01.02.2017

Kindersitze – Reisen mit den Kleinen

Für die Großen gibt es Gurte und Airbags zum Schutz. Für Kinder reicht das nicht aus. Auf Reisen mit dem Auto haben sie von klein auf besondere Bedürfnisse. Welche das sind, klärt dieser Ratgeber.

In der heutigen Zeit ist das Leben des Menschen von Mobilität geprägt. Seine erste Reise tritt er schon kurz nach der Geburt an, denn es gilt, vom Krankenhaus aus nach Hause zu gelangen. Eltern tun also gut daran, sich schon früh mit dem Thema Kindersitze zu beschäftigen. Welcher Sitz ist der richtige? Auf welchem Platz im Wagen ist er am besten aufgehoben? Und hält er im Ernstfall auch, was er verspricht?

Kindersitze sind gesetzlich vorgeschrieben

Diese und viele andere Fragen schwirren vor der Geburt durch die Köpfe der werdenden Eltern. Schließlich soll der Nachwuchs das größtmögliche Maß an Sicherheit erfahren, das es bisher gibt. Dafür zu sorgen, ist auch eine Pflicht der Erziehungsberechtigten, denn der Gesetzgeber schreibt für Kinder bis zu ihrem zwölften Lebensjahr und für solche, die kleiner als 150 Zentimeter sind, eine amtlich genehmigte Rückhaltevorrichtung vor – egal auf welchem Platz im Wagen.

Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur das Leben seines Kindes, sondern auch eine Strafe. Ein Kind auf einer Autofahrt weder mit Sitz noch mit Gurt zu sichern, kostet bei einer Kontrolle 60 Euro Strafe sowie einen Punkt im Strafregister Flensburg. Ist das Kind zwar gesichert, aber nicht nach Vorschrift, fallen 30 Euro Strafe an. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Kind zwar angeschnallt, aber ohne Kindersitz unterwegs ist.

Alter, Größe und Gewicht müssen zum Sitz passen

Unter einer amtlich genehmigten Rückhaltevorrichtung ist ein Kindersitz zu verstehen, der zu den drei Faktoren Alter, Größe und Gewicht des jeweiligen Kindes passt. Außerdem sollte der Sitz offiziell geprüft und zugelassen worden sein. Wie unten zu sehen, gibt es auf dem Markt unterschiedliche Normgruppen.

Die „i-Size“-Norm, auch ECE R129 genannt, besteht seit Juli 2013. Diese neue EU-Sicherheitsverordnung ergänzt die alte ECE-R44-Norm, die die Sitze nach dem Gewicht der Kinder einteilt. „i-Size“-Sitze lösen sich von dieser Einteilung und nehmen die Größe des Kindes als Maßstab. Kinder in „i-Size“-Sitzen müssen bis zum Alter von 15 Monaten entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden. Dadurch sollen die Kräfte bei einem Frontalzusammenstoß besser über den Körper verteilt werden. Eine Entlastung von Kopf und Nacken ist so gewährleistet. Wird der Kindersitz allerdings in dieser Form auf dem Beifahrersitz befestigt, ist unbedingt darauf zu achten, dass der dahinterliegende Airbag ausgeschaltet ist. Im Falle eines Unfalls birgt der auslösende Retter sonst eine große Gefahr für den kleinen Menschen.

Was die Befestigung der Kindersitze angeht, so unterstützen „i-Size“-Sitze, aber auch viele Kindersitze der alten Norm das ISOFIX-System. Die entsprechenden Sitze verfügen dann über stabile Bügel, die mit dem Auto verbunden werden. Sie sollen das Risiko einer fehlerhaften Installation der Sitze minimieren und gelten unter Experten als sicherste Befestigungslösung im Auto.

Beim Kauf testen, ob der Sitz ins Auto passt   

Ob das eigene Fahrzeug auch für die Befestigungslösung des gewünschten Sitzes geeignet ist, kann größtenteils schon online herausgefunden werden. Die gängigen Hersteller wie beispielsweise Maxi-Cosi, Cybex, Britax Römer, Recaro oder Kiddy bieten im Internet Fahrzeugtypenlisten mit den gewünschten Informationen an. „Grundsätzlich ist es sinnvoll, den eigenen Wagen und auch das betreffende Kind zum Kauf des Kindersitzes mitzunehmen“, rät ACE-Kindersitzexpertin Renate Hanstein. So kann direkt vor Ort überprüft werden, ob alles wie gewünscht funktioniert und ob der Sitz auch dem Kind gefällt, denn schließlich muss es auch eine Weile darin aushalten können.

Wird ein Kind auf der Rücksitzbank transportiert, ist der Platz hinter dem Beifahrersitz die richtige Wahl. Beim Aussteigen gerät das Kind nicht auf die Straße, sondern direkt auf den Bürgersteig. Doch welcher Kindersitz ist denn nun der beste? Eine Allheillösung gibt es wie so oft nicht. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass von einfachen Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne abzuraten ist. Bei einem Seitenaufprall fehlt dann der notwendige und eventuell auch lebensnotwendige Seitenhalt. Ansonsten gilt es immer, die jeweiligen Bedingungen wie Fahrzeug und Kind zu beachten. Gern wird dann das Argument „Was teuer ist, muss auch gut sein“ herangezogen. Das trifft allerdings nicht auf alle Produkte zu. Die Stiftung Warentest überprüft beispielsweise regelmäßig Kindersitze. Vor der endgültigen Entscheidung kann also auch ein Blick in solche Testergebnisse Aufschluss über die Qualität und die jeweiligen Sicherheitsstandards geben.

Manche Hersteller bieten einen Unfall-Austauschservice

In die Kaufentscheidung können aber auch Faktoren wie Service oder weitere Eignungen mit einfließen. Manche Kindersitze sind nämlich zusätzlich für die Zulassung im Flugzeug zertifiziert. Der TÜV Rheinland prüft dies zum Beispiel und vergibt bei einer Eignung sein „For use in aircraft“-Label. Zusätzlich bieten manche Hersteller einen Unfall-Austauschservice an. Das bedeutet, dass das Produkt, sollte es in einen Unfall verwickelt worden sein, gegen einen neuen Kindersitz ausgetauscht wird. Dies ist sehr wichtig, denn genauso wie ein Fahrrad- oder Motorradhelm sollte auch ein Kindersitz nach einem Unfall nicht weiter zum Einsatz kommen. Zu groß ist die Gefahr, dass der Sitz an Stabilität und Sicherheit verloren hat.

Gurt sollte immer stramm sitzen

Nicht zuletzt ist das richtige Anschnallen ein wichtiger Aspekt. „Der Gurt sollte immer stramm sitzen“, so ACE-Expertin Hanstein. Sie erklärt:„Zu lockere Gurte lassen das Kind bei einem Aufprall weit nach vorn schleudern. Das Verletzungsrisiko steigt damit deutlich.“ Auch dicke Winterjacken können einen solchen Effekt auslösen und gehören nicht unter den Gurt. Kinder, die auf langen Fahrten nach einem lockereren Gurt verlangen, sollten stattdessen eine Pause zum Toben bekommen.