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Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist oder gestohlen wurde, machen wir Sie wieder mobil und kümmern uns beispielsweise um einen Mietwagen, eine Übernachtung oder um die Weiterfahrt. Die Leistungen und Beteiligung an den Kosten variieren je nach Fall und gewähltem ACE-Tarif.
Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit oder wurde gestohlen, und müssen die geschützten Personen deshalb zusätzliche Fahrten unternehmen, ist der ACE bei der Organisation behilflich und erstattet die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen:
Wenn wir Ihr Fahrzeug nicht vor Ort und am gleichen Tag wieder flottbekommen oder wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, dann organisieren wir für Sie einen Mietwagen. Panne, Unfall oder Diebstahl müssen dazu allerdings weiter als 50 Kilometer von zu Hause entfernt passiert sein. Im Comfort Tarif sind es nur 30 km und im Comfort+ Tarif und Baustein Camper schon ab der Haustüre.
Wir übernehmen für die Dauer der Reparatur, jedoch höchstens für 7 Tage, die Kosten eines geeigneten Mietwagens. Wird der Mietwagen nicht durch uns organisiert, erstatten wir für den Mietwagen maximal 60 € pro Tag für die Dauer der Reparatur, höchstens jedoch für 7 Tage. Im Ausland übernehmen wir in solchen Fällen die Mietkosten bis zur Höhe von 420 € unabhänig von der Mietdauer, höchstens jedoch für die Dauer der Reparatur am Schadenort. Wird der Mietwagen im Ausland für die direkte Heimreise der geschützten Personen genutzt, übernimmt der ACE stattdessen bis zu 500 € für die Anmietung.
Ist der Transport der geschützten Personen nach der Leistung Fahrzeugrücktransport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich, trägt der ACE die Kosten für die direkte Heimreise mit einem Mietwagen für einen Tag bis maximal 60 €.
Ab 20 Jahre Mitgliedschaft: Wenn Sie keine Kreditkarte besitzen, übernehmen wir nach einer Panne oder einem Unfall die Bürgschaft für die Absicherung der Kaution für einen Mietwagen.
Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit und wird für die Dauer der Reparatur ein Mietwagen angemietet, übernimmt der ACE die anfallenden Zusatzgebühren für Herausgabe des Mietwagens außerhalb der Öffnungszeiten der Vermietstation in voller Höhe.
Im Tarif ACE Comfort+ werden zusätzlich die Standkosten für max. 3 Tage bis zu 20 € pro Tag erstattet, wenn die Notwendigkeit vom ACE-Mitglied zu vertreten ist.
Wenn wir Ihr Fahrzeug nicht vor Ort und am gleichen Tag startklar kriegen oder wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, dann stellt der ACE Ihnen und allen Mitreisenden eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung.
Wir zahlen bis zu 90 € je Person und Übernachtung. Höchstens für 3 Nächte. Im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper bis zu 5 Nächte, jedoch maximal für die Dauer der Reparatur am Schadenort oder das Wiederauffinden des geschützten Fahrzeugs.
Bei Inanspruchnahme der Leistung Mietwagen und Leistung Fahrzeugrücktransport werden die Übernachtungskosten für höchstens eine Nacht erstattet.
Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall, nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit oder wurde gestohlen, sind wir bei der Weiter- oder Rückfahrt behilflich und tragen die Kosten für die geschützten Personen:
Bei Inanspruchnahme eines Mietwagens gelten die Bestimmungen des Punktes Mietwagen.
Muss das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl im Ausland aufgrund eines Totalschadens verzollt oder verschrottet werden, sorgt der ACE für die Verzollung oder Verschrottung sowie den Transport zum Verwerter oder zur Zollstelle und trägt die dafür anfallenden Kosten.
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