Schnell mal die Lautstärke regeln, das Licht einstellen oder das Scheibenwischer-Intervall ändern – bei vielen Automarken funktioniert das nicht nur mit Hebeln und Knöpfen, sondern auch über einen Touchscreen. Doch die komfortable Bedienung kann zur Gefahr werden, wie das folgende Beispiel zeigt.
Was genau ist passiert?
Anfang August ging ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe durch die Presse: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bedienung des Scheibenwischers über ein Untermenü des berührungsempfindlichen Bildschirms (Touchscreen) die Ursache für einen Unfall war. Der Fahrer eines Tesla Model 3 wollte auf einer Bundesstraße bei starkem Regen das Intervall seines Scheibenwischers einstellen und kam daraufhin von der Fahrbahn ab. Die Bedienung eines Touchscreen während der Fahrt ist aber nur für einen kurzen Augenblick erlaubt: Der Blick des Fahrers darf dabei nicht zu lange von der Straße abgelenkt sein. Der Fahrer musste aufgrund des Unfalls seinen Führerschein für einen Monat abgeben und eine Strafe von 200 Euro zahlen.
Welche Folgen hat das Urteil für Autofahrer in Deutschland?
Außer für Fahrer eines Tesla zunächst keine. Die meisten Automarken bzw. Hersteller haben ihre Touchscreens so konzipiert, dass die während des Fahrens sicherheitsrelevanten Maßnahmen wie zum Beispiel die Einstellung des Scheibenwischers oder die Steuerung der Leuchten weiterhin über konventionelle Hebel oder Knöpfe möglich ist. Dies haben nach dem Urteil unter anderem Sprecher von BMW, Daimler und VW bestätigt. So können Autofahrer ihr Auto in der Regel während der Fahrt weitestgehend ohne zu große Ablenkung durch den Touchscreen steuern.
Betroffen sind also lediglich Fahrer eines Tesla. In den drei Baureihen Model S, X und 3 ist die Bedienung der Nebelscheinwerfer ausschließlich über ein Untermenü möglich, im Model 3 gilt das auch für das Scheibenwischerintervall. Dieses lässt sich aber im Model S und X wie gewohnt über einen Hebel steuern. Fahrer und Besitzer eine Tesla können also rein theoretisch für die Bedienung des Touchscreens in Untermenüs bei zu langer Ablenkung vom Straßenverkehr belangt werden.
Was kann ich als Fahrer eines Tesla tun?
Offiziell gibt es von Tesla noch keine Reaktion auf das Urteil. Die Haftung für eine Fehlbedienung muss nicht der Hersteller, sondern der Fahrer übernehmen. Grundsätzlich sollten Tesla-Fahrer also bei der Nutzung von Untermenüs während der Fahrt in Zukunft vorsichtiger sein und dazu am besten kurz anhalten.
Zumindest was die Bedienung des Scheibenwischers im Tesla Model 3 betrifft, gibt es zudem einen Trick: Statt die Untermenüs über den Touchscreen aufzurufen, lassen sich diese auch über den Hebel für den Blinker aufrufen. Dazu muss der Blinker-Hebel zur Hälfte gedrückt werden, woraufhin die Optionen zur Wischerbedienung auftauchen. Eine Ansteuerung der Intervalle über ein Untermenü ist somit nicht notwendig.
Wie gefährlich ist die Nutzung eines Touchscreens wirklich?
Grundsätzlich sind hier generelle Aussagen mangels genauer Daten und Studien schwierig. In einer Anfang 2020 veröffentlichten Studie fanden Wissenschaftler des britischen Transport Research Laboratory heraus, dass die Nutzung eines Streaming- bzw. Musikdienstes über einen Touchscreen die Reaktionszeiten wesentlich stärker beeinträchtigt als das Schreiben von SMS oder das Fahren unter Alkoholeinfluss. Allerdings fehlt für wirklich valide Aussagen eine ausreichend breite Datenbasis, die beispielsweise auch dem unterschiedlichen Nutzerverhalten von Fahrern in unterschiedlichen Regionen gerecht wird. Fakt ist, dass jede Ablenkung vom Straßenverkehr – und dazu zählt natürlich auch die zu starke oder lange Fokussierung auf einen Touchscreen – für das Leben der Passagiere, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer eine große und kaum kalkulierbare Gefahr ist. Tipps rund um die Verkehrssicherheit finden Sie auch auf unseren ACE-Ratgeberseiten.
Was bedeutet das für den zukünftigen Umgang mit Touchscreens?
Zwar hat das Urteil bekräftigt, dass die Bedienung eines Touchscreens nur für kurze Zeit erlaubt ist. Allerdings bleibt der genaue Zeitraum ungeregelt – hier besteht also Nachholbedarf seitens des Gesetzgebers. Gleichzeitig werden nach dem Urteil die Automobilhersteller in Zukunft noch mehr überlegen, wie stark sie auf eine Touchscreen-Bedienung sicherheitsrelevanter Funktionen während des Fahrens über Untermenüs setzen. Hinzu kommt, dass die meisten Experten ohnehin eine sprachgesteuerte Bedienung favorisieren. Durch die Sprachbefehle kann der Fahrer sich weiterhin voll auf den Verkehr und seine Umgebung konzentrieren. Einige Hersteller experimentieren zudem mit einer Gestensteuerung, wodurch die Ablenkungszeit auch deutlich verkürzt wird. In solchen Autos genügt es dann, zum Beispiel nur mit dem Finger vor dem Touchscreen oder Display zu kreisen, um die Lautstärke zu verstellen.
Fazit: Da der Verzicht auf Hebel aus ergonomischer, optischer und ökonomischer Sicht wesentlich günstiger ist, geht der Trend wohl weiterhin in eine Bedienung über Sprache, Panels und Gesten. Wir werden weiterhin über die Entwicklung und den Einsatz von Touchscreens berichten.