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Die Treibhausminderungsquote (THG-Quote) gibt es bereits seit 2015. Als marktbasiertes Klimaschutzinstrument soll sie im Rahmen des Klimaschutzgesetzes die Mineralölwirtschaft dazu bewegen, verstärkt auf erneuerbare Energien zu setzen.
Seit Anfang 2022 können Privatpersonen die von ihnen eingesparten CO₂-Emissionen über ihren THG-Quotenschein in bares Geld ummünzen. Halterinnen und Halter von E-Autos können den THG-Quotenschein über Zwischenhändler an Mineralölunternehmen verkaufen. Denn diese müssen die von ihnen verursachten Emissionen mit einer Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) ausgleichen.
Die Zwischenhändler kaufen die Quoten von Privatpersonen auf und veräußern diese gebündelt an die Mineralölunternehmen weiter. Der Preis wird von Angebot und Nachfrage bestimmt und kann schwanken, langfristig soll er aber steigen.
Der Markt für den Handel von privaten THG-Quoten läuft über Zwischenhändler. Für Unternehmen rechnet es sich nicht, einzelne Quotenscheine von Privatpersonen aufzukaufen. Die Zwischenhändler werben für den Ver- und Weiterkauf mit unterschiedlichen Konditionen, die sich im Lauf der Zeit immer wieder verändern können.
Der THG-Bonus kann in der Regel bis Ende Oktober beim Anbieter eingereicht werden. Anträge für das Vorjahr können nicht berücksichtigt werden.
Ist die Prämie aus der THG-Quote steuerfrei?
Für Privatpersonen unterliegt der Erlös nicht der Einkommensteuer.
Wenn Sie ein E-Fahrzeug besitzen oder leasen, können Sie Ihre THG-Quote verkaufen. Die THG-Quote kann pro Fahrzeug nur einmal jährlich beansprucht werden. Das gilt auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens, hier kann bereits der Vorbesitzer kassiert haben. Auch gut zu wissen: Die Summe kann nur der Fahrzeughalter selbst erhalten.
Mit unserem Partner fairnergy haben wir einen vertrauensvollen Partner an der Seite, der sich um die Abwicklung und Auszahlung der THG-Quoten kümmert.
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