Rund 27.000 Personen in Deutschland haben im ersten Halbjahr 2020 die neue Schlüsselzahl „196“ im Zentralen Fahrerlaubnisregister eintragen lassen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt, erfreut sich der vereinfachte Erwerb einer Fahrerlaubnis für Zweiräder der 125er-Klasse mit einem Anteil von 82 Prozent vor allem bei Männern großer Beliebtheit.
Vor allem bei Fahrern mittleren Alters beliebt
Die meisten „196-er“ waren zudem zwischen 45 und 60 Jahre alt: 46 Prozent der Einträge entfallen auf diese Altersgruppe, während der Anteil der 31 bis 44 Jahre alten Personen bei 40 %, der bis 30 Jahre bei 12 % sowie der über 61 Jahre alten Personen bei 2 % liegt.
Einfacher Weg zum Leichtkraftrad-Fahrer
Der „196er-Führerschein“ basiert auf einer am 31. Dezember 2019 in Kraft getretenen Neuregelung, die es Inhabern der Fahrerlaubnis B (Pkw-Führerschein) ermöglicht, sich mit vergleichsweise wenig Aufwand zum Führen von Leichtkrafträdern, den bis zu 11 kW/15 PS starken 125ern, zu qualifizieren.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Als Voraussetzung muss der Führerscheininhaber mindestens 25 Jahre alt und außerdem bereits seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis B sein. Eine theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule sieht neben vier Theorieeinheiten à 90 Minuten noch 5 Praxiseinheiten über die gleiche Länge vor. Die sonst beim Führerscheinerwerb geforderten Prüfungen entfallen.
Zum "richtigen" Motorradfahrer wird man mit dem "196er"-Führerschein nicht
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 im Führerschein darf man zwar Leichtkrafträder fahren, doch hat man damit nicht die Führerscheinklasse A1 erworben. Entsprechend sind 196er-Inhaber nicht zur vereinfachten Erweiterung von A1 auf die Motorrad-führerscheinklassen A2 beziehungsweise A berechtigt. Außerdem gilt die Erweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands und berechtigt nicht automatisch zum Führen einer 125er im Ausland.