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Kfz-Versicherung powered by VHV

Mit der Kfz-Versicherung unseres Partners bleibt Ihr Weg zur Arbeit, die Reise in den Familienurlaub oder die Spritztour mit dem Auto stets sorgenfrei – egal, ob Sie mit Verbrenner oder E-Auto unterwegs sind.

Schäden im Straßenverkehr sind schnell passiert

Auffahrunfall

Auffahrunfall

Infolge des Auffahrunfalls im ersten Beispiel wird auch Ihr eigenes, möglicherweise nagelneues, Fahrzeug selbst verschuldet beschädigt und muss repariert werden. Für diesen Fall gibt es die Vollkaskoversicherung.

Steinschlag Windschutzscheibe

Steinschlag Windschutzscheibe

Der Klassiker: Während der Fahrt auf der Autobahn hören Sie den „Einschlag“ ... ein Stein verursacht einen Glasbruchschaden auf der Windschutzscheibe. Diese muss in der Folge ausgetauscht werden. Ein klarer Fall für die Teilkaskoversicherung.

Blech- und Personenschaden

Blech- und Personenschaden

Eine ganz normale und alltägliche Situation: Sie sind nur einen Augenblick unachtsam oder abgelenkt und schon ist es passiert ... Sie fahren auf ein anderes Fahrzeug auf. Im besten Fall „nur“ ein Blechschaden, im schlimmsten Fall kommt es auch zu einem Personenschaden. In beiden Fällen ist dies Sache der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Fahrerschutz für Mitglieder beitragsfrei dabei

Ihr Fahrzeug ist in der Kfz-Versicherung bestens abgesichert. Doch was ist mit Ihnen als Fahrer? Trifft Sie bei einem Unfall keine Schuld übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die entstanden Kosten. Dazu zählen u. a. die Zahlung ihres Verdienstausfalls, Schmerzensgeld, Witwen- oder Waisenrente oder die Finanzierung von Umbau- und Reha-Maßnahmen.

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Ihr Fahrzeug ist in der Kfz-Versicherung bestens abgesichert. Doch was ist mit Ihnen als Fahrer?

Trifft Sie bei einem Unfall keine Schuld übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die entstanden Kosten. Dazu zählen u. a. die Zahlung ihres Verdienstausfalls, Schmerzensgeld, Witwen- oder Waisenrente oder die Finanzierung von Umbau- und Reha-Maßnahmen.

Fahrerschutz

Fahrerschutz

Möchten Sie einen Schaden melden? Dann wenden Sie sich bitte an mitglieder-vorteile@ace.de

Kfz-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die einzige Versicherung, die vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben ist – der Grund ist einfach: für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen müssen Sie in unbegrenzter Höhe haften.

 

Die ergänzende Kasko-Versicherung (Voll- oder Teilkasko) hingegen leistet Ersatz bei Schäden an Ihrem Fahrzeug selbst und ist keine Pflicht.

Vorteile für ACE-Mitglieder

Vorteile für ACE-Mitglieder

Bei Abschluss eines Kfz-Versicherungsvertrages erhalten alle ACE-Mitglieder die Zusatzleistung Fahrerschutz beitragsfrei dazu!

Leistungen im Vergleich

KLASSIK-GARANT

KLASSIK-GARANT EXKLUSIV

  • Tabelle ausklappen

    80 €

    im Jahr

    94 €

    im Jahr

    • Versicherungssumme

      Optimale Vorsorge und maximale Sicherheit bietet Ihnen die Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden jeweils maximal 15 Mio. Euro je geschädigter Person).

      Bis zu 100 Mio. €

      Bis zu 100 Mio. €

    • Schneller Schadenservice nach Unfällen

      Mit unserem kostenlosen Schadenservice PLUS schleppen wir auf Wunsch Ihr nicht fahrbereites Auto vom Unfallort in eine unserer DEKRA-geprüften Partnerwerkstätten ab. Während der Dauer der Reparatur stellen wir Ihnen ein Fahrzeug zur Verfügung. Anschließend bringen wir Ihr repariertes Fahrzeug gewaschen wieder nach Hause zurück. So sind Sie mobil, während Ihr Auto instandgesetzt wird. Natürlich mit Originalersatzteilen und Übernahme einer geltenden Herstellergarantie. Und weil doppelt besser hält, gewähren wir zusätzlich auf die Reparatur eine Garantie von 6 Jahren.

      Optional

    • Ele­men­tar­schä­den inkl. Lawinen

      Extreme Wetterlagen auch aufgrund des Klimawandels nehmen zu. Deshalb wird der Versicherungsschutz für Klimarisiken (Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden) in der Kaskoversicherung immer wichtiger. Die VHV übernimmt die Reparatur-kosten, in Höhe der vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungsgrenzen, die über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinaus gehen, wenn zum Beispiel Hagelkörner Ihr Fahrzeug beschädigen. Auch bei von Dächern herabstürzenden Schnee- und Eismassen oder bei Erdbeben leisten wir bereits aus der Teilkaskoversicherung. Ihr Vorteil: Es erfolgt keine Hochstufung im Schadenfall.

    • Neu­preis­ent­schä­di­gung

      Wenn ein Neuwagen gestohlen oder durch einen Totalschaden zerstört wird, ersetzen wir den kompletten Neupreis, sofern das Auto nicht älter als 24 Monate und im Erstbesitz ist. Im EXKLUSIV-Paket gilt die Neuwertentschädigung bis 36 Monate nach Erstzulassung.

      Bis 24 Monate nach Erstzulassung

      Bis 36 Monate nach Erstzulassung

    • Kaufpreis­entschädigung

      Bei Totalschaden oder Verlust eines Autos erstatten wir innerhalb der ersten 24 Monate nach dem Erwerb nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den tatsächlich gezahlten Kaufpreis für Ihren Gebrauchten. Im EXKLUSIV-Paket gilt die Kaufpreisentschädigung bis 36 Monate nach Erwerb.

      Bis 24 Monate nach Erwerb

      Bis 36 Monate nach Erwerb

    • Kein Abzug "neu für alt"

      Bei Totalschaden oder Verlust eines Autos erstatten wir innerhalb der ersten 24 Monate nach dem Erwerb nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den tatsächlich gezahlten Kaufpreis für Ihren Gebrauchten. Im EXKLUSIV-Paket gilt die Kaufpreisentschädigung bis 36 Monate nach Erwerb.

      Gilt nicht für Autoradios und Navis

    • Mit­ver­si­che­rung von Unterschlagung

      Im EXKLUSIV-Paket versichern wir die Unterschlagung Ihres Fahrzeugs. Dies kann zum Beispiel durch einen Kaufinteressenten während einer Probefahrt passieren. Mit der VHV sind Sie auch für diesen Fall gewappnet.

    • Beitragsfreie Mitversicherung von Sonderausstattung

      Serienmäßig oder nachträglich in Ihr Fahrzeug eingebaute Sonderausstattungen wie z. B. Phono-, Kommunikationsanlagen oder Tuningteile sind automatisch und beitragsfrei – bis zur Höchstentschädigungsgrenze von 100.000 Euro – mitversichert.

      Info Platzhalter

      Info Platzhalter

    • Schäden durch Kurz­schluss

      Durch Kurzschluss bedingte Überspannungsschäden an angrenzenden Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 10.000 EUR mitversichert. Im EXKLUSIV-Paket sind diese Schäden bis 20.000 EUR mitversichert. Nicht versichert sind Schäden an angeschlossenen Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungssystem).

      inkl. Folgeschäden bis 10.000 €

      inkl. Folgeschäden bis 20.000 €

    • Tierbisse

      Wir übernehmen die Reparaturkosten nicht nur bei Schäden durch Marderbisse, sondern durch Tierbisse jeder Art. Dabei werden auch die Folgeschäden, etwa am Motor ersetzt. Ausgenommen sind lediglich Schäden im Inneren des Autos.

      inkl. Folgeschäden bis 10.000 €

      inkl. Folgeschäden bis 20.000 €

    • Zusammenstoß mit Tieren aller Art

      Bei uns ist nicht nur der klassische Wildschaden versichert, sondern der Zusammenstoß mit Tieren aller Art, also z. B. auch mit Haustieren oder Vögeln.

    • Zusatzleistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge

      In der Teilkasko sind Überspannungsschäden an eigenen Wallboxen während des Ladevorgangs, Diebstahl oder Raub von Ladekabeln, Diebstahl oder Raub von tragbaren Ladestationen sowie Ladekarten bis 50 Euro bei Brand oder Entwendung versichert. In der Vollkasko gilt eine All-Risk-Deckung für den Antriebs-Akku.

TELEMATIK-Baustein: Bis zu 30% sparen!

  • Kostenfreien Zusatzbaustein TELEMATIK im Tarifrechner auswählen
  • VHV Telematik-App aufs Smartphone laden und via Bluetooth mit der zugeschickten Telematik-Box verbinden
  • nach 25 Stunden Fahrzeit steht die Höhe Ihres ersten Nachlasses fest - bis zu 30 % Rabatt sind möglich
  • aktuell gibt es die ersten 10 % Rabatt im ersten Versicherungsjahr von Anfang an - noch bevor Ihr Fahrstill ermittelt wurde

 

Was ist TELEMATIK? Über die Aufzeichnung und Bewertung des individuellen Fahrstils wird ein Nachlass auf den Beitrag (KH und Kasko) von bis zu 30% ermittelt. Die dafür benötigten Daten werden über die Sensoren des Smartphones ermittelt und in der VHV Telematik-App erfasst. Die via Bluetooth verbundene Telematik-Box ist nach einfacher Kopplung mit dem Smartphone sofort betriebsbereit.

 

 

Gut zu wissen

Gut zu wissen

Sie können Ihre Versicherung auch vor Vertragsende wechseln, wenn sich die Beiträge erhöhen oder es zu einer Schadensregulierung kam. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Sonderkündigung einen Monat.
Ihr Ansprechpartner

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Sie haben offene Fragen? Sie wünschen eine telefonische Beratung? Die kostenlose Telefon-Hotline für die Kfz-Versicherung erreichen Sie unter 0511 90 78 811 von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr.

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