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Unsere Leistungen

Der ACE unterstützt Sie mit einer Vielzahl an Leistungen im Falle eines Falles. Vom Krankenrücktransport, der Fahrzeugabholung bis zum Arzneimittel- und Brillenversand.

 

Hilfe im Todesfall

Bei einem Todesfall während einer Auslandsreise sorgen wir in Abstimmung mit den Angehörigen für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz oder die Bestattung im Ausland.

 

Die entstehenden Kosten trägt der ACE.

 

Rückfahrt nach Krankenhausaufenthalt

Können Sie die Heimreise nicht mit dem Fahrzeug antreten, weil während Ihrer Reise mit dem Fahrzeug wegen einer Erkrankung oder Verletzung ein Krankenhausaufenthalt von mehr als 7 Kalendertagen erforderlich ist, tragen wir die Kosten für die Heimreise bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Alternativ werden die Kosten bis zur Höhe eines Flugs in der Economy-Class erstattet,

 

  • im Tarif ACE Classic, wenn der Schadenort über 1.200 km vom Wohnort entfernt ist,
  • im Tarif ACE Comfort, wenn der Schadenort im Ausland liegt,
  • im Tarif ACE Comfort+, wenn dies erforderlich, zweckmäßig und sinnvoll ist,

 

sowie die nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis bis zu insgesamt 100 € pro Schadenfall.

 

Krankenbesuch

Muss sich das ACE-Mitglied auf einer Reise infolge einer Erkrankung mehr als 14 Kalendertage in einem Krankenhaus aufhalten, erstattet der ACE die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahestehende Person bis zur Höhe von

 

 

je Schadenfall.

 

Vermittlung ärztlicher Betreuung

Erkranken Sie oder ein Familienmitglied auf einer Auslandsreise, stellen wir den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt vor Ort her.

 

Krankenrücktransport

Wenn Sie oder Mitglieder Ihrer Familie bei einer Reise im In- oder Ausland akut und unerwartet erkranken oder schwer verletzt werden, organisiert der ACE den Krankenrücktransport nach Hause. Der Krankenrücktransport erfolgt im In- und Ausland immer dann, wenn er medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Im Tarif ACE Comfort+ kann ein Rücktransport durchgeführt werden, wenn dieser medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet ist. Dauert der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als 10 Tage, begründet dies einen notwendigen Krankenrücktransport. Die Leistung gilt unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel Sie die Reise angetreten haben.

 

Ist bei einem Krankenrücktransport die zusätzliche Begleitung eines Arztes oder Sanitäters medizinisch erforderlich oder behördlich vorgeschrieben, werden die dabei entstehenden Kosten übernommen.

 

Müssen Sie oder Mitglieder Ihrer Familie bis zum Krankenrücktransport zusätzlich übernachten, trägt der ACE hierfür die Kosten in Höhe von bis zu 90 € pro Nacht und Person. Die Kostenübernahme wird für maximal drei Übernachtungen gewährt.

 

Bei einer Verlegung innerhalb Deutschlands in ein wohnortnahes Krankenhaus übernimmt der ACE die Transportkosten, wenn diese nicht von der Krankenkasse des Versicherten oder einem anderen Leistungsträger übernommen werden. Leistungen im Rahmen des Krankenrücktransportes können nur dann beansprucht werden, wenn sie zuvor mit dem ACE-Euro-Notruf abgestimmt worden sind.

 

Fahrzeugabholung

Kann auf einer Reise das geschützte Fahrzeug infolge des Todes oder einer länger als 3 Tage andauernden Erkrankung des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgt der ACE für die Abholung des Fahrzeugs zusammen mit den geschützten Personen zum ständigen Wohnsitz des ACE-Mitglieds und trägt die Kosten für den Rückholfahrer.

 

Wenn keine geschützten Personen mit zurückfahren, kann der ACE das Fahrzeug auf andere Weise zurückholen. Veranlasst das ACE-Mitglied die Abholung selbst, erhält es als Kostenersatz 0,35 € je Kilometer zwischen seinem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem werden in jedem Fall die bis zur Abholung entstehenden, durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten erstattet, jedoch höchstens für 3 Nächte bis zu 90 € pro Person und Nacht.

 

Arzneimittel- und Brillenversand

Ist das ACE-Mitglied auf einer Reise im Ausland zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung seiner Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die an seinem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgt der ACE nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden dem ACE-Mitglied erstattet.

 

Verliert das ACE Mitglied auf einer Reise im Ausland seine Brille oder Kontaktlinsen, sorgt der ACE – in Abstimmung mit nahestehenden Personen – für die Beschaffung und Zusendung einer Ersatzbrille oder von Ersatzkontaktlinsen und übernimmt die hierbei entstehenden 
Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzbrille oder Ersatzkontaktlinsen.

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