Wie für Neuwagen werden von vielen Herstellern für junge Gebrauchte ähnliche Rund-um-sorglos-Pakete angeboten. Alternativ lassen sich Garantien für Gebrauchtwagen auch über freie Anbieter abschließen. Das kann lohnenswert sein, es entstehen in jedem Fall Zusatzkosten.
Der kleine Unterschied: Sachmängelhaftung vs. Gebrauchtwagengarantie
Eine Gebrauchtwagengarantie ist nicht dasselbe wie die vorgeschriebene Sachmängelhaftung. Zu dieser ist ein Händler beim Verkauf eines Gebrauchtwagens verpflichtet. Sie gewährt dem Käufer aber nur Anspruch auf kostenlose Nachbesserung für Defekte, die bereits während der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben.
Die Gebrauchtwagengarantien hingegen versprechen den Kunden zusätzliche Sicherheit und Schutz vor teuren Reparaturen. Sie sollen finanzielle Risiken bei unvorhersehbaren Schadensfällen minimieren. Allerdings gibt es vom Gesetzgeber aus keine festgelegte Regelung über deren Umfänge. Die Garantien können sich in ihren Leistungen deutlich unterscheiden und das unabhängig davon, ob es herstellereigene oder Angebote Dritter sind. Ein genaues Vergleichen und Prüfen der Angebote ist daher zu empfehlen.
Vorsicht beim Kleingedruckten
Vor allem das Kleingedruckte gibt Auskunft darüber, ob es Einschränkungen bezüglich des Fahrzeugalters oder der Kilometerlaufleistungen gibt oder ob sich Leistungen auf bestimmte Teile beziehen oder sie ganz ausschließen. Wer ein gebrauchtes Hybrid- oder Elektrofahrzeug kaufen will, sollte prüfen, ob die Traktionsbatterie von Garantieleistungen ausgenommen ist. Auch Cabriodächer und Sonderzubehör können ausgeklammert sein. Von Garantieleistungen ausgeschlossen sind in jedem Fall Verschleißteile.
Leistungsumfang und Kosten der Gebrauchtwagengarantien können sehr unterschiedlich sein
Eine Mobilitätsgarantie, die etwa ein übergangsweise gestelltes Ersatzfahrzeug bei Ausfall des Pkw garantiert, kann zum Leistungsumfang gehören, muss aber nicht. Es gibt sogar Garantien mit einem Umtauschrecht für das Fahrzeug. Das kann dann von ein paar bis hin zu 50 Tagen reichen. So wie beim Leistungsumfang können auch die Kosten der Gebrauchtwagengarantien stark variieren. Ein Jahresvertrag kostet den Gebrauchtwagenkäufer in der Regel einen niedrigen dreistelligen Betrag im Jahr. Ein Vergleich lohnt auf jeden Fall.
ACE-Tipps rund um den Gebrauchtwagenkauf
Eine Gebrauchtwagengarantie lässt sich auch für den privaten Autokauf abschließen. Der ACE empfiehlt vor dem Kauf eine Probefahrt mit einem Werkstattcheck, um versteckte Mängel auszuschließen. Was Sie beim Gebrauchtwagenkauf alles beachten sollten, haben wir auf unserer Ratgeber-Seite für Sie zusammengefasst. Die wichtigsten Tipps finden Sie auch hier.