Die Gewichtsgrenze für mautpflichtige Lkw wird ab 1. Juli 2024 auf 3,5 t abgesenkt. Reisemobilisten müssen sich keine allzu großen Gedanken machen.
Was gilt für Wohnmobile?
Wohnmobile sind grundsätzlich von der Maut befreit. Bei einigen Fahrzeugen (z. B. ausgebaute Sprinter, Lkw-Fahrgestelle mit Kofferaufbauten) ist es von außen oft nicht ohne Weiteres ersichtlich, dass es sich um ein Wohnmobil handelt.
Das kann bei der Mauterhebung Probleme bereiten, denn die erfolgt über Kameras. Diese erkennen dann möglicherweise einen Lkw, obwohl es sich um ein Wohnmobil handelt.
Besitzer von Wohnmobilen, die nicht ohne Weiteres von außen als solche erkennbar sind oder LKW, die als Wohnmobile genutzt werden, jedoch nicht als solche zugelassen sind, sollten handeln und sich bei der für die Maut zuständigen Firma Toll-Collect registrieren lassen.
Toll Collect bietet die Möglichkeit, nicht mautpflichtige Fahrzeuge freiwillig zu registrieren: Toll Collect | Mautbefreiung (toll-collect.de)
Vorsicht bei abgelasteten Fahrzeugen
Fahrzeuge können abgelastet werden. Das bedeutet, das zulässige Gesamtgewicht wird reduziert, etwa von 7,5 t auf 3,5 t. Ein abgelasteter Lkw kann also 7,5 t schwer sein, er darf es aber nicht.
Das ist bei der Maut wichtig, denn hier gilt die technisch zulässige Gesamtmasse. Ein auf 3,5 t abgelasteter Lkw läuft bei der Maut also immer noch als 7,5-t-Lkw.
Wer also einen abgelasteten Lkw als Wohnmobil nutzt, muss also auch Maut zahlen, wenn das Fahrzeug nicht als Wohnmobil registriert ist. Der Lkw muss dazu offiziell als Wohnmobil zugelassen sein.
H-Kennzeichen
Auch historische Fahrzeuge sind von der Maut befreut, wenn diese ein H-Kennzeichen haben.