PANNE UND UNFALL

Tipps und wichtige Hinweise   

Richtiges Verhalten bei Pannen oder Verkehrsunfällen 

Was ist die Ursache meiner Panne oder wie sollte ich am besten bei einem Unfall handeln? Diese Fragen stellt man sich spätestens dann, wenn diese Situationen eingetroffen sind. Hier erfahren Sie praktische, technische und rechtliche Tipps rund um das Thema Panne und Unfall.

Pannenhilfe vom Profi

Ein Panne kann jedem passieren. Mitglieder können über den ACE-Notruf-Service die Unfall- und Pannenhilfe vor Ort anfordern.

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ACE-Notfall-Rechtshilfe: Wie sie funktioniert

Unter der Rufnummer 0711 530 33 88 33 erreichen Sie die ACE-Notfall-Rechtshilfe, die Ihnen bei einem Unfall hilft, Fehler zu vermeiden.

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Unfall-Ratgeber: Sieben Punkte, die Sie beachten sollten

Liebes ACE-Mitglied, wir helfen Ihnen und schützen Sie. Das gilt besonders nach einem Verkehrsunfall. Wir bergen Ihr Fahrzeug, sorgen dafür, dass Sie mobil bleiben und wir stellen auf Wunsch sicher, dass Sie noch vor Ort unsere ACE-Notfall-Rechtshilfe in Anspruch nehmen können. Auch wenn Sie nach einem Unfall unter Stress stehen, ist Besonnenheit besonders wichtig. So bleiben Ihnen spätere rechtliche Nachteile erspart, beispielsweise wenn es darum geht, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, oder wenn ein Ermittlungsverfahren droht.
Wir sagen deshalb, worauf es nach einem Verkehrsunfall ankommt.

Schalten Sie erst das Warnblinklicht ein, legen Sie die Warnweste an und stellen Sie anschließend das Warndreieck auf.

Wenn niemand verletzt wurde und es sich nur um einen geringen Blechschaden handelt, sollten die am Unfall beteiligten Autos am Straßenrand abgestellt werden. Auf diese Weise bleibt der nachfolgende Verkehr weitgehend unbeeinträchtigt.

Bei Unfällen auf der Autobahn sollten alle Fahrzeuginsassen den Wagen unverzüglich, aber mit größter Umsicht verlassen. Bringen Sie sich hinter der Leitplanke in Sicherheit.

Wer Erste Hilfe verweigert, macht sich strafbar. Wer Erste Hilfe leistet, hat keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten, selbst wenn er nicht immer richtig handelt. Setzen Sie zunächst einen Notruf ab, damit Verletzte medizinisch umfassend versorgt werden können.

Wählen Sie dazu den kostenfreien Notruf 112 oder 110 oder eilen Sie zur nächstgelegenen Notrufsäule; schwarze Richtungspfeile auf den Leitpfosten weisen den Weg dorthin.

Anschließend kümmern Sie sich um die Verletzten.

Zum Ratgeber: Erste Hilfe kann Leben retten – Jede Sekunde zählt

Jeder Verkehrsunfall löst gesetzliche Verpflichtungen aus. An die hat sich jeder Unfallbeteiligte zu halten. Das gilt unabhängig davon, wem am Ende die Schuld am Unfall zugewiesen wird.

Ganz wichtig ist: Am Unfallort bleiben, bis eine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt ist oder bis Sie anderen Beteiligten oder Geschädigten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeuges und der Art Ihrer Beteiligung ermöglicht haben.

Notieren auch Sie alle Namen und Daten, die bei der Regulierung des Unfallschadens eine Rolle spielen können.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Das amtliche Kennzeichen und weitere Identifizierungsmerkmale des gegnerischen Fahrzeugs
  • Genaue Firmierung und Anschrift der gegnerischen Kfz-Versicherung mit Versicherungsnehmer und Versicherungsschein-Nummer
  • Name und Anschrift des Fahrers des gegnerischen Fahrzeugs beziehungsweise des Fahrzeughalters
  • Zweckmäßigerweise sollten Sie sich diese Angaben vom Unfallgegner durch Vorlage entsprechender Urkunden belegen lassen

Ein Schuldeingeständnis am Unfallort kann Sie Ihren Versicherungsschutz kosten.

Bemühen Sie sich um Aussagen von Unfallzeugen, notieren Sie auch deren Namen und Anschrift. Machen Sie mit Ihrem Handy oder einer Kamera Beweisfotos von der Unfallsituation.

Unterstützen Sie die Polizei beim Erstellen des Protokolls, äußern Sie sich aber nicht zur Schuldfrage. Über sie wird nicht am Unfallort entschieden. Allein die zuständigen Gerichte verhandeln und entscheiden über die Schuldfrage – oft erst viele Monate später.

Punkt 5 - Die ACE-Notfall-Rechtshilfe berät Sie sofort

Bei einem Unfall leisten unsere Anwälte per Telefon juristische Erste Hilfe. Unter der Rufnummer 0711 530 33 88 33 erreichen Sie die ACE Notfall-Rechtshilfe, die Ihnen hilft, Fehler zu vermeiden.

Von diesem Beratungsangebot sollten Sie stets Gebrauch machen, zumindest wenn Ihnen die Situation nicht überschaubar vorkommt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt scheint und der eigene Schaden erheblich ist.

Punkt 6 - Informieren Sie die Versicherungen

Werden Ansprüche gegen Sie erhoben, müssen Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung von dem Schadenfall informieren, und zwar unabhängig davon, ob Sie die Ansprüche des Unfallgegners für begründet halten oder nicht.

Diese Entscheidung obliegt ausschließlich Ihrer Versicherung.

Punkt 7 - Vorsicht bei großzügigen Angeboten

Überlassen Sie die Schadensregulierung keinesfalls der gegnerischen Versicherung oder gehen Sie nicht auf ähnliche Angebote von Kfz- Betrieben, Mietwagenfirmen oder Sachverständigenbüros ein. Diese vertreten ausschließlich ihre eigenen Interessen, die sich keineswegs immer mit Ihren Interessen decken.

Der gegnerischen Versicherung ist stets viel daran gelegen, Sie vom Gang zum Anwalt abzuhalten, weswegen Ihnen der Eindruck vermittelt wird, Sie bekämen Ihren Schaden schnell und problemlos ersetzt. Manchmal ist bereits ein „großzügiges“ Regulierungsangebot zur Hand.

Demgegenüber sollten Sie als Geschädigter stets auf „Waffengleichheit“ mit der gegnerischen Versicherung achten und mit der Hilfe eines ACE-Vertrauensanwalts auf „Augenhöhe“ verhandeln.

Dann bekommen Sie am Ende, was Ihnen von Rechts wegen zusteht. Die anfallenden Rechtsanwaltskosten sind stets Teil des Gesamtschadens und gehen somit in die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung ein.

Pannenursachen: Wir helfen Ihnen gerne!

Wer hat sich nicht schon einmal Gedanken gemacht über Unfall- oder Pannenhilfe, wenn es im Urlaub wirklich einmal zu einem Unfall oder einer Panne kommen sollte. Nicht nur auf deutschen Straßen und Autobahnen, der ACE Auto Club Europa e. V. hilft Ihnen auch im Ausland im Falle einer Panne und das Ganze europaweit. Und nicht nur bei einer Autopanne, auch bei einer Panne mit dem Fahrrad. Wir schleppen Ihr Auto professionell ab durch unseren Abschleppdienst. Außer der Unfall- und Pannenhilfe bietet Ihnen der Automobilclub viele weitere Vorteile einer Mitgliedschaft.

Autobrand

Technische Mängel am Fahrzeug können unter widrigen Umständen Auslöser für Fahrzeugbrände sein. Lediglich zehn Prozent aller PKW-Brände werden aber durch einen Verkehrsunfall verursacht. Häufigste Brandursachen sind lecke Benzinleitungen, undichte Einspritzsysteme oder Vergaser.

Doch auch Marderbisse im Zündkabel, Motorölverlust, durchgescheuerte Kabel, überhitzte Bremsen oder falscher Reifendruck führen mitunter zu Feuer im Fahrzeug.

Das sollten Sie beachten:

  • bei Anzeichen wie Brandgeruch, Rauchentwicklung oder Elektrizitätsausfall sofort anhalten
  • Motor ausstellen und Zündschlüssel abziehen; nur das Warnblinklicht bleibt eingeschaltet
  • die Unfallstelle absichern und sofort die Feuerwehr benachrichtigen
  • sofern der Brandherd gut zugänglich ist, kann versucht werden, selbst zu löschen
  • Brände unter der Motorhaube sollten immer nur mit Hilfe eines Feuerlöschers gelöscht werden. Dabei die Motorhaube nur langsam einen Spalt breit öffnen um das Lösch-Pulver einzuspritzen.
  • Steht das Fahrzeug an einem Berg, unbedingt bergaufwärts vom Brand entfernen, da sich brennende Flüssigkeit nach unten bewegt.

Motorraum

Autobatterie

Die Autobatterie ist heute wohl das wichtigste Teil in einem Auto. Grund ist, dass die Zahl der elektrischen Verbraucher immer mehr zunimmt: Wer möchte schon auf die elektrischen Fensterheber verzichten? Die stromfressende Klimaanlage gehört ebenfalls längst zur Standardausstattung.

Heutige Autobatterien sind, wie man auch dem Hinweis auf deren Gehäuse entnehmen kann, wartungsfrei. Sie halten problemlos mehrere Jahre. Die Haltbarkeit einer Autobatterie hängt aber immer noch von ganz bestimmten Faktoren ab. Dazu gehört auch das individuelle Fahrverhalten:

  • Bei der Lichtmaschine im Auto handelt es sich um jene Stromquelle, die den Akku bei laufendem Motor ständig neu auflädt. "Schwächelt" die Batterie, sollte diese oder die Ladespannung überprüft werden. Anzeichen für Batterieschwäche ist ein länger dauernder Startvorgang.
  • Besonders gefräßige Stromverbraucher sind im Winter Heizungsgebläse und Heckscheibenheizer. Für die durch niedrigere Temperaturen bereits strapazierte Batterie bedeuten sie eine zusätzlich hohe Belastung. Deshalb ist es besser, auch auf der Heckscheibe das Eis mit einem Kratzer zu entfernen und so die Einschaltdauer der Scheibenheizung kurz zu halten.
  • Batterien, die nach dem Aufladen schnell wieder ihre Energie verlieren, gehören in die Kategorie Altersschwach und sollten schnell gegen eine neue ausgetauscht werden.

Bremsanlage

Das wichtigste Bauteil am Auto ist eindeutig die Bremse. Eine regelmäßige Kontrolle sollte daher nicht lästig sein, sie ist geradezu überlebenswichtig. Verzichten Sie also keinesfalls auf die regelmäßige Kontrolle, am besten durch eine Werkstatt. Dort sollte auch die Bremsflüssigkeit regelmäßig gewechselt werden.

Verdächtige Anzeichen für ein „Schwächeln“ der Bremsen sollten ernst genommen werden:

  • bei Betätigung des Bremspedals muss nach maximal einem Drittel des Pedalweges ein Widerstand zu spüren sein
  • die Bremsen dürfen während der Fahrt nicht schief ziehen
  • bei quietschenden oder rubbelnden Bremsen besser gleich einen Fachmann fragen
  • die Handbremse sollte auch funktionieren. Prüfen Sie diese indem Sie mit voll angezogener Handbremse im ersten Gang anfahren. Schafft der Motor es, das Auto zu bewegen, ist die Bremskraft zu gering

Kühlmittel

Gerade bei großer Hitze im Sommer ist es nötig, dass immer genug Kühlwasser vorhanden ist. Ein Wechsel ist nur erforderlich, wenn die Betriebsanleitung dies ausdrücklich vorschreibt. Da nach einem Tausch die Entlüftung des gesamten Kühlsystems notwendig wird, sollte diese Arbeit an eine Kfz-Werkstatt vergeben werden.

Unabhängig davon ist es ratsam, regelmäßig selbst den Pegelstand der Kühlflüssigkeit zu prüfen. Anhaltspunkte dafür bieten entsprechende Markierungen im Einfüllstutzen. Die Verschraubung muss gut fixiert sein, denn sie steht während des Betriebs unter Druck.

Motoröl

Viele Zeitgenossen vernachlässigen es, regelmäßig nach dem Ölstand zu schauen. Dabei ist dieser Schmierstoff für die Erhaltung der Lebensdauer des Motors sehr wichtig.

Das heutzutage fast immer verwendete Mehrbereichsöl kann als Motoröl sowohl im Sommer als auch im Winter verwendet werden.

Kaum einer weiß noch, dass der regelmäßige Ölwechsel vor dem Wechsel der Jahreszeiten notwendig war. Nachteilig ist, dass Mehrbereichsöl schneller altert als Einbereichsöl. Deshalb ist das Einbereichsöl als Motoröl bspw. im Motorsport, im Flugbereich oder auch beim Tuning noch immer der Favorit.

Viele Autofahrer sind mit zu wenig Motoröl unterwegs. Grund für diese Nachlässigkeit liegt unter anderem in den langen Inspektionsintervallen moderner Motoren. Viele bemerken den niedrigen Ölstand häufig erst, wenn die Warnlampe im Armaturenbrett aufleuchtet.

Daher unser Rat: Halten Sie die richtigen Intervalle für den Ölwechsel immer ein. Sie sind in den Gebrauchshandbüchern der Autohersteller aufgeführt oder werden im Display der Armaturentafel angezeigt. Die Autohersteller schreiben auch vor, welche Ölsorte für ihr Fabrikat verwendet werden soll und darf.

Motorschaden

Motorprobleme zählen zu den häufigsten Ursachen für außerplanmäßige Werkstattaufenthalte. Bei gravierenden Defekten raten sowohl Freie als auch Vertragswerkstätten oftmals direkt zum Austausch des Zylinderkopfs oder Motors.

Doch solche Austauschteile sind oftmals teuer und belasten die Umwelt. Eine preiswerte Alternative kann die Motorinstandsetzung sein. Dabei wird mit Spezialmaschinen, -Ausrüstung und -Messmitteln der Motor wieder instandgesetzt – und zwar nach Herstellerspezifikationen in Bezug auf Maße, Toleranzen und Rauhigkeiten.

Die Bauteile werden dabei vor der Bearbeitung einer umfassenden Prüfung unterzogen. So wird beispielsweise kontrolliert, ob Kurbelwellen oder Zylinderköpfe unsichtbare Risse aufweisen. Darüber hinaus wird die eigentliche Schadensursache behoben. Damit wird verhindert, dass der gleiche Motorschaden innerhalb kurzer Zeit wieder auftritt.

Autobatterie: Starthilfe

Wichtige Regeln

Wenn winterliche Kälte und eine "müde" gewordene Autobatterie zusammentreffen, springt so manches Auto nicht mehr an. Meist ist dann Starthilfe notwendig. Dabei können allerdings Fehler unterlaufen. Wer sich nicht an die Regeln hält oder ein unpassendes Starthilfekabel benutzt, riskiert Spannungsspitzen in der Bordelektronik. Teure Reparaturen sind oft die Folge.

Zur richtigen Starthilfe müssen folgende Schritte beachtet werden:

  1. Die Zündung beider Autos zunächst ausschalten. 
  2. Das rote Starthilfekabel an den Pluspol (+) des Spenderautos klemmen.
  3. Das freie Ende wird an den Pluspol (+) der leeren Batterie geklemmt.
  4. Das schwarze Kabel wird an den Minuspol (-) der Batterie des Spenderautos geklemmt.
  5. Das freie Ende des Kabels kommt an die so genannte Masse, das heißt, an ein Metallteil der Karosserie im Bereich des Motorraumes.
  6. Motor des Spenderautos starten.
  7. Dann erfolgt der Startversuch beim Pannenfahrzeug: Auskuppeln, Handbremse anziehen, Zündschlüssel drehen und bei erfolgreichem Start des Motors gleich das Licht einschalten, um Spannungsspitzen zu vermeiden.
  8. Zuletzt wird das Starthilfekabel wieder demontiert: Erst das schwarze und dann das rote Kabel lösen. Die Demontage der Klemmen zuerst am Strom spendenden Auto vornehmen.

Tierische Begegnung

Wichtige Regeln

  • Ein Reh kommt selten allein, oft werden weitere folgen.
  • Tiere wählen nicht unbedingt den kürzesten Weg über die Fahrbahn, sie flüchten vor dem Auto her oder springen auf die Fahrbahn zurück oder bleiben plötzlich stehen.
  • Auf Fernlicht reagiert Wild häufig irritiert. Besser ist es, mehrmals kurz zu hupen.
  • Ausweich- und Bremsmanöver können mit Blick auf den entgegenkommenden und nachfolgenden Verkehr zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Deshalb sollte der Zusammenstoß z. B. mit einem Feldhasen eher in Kauf genommen werden als ein durch Ausweichmanöver verursachter Crash mit einem anderen Auto.
  • Wenn es zum Wildunfall kommt, muss das Auto mit Warnblinker und Dreieck abgesichert und die Polizei alarmiert werden.
  • Wegen latenter Tollwutgefahr sollte man Wild nur mit Handschuhen berühren.
  • Schäden am Auto lässt man sich vom Jagdpächter oder Polizisten schriftlich bestätigen.
  • Schäden müssen innerhalb von sieben Werktagen der Kaskoversicherung gemeldet werden.
  • Überfahrene Tiere dürfen nicht als willkommener Wildbraten mitgenommen werden. Ein solches Delikt wird als Wilderei gewertet und bestraft.

Wildunfall

In der morgendlichen und abendlichen Dämmerung sind die Gefahren besonders groß. Insbesondere muss die Geschwindigkeit gedrosselt werden, sobald das Verkehrszeichen "Wildwechsel" auftaucht. Schon 80 km/h können viel zu schnell sein.

Schließlich prallt das Tier mit ungeheurer Wucht gegen ein zu schnell fahrendes Auto, was für den Kraftfahrer fatale Folgen haben kann. Der Crash mit einem Hasen bei Tempo 100 km/h lässt einen Druck von 125 kg entstehen. Ein 20 kg schweres Reh entwickelt sogar ein Aufschlaggewicht von einer halben Tonne.

Deshalb: unbedingt Wildwechsel-Warnschilder beachten, Straßenränder im Auge haben und folglich besonders umsichtig und langsam fahren.

Grundsätzlich werden Wildunfall-Schäden von der Teilkaskoversicherung gezahlt - allerdings mit Einschränkungen.

Denn um Wildunfälle handelt es sich nach den Versicherungsbedingungen nur, wenn es zu einem Schaden mit Haarwild kommt. Dazu gehören laut Bundesjagdgesetz Rehe und Hasen, aber auch Seehunde oder der Wisent.

Kein Wildunfall ist der Zusammenprall mit einem Vogel, etwa einem Fasan. Ausnahme: Geht bei dem Zusammenstoß mit dem Fasan auch die Windschutzscheibe zu Bruch, bekommt der Autofahrer zumindest den Glasschaden ersetzt.

Alle Wildschäden müssen innerhalb von sieben Werktagen der Kaskoversicherung gemeldet werden.

Bei einer Mitgliedschaft im ACE kann, sollte ihre Kaskoversicherung den Schaden nicht vollständig übernehmen, eine Beihilfe zum Wildschaden beantragt werden

Überschwemmung

Hochwasserschäden

Sollte Ihr Fahrzeug bis übers Dach im Hochwasser gestanden haben, müssen sie davon ausgehen, dass es leider nicht mehr in Stand gesetzt werden kann. Hier liegt dann in der Regel Totalschaden vor.

Bevor Sie Reparaturarbeiten in Auftrag geben, sollten Sie sich von der Werkstatt einen schriftlichen Kostenvoranschlag unterbreiten lassen.

Gut zu wissen: Hochwasserschäden an Autos sind obligatorisch von einer Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Gegebenenfalls müssen Sie zur Bemessung einer Schadenregulierung einen (unabhängigen) Gutachter heranziehen.

Seinen durch Auto-Überschwemmungen geschädigten Mitgliedern hilft der ACE, in dem er kostenfrei für die Bergung der Fahrzeuge sorgt. Können technische Defekte nicht durch Pannenhilfe behoben werden, schleppt der ACE das Auto zur nächstgelegenen Fachwerkstatt.

  • Versuchen Sie nicht mehrmals, den aus dem Wasser geborgenen Wagen ohne weiteres zu starten, selbst dann, wenn die Elektronik zu funktionieren scheint. Die Gefahr, dass durch unverbrannten Treibstoff zusätzlich der Katalysator beschädigt wird, ist beträchtlich
  • Machen Sie keine Startversuche mit Überbrückungskabel und fremder Anschlepphilfe
  • Ist Wasser in den Zylinder eingedrungen, kann beim Anlassen ein kapitaler Motorschaden verursacht werden. Suchen Sie besser gleich Rat bei unseren Kfz-Fachleuten
  • Stand das Fahrzeug nur bis zur Türunterkante im Wasser, können Sie einen weniger riskanten Startversuch wagen
  • Auch dann, wenn der Motor wieder anspringt, ist größte Vorsicht geboten: Durch Ablagerungen von Schmutz und Wasser kann die Bremswirkung stark beeinträchtigt sein
  • Fahren Sie auf den ersten Metern zunächst nur mit Schrittgeschwindigkeit
  • Bremsen Sie immer wieder, um Schmutz auf den Bremsbelägen zu entfernen. Setzen Sie die Fahrt erst dann fort, wenn die Bremsanlage wieder voll funktionstüchtig ist
  • Falls Wasser in den Fahrgastraum eingedrungen ist, sorgen Sie für eine vollkommene Trockenlegung des Fahrzeugs. Autolackierwerkstätten verfügen zu diesem Zweck über spezielle Trockenkabinen

Verlust des Autoschlüssels

Ersatzschlüssel

Beim Verlust eines Autoschlüssels handelt es sich häufig nicht nur um ein dummes Missgeschick. Für Autofahrer kann es nämlich recht aufwändig sein, das verlorene Stück zu ersetzen.

Neben den Unannehmlichkeiten müssen möglicherweise auch hohe Kosten in Kauf genommen werden. Der ACE Auto Club Europa empfiehlt, wenigstens einen Ersatzschlüssel an einem sicheren Ort, am besten zuhause, zu deponieren. Durch Schlüsselverlust in Verlegenheit geratene Autofahrer sollten versuchen, sich den Ersatzschlüssel zu besorgen.

Masterschlüssel verloren

Beim Verlust eines sogenannten Masterschlüssels entsteht der größte Aufwand, denn sämtliche fahrzeugspezifischen Informationen sind in diesem Teil gespeichert.

Auch hier kann Hilfe nur die Vertragswerkstatt leisten. Möglicherweise muss das Steuergerät für die Wegfahrsperre neu programmiert oder gar ausgetauscht werden. Das kann mehrere Hundert Euro kosten. Wir raten dazu, Masterschlüssel nicht als Gebrauchsschlüssel zu verwenden, sondern zuhause für den Fall der Fälle zu deponieren.

Schlüssel im Auto

Wurde der Fahrzeugschlüssel versehentlich im verriegelten Auto vergessen, hilft der Autoclub: Die Pannenhelfer wissen, wie ein Auto ohne Beschädigung geöffnet werden kann.

Transponder verloren

Bei verlorenen Fahrzeugschlüsseln, die über eine High-Tech-Codierung verfügen, ist die Lage kompliziert. Der sogenannte Transponder sorgt in derartigen Schlüsseln für die Deaktivierung der Wegfahrsperre. Die wiederum ist individuell "verschlüsselt".

Falls kein Nachschlüssel verfügbar ist, muss die Codierung über die Vertragswerkstatt neu vorgenommen werden. Dafür benötigt man die Daten der Fahrzeughersteller. Für diese Dienstleistungen stehen weder Schlüsseldienste noch Pannenhelfer zur Verfügung.

Verkehrsrecht

Winterreifenpflicht in Italien? Wie viel Bußgeld wird fällig? Wir haben die Antworten für Sie.

Tipps zum Verkehrsrecht

Europäischer Unfallbericht

Nützlich bei einem Unfall im europäischen Ausland: Formular zur Wiedergabe des Unfallherganges zur schnelleren Schadenregulierung.

Europäischer Unfallbericht (PDF)

Verhalten bei einem Unfall im Ausland

Um die Folgen eines Unfalls im Ausland möglichst gering zu halten, sollte man bereits vor Reiseantritt, aber auch unmittelbar nach dem Unfall und bei der Kontaktnahme mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine Reihe von Verhaltensmaßregeln beachten. Ärger gibt es genug. Auf eine lange Regulierungsdauer muss man sich einstellen. Am Ende sollte aber immer das bestmögliche Ergebnis stehen.

Vor Fahrtantritt

Versicherungen checken

Nur wer über eine Vollkasko- und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt, kann wirklich entspannt in den Urlaub fahren. Die Vollkaskoversicherung braucht man, weil sich auch bei eindeutiger Sach- und Rechtslage die Regulierung hinziehen kann. Unter Umständen wartet man Monate auf sein Geld. Dann sollte man Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten problemlos abdecken können.

Rechtsschutz

Bei einem Auslandsunfall können erheblich höhere Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten entstehen als im Inland, die auch im Erfolgsfall nicht immer erstattet werden. Wer sich als Geschädigter ohne Kostenrisiko bewegen kann, dem stehen alle Optionen offen, vom informierten Rechtsanwalt vor Ort über das inländische Regulierungsverfahren nach EU-Recht bis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Schuldfrage oder die Schadenshöhe. Ohne Rechtsschutz muss man akzeptieren, was man bekommt.

Grüne Karte

Für Reisen ins europäische Ausland ist seit 2004 die sog. Grüne Karte des Kfz-Versicherers als Versicherungsnachweis nicht mehr vorgeschrieben. Jedoch ist es ratsam diese vor der Reise ins Ausland trotzdem beim eigenen Versicherer zu beantragen, da bei einem Unfall viele wichtige Daten dem Unfallgegener damit mitgeteilt werden können. Es erleichtert ungemein das Ausfüllen des Europäischen Unfallberichtes.

Nach dem Unfall

Europäischer Unfallbericht

Sprachbarrieren begegnet man am besten mit dem Europäischen Unfallbericht, den beide Beteiligten in ihrer jeweiligen Muttersprache ausfüllen. Dies sollte man aber nur tun, wenn man Herr der Situation ist und die Sachlage wirklich einschätzen kann. Sonst erweist sich der Bericht als Bumerang. Grundsätzlich darf nichts unterschrieben werden, was in fremder oder unverständlicher Sprache abgefasst ist. Von mündlichen Äußerungen sollte man ohnehin Abstand nehmen und sich auch zu keinem Streit provozieren lassen. Zahlungen vor Ort nur leisten, wenn  Beschlagnahme oder Festnahme droht und nur gegen eine Empfangsquittung.

Kontakt zur Versicherung aufnehmen

Rechtsschutzversicherte sollten baldmöglichst mit ihrer Versicherung oder einer örtlichen Anwaltskanzlei Kontakt aufnehmen. Die meisten Gesellschaften haben entsprechende Anwaltslisten, zumindest für die wichtigsten Länder. Mit denen sollte man sich versorgen. In diesen Kanzleien wir Deutsch gesprochen. Die Kommunikation ist auch dann problemlos möglich, wenn die Kanzlei nicht direkt am Ort sein sollte.

Alle Unfalldaten sammeln

Je mehr Daten des Unfallgegners man gesammelt hat, desto schneller können Anwalt und/oder Versicherung die Schadenregulierung in Angriff nehmen. Nachforschungen kosten Zeit. Die Nummer der grünen Karte kann wichtig sein, ansonsten sind die Daten des Unfallgegners, seiner Kfz-Versicherung (Versicherungsnummer!) sowie Typ und Kennzeichen seines Fahrzeugs zu notieren. Gehen Sie davon aus, dass die Einholung solcher Informationen in manchen Ländern erheblich schwieriger ist, als in Deutschland, und verlassen Sie sich nicht darauf, Ihr Anwalt werde das „schon regeln.“

Unfall aufnehmen lassen und Beweissicherung

Wie in Deutschland ist auch im Ausland längst kein Verlass mehr auf die Polizei. Ob sie kommt und den Unfall förmlich aufnimmt, ist jedenfalls nicht sicher. Versuchen sollte man es gleichwohl, zumindest wenn keine Klarheit über die Schuldfrage besteht und der Schaden nicht unerheblich ist.

Hiervon unabhängig gilt das Gebot zu eigenen Beweissicherung. Im Ausland ist es noch wichtiger als im Inland, sich bei der Sicherung von Informationen, die zu einer Rekonstruktion des Unfallhergangs beitragen könnten, nicht auf andere zu verlassen. Alles kann wichtig sein, der Unfallendstand der Fahrzeuge, die Örtlichkeit des Unfalls, die Schäden an den Fahrzeugen, die genaue Lage weggeschleuderter Fahrzeugteile, Glassplitter und Bremsspuren. Hier sollten Sie mit Fotos nicht sparen. Dass man Zeugenanschriften festhält, versteht sich von selbst.

Rechtsanwalt oder ärztliches Attest bei Verletzungen

Wurde man bei dem Unfall erheblich verletzt und beabsichtigt, Schmerzensgeld geltend zu machen, sollte man unbedingt einen örtlichen Rechtsanwalt einschalten. Nur er kann beurteilen, welche Forderungen in dem betreffenden Land realistisch und durchsetzbar sind, und wie man sich bei der Geltendmachung gegenüber der Versicherung am besten verhält. Die Unterschiede in den europäischen Rechtsordnungen sind hier beträchtlich. Bei leichteren Verletzungen sollte man auf jeden Fall ein ärztliches Attest von einem Arzt oder Krankenhaus des jeweiligen Landes einholen.

Schadensregulierung

Anwalt nehmen

Hat sich der Unfall in einem EU-Mitgliedstaat ereignet, sollte man sich schnell entscheiden: Entweder man beauftragt sofort eine örtliche Anwaltskanzlei mit den notwendigen Maßnahmen. Bei der Suche nach deutschsprachigen Rechtsanwälten sind die Auslandsabteilungen der Rechtsschutzversicherungen behilflich. Oder man geht in Deutschland gegen den sog. Schadenregulierungsbeauftragten der zuständigen ausländischen Versicherung – im Zweifel ist die ein inländisches Versicherungsunternehmen – vor. Besteht kein Rechtsschutz, wird man sich in der Regel für die zweite Alternative entscheiden.

Auch die erste Alternative hat ihre Vorzüge. Der ausländische Rechtsanwalt ist in der Regel der kompetentere. Er kennt das maßgebliche Recht (i.d.R. das Recht des Unfallstaates), kommt problemlos an die polizeilichen Ermittlungsakten und kann die Chancen eines Prozesses besser beurteilen. U.U. zahlt die Rechtsschutzversicherung zusätzlich einen deutschen Rechtsanwalt als „Anlaufstation“.

Nicht mit leeren Händen nach Hause fahren

Wer unverrichteter Dinge in die Heimat zurückfährt, sollte immer bedenken, dass ein deutscher Rechtsanwalt mit den Informationen zu Recht kommen muss, die man ihm liefert und auch kein Akteneinsichtsrecht hat. Deshalb sollte man im eigenen Interesse alles sammeln, was der anwaltlichen Vertretung dienlich sein könnte.

Gegnerischen Haftpflichtversicherer ausfindig machen

Über den sog. Zentralruf der Autoversicherer (0800 - 25 026 00) können Sie, mit Hilfe aller wichtigen Daten des Unfallgegners (Kennzeichen, Herkunftsland, Schadentag und Unfallort) den gegnerischen Haftpflichtversicherer ausfindig machen. Alle europäischen Versicherer haben in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union einen sog. Regulierungsbeauftragten, welcher für die Schadensregulierung zuständig ist. Der Zentralruf kann dem Geschädigten diesen mitteilen. Somit werden etwaig sprachliche Barrieren überwunden. Reagiert der Schadenregulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen,  kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe in Berlin.

Unterschiede im Kfz-Haftpflichtrecht in Europa

Dass das Kfz-Haftpflichtrecht in Europa im Wesentlichen gleich sei, ist ebenso falsch wie die Annahme, jeder deutsche Verkehrsrechtsanwalt würde sich auch in Recht und Regulierungspraxis anderer EU-Staaten auskennen. Im Zweifel bekommt man weniger als in Deutschland, zumindest beim Sachschaden. Oft legt der ausländische Versicherer ein Regulierungsangebot vor, das der Geschädigte als "Frechheit" empfindet. Gleichwohl sollte in der Frage, ob man einen Prozess anstrengt, immer ein Rechtsanwalt des Unfallstaates das letzte Wort haben. Rät er ab, sollte man es lassen, und wenn man sich noch so dagegen sträubt.

Vor Gericht: der Prozess

Ist der Prozess unvermeidbar, kann zwar nicht der Unfallverursacher, aber die für sein Fahrzeug zuständige ausländische Kfz-Versicherung in Deutschland verklagt werden (sog. Direktklage), wenn die Versicherung in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist. Maßgeblich ist dann das für den Wohnsitz des Geschädigten zuständige Gericht. Was sich einfach anhört, kann sich durchaus schwierig gestalten. Auch dann gilt nämlich das Recht des Unfallstaates. Richter und Anwälte müssen auf die Schulbank!