Nach einem jetzt verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (AZ. BVerwG, Urt. v. 06.06.2024 – 3 C 5.23) können Anwohner künftig von den Behörden verlangen, dass diese gegen das gewohnheitsmäßig geduldete und eigentlich verbotswidrige Parken von Autos auf Gehwegen vorgehen.
Behörden müssen handeln, haben aber Ermessungsspielraum
Damit hat ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Stadt Bremen und fünf Anwohnern ein vorläufiges Ende gefunden. Die fünf Kläger, allesamt Anwohner von betroffenen Straßen in Bremen, hatten bereits mehrere Instanzen gegen die von den Bremer Behörden seit Jahrzehnten geduldete und eigentlich rechtswidrige Parkpraxis durchlaufen.
Mit ihrer Revision vor dem BVerwG wollten sie ein konkretes Handeln der Behörden erzwingen. Wie schon im vorangegangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen wurde die Rechtmäßigkeit ihres Anliegens im Wesentlichen bestätigt, den Behörden aber weiterhin ein Ermessensspielraum bei der Umsetzung eingeräumt.
Stärker betroffene Stadtviertel können priorisiert werden
Laut Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts können Anwohner einen räumlich begrenzten Anspruch geltend machen, wenn die bestimmungsgemäße Nutzung des Gehwegs erheblich beeinträchtigt wird. Die Entscheidung der Behörde, zunächst ein Konzept für stärker betroffene Stadtgebiete zu erstellen, sei jedoch nicht zu beanstanden.
Nur Ansprüche vor der eigenen Haustür
Damit ist aber auch klar, dass es in Bremen wie anderswo kein schnelles, generelles und flächendeckendes Verbot des Gehwegparkens geben wird. Und: Es haben nur Betroffene Anspruch, die durch Gehwegparker auf "ihrer" Straßenseite bis zur nächsten Einmündung betroffen sind. Dadurch wird vermieden, dass andere Personen in fremden Gebieten entsprechende Ansprüche erheben.
Die Bremer Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Özlem Ünsal, sieht sich durch das neue Urteil darin bestätigt, ihr ganzheitliches konzeptionelles Vorgehen gegen das Falschparken mit einer Priorisierung von am stärksten belasteten Quartieren weiter umzusetzen.