5. ALLGEMEINE VERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN ZUM ACE-HAUS- UND WOHNUNGSSCHUTZBRIEF FÜR DEN BAUSTEIN HOME UND DEN TARIF ACE PRIVAT 3. Notheizung a) ROLAND organisiert und stellt maximal drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung, wenn wäh- b) Wenn die versicherte Person ROLAND die Organisation dieser Hilfeleistung überlässt, übernimmt ROLAND die Kosten für die Behebung des Defekts, maximal jedoch 500 € je Versicherungsfall. rend der Heizperiode die Heizungsanlage in der versicherten Wohneinheit unvorhergesehen ausfällt und eine Abhilfe durch den Heizungsinstallateur-Service im Notfall (§ 6 Abs. 2) nicht möglich ist. b) Wenn die versicherte Person ROLAND die Organisation dieser Hilfeleistung überlässt, übernimmt ROLAND die Kosten für die Bereitstellung der Leih-Heizgeräte, maximal jedoch 500 € je Versicherungsfall. c) ROLAND leistet keine Entschädigung für zusätzliche Stromkosten, die durch den Einsatz von Leih-Heizgeräten entstehen. 4. Schädlingsbekämpfung a) ROLAND organisiert die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma, wenn der Befall der ver- sicherten Wohneinheit durch Schädlinge aufgrund seines Ausmaßes nur fachmännisch beseitigt werden kann. Als Schädlinge gelten hierbei ausschließlich Schaben (z.B. Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen. b) Wenn die versicherte Person ROLAND die Organisation dieser Hilfeleistung überlässt, übernimmt ROLAND die Kosten für die Schädlingsbekämpfung, maximal jedoch 500 € je Versicherungsfall. 5. Entfernung von Wespennestern a) ROLAND organisiert die fachgerechte Entfernung von Wespennestern, die sich im Bereich der versicherten Wohneinheit befinden und von aktiven Wespenvölkern besiedelt sind bzw. die Um- siedlung des Wespenvolkes. b) Wenn die versicherte Person ROLAND die Organisation dieser Hilfeleistung überlässt, übernimmt ROLAND die Kosten für die Entfernung bzw. Umsiedlung, maximal jedoch 500 € je Versicherungsfall. c) ROLAND erbringt keine Leistungen für die Behebung von Defekten/Schäden an aa) elektrischen und elektronischen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspül- maschinen, Herden sowie Backöfen einschließlich Dunstabzugshauben, Kühlschränken, Tief- kühlgeräten, Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen, Fernsehgeräten, Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern, elektrische Rollläden, eingebaute Lüfter; bb) der Elektroinstallation der Außenanlagen (z.B. Garten, Außenbeleuchtung, Klingelanlage); dd) Elektro-Installationen im Gemeinschaftsbereich von Mehrfamilienhäusern. cc) Stromverbrauchs-Zählern; 9. Kinderbetreuung im Notfall a) Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die in Ihrem Haushalt in der versicherten Wohneinheit leben, wenn Sie durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Kinder gehin- dert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Im Rahmen des Tarifs ACE Privat erbringen wir diese Leistung auch, wenn die versicherten Personen an der Betreuung der eigenen Enkelkinder unter 16 Jahren gehindert sind, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsereignisses in der versicherten Wohneinheit in Betreuung oder Obhut befinden. b) Die Betreuung erfolgt nach Möglichkeit in der versicherten Wohneinheit, und zwar so lange, bis sie anderweitig, zum Beispiel durch einen Verwandten der versicherten Person, übernommen wird, längstens jedoch für die Dauer von 48 Stunden. Wenn Sie uns die Organisation dieser Hilfe- leistung überlassen, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten. c) ROLAND erbringt keine Leistungen, wenn aa) sich das Wespennest in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht der versicherten Wohn- 10. Haustierbetreuung im Notfall a) Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Unterbringung und Versor- einheit zugeordnet werden kann; bb) die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespennests aus rechtlichen Gründen, z.B. aus Gründen des Artenschutzes, nicht zulässig ist; cc) das Wespennest verlassen bzw. nicht von einem Wespenvolk genutzt wird. 6. Rohrreinigungs-Service im Notfall a) ROLAND organisiert den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma, wenn in der versicherten Wohneinheit Abflussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WC, Urinale, Bidets oder Bodenabläufe verstopft sind und dies nicht ohne eine fachmännische Behebung beseitigt werden kann. b) Wenn die versicherte Person ROLAND die Organisation dieser Hilfeleistung überlässt, übernimmt ROLAND die Kosten für die Behebung der Rohrverstopfung, maximal jedoch 500 € je Versicherungsfall. c) ROLAND erbringt keine Leistungen, wenn die Ursache für die Rohrverstopfung für die versicherte Person erkennbar außerhalb der versicherten Wohneinheit liegt. Die Reinigung von Dachrinnenleitungen und deren Ableitungen sowie TV-Kamerafahrten in Rohrleitungen übernimmt ROLAND nicht. 7. Sanitärinstallateur-Service im Notfall a) ROLAND organisiert den Einsatz eines Sanitärinstallateurbetriebes, wenn aa) aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an der Spülung des WC oder des Urinals oder am Haupthahn der versicherten Wohneinheit das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann; bb) aufgrund eines Defekts an einer Armatur, WC oder Urinal oder am Haupthahn in der versicherten Wohneinheit die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist. b) Wenn die versicherte Person ROLAND die Organisation dieser Hilfeleistung überlässt, übernimmt ROLAND die Kosten für die Behebung des Defekts, maximal jedoch 500 € je Versicherungsfall. c) ROLAND erbringt keine Leistungen aa) für den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile oder Zubehör von Arma- turen und Boilern; bb) für Ersatzteile; cc) für die ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitärinstallation in der versicherten Wohneinheit. gung von Hunden, Katzen, Kaninchen, Vögeln sowie von gezähmten Kleintieren (zum Beispiel Hamstern, Meerschweinchen), die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind. Die Unter- bringung erfolgt in einer Tierpension bzw. einem Tierheim. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Tiere dem von uns Beauftragten übergeben werden. Die Organisation der Unterbringung ist außerdem nur möglich, wenn für das Tier ein gültiger Impfpass vorhanden ist und das Tier keine ansteckenden Krankheiten und/oder Parasitenbefall aufweist. b) Wenn Sie uns die Organisation dieser Hilfeleistung überlassen, übernehmen wir die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere bis maximal 500 € je Versicherungsfall, für nicht durch uns organisierte Leistungen jedoch nur bis maximal 300 € je Versicherungsfall. 11. Ersatzwohnung im Notfall a) Wir organisieren eine angemessene Ersatzwohnung (Hotel, Pension, Mietwohnung) in der Nähe Ihres Wohnorts, wenn die versicherte Wohneinheit durch Feuer, Leitungswasser (Rohrbruch), Einbruchdiebstahl oder durch eine sich verwirklichende Naturgefahr unbenutzbar wird und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zuzumuten ist. Naturgefahren sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau (aus Ableitungsrohren durch Hochwasser oder Stark- regen), Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine und Vulkanausbruch. b) Wenn Sie uns die Organisation dieser Hilfeleistung überlassen, übernehmen wir die Kosten bis maximal 500 € je Versicherungsfall, für nicht durch uns organisierte Leistungen jedoch nur bis maximal 300 € je Versicherungsfall. 12. 24-Stunden-Handwerkerbenennung Unabhängig von einem Schadenfall steht Ihnen unser Netzwerk zur Verfügung. Auf Wunsch werden Handwerker aus folgenden Gewerken benannt: _ Sanitärinstallateure _ Dachdecker _ Elektroinstallateure _ Gas- und Heizungsinstallateure _ Glaser _ Schlüsseldienste _ Rohrreinigungsfirmen 8. Elektroinstallateur-Service im Notfall a) ROLAND organisiert bei Defekten an der Elektroinstallation der versicherten Wohneinheit den Einsatz eines Elektroinstallateurbetriebes, sofern kein allgemeiner Stromausfall vorliegt. § 7 Kenntnis und Verhalten der versicherten Person Für den ACE Haus- und Wohnungsschutzbrief können die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Person berücksichtigt werden, wenn nach den Versicherungsbedingungen oder den gesetzlichen Vor- schriften die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Person von Bedeutung sind (§ 47 VVG). 62 62 ACE LENKRAD 4/2021 ACE LENKRAD 5/2021