Mobilität gewährleisten
49%
Für Tempo 130
45%
Investitionen im Ländlicher Raum
37%
Nachrüstung von Abbiegeassistenten
34%
Stop von Plug-In-Hybrid
33%
Bundesmobilitätsgesetz
29%
Öffentliche Ladenetze
17%
Datenschutzstandards
16.9%
Personenbeförderungsgesetz
14%
Die Ergebnisse der ACE-Umfrage
Die wichtigste ACE-Forderung für unsere Mitglieder lautet: „Mobilität für alle gewährleisten“. Das ist das Ergebnis der Umfrage zu unseren neun politischen Forderungen für die Bundestagswahl. Platz zwei belegt die Zustimmung zu „Tempo 130 auf Autobahnen“. Gefolgt von „Investitionen im ländlichen Raum“. Rund 800 Personen haben an unserer Online-Umfrage auf ace.de teilgenommen.
Was sagen die Parteien zu unseren Positionen?
Die verkehrspolitischen Sprecher haben Stellung bezogen. Dabei lassen sich Gemeinsamkeiten, aber auch klare Unterschiede erkennen. Doch urteilen Sie selbst. Wir haben alle neun Positionen und die Einschätzung der Parteien für Sie aufgelistet.
Welche Verkehrswende will der ACE?
Antworten auf diese Frage gibt das neue Arbeitspapier, das im Stab Verkehrspolitik entstanden ist. Das Nachschlagewerk ersetzt die bisher themenspezifisch veröffentlichten Forderungspapiere.
In den Entstehungsprozess war auch das Ehrenamt eingebunden.
Die neun politischen Forderungen zur Bundestagswahl sind von diesem Papier abgeleitet. Es bietet weiterführende Informationen und eine klare Einordnung in die verkehrspolitische Vision des ACE. Politische Positionen des ACE
ACE-Position 1
Zur Sicherstellung persönlicher Freiheit und gesellschaftlicher Teilhabe wollen wir für alle Menschen im ganzen Land – auch Älteren, Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und/oder mangelnden finanziellen Möglichkeiten – Mobilität gewährleisten.
Die Pandemie hat den Wandel der Mobilität im Zeitraffer gezeigt. Mehr Menschen sind unmotorisiert unterwegs zum Beispiel auf dem Fahrrad oder zu Fuß, öffentliche Nahverkehrsangebote sind das Rückgrat moderner Mobilität. Die Konsequenzen daraus sind für mich klar: Verkehrsflächen müssen neu aufgeteilt werden, um allen Verkehrsteilnehmenden eine gleichberechtigte Teilhabe an Mobilität zu ermöglichen. Barrierefreie Infrastruktur im Nah- und Fernverkehr soll selbstverständlicher Standard sein. Öffentliche Verkehrsangebote funktionieren nur flächendeckend, innovativ und leistbar.
Barrierefreie Mobilität in allen Lebenslagen ist die Grundvoraussetzung für persönliche Freiheit. Der verkehrsträgerübergreifende Abbau von Mobilitätshindernissen gehört daher zu meinen verkehrspolitischen Prioritäten. Dies gilt in besonderem Maße für den Schienenverkehr. Denn von echter Barrierefreiheit sind wir in Deutschland auch im Jahr 2021 noch meilenweit entfernt. Verschiedene Bahnsteighöhen, fehlende Aufzüge sowie ein schleppender Um- und Ausbau – all das schränkt nicht nur die Mobilität behinderter Menschen ein, sondern ist auch ein Problem für Senioren, Fahrgäste mit Kinderwagen und Radfahrer.
ACE-Position 2
Wir fordern ein koordiniertes Vorgehen in der Verkehrspolitik: Ein Bundesmobilitätsgesetz, das langfristige Strategien für einen sozialen, ökologischen und wirtschaftlich ausgerichteten Verkehr entwickelt. Der Bundesverkehrswegeplan wird ersetzt.
Es besteht keine Notwendigkeit für ein Bundesmobilitätsgesetz. Wir haben bereits Gesetze, die die Mobilität in Deutschland regeln, z.B. das Personenbeförderungsgesetz. Im Übrigen sind Gesetze keine Strategiepapiere. Sie können aber die Folge von Strategiepapieren sein, ähnlich wie beim Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Der BVWP ist ein wichtiges und bewährtes Planungsinstrument für den Aus- und Neubaubedarf von Verkehrswegen. Er bildet die Grundlage für die Ausbaugesetze mit den dazugehörigen Bedarfsplänen. Der aktuelle BVWP wurde zudem unter aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet und entwickelt.
Während der gesamten Legislaturperiode hat sich die bündnisgrüne Fraktion für eine umfangreiche Überarbeitung der Straßenverkehrsgesetze eingesetzt. Verkehrsminister Scheuer konnte sich leider nur zu minimalen Änderungen in der StVO durchringen. Der Straßenbauwahn der vergangenen Jahrzehnte muss aufhören. Die Projekte im Bundesverkehrswegeplan müssen insbesondere an den Kriterien von Klima- und Umweltschutz sowie - angesichts eines der dichtesten Straßennetze der Welt - der Sinnhaftigkeit grundsätzlich überprüft werden. Wir fordern, nicht mehr in den Neubau, sondern gezielt z.B. in den Erhalt von Straßen und Brücken zu investieren. Bezüglich eines Bundesmobilitätsgesetz: eine andere und neue gesetzliche Grundlage ist notwendig, um die Verkehrswende gezielt und kraftvoll auf allen Ebenen von der Gemeinde bis zum Bund einzuleiten.
ACE-Position 3
Die Investitionen in Forschung und Entwicklung für Mobilitätslösungen im ländlichen Raum müssen deutlich erhöht werden. Ziel muss eine klima- und sozialgerechte Mobilität für alle Menschen sein. Unabhängig vom eigenen Auto und Wohnort.
Niemand soll mehr auf ein eigenes Auto angewiesen sein, deswegen wollen wir den ÖPNV bis 2030 verdoppeln. Während für die Städte die Lösungen schon auf dem Tisch liegen, brauchen wir viele gute neue Ideen für den öffentlichen Verkehr auf dem Land. Unser Ziel ist ein flächendeckender öffentlicher Verkehr mit einer barrierefreien und bezahlbaren Mobilitätsgarantie in Form mindestens eines Stundentaktes zwischen 6 und 22 Uhr. Dazu wollen wir in städtischen Randbereichen und auf dem Land öffentlichen Linienbedarfsverkehr etablieren, auch Taxen können – durch öffentliche Mittel vergünstigt – einen Beitrag zur Gewährleistung der Mobilitätsgarantie leisten. Die Mittel wollen wir durch die Umverteilung aus Straßenbau und Pkw-Subventionen bereitstellen.
Mehr als die Hälfte der Deutschen lebt im ländlichen Raum. Das bedeutet, dass Mobilitätslösungen der Zukunft nicht einseitig auf die Bedürfnisse des urbanen Raums ausgerichtet sein dürfen. Um ein Beispiel herauszugreifen: ÖPNV mit umweltfreundlichen Fahrzeugen in Städten ist uneingeschränkt positiv. Aber befriedigt ein dichtes ÖPNV-Netz auch die Bedürfnisse der Menschen in dünn besiedelten Gebieten? Oder führt dies zu unverhältnismäßig hohen Kosten für die öffentliche Hand? Der Individualverkehr wird in diesen Regionen auch zukünftig wichtig sein. Umweltfreundliche Lösungen – Stichwort Elektromobilität – verursachen keine Umweltbelastung, können in der bestehenden Infrastruktur genutzt werden und schaffen so uneingeschränkte Konnektivität und Produktivität im ländlichen Raum. Dies fördert gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land orientiert an individuellen Bedürfnissen der Menschen.
ACE-Position 4
Das batterieelektrische Pkw-Fahren muss zeitnah in jedem Winkel Deutschlands möglich sein. Wir fordern ein dichtes, bedarfsgerechtes, nutzerfreundliches, wirtschaftlich tragfähiges und für alle Einkommensschichten nutzbares öffentliches Ladenetz.
Seit wenigen Jahren steigt die Zahl öffentlicher Ladesäulen sprunghaft. In vielen Städten sind sie nicht mehr wegzudenken, allerdings gilt das noch nicht überall, vor allem nicht in ländlichen Strukturen. Künftig sollte das Stromtanken so einfach sein wie bisher das Tanken von Benzin und Diesel. Einen wichtigen Schritt haben wir zuletzt mit dem Schnellladegesetz getan. Die SPD setzt sich dafür ein, den Fortschritt beim Ausbau der Ladesäulen künftig vierteljährlich zu evaluieren und wo nötig mit Versorgungsauflagen und staatlichem Ausbau die notwendige verlässliche Erreichbarkeit von Ladepunkten herzustellen.
Die Ladeinfrastruktur ist entscheidend, wenn die E-Mobilität flächendeckend funktionieren soll. Doch nach dem Masterplan der Bundesregierung ist wenig passiert. Wir brauchen Ladesäulen nicht nur an den vielbefahrenen Hotspots, sondern auch im ländlichen Raum. Deswegen müssen die Förderprogramme nachjustiert werden. Die geplanten Ausschreibungen von 1.000 Schnellladestandorten müssen rasch starten. Die Autoindustrie steht ihrerseits in der Pflicht, die zugesagten 15.000 zusätzlichen öffentlichen Ladepunkte zu errichten. Auch die private Ladeinfrastruktur muss zunehmen, z.B. über höhere Einbauquoten beim Gebäudeneubau. Auch die Bezahlsysteme müssen nutzerfreundlicher werden, doch die Novelle der Ladesäulenverordnung ist noch immer nicht in Kraft und Verbesserungen beim Roaming stehen aus. Wir Grüne wollen, dass das Laden so einfach wird wie das Tanken, z.B. mit einheitlichen Bezahlsystemen, einer Ladesäulendatenbank mit aktuellen Belegungsinfos und mehr Preistransparenz.
ACE-Position 5
Wir erwarten den Stopp der staatlichen Förderung von Plug-In-Hybrid-Pkw. Sie sind nur eine Übergangstechnologie. Ihr mangelhafter Beitrag zum Klimaschutz rechtfertigt keine finanzielle Subventionierung.
Alternative Antriebe- und Kraftstoffe werden von der Bundesregierung intensiv gefördert. Folge ist u.a., dass die Zulassungszahlen für Elektroautos und Plug-in-Hybride stetig ansteigen. Durch die – technologieoffene – Förderung alternativer Antriebe- und Kraftstoffe werden in richtiger und zukunftsgerichteter Weise die Rahmenbedingungen für eine moderne individuelle Mobilität geschaffen. Plug-In-Hybride können aufgrund der größeren Gesamtreichweite zu einer erhöhten Akzeptanz der Elektromobilität führen. Sie stellen in dieser Übergangs- und Orientierungsphase eine Brückentechnologie dar.
Es ist ein wichtiges politisches Signal, dass nur noch emissionsfreie Pkw eine Zukunft haben. Wir wollen ein Verbot der Zulassung von Pkw mit Verbrennungsmotoren ab 2030. Das würde auch die Übergangstechnologie der Plug-In-Hybride betreffen, die nur auf dem Papier emissionsfrei sind, in der Praxis aber meist mit dem Verbrenner laufen. Kaufprämien wollen wir nur für Fahrzeuge mit den größten Potentialen zur Umweltentlastung, öffentliche Busse und Taxen. Der Kauf privater Pkws sollte grundsätzlich nicht gefördert werden. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur kann staatlich mit einer Anschubfinanzierung unterstützt werden und sollte auch staatlich koordiniert werden. Allerdings ist der Staat kein „Tankstellenbetreiber“; die langfristige Unternehmung liegt in der Verantwortung der Konzerne.
ACE-Position 6
Wir fordern ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen. Es erhöht Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss. Damit steht es ganz im Zeichen der „Vision Zero“.
Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist nicht zielführend. Deutsche Autobahnen sind verkehrstechnisch sehr gut ausgebaut und zählen zu den sichersten Straßen der Welt. Und dort, wo eine erhöhte Achtsamkeit erforderlich ist, gibt es bereits heute Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen. Anstelle von Verboten sind positive Anreize für ein klimaschonendes Mobilitätsverhalten sowie die Förderung von innovativen Technologien und von alternativen Antrieben der bessere Weg zu mehr Verkehrssicherheit und zur Erreichung der klimapolitischen Zielsetzungen im Verkehrssektor.
Tempo 130 auf Autobahnen ist ein wichtiger, absolut überfälliger Schritt für die Verkehrssicherheit. Mindestens genauso wichtig ist die erleichterte Anordnung von Tempo 80 auf engen und unübersichtlichen Landstraßen. In Modellprojekten müssen wir zudem ausprobieren, wie sich die Regelumkehr in Innenstädten auswirkt – Tempo 30 als Normalfall, Tempo 50 als begründete Ausnahme. Ein weiterer Baustein für die Vision Zero sollten Alkohol-Interlock-Systeme sein, die alkoholauffälligen Autofahrenden sowohl eine sichere Individualmobilität ermöglichen als auch für Verhaltensveränderungen durch entsprechende Kurse sorgen.
Die Fraktion DIE LINKE setzt sich sogar für ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen und für Tempo 80 auf Landstraßen ein. Das nutzt dem Klima deutlich mehr und rettet Menschenleben. Denn jede*r Verkehrstote ist eine*r zu viel, die Verkehrssicherheit muss daher deutlich verbessert werden. So wollen wir auch innerorts Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einführen, um die Städte lebenswerter zu machen und den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen.
ACE-Position 7
Wir verlangen eine verpflichtende Nachrüstung von Abbiegeassistenten für alle Nutzfahrzeuge. Sie retten Menschenleben. Die Fördermittel für die Nachrüstung müssen aufgestockt werden.
Abbiegeassistenten zur Überwachung des toten Winkels schwerer Nutzfahrzeuge sind ein echter Gewinn für die Verkehrssicherheit. Hauptverursacher schwerer Unfälle beim Abbiegen sind in den allermeisten Fällen Nutzfahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gewicht. Sprinter bzw. Lieferwagen ab 3,5 Tonnen stellen dagegen keine vergleichbare Gefährdung dar. Um bei den großen Fahrzeugen eine rasche Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erreichen, sollten diese daher stärker in den Blick genommen und eine Nachrüstung finanziell mit ausreichenden Fördermitteln unterstützt werden.
Freiwillige Nachrüstung reicht bei weitem nicht aus. Mit zwei Anträgen, einem juristischen Gutachten, einem Gesetzentwurf und zahlreichen mündlichen und schriftlichen Anfragen nicht nur an das Verkehrsministerium hat sich meine Fraktion dafür eingesetzt, Abbiegeassistenzsysteme verpflichtend zu machen. Wir fordern konkret, in Städten Verkehrssicherheitszonen einzuführen, in die Lkw ohne Abbiegeassistent nicht einfahren dürfen. Unser Gesetzentwurf wurde jedoch Ende Mai diesen Jahres durch die Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, FDP und der AfD abgelehnt. Die Bundesregierung hat zu wenig Fördermittel zur Verfügung gestellt. Sie hat auch weitere Möglichkeiten ungenutzt gelassen. So ist die öffentliche Vergabe von z.B. Lieferaufträgen weiterhin nicht daran geknüpft, dass nur LKW mit Abbiegeassistenten eingesetzt werden. Selbst beim Fuhrpark des Bundes ist die Ausstattung der LKWs mit Abbiegeassistenten mangelhaft. Deswegen ist in aller Klarheit festzustellen: Wegen dieser jahrelangen Handlungsverweigerung der Bundesregierung wird es auch weiterhin zu vielen Toten und Verletzten durch abbiegende LKW kommen.
ACE-Position 8
Das Personenbeförderungsgesetz muss es Aufgabenträgern erlauben, Sozialstandards festzulegen. Diese müssen gleichermaßen für alle Mobilitätsanbieter gelten. Denn die Qualität der Arbeit bestimmt die Qualität des ÖPNV.
Die beschlossene Novelle des Personenbeförderungsgesetzes verhindert leider mehr flexible und nutzerorientierte Verkehrsangebote für die Bevölkerung – in der Stadt und auf dem Land. Fahrgäste müssen dadurch auf besseren Service, mehr Auswahl und attraktivere Preise verzichten. Ich setze mich daher für eine Neufassung nach der Bundestagswahl ein. Ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Sozialstandards speziell für einzelne Verkehrsträger ist jedoch nicht hilfreich. Anstatt die Regelungsdichte weiter zu erhöhen, sollten bestehende Arbeitsschutzregelungen besser und effektiver kontrolliert und sanktioniert werden.
Ich bin davon überzeugt, dass wir zeitgemäße Regelungen zu Sozialstandards innerhalb der Nahverkehrspläne und für „neue Mobilitätsarten“ benötigen. Leider war die Union in den Verhandlungen zum PBefG dazu nicht bereit. Hier gilt es in den kommenden Jahren noch Überzeugungsarbeit zu leisten. Allerdings kann bereits nach heutiger Rechtsprechung unter bestimmten Bedingungen die Aufnahme von Standards bei der Vergabe von Verkehrsleistungen berücksichtigt werden. Zudem wird es ein Rechtsgutachten vom Verkehrs- und Arbeitsministerium zu den Regelungen zur Absicherung von Sozialstandards im Mobilitätsgewerbe geben.
ACE-Position 9
Wir fordern einheitliche Datenschutzstandards im Mobilitätssektor. Personenbezogene Daten müssen geschützt und relevante Daten für Forschung und Planung zur Verfügung gestellt werden.
Um sowohl Innovationen zu ermöglichen als auch Rechte des Einzelnen zu schützen, benötigt der digitale Wandel im Mobilitätssektor einen modernen Rechtsrahmen. Ich setze mich dafür ein, dass jedem Bürger das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährt wird und Verbraucher die Kontrolle über ihre Daten haben. Zugleich müssen die Interessen von Unternehmen und Entwicklern angemessen berücksichtigt werden. Denn Daten bieten ein enormes Potential für eine bessere Mobilität. Sie ermöglichen neue Geschäftsmodelle, eine stärkere Individualisierung, optimale Verkehrs- und Stadtplanung und mehr Verkehrssicherheit.
Digitalisierung ist im Mobilitätssektor an vielen Stellen überfällig. Mobilität als Dienstleistung wird dann massiv attraktiv, wenn einfach und sicher, komfortabel und zügig so alle Wege erledigt werden können. Vom Ticketverkauf bis hin zu verschiedensten Mobilitätsdiensten – alles muss sehr simpel und intuitiv zusammengestellt, gebucht und abgerechnet werden können. Wo persönliche Daten bei einzelnen Anbietern hinterlegt werden müssen, muss klar sein, was mit den Daten geschieht, genauso bei Fahrdatenauswertung und Datenweitergaben. Wir Bündnisgrüne fordern deshalb, das bestehende System durch einen Mobilpass zu vereinfachen. Dabei müssen geltende Datenschutzbestimmungen kohärent umgesetzt, die höchsten IT-Sicherheitsstandards gesichert und eine Ende-zu-Ende verschlüsselte Datenweitergabe und Datenverarbeitung gesetzlich festgeschrieben werden.