann ist eine gute Verkehrsrechtsschutz-Versicherung Gold wert.

Wie wichtig und gleichzeitig beruhigend eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sein kann, das erleben gerade Millionen Besitzer eines VW-Diesel. Nach Bekanntwerden der Manipulation der Abgaswerte wird nun gestritten, ob die Betroffenen Anspruch auf Nachbesserung haben oder sogar auf Schadenersatz. "Einen wirtschaftlichen Schaden dürfen die getäuschten Kunden nicht davontragen", heißt es beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Dabei denken die Verbraucherschützer an naheliegende Kosten, etwa den Aufwand für Mietwagen während der Umrüstung. Allerdings können den betroffenen Kunden weitere Schäden entstehen, beispielsweise durch den Wertverlust ihres Fahrzeugs. In solchen Fällen ist ein guter Verkehrsrechtsschutz Gold wert.

VW-Diesel-Besitzer bekommen Erstberatung

 

Der Verkehrsrechtsschutz umfasst auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen. Alle Rechtsschutzversicherer gewähren ihren Kunden eine Erstberatung, wenn es um den Ärger mit VW-Dieselfahrzeugen geht. Pauschale Zusage für Klagen gegen VW und die Autohändler geben die Assekuranzen hingegen nicht, sondern machen sie in der Regel von einer Einzelfallprüfung abhängig. Die Chancen, umfassenden Schutz zu erhalten, stehen aber gut, denn mittlerweile hat das Landgericht Passau bereits eine Rechtsschutzversicherung zur Deckung aller möglichen Gerichts- und Anwaltskosten im Rahmen des VW-Skandals verdonnert (Urteil vom 13.05.2016; Az.: 40131/16).

Gleiches Risiko für Wenig- oder Vielfahrer

 

Falsch ist übrigens der Rat von Verbraucherschützern, vor allem Vielfahrer würden eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung brauchen. Auch Wenigfahrer haben ein Risiko. Daher "gurten" wir ja auch für jede Fahrt, da immer etwas passieren kann. Besonders wichtig wird der Verkehrsrechtsschutz für alle, die nach einem schweren Personenschaden um ihre Existenz kämpfen müssen, weil der zuständige Kfz-Haftpflichtversicherer des Gegners nicht ausreichend leisten will. "Bei schweren Schäden taktieren die Autoversicherer oft", warnt Marlene Haag, Expertin für Personenschäden von der Kanzlei Grußeck aus Ettenheim bei Freiburg.


Da werde nur ein kleiner Vorschuss geleistet, weil das Unfallopfer angeblich eine große Mitschuld trägt. Oder das Vergleichsangebot lässt immer wieder auf sich warten. Auch andere Experten bestätigen solche Hinhaltetaktiken: Es gilt oft das Motto: Wenig sofort, mehr später. "Vergleiche sollten bei Personenschäden aber nicht grundsätzlich abgelehnt werden", sagt ACE-Vertrauensanwältin Gesine Reisert. "Das Unfallopfer muss auch einen Schlussstrich ziehen können."

Längere Verhandlungen ohne Kostenängste verbunden

 

Daher empfiehlt die Berliner Fachanwältin für Verkehrsrecht ein Verhandeln mit viel Fingerspitzengefühl. "Dabei ist es immer gut, eine Rechtsschutzversicherung im Hintergrund zu haben. Längere Verhandlungen sind somit ohne Kostenängste möglich", so Reisert. Finanzstarke Haftpflichtversicherer, die es ohne weiteres gleich auf mehrere Prozesse ankommen lassen, haben nämlich einen langen Atem. Da streite es sich mit einer Rechtsschutzpolice im Rücken, die neben den Anwalts- und Gerichtskosten auch den Aufwand für Gutachten übernimmt, viel besser.


Sein gutes Recht zu bekommen, kann richtig teuer werden. So verlangen Gerichte hohe Gebühren im Voraus. Ohne Rechtsschutzversicherung kann daher möglicherweise der Gang vor den Kadi daran scheitern, dass man nicht genügend Geld hat, um hier in Vorleistung zu gehen. Manchmal wirkt sich allein der Hinweis, dass das Opfer rechtsschutzversichert ist, heilsam auf den Kfz-Haftpflichtversicherer des Gegners aus.


Unschuldiges Verkehrsunfallopfer wird man vollkommen unerwartet. Bei schweren Unfällen hilft dann die Verkehrsrechtsschutzpolice, egal, ob man als Fußgänger, Rad- oder Autofahrer oder auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf der Straße unterwegs war. Versichert sind auch die Mitfahrer.

Schutz gegen Verwaltungsbehörden

 

Neben der Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gibt es zudem Schutz gegen die Verwaltungsbehörden, beispielsweise wenn es um die Entziehung des Führerscheins oder Bußgelder geht. Neben dem Ärger beim Autokauf ist auch der Streit bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen mitabgesichert. Das gilt auch für Strafverfahren, sofern es um fahrlässig begangene Straftaten im Straßenverkehr geht. Vorsätzliche Straftaten sind dagegen nicht versichert, hier kommt der Verkehrsrechtsschutz an seine Grenzen. Auch wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, genießt keinen Schutz. Schon seit Jahren haben die Rechtsschutzversicherer übrigens den Streit um Halte- und Parkverstöße aus ihrem Schutz entfernt. Auch die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, also wenn der Gegner zu Unrecht Geld fordert, ist durch den Verkehrsrechtsschutz nicht abgesichert. Doch hier tritt der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer ein. Er wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls vor Gericht.

Weltweiter Schutz

 

Verkehrsrechtsschutz gilt weltweit und beginnt in der Regel sofort mit dem Abschluss des Vertrages. Das ist wichtig, falls der Autofahrer kurz nach dem Kauf der Police einen Unfall erleidet oder zu Unrecht wegen eines Verkehrsdeliktes beschuldigt wird. Bei vielen Tarifen gelten aber für einige Bereiche Wartezeiten. Dann setzt der komplette Versicherungsschutz erst nach zwei bis drei Monaten ein. Wartezeiten gibt es meist dann, wenn es um Autokauf oder Reparatur geht. Wer sich länger im Ausland aufhält, muss prüfen, wie lange der Schutz der Verkehrsschutzversicherung reicht.


Nicht versichert sind übrigens auch Schäden oder Ansprüche, die vor dem Abschluss eines Vertrages bekannt wurden. Wer also einen VW-Diesel fährt und erst jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließt, der muss die eventuell anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten rund um diesen Skandal noch aus eigener Tasche bezahlen.

ACE-Tipp
Exklusiv für ACE-Mitglieder gibt es den Verkehrsrechtsschutz der Advocard zum Vorteilspreis. Für Singles kostet der Rechtsschutz inklusive Verkehrs-Unfallversicherung 62,90, für Familien 83,70 Euro im Jahr. Der ACE-Verkehrsrechtsschutz hilft beispielsweise bei Unfall-Streitfragen mit der gegnerischen Versicherung, bei Ärger mit Knöllchen, Blitzern und Führerscheinentzug, bei Auseinandersetzungen mit der Kfz-Werkstatt, bei Streit wegen der Kfz-Steuer oder bei Unstimmigkeiten beim Fahrzeugkauf. Außerdem bietet der ACE für seine Mitglieder auch einen Privat- sowie Wohnungsrechtsschutz an – natürlich ebenfalls zum Vorteilspreis.