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Die Beschäftigten profitieren vom Rabatt auf den regulären Preis und Arbeitgeber unterstützen mit ihrem Beitrag die klimafreundliche Mobilität ihrer Mitarbeitenden. Der ACE-Jobticket-Kundenservice unterstützt Unternehmen bei der Einführung des Jobtickets und erklärt die Nutzung des digitalen Portals RIDE, mit dem unnötige Prozesse eingespart werden. Wenn Beschäftigte oder Unternehmen Fragen haben, antwortet das ACE-Serviceteam zeitnah und hilft weiter.
ACE-Wirtschaftsdienst GmbH
Ort: Steinstraße 25, 20095 Hamburg
Telefon: 040 2530 460
E-Mail: info@ace-jobticket.de
Unternehmen müssen einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25% (14,50 €) auf den Ausgabepreis von 58 € an ihre Beschäftigten zahlen. Dadurch wird ein Jobticket-Preisvorteil von 5 % (2,90 €) auf den Ausgabepreis gewährt. Und sie müssen mit dem ACE einen Vertrag abschließen.
Nein, Unternehmen können das Jobticket ab dem ersten Beschäftigten beziehen.
Sie senden dem ACE eine E-Mail an deutschlandticket@ace-profiticket.de und erhalten alle weiteren Informationen und den Aufnahmevertag, den Sie bitte unterzeichnet zurücksenden.
Ja, diese Firmen oder auch Niederlassungen können einen Vertrag abschließen.
Ja, diese Firmen oder auch Niederlassungen können einen Vertrag abschließen.
Nein, bei einem Wechsel des Arbeitgebers muss das Ticket im Portal RIDE zuerst gekündigt werden. Mit Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses kann das Ticket über das neue Unternehmen beantragt werden. Dafür kann der alte Login zum Account im Portal (E-Mail-Adresse und Passwort) verwendet werden, sofern die private E-Mail-Adresse verwendet wurde und weiterhin verfügbar ist.
Teilen Sie dem ACE schriftlich den nun zuständigen Mitarbeiter inklusive E-Mailadresse und Kundennummer mit. Zusätzlich wird die Information benötigt, ob hier ein neuer Dashboard-Zugang erforderlich ist.
Teilnehmende können bis zum 5. Kalendertag ein Ticket beantragen, welches dann durch den Ansprechpartner im Unternehmen bis zum 9. Kalendertag freigegeben werden muss.
Abmeldungen sind vom Teilnehmer bis zum 10. Kalendertag möglich oder durch den Ansprechpartner im Unternehmen bis spätestens 30./31. des Monats einzugeben. Danach ist eine Abmeldung erst wieder zum nächsten Monatsende möglich.
Über den ACE erfolgt die Ausgabe des Deutschlandtickets aktuell nur in digitaler Form. Sollten Mitarbeitende eine Chip-Card wünschen, kann der Erwerb des Deutschlandtickets hier nur privat am hvv-Schalter erfolgen.
Der Rechnungsversand erfolgt weiterhin per E-Mail.
Über Ihr Dashboard kann unter „Export“ eine aktuelle Abrechnungsliste/Teilnehmerliste aufgerufen werden. Hierbei handelt es sich um eine csv-Datei, die in Excel umwandelbar ist. Über den Export haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich Veränderungen und eine Umsatzübersicht anzeigen zu lassen.
Nein, zurzeit verfügt diese nicht über die technisch notwendigen Funktionen für das digitale Jobticket.
Nein! Die Daten dürfen nicht gelöscht werden. Bitte die Daten/den Link entsprechend abspeichern. Im Fall des Verlustes des Smartphones kann das digitale Jobticket erneut heruntergeladen werden.
Beim erneuten Öffnen des Links oder durch Scannen des QR-Codes vom Arbeitgeber öffnet sich die Anmeldeseite im Abo-Portal. Hier kann durch Klick auf „Passwort vergessen“ das alte Passwort zurückgesetzt und ein neues erstellt werden.
Der Teilnehmende sollte das Ticket in der digitalen Wallet abspeichern. Damit wird kein Internetzugang beim Vorzeigen benötigt. Sollte das Aufrufen über den Browser nicht möglich oder der Akku leer sein, erhält der Teilnehmende einen Feststellungsbeleg. Der Teilnehmende wird aufgefordert, das gültige Ticket nachträglich bei einer hvv-Stelle vorzuzeigen. Eine ausgedruckte Kopie des digitalen Jobtickets wird bei einer Kontrolle nicht anerkannt.
Die Wallet ist eine „digitale Brieftasche“ für Tickets auf Ihrem Smartphone.
Das digitale Jobticket ist immer nur einen Monat gültig und wird automatisch um einen Monat verlängert. Sollten Sie das digitale Jobticket in einer Wallet hinterlegen, ist es wichtig, dass am Anfang jeden Monats die Wallet einmal aktualisiert wird (hierfür muss das Smartphone nur eine Internetverbindung hergestellt haben).
Abmeldungen sind vom Teilnehmer bis zum 10. Kalendertag des laufenden Monats möglich. Danach ist eine Abmeldung erst wieder zum nächsten Monatsende möglich.
Das Ticket lässt sich erneut herunterladen, indem nochmals der Link aus der Bestätigungsmail geklickt wird.
Siehe: „Was passiert, wenn ich mein Smartphone verliere“.
Alternativ ist Ihre Wallet in einer Cloud synchronisiert und das Ticket wird auf das neue Smartphone übertragen.
Nein, das Ticket ist personenbezogen.
Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem aktuellen Unternehmen muss das hvv-Jobticket im Abo-Portal zuerst gekündigt werden. Mit Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses kann das hvv-Jobticket über das neue Unternehmen beantragt werden. Dafür wird ein neuer QR-Code bzw. Link vom neuen Unternehmen benötigt. Für den Login zum Account im Abo-Portal können dann die alten Anmeldedaten (E-Mail-Adresse und Passwort) genutzt werden, sofern die private E-Mail-Adresse verwendet wurde und weiterhin verfügbar ist.
Dieses Abo muss privat gekündigt werden.
Nein, aber es kann in der hvv switch-App oder am Fahrkartenautomaten sowie in den Servicestellen für 51,50 Euro eine Zeitkarten-Ergänzung 1. Klasse gekauft werden. Diese gilt dann jeweils im hvv-Gesamtnetz für den Kalendermonat, in dem sie gekauft wurde. Sie verlängert sich nicht automatisch und muss bei Bedarf erneut gekauft werden.
Jobticket Vorteile für Arbeitgeber
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