Europaweite Pannenhilfe - Sicher ans Ziel!
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Fordern Sie unkompliziert Hilfe über die ACE-Pannen-App oder per Telefon an. Hunderttausende zufriedene Mitglieder vertrauen bereits auf unsere erstklassige Pannenhilfe:
- Abschleppdienst, Unfall- und Pannenhilfe: 24 Stunden an 7 Tagen
- Familienmitglieder sind automatisch mitgeschützt
- Schutzfür Ihre Fahrzeuge - egal ob Rad, Motorrad, Camper oder Auto
- Schutz als Fahrer in allen privaten Fahrzeugen
- Mietwagen bei Fahrzeugausfall
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Werden Sie Mitglied zwischen dem 11.11.2024 und 02.12.2024 und erhalten Sie zusätzlich einen Hotelgutschein. Der ACE schenkt Ihnen die erste Nacht!
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- Leistungen aus ACE COMFORT+ Tarif
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49 €
Die Leistungen des ACE im Detail:
Panne und Unfall
Notruf
Der ACE Euro-Notruf ist das ganze Jahr 24 Stunden für Sie einsatzbereit.
Alle Nummern tragen Sie auf Ihrer praktischen roten ACE-Notfall-Karte immer bei sich, die Club-Mitglieder in ihrem persönlich übersandten ACE-Leistungsprofil finden.
ACE Euro-Notruf: 0711 530 34 35 36
Im Ausland: +49 711 530 34 35 36
Fax: 0711 530 34 35 37
E-Mail: notruf@ace.de
Wichtig:
- Wenn Sie eine Notrufsäule benutzen, verlangen Sie bitte ausdrücklich Hilfe durch den ACE Auto Club Europa.
- Außer Ihrer ACE-Mitgliedsnummer, Ihrem Namen und Ihrer Heimatanschrift halten Sie am besten für etwaige technische Rückfragen Ihren Fahrzeugschein parat.
- Bitte geben Sie auch Ihren Aufenthaltsort an – soweit möglich und erforderlich, mit genauer Anschrift und Telefonnummer (beispielsweise Werkstatt, Hotel oder Krankenhaus).
- Stimmen Sie bitte im Notfall die Reisemöglichkeiten und Unterkunft mit dem ACE-Euro-Notruf ab, damit wir die nötigen Reservierungen für Sie vornehmen können.
- Wenn Sie Kosten zunächst selbst übernommen haben, die vom ACE-Euromobilschutz abgedeckt sind, reichen Sie bitte die Originalbelege bei uns ein. Dazu genügt ein Brief, in dem Sie den Sachverhalt mit allen wichtigen Daten schildern.
Hilfe bei Panne und Unfall
Können Sie wegen eines technischen Defekts am Fahrzeug Ihre geplante Fahrt nicht beginnen oder Ihre Reise nicht fortsetzen, leistet der ACE Unfall- und Pannenhilfe vor Ort. Wenn Sie die Pannenhilfe über unseren ACE-Euro-Notruf anfordern, ist die Hilfeleistung für Sie kostenfrei. Organisieren Sie sich die Hilfe selbst, erstatten wir bis zu 120 Euro. Dieser Betrag schließt die An- und Abfahrt des ACE-Pannenhilfsfahrzeugs, die benötigten Kleinteile und die Arbeitszeit ein.
Reparaturen in Werkstätten oder an Tankstellen gelten nicht als Pannenhilfe.
Erweiterte Pannenhilfe
Ausschließlich im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper gültig:
wird das geschützte Fahrzeug infolge einer durch den ACE organisierten Abschlepphilfe in einer qualifizierten Fachwerkstatt spätestens am nächsten Werktag wieder fahrbereit gemacht, beteiligt sich der ACE an den für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendigen und angefallenen Reparaturkosten bis maximal 100 €, wenn dadurch keine weiteren Leistungen in Anspruch genommen werden.
Abschleppen
In den meisten Fällen bekommen wir die Fahrzeuge unserer Mitglieder vor Ort wieder flott. Wir wollen, dass Sie Ihre Fahrt schnell fortsetzen können und vermeiden möglichst das Abschleppen.
Kann das geschützte Fahrzeug nach Panne oder Unfall oder nach Entwendung von Fahrzeugteilen seine Fahrt nicht fortsetzen und ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadensstelle nicht möglich oder muss es infolge eines medizinischen Notfalls des berechtigten Fahrers von der Schadenstelle entfernt werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder Altautoannahmestelle. Auf Wunsch bringen wir Ihr Fahrzeug auch an einen gleichweit entfernten anderen Ort.
- Im Comfort Tarif bringen wir Ihr Fahrzeug vom Schadenort bis zu 30 km weit an Ihren Wunschort.
- Im Comfort+ Tarif und im Baustein Camper sogar bis zu 50 km.
Wir tragen die Kosten im Inland. Im Ausland tragen wir die Kosten bis höchstens 100 km.
Fahrzeugbergung
Ist Ihr Fahrzeug durch einen Unfall oder eine Panne von der Straße abgekommen, organisiert der ACE das Bergen des Fahrzeugs und des mitgeführten Gepäcks oder der Ladung.
Suche, Rettung und Bergung
Ausschließlich im Tarif ACE Comfort und ACE Comfort+ gültig:
erleidet das ACE-Mitglied auf einer Reise einen Unfall und muss deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der ACE hierfür im Tarif ACE Comfort bis zu 2.500 € und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 5.000 €.
Fahrzeugausfall / -diebstahl
Mobilitätshilfe
Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit oder wurde gestohlen, und müssen die geschützten Personen deshalb zusätzliche Fahrten unternehmen, ist der ACE bei der Organisation behilflich und erstattet die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen bis zu insgesamt 50 € pro Schadensfall.
Mietwagen
Wenn wir Ihr Fahrzeug nicht vor Ort und am gleichen Tag wieder flottbekommen oder wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, dann organisieren wir für Sie einen Mietwagen. Panne, Unfall oder Diebstahl müssen dazu allerdings weiter als 50 Kilometer von zu Hause entfernt passiert sein. Im Comfort Tarif sind es nur 30 km und im Comfort+ Tarif und Baustein Camper schon ab der Haustüre.
Wir zahlen für die Dauer der Reparatur bis zu 55 Euro täglich (ab 10 Jahre Mitgliedschaft bis zu 60 Euro, ab 40 Jahre Mitgliedschaft bis zu 75 Euro) von den Kosten eines gleichwertigen Fahrzeugs – längstens jedoch bis zu sieben Tage. Im Ausland übernehmen wir in solchen Fällen die Mietkosten für ein gleichwertiges Fahrzeug bis zur Höhe von 385 Euro (ab 10 Jahre Mitgliedschaft bis zu 420 Euro, ab 40 Jahre Mitgliedschaft bis zu 525 Euro) auch für einen kürzeren Zeitraum. Wird der Mietwagen im Ausland für die direkte Heimreise der geschützten Personen genutzt, übernimmt der ACE stattdessen bis zu 500 € für die Anmietung.
Ist der Transport der geschützten Personen nach der Leistung Fahrzeugrücktransport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich, trägt der ACE die Kosten für die direkte Heimreise mit einem Mietwagen für einen Tag bis maximal 55 €.
Ab 20 Jahre Mitgliedschaft: Wenn Sie keine Kreditkarte besitzen, übernehmen wir nach einer Panne oder einem Unfall die Bürgschaft für die Absicherung der Kaution für einen Mietwagen.
Mietwagenzusatzgebühren
Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit und wird für die Dauer der Reparatur ein Mietwagen angemietet, übernimmt der ACE die anfallenden Zusatzgebühren für Herausgabe des Mietwagens außerhalb der Öffnungszeiten der Vermietstation in voller Höhe.
Fahrzeugrücktransport
Sollte Ihr Fahrzeug nach einer Panne, wegen eines Unfalls oder nach Entwendung von Fahrzeugteilen an einem ausländischen Schadensort nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und handelt es sich nicht um einen Totalschaden, sorgt der ACE für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt am Wohnort des ACE-Mitglieds und trägt die hierdurch entstehenden Kosten.
Der Fahrzeugrücktransport bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem ACE-Euro-Notruf. Zum Zeitpunkt des Rücktransports darf das Fahrzeug nicht beschlagnahmt sein.
Liegt der Schadenort in Deutschland und die Reparatur ist am nächsten Werktag nicht möglich, sorgt der ACE dafür, dass die geschützten Personen möglichst zusammen mit dem Fahrzeug zum Wohnort des Mitglieds gebracht werden.
Fahrzeugunterstellung
Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, wegen eines Unfalls oder nach Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit, trägt der ACE die durch dessen Leistungsorganisation entstehenden Einstellkosten. Der ACE trägt Sicherungs- und Einstellkosten, wenn dadurch weitere Schäden am Fahrzeug vermieden werden können, jedoch nicht, wenn das Fahrzeug von der Polizei beschlagnahmt und sichergestellt wurde.
Im Tarif ACE Comfort+ werden zusätzlich die Standkosten für max. 3 Tage bis zu 20 € pro Tag erstattet, wenn die Notwendigkeit vom ACE-Mitglied zu vertreten ist.
Die Einstell- und Sicherungskosten werden für bis zu höchstens 14
Kalendertage übernommen.
Übernachtung
Wenn wir Ihr Fahrzeug nicht vor Ort und am gleichen Tag startklar kriegen oder wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, dann stellt der ACE Ihnen und allen Mitreisenden eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung.
Wir zahlen bis zu 90 Euro je Person und Übernachtung. Höchstens für 3 Nächte. Im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper bis zu 5 Nächte, jedoch maximal für die Dauer der Reparatur am Schadenort oder das Wiederauffinden des geschützten Fahrzeugs.
Bei Inanspruchnahme der Leistung Mietwagen und Leistung Fahrzeugrücktransport werden die Übernachtungskosten für höchstens eine Nacht erstattet.
Weiter- oder Rückfahrt
Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall, nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit oder wurde gestohlen, sind wir bei der Weiter- oder Rückfahrt behilflich und tragen die Kosten für die geschützten Personen:
- für die Fahrt vom Schadenort zum ständigen Wohnsitz des ACE-Mitglieds oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs.
- für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz des ACE-Mitglieds, wenn das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht
- mehr fahrbereit gemacht werden kann;
- für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht wurde.
- Die Kostenerstattung erfolgt bis zur Höhe der Bahnkosten 1.Klasse.
- Die Kosten bis zur Höhe eines Flugs in der Economy-Class werden erstattet,
- im Tarif ACE Classic, wenn der Schadenort über 1.200 km vom Wohnort entfernt ist.
- im Tarif ACE Comfort, wenn der Schadenort im Ausland liegt.
- Im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper, wenn dies erforderlich, zweckmäßig und sinnvoll ist.
- Bei Inanspruchnahme eines Mietwagens gelten die Bestimmungen des Punktes Mietwagen.
Fahrzeugverzollung und -verschrottung
Muss das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl im Ausland aufgrund eines Totalschadens verzollt oder verschrottet werden, sorgt der ACE für die Verzollung oder Verschrottung sowie den Transport zum Verwerter oder zur Zollstelle und trägt die dafür anfallenden Kosten.
Reise und Urlaub
Hilfe bei Reiseabbruch
Wir organisieren die Rückreise an Ihren Wohnort, wenn Ihnen oder einem Familienmitglied das planmäßige Beenden einer Auslandsreise aus gewichtigen Grund nicht möglich ist. Dies betrifft den Tod oder schwere Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten. Zusätzlich entstehende Kosten für eine Person tragen wir in Höhe von bis zu 3.000 Euro je Schadenfall. Im Tarif ACE Comfort werden bis zu 4.000 € und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 5.000 € pro Schadenfall übernommen.
Benachrichtigungsservice
Geräten Sie oder eine Ihnen nahestehende Person auf einer Reise in eine besondere Notlage, unterstützen wir Sie mit den uns zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel, um Sie bzw. Ihre Angehörigen zu finden oder einen erforderlichen Kontakt herzustellen.
Rückholung von Kindern
Können mitreisende minderjährige Kinder auf einer Reise infolge des Todes oder einer Erkrankung des ACE-Mitglieds weder von diesem noch von einem anderen Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Der ACE trägt die Kosten bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Die Kosten bis zur Höhe eines Flugs in der Economy-Class werden erstattet:
- Im Tarif ACE Classic, wenn der Schadenort über 1.200 km vom Wohnort entfernt ist.
- Im Tarif ACE Comfort, wenn der Schadenort im Ausland liegt.
- Im Tarif ACE Comfort+, wenn dies erforderlich, zweckmäßig und sinnvoll ist.
Sowie die nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis bis zu insgesamt 50 € pro Schadenfall.
Haustierrückholung- und versorgung
Kann auf einer Reise infolge von Krankheit, Unfall oder Tod des ACE Mitglieds dessen mitgeführter Hund oder mitgeführte Katze nicht mehr versorgt werden, organisiert der ACE den Heimtransport des Tieres und trägt die dadurch entstehenden Kosten, wenn keine Mitreisenden dafür zur Verfügung stehen.
Kann das Tier nach dem Transport nicht sofort weiterversorgt werden, organisiert der ACE die weitere Unterbringung und Versorgung des Tieres und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten höchstens für 14 Kalendertage, sofern dies nicht von Verwandten oder nahestehenden Personen übernommen werden kann.
Gepäcktransport
Kann das mitgeführte Gepäck nach einer Panne, einem Unfall oder nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht zusammen mit dem geschützten Fahrzeug befördert werden sorgt der ACE für einen getrennten Transport zum Wohnsitz oder zum Zielort und übernimmt die Kosten bis maximal 155 €.
Ersatzteile-Versand
Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des geschützten Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort nicht beschafft werden, sorgt der ACE dafür, dass das ACE-Mitglied diese auf schnellstmöglichem Wege erhält, und trägt alle entstehenden Versandkosten. Die Kosten der Ersatzteile trägt der ACE nicht.
Krankheit und Todesfall
Rückfahrt nach Krankenhausaufenthalt
Können Sie die Heimreise nicht mit dem Fahrzeug antreten, weil während Ihrer Reise mit dem Fahrzeug wegen einer Erkrankung oder Verletzung ein Krankenhausaufenthalt von mehr als 7 Kalendertagen erforderlich ist, tragen wir die Kosten für die Heimreise bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Alternativ werden die Kosten bis zur Höhe eines Flugs in der Economy-Class erstattet,
- im Tarif ACE Classic, wenn der Schadenort über 1.200 km vom Wohnort entfernt ist,
- im Tarif ACE Comfort, wenn der Schadenort im Ausland liegt,
- im Tarif ACE Comfort+, wenn dies erforderlich, zweckmäßig und sinnvoll ist,
sowie die nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis bis zu insgesamt 50 € pro Schadenfall.
Fahrzeugabholung
Kann auf einer Reise das geschützte Fahrzeug infolge des Todes oder einer länger als 3 Tage andauernden Erkrankung des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgt der ACE für die Abholung des Fahrzeugs zusammen mit den geschützten Personen zum ständigen Wohnsitz des ACE-Mitglieds und trägt die Kosten für den Rückholfahrer.
Wenn keine geschützten Personen mit zurückfahren, kann der ACE das Fahrzeug auf andere Weise zurückholen. Veranlasst das ACE-Mitglied die Abholung selbst, erhält es als Kostenersatz 0,30 € je Kilometer zwischen seinem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem werden in jedem Fall die bis zur Abholung entstehenden, durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten erstattet, jedoch höchstens für 3 Nächte bis zu 90 € pro Person und Nacht.
Krankenbesuch
Muss sich das ACE-Mitglied auf einer Reise infolge einer Erkrankung mehr als 14 Kalendertage in einem Krankenhaus aufhalten, erstattet der ACE die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahestehende Person bis zur Höhe von
- im Tarif ACE Classic 600 €
- im Tarif ACE Comfort 800 €
- im Tarif ACE Comfort+ 1.000 €
je Schadenfall.
Arzneimittel- und Brillenversand
Ist das ACE-Mitglied auf einer Reise im Ausland zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung seiner Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die an seinem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgt der ACE nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden dem ACE-Mitglied erstattet.
Verliert das ACE Mitglied auf einer Reise im Ausland seine Brille oder Kontaktlinsen, sorgt der ACE – in Abstimmung mit nahestehenden Personen – für die Beschaffung und Zusendung einer Ersatzbrille oder von Ersatzkontaktlinsen und übernimmt die hierbei entstehenden
Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzbrille oder Ersatzkontaktlinsen.
Vermittlung ärztlicher Betreuung
Erkranken Sie oder ein Familienmitglied auf einer Auslandsreise, stellen wir den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt vor Ort her.
Krankenrücktransport
Wenn Sie oder Mitglieder Ihrer Familie bei einer Reise im In- oder Ausland erkranken oder schwer verletzt werden, organisiert der ACE den Krankenrücktransport nach Hause. Der Krankenrücktransport erfolgt im In- und Ausland immer dann, wenn er medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet ist. Die Leistung gilt unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel Sie die Reise angetreten haben. Sind Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs, erstreckt sich unsere Leistung auf alle Mitreisenden.
Ist bei einem Krankenrücktransport die zusätzliche Begleitung eines Arztes oder Sanitäters medizinisch erforderlich oder behördlich vorgeschrieben, werden die dabei entstehenden Kosten übernommen.
Müssen Sie oder Mitglieder Ihrer Familie bis zum Krankenrücktransport zusätzlich übernachten, trägt der ACE hierfür die Kosten in Höhe von bis zu 90 Euro pro Nacht und Person. Die Kostenübernahme wird für maximal drei Übernachtungen gewährt.
Bei einer Verlegung innerhalb Deutschlands in ein wohnortnahes Krankenhaus übernimmt der ACE die Transportkosten, wenn diese nicht von der Krankenkasse des Versicherten oder einem anderen Leistungsträger übernommen werden. Leistungen im Rahmen des Krankenrücktransportes können nur dann beansprucht werden, wenn sie zuvor mit dem ACE-Euro-Notruf abgestimmt worden sind.
Hilfe im Todesfall
Bei einem Todesfall während einer Auslandsreise sorgen wir in Abstimmung mit den Angehörigen für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz oder die Bestattung im Ausland.
Die entstehenden Kosten trägt der ACE.
Recht und Beistand
Rechtsauskunft
Wenn Sie allgemein rechtlichen Rat im Bereich Auto und Straßenverkehr benötigen, stehen Ihnen das ACE-Justiziariat und die Vertrauensanwälte des ACE mit einer kostenlosen Erstauskunft zur Verfügung.
Dies gilt beispielsweise bei Streitigkeiten, die sich aus einem Kauf-, Reparatur- oder Versicherungsvertrag ergeben und Ihr Fahrzeug betreffen. Sie bekommen in jedem Fall schnell und kompetent Auskunft.
Den Kontakt zu den ACE-Vertrauensanwälten bekommen Sie über den ACE-Info-Service 0711 530 33 66 77. Falls Sie einen ACE-Verkehrs-Rechtsschutz besitzen, können Sie sich hier auch über den Umfang Ihres Schutzes informieren und versicherungsrechtliche Fragen klären lassen. Sollten Sie noch keinen ACE-Verkehrs-Rechtsschutz haben, berät Sie unser Info-Service gerne zu dessen Leistungen und Versicherungsumfang.
Unfall-Service und Notfall-Rechtshilfe
Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, leisten wir Ihnen mit unseren Vertrauensanwälten sofort am Ort des Geschehens juristische "Erste Hilfe" per Telefon. Ein Anruf bei der ACE-Notfall-Rechtshilfe 0711 530 33 88 33 genügt und Sie haben noch an der Unfallstelle rechtlichen Beistand, der Ihnen hilft, Fehler zu vermeiden. Auch über die Schadensabwicklung mit Ihrer Kfz-Versicherung und Sachverständige informieren Sie unsere Vertrauensanwälte unmittelbar und sie stellen den Kontakt zur AdvoCard her, wenn Sie über die ACE-Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung verfügen.
Unser Unfall-Service umfasst neben der Notfall-Rechtshilfe auch sehr konkrete Hilfe für die verfahrene Situation am Unfallort. Zum einen bekommen Sie praktische Ratschläge, was Sie am Ort des Geschehens beachten sollten. Dazu gehören etwa das richtige Absichern der Unfallstelle, die Benachrichtigung der Polizei sowie das Aufnehmen der Adressen von eventuellen Zeugen. Zum anderen organisieren wir für Sie und Ihr Fahrzeug im Rahmen des ACE-Euromobilschutzes alle weiteren Hilfeleistungen. Unsere Unterstützung umfasst dabei unter anderem das Abschleppen oder Bergen Ihres beschädigten Fahrzeugs sowie des mitgeführten Gepäcks.
Wir nennen Ihnen – wenn es erforderlich ist – Werkstätten oder Gutachter, zu denen Ihr Fahrzeug zur Schadensschätzung transportiert werden kann. Falls Sie mit Ihrem eigenen Wagen nicht mehr weiterreisen können, organisieren wir Ihnen auch einen Mietwagen. Sie brauchen sich also um nichts mehr zu sorgen, denn mit unserem ACE-Unfall-Service regeln wir für Sie alles Notwendige.
In akuten Situationen wie Alkoholkontrollen oder bei der drohenden vorläufigen Sicherstellung Ihres Führerscheins durch die Polizei geben Ihnen unsere Vertrauensanwälte wichtige Auskünfte ebenfalls direkt vor Ort.
Auch dazu wählen Sie die ACE-Notfall-Rechtshilfe 0711 530 33 88 33.
Hilfeleistung in besonderen Notfällen
Gerät das ACE-Mitglied auf einer Reise im Ausland in eine besondere Notlage, zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für seine Gesundheit oder sein Vermögen zu vermeiden, werden die erforderlichen Maßnahmen veranlasst und die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 600 € pro Schadenfall übernommen. Im Tarif ACE Comfort werden bis zu 800 € pro Schadenfall und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 1.000 € pro Schadenfall übernommen. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die vom ACE-Mitglied abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet.
Kreditleistung bei Strafverfolgung
Ausschließlich im Tarif ACE Comfort und ACE Comfort+ gültig:
wird das ACE-Mitglied auf einer Auslandsreise verhaftet oder mit Haft bedroht, streckt der ACE die in diesem Zusammenhang entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten pro Schadenfall im Tarif ACE Comfort bis zu 1.000 € und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 2.500 € sowie von den Behörden verlangte Strafkaution pro Schadenfall im Tarif ACE Comfort bis zu 5.000 € und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 15.000 € vor. Die verauslagten Beträge sind binnen eines Monats nach dem Ende der Reise dem ACE zurückzuzahlen.
Kredithilfe bei Notfällen im Ausland
Ab 20 Jahre Mitgliedschaft: Wenn Sie im Ausland durch eine Panne, einen Unfall oder Krankheit in eine finanzielle Notlage geraten sind, helfen wir mit einem zinslosen Darlehen bis zu 2.400 Euro. Laufzeit 12 Monate, Bonität vorausgesetzt.
Zahlungsmittelverlust
Geraten Sie bei einer Auslandsreise durch den Verlust von Geld, Reiseschecks oder Kreditkarten in eine finanzielle Notlage, stellt der ACE für Sie den Kontakt zu Ihrer Hausbank her.
Service und Beratung
Technische Beratung
Mit Fragen rund um Ihr Fahrzeug können Sie sich an unsere Verkehrssicherheit und Technik in der ACE-Zentrale wenden. Dort beraten Sie die sachkundigen ACE-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nicht nur vom Auspuff bis zur Zündkerze zu allen technischen Details. Sie prüfen auch Ihre Reparaturrechnung und haben zahlreiche Tipps parat, etwa für den Autokauf und -verkauf oder zur Senkung der Betriebskosten.
Dokumenten-Service
Wir helfen Ihnen nach Verlust Ihrer Reisedokumente im Ausland. Wir sorgen für schnellen Ersatz und übernehmen die Gebühren, die dafür im Ausland anfallen. Ab 10 Jahren Mitgliedschaft speichern und lagern wir kostenlos im Rahmen des Dokumenten-Services auf Wunsch Kopien der persönlichen Unterlagen unserer Mitglieder, z.B. Personalausweis oder Reisepass. Wir registrieren Geldkarten und veranlassen bei Diebstahl oder Verlust sofort die Sperrung.
Weitere Leistungen
Schlüsselhilfe
Ist das geschützte Fahrzeug verschlossen und der Fahrzeugschlüssel befindet sich im Fahrzeuginneren oder wurde der Fahrzeugschlüssel verloren, sorgt der ACE für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle oder ist bei Verlust bei der Beschaffung eines Ersatzschlüssels behilflich und übernimmt anfallende Kosten bis zu 120 €. Kosten für den Ersatzschlüssel, Ersatzteile, deren Herstellung oder Anpassung und Kosten für die erforderliche (elektronische) Aktivierung werden nicht übernommen.
Im Tarif ACE Comfort übernimmt der ACE die oben genannten Kosten bis zu 150 €. Im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper übernimmt der ACE die oben genannten Kosten bis zu 200 €.
Beihilfe nach Marderbiss
Musste Ihr Fahrzeug nach Marderbiss repariert werden, zahlen wir eine Beihilfe zu den Reparaturkosten von bis zu 75 Euro sofern die Voll- oder Teilkaskoversicherung nicht vollständig leistet.
Zur Beantragung der Beihilfe einfach das Formular 'Antrag auf Beihilfe' ausfüllen und mit der Reparatur- oder Ersatzteilrechnung sowie der Bestätigung über die von der Versicherung erbrachten Leistung an den ACE schicken.
Glasbruchschäden
Bei Schäden an Windschutzscheiben, Seiten- und Heckscheiben, Leuchten und Außenspiegeln Ihres Fahrzeugs zahlen wir eine Beihilfe zu den Sach- und Reparaturkosten, soweit sie nicht vollständig von Ihrer Voll- oder Teilkaskoversicherung getragen werden. Die Beihilfe beträgt bis zu 75 Euro. Keine Beihilfe gibt es für so genannte Hohlgläser und Glühbirnen oder wenn an Ihrem Fahrzeug Totalschaden entstanden ist. Soweit Sie für das gleiche Ereignis eine Beihilfe bei Wildschäden erhalten haben, wird keine Beihilfe bei Glasbruchschäden bezahlt.
Zur Beantragung der Beihilfe einfach das Formular 'Antrag auf Beihilfe' ausfüllen und mit der Reparatur- oder Ersatzteilrechnung sowie der Bestätigung über die von der Versicherung erbrachten Leistung an den ACE schicken.
Wildschäden
Musste Ihr Fahrzeug nach einem Zusammenstoß mit Haar- oder Federwild repariert werden, zahlen wir eine Beihilfe zu den Reparaturkosten, soweit sie nicht vollständig von Ihrer Voll- oder Teilkaskoversicherung getragen werden. Die Beihilfe beträgt bis zu 300 Euro.
Zur Beantragung der Beihilfe einfach das Formular 'Antrag auf Beihilfe' ausfüllen und mit der Meldebestätigung des Unfalls (Polizei, Forstbehörde, Jagdpächter), der Reparatur- oder Ersatzteilrechnung sowie der Bestätigung über die von der Versicherung erbrachten Leistung an den ACE schicken.
E-Fahrzeuge
Ist die von Ihnen für Ihr E-Fahrzeug angesteuerte Ladestation defekt und können Sie die nächste Ladestation aufgrund des niedrigen Ladezustands nicht mehr erreichen, sorgen wir für das Abschleppen zur nächsten Ladestation.
Sind Sie im Besitz der ACE-Ladekarte schleppen wir Sie auch zur nächsten Ladesäule, wenn ihr Fahr-Akku unterwegs einmal leer sein sollte.
ACE-Info-Service
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