Besitzer eines vom Diesel-skandal betroffenen Fahrzeugs haben aktuell bessere Chancen, eine Rückabwicklung oder Schadenersatz zu erhalten. „Mittlerweile sind die Karten von den Gerichten zugunsten der Verbraucher neu gemischt worden“, sagt Matthias Köck, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Nürnberg. So gibt es mittlerweile etliche Urteile zugunsten der Autobesitzer.
VW-Händler muss Golf zurücknehmen
Mitte November hat das Landgericht München II einen Händler zur Rücknahme eines manipulierten VW Golf verurteilt (Az.: 12 O 1482/16). Laut der Anwaltskanzlei Stoll & Sauer aus Lahr kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Betriebserlaubnis von Gesetzes wegen erloschen ist, da der Autohersteller eine illegale Abschalteinrichtung verwendet hat. Zudem ist es der Meinung, dass eine Nachbesserung unzumutbar sei und Kunden hierfür keine Frist setzen müssen.
Das Landgericht Braunschweig hat einem Käufer eines Škoda Fabia 1,6 Liter TDI erlaubt, seinen Vertrag rückabzuwickeln (Az.: 4 O 202/16). Zudem hat ein Autokäufer die Nachlieferung eines mangelfreien Nachfolgefahrzeugs erreicht und muss dafür keine Entschädigung für die Nutzungszeit zahlen (Landgericht Regensburg, Az.: 7 O 967/16). Laut der Anwaltskanzlei Stoll ist die Entscheidung aber noch nicht rechtskräftig.
Ansprüche müssen innerhalb von 2 Jahren gestellt werden
Trotz der positiven Urteile läuft nach Einschätzung von Jurist Köck die Zeit gegen die Autobesitzer. So müssen die Ansprüche gegen einen Autohändler bei Neuwagen eigentlich innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Kauf gestellt werden. Während dieser Zeit läuft die sogenannte Sachmängelhaftung. Bei Gebrauchtwagen kann sie auf ein Jahr verkürzt werden. Wer erfolgreich auf Rückabwicklung klagt, erhält den vollen Kaufpreis plus zusätzlicher Aufwendungen, etwa für die Kosten einer Neuzulassung, zurück.
Möglicherweise kann der Kunde – wenn die Gewährleistungsfrist erloschen ist – auch gegen den VW-Konzern klagen. Diesen Weg geht derzeit My-right.de aus Berlin. Der Rechtsdienstleister versucht, für betroffene Kunden des Abgasskandals direkt beim VW-Konzern Schadenersatz durchzusetzen. Die Kunden sollen bis zu 1500 Euro erhalten. Im Erfolgsfall gehen davon 35 Prozent an My-right.de. Aktuell wurde eine Klage vor dem Landgericht Braunschweig erhoben.
Schadenersatz bei Umrüstung nur bei wesentlicher Verschlechterung
Wer sein Fahrzeug behalten will, wird – sofern es vom Abgasskandal betroffen ist – an einer Umrüstung nicht vorbeikommen. Viele Indizien sprechen glücklicherweise dafür, dass die Reduzierung der Stickoxide auf die gesetzlich geforderten Werte keine weiteren Probleme nach sich zieht. Weder Spritverbrauch, noch Leistung oder Fahrbarkeit sollten sich nach ersten Erfahrungen wesentlich verschlechtern. Und nur in diesem Fall wäre Schadenersatz gerechtfertigt.
ACE-Tipp
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