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Es tut uns leid, Sie als Mitglied gehen zu sehen – aber natürlich können Sie Ihre Mitgliedschaft hier ganz einfach kündigen.
Damit wir uns weiter verbessern und anderen Mitgliedern noch besser helfen können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns den Grund für Ihre Entscheidung mitteilen. Sie können Ihr Feedback unserem Mitgliederservice mitteilen – wir hören gerne zu.
Vielleicht gibt es eine Lösung, die besser zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt?
Lassen Sie uns gemeinsam einen Weg finden – wir sind für Sie da.
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24h Unfall- und Pannenhilfe
Hilfe unkompliziert per ACE-App oder per Telefon anfordern
Familienmitglieder inklusive (keine Zusatzkosten!)
Schutz für Ihre privaten Fahrzeuge, egal wer fährt
Schutz als Fahrer in allen privaten Fahrzeugen
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Vorteile und Rabatte bei Reisen und Versicherungen uvm.
Eine Kündigung der ACE-Mitgliedschaft muss entweder per E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen und spätestens bis zum 30. September eines laufenden Kalenderjahres beim ACE eingegangen sein. Bei postalischem Versand gilt das Datum des Poststempels als maßgeblich für die Fristwahrung.
In der gültigen Leistungs- und Beitragsordnung sowie den ergänzenden Bestimmungen ist klar geregelt, dass die Mitgliedschaft grundsätzlich bis zum Ende eines Kalenderjahres läuft und sich automatisch verlängert, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres in Textform gekündigt wird.
Eine Kündigung der ACE-Mitgliedschaft kann ausschließlich durch das Hauptmitglied erfolgen.
Sollte eine andere Person die Kündigung vornehmen, ist dafür zwingend eine gültige Vollmacht erforderlich.
In jedem Fall muss die Kündigung unter Einhaltung der geltenden Fristen beim ACE eingereicht werden.
Im Todesfall eines Mitglieds bitten wir um Vorlage einer amtlichen Sterbeurkunde. Diese dient als Nachweis, um die Mitgliedschaft formgerecht beenden zu können.
Gerne unterstützen wir Sie in dieser schwierigen Zeit persönlich bei allen weiteren Schritten.
Der ACE-Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag ausgestaltet und jeweils zu Beginn des Kalenderjahres, also zum 1. Januar, in voller Höhe zu entrichten. Damit sichern Sie sich lückenlos alle Leistungen und Services des ACE für das gesamte Jahr.
Ein regulärer Austritt aus dem ACE ist nur zum Ende des Kalenderjahres, also zum 31. Dezember, möglich. Dabei ist die Kündigungsfrist bis spätestens zum 30. September einzuhalten. Eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft im laufenden Jahr ist laut Satzung nicht vorgesehen.
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E-Mail: mitglieder-service@ace.de