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Das Thema Patientenverfügung und Vorsorge schiebt man gern mal auf die lange Bank, denn niemand möchte sich so richtig mit dem Thema auseinandersetzen. Sorgen Sie für Klarheit über Ihre Wünsche mit den richtigen Vorsorgedokumenten.
Mit diesen Dokumenten, die anwaltlich und ärztlich überprüft sind, bleiben keine Fragen offen bezüglich Ihrer gesundheitlichen Versorgung. Sowohl Ihre Familie als auch Ihre behandelnden Ärzte können auf Ihre persönlichen Wünsche eingehen.
In einer Patientenverfügung definieren Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass Sie Ihren eigenen Willen nach einem Unfall oder in Folge schwerer Krankheiten nicht mehr bilden oder äußern können.
Die eigene Rechtsfähigkeit kann z.B. durch schwere Krankheiten oder in Folge eines Unfalls verloren gehen. In einer Vorsorgevollmacht legen Sie eine Person fest, die nach Ihren Wünschen handelt und Sie in allen Angelegenheiten vertritt.
Können Sie keine Entscheidungen mehr selbst treffen und liegt keine Vorsorge-Vollmacht vor, kann ein Betreuungsgericht einen gesetzlichen Vertreter bestimmen, Verwandte sind nicht automatisch vertretungsberechtigt.
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