Europas Mobilitätsbegleiter
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Auch auf Reisen können sich unsere Mitglieder auf uns verlassen. Sie profitieren von verschiedenen Hilfsangeboten wie Unterstützung bei Reiseabbruch, Gepäcktransport bei Panne oder Unfall sowie bei der Abholung und Rückfahrt von Kindern.
Wir organisieren die Rückreise an Ihren Wohnort, wenn Ihnen oder einem Familienmitglied das planmäßige Beenden einer Auslandsreise aus gewichtigen Grund nicht möglich ist. Dies betrifft den Tod oder schwere Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten. Zusätzlich entstehende Kosten für eine Person tragen wir in Höhe von bis zu 3.000 € je Schadenfall. Im Tarif ACE Comfort werden bis zu 4.000 € und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 5.000 € pro Schadenfall übernommen.
Können mitreisende minderjährige Kinder auf einer Reise infolge des Todes oder einer Erkrankung des ACE-Mitglieds weder von diesem noch von einem anderen Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Der ACE trägt die Kosten bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Die Kosten bis zur Höhe eines Flugs in der Economy-Class werden erstattet:
Sowie die nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis bis zu insgesamt 100 € pro Schadenfall.
Kann auf einer Reise infolge von Krankheit, Unfall oder Tod des ACE Mitglieds dessen mitgeführter Hund oder mitgeführte Katze nicht mehr versorgt werden, organisiert der ACE den Heimtransport des Tieres und trägt die dadurch entstehenden Kosten, wenn keine Mitreisenden dafür zur Verfügung stehen.
Kann das Tier nach dem Transport nicht sofort weiterversorgt werden, organisiert der ACE die weitere Unterbringung und Versorgung des Tieres und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten höchstens für 14 Kalendertage, sofern dies nicht von Verwandten oder nahestehenden Personen übernommen werden kann.
Kann das mitgeführte Gepäck nach einer Panne, einem Unfall oder nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht zusammen mit dem geschützten Fahrzeug befördert werden sorgt der ACE für einen getrennten Transport zum Wohnsitz oder zum Zielort und übernimmt die Kosten bis maximal 155 €.
Geräten Sie oder eine Ihnen nahestehende Person auf einer Reise in eine besondere Notlage, unterstützen wir Sie mit den uns zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel, um Sie bzw. Ihre Angehörigen zu finden oder einen erforderlichen Kontakt herzustellen.
Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des geschützten Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort nicht beschafft werden, sorgt der ACE dafür, dass das ACE-Mitglied diese auf schnellstmöglichem Wege erhält, und trägt alle entstehenden Versandkosten. Die Kosten der Ersatzteile trägt der ACE nicht.
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