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70% aller Unfälle passieren außerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung im privaten Umfeld. Um sich vor finanziellen Risiken abzusichern, empfiehlt sich eine private Unfallversicherung. Um den Lebensstandard nach einem Unfall zu sichern, können mit der Unfallversicherung notwendige Investitionen finanziert werden.
Warum ist eine Unfallversicherung sinnvoll?
Neben der Zahlung eines Grundbetrags bei Invalidität, deckt sie beispielsweise auch Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld ab. So wird der Eigenanteil bei einem Krankenhausaufenthalt aufgefangen und durch das zusätzliche Genesungsgeld ein möglicher Verdienststaufall gemindert. Eine Unfallversicherung ist deshalb sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige sinnvoll.
Beim Fahrradfahren verlieren Sie die Kontrolle über Ihr Rad. Dabei ziehen Sie sich mehrere Frakturen zu und müssen mehrere Tage lang stationär behandelt werden. Infolge der Verletzungen ist eine dauerhafte Invalidität vorhanden.
Bei einer Wanderung werden Sie von einer Zecke gebissen und dadurch mit Borreliose infiziert. Nervensystem und Gelenke sind dauerhaft geschädigt und es kommt zu schweren gesundheitlichen Einschränkungen.
Nach einem schweren Autounfall bleiben leider schwere Verletzungen zurück, die eine Querschnittslähmung zur Folge haben. Neben der gesundheitlichen Einschränkung muss auch das gesamte Wohnumfeld umgebaut werden.
Im Falle eines Unfalls sind medizinische Kosten (z. B. für medizinische Hilfsmittel), unfallverbundene Kosten (z. B. Krankentransport) und auch Folgekosten (z. B. für kosmetische Operationen) mit der VHV Unfallversicherung abgedeckt. Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine monatliche, lebenslange Unfall-Rente an die versicherte Person gezahlt. VHV bietet Ihnen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz.
Leistungs-Update-Garantie
Wir entwickeln unsere Produkte stetig weiter. Damit Sie langfristig und automatisch in den Genuss dieser Updates kommen, bieten wir als einer der wenigen Versicherer am Markt eine Leistungs-Update-Garantie. Damit wird Ihr bestehender Versicherungsschutz immer auf den neuesten Stand gebracht und Sie erhalten automatisch die neuen verbesserten Leistungen.
Bergungskosten
Beim Skifahren, Wandern oder Segeln kann man schnell mal vom richtigen Kurs abkommen. Wir kümmern uns sofort und ersetzen die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze. Wenn Sie im Urlaub eine unfallbedingt Verletzung erleiden, zahlen wir den Transport zum Krankenhaus und alle Mehrkosten, die dadurch auf der Rückreise entstehen.
Bis 75.000 €
Vollständige Kostenübernahme
Invaliditätsleistung und/oder Unfallrente
Wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtig sind, benötigen Sie besondere Unterstützung. Je nach persönlicher Vereinbarung zahlen wir Ihnen in diesem Fall eine einmalige Invaliditätsleistung und/oder eine Unfallrente. Die Höhe der Leistungsbeträge richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung.
Verzicht auf Anrechnung von Mitwirkungsanteil
Wirken Vorerkrankungen oder bestehende Gebrechen an den Folgen eines Unfalls mit, indem sie beispielsweise die Genesung behindern oder erschweren, spricht man von einem Mitwirkungsanteil. Der Mitwirkungsanteil an einer Schädigung des Versicherten wird durch den Versicherer bei dem behandelnden Arzt im Schadenfall erfragt. Liegt der Mitwirkungsanteil über einem bestimmten Prozentsatz, wird die Leistung bei Invalidität oder Tod entsprechend gekürzt. Je höher der vom Versicherer definierte %-Satz für die Anrechnung der Mitwirkung ist, umso besser ist der Versicherte gestellt. Die VHV rechnet in KLASSIK-GARANT einen Mitwirkungsanteil erst an, wenn die Mitwirkung bei 75% oder mehr liegt. Wählen Sie den Baustein EXKLUSIV, wird sogar gänzlich auf die Anrechnung eines Mitwirkungsanteils verzichtet - ausgenommen sind folgende Erkrankungen: Bei der Glasknochenkrankheit, Parkinson und Multiple Sklerose wird eine Mitwirkung angerechnet – aber auch nur, wenn diese zu mindestens 75 % an der Invalidität infolge eines Unfalls mitgewirkt hat. Wichtig: Es geht dabei nur um die Folgen des Unfalls, nicht aber darum, ob der Unfall durch die Erkrankung herbeigeführt wurde bzw. dabei eine Rolle spielte
Bei Mitwirkung < 75%
100 %iger Verzicht auf Anrechnung der Mitwirkung
Mitversicherung von Unfällen beim Motorradfahren
Mitversichert sind Unfälle aus dem Führen von zulassungspflichtigen Krafträdern, Leichtkrafträdern, Leichtkraftrollern, Trikes und Quads.
Mitversicherung von durch Eigenbewegungen verursachte Unfallfolgen
Haben Sie einen Unfall, der nicht durch Fremdeinwirkung verursacht wurde, sondern durch Ihre eigene Bewegung, sind die Folgen in Unfallversicherungen nicht automatisch versichert. In KLASSIK-GARANT leisten wir aber bei durch Eigenbewegungen verursachten Knochenbrüchen (Oberschenkelhalsbrüche, Armfrakturen). Im Baustein EXKLUSIV sogar bei allen Brüchen und Schädigungen an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule, die durch Eigenbewegungen verursacht wurden. Ausgenommen sind die Bandscheiben.
Oberschenkelhalsbrüche und Armfrakturen
vollständig, bis auf Bandscheibe
Kosmetische Operationen
Als einer der wenigen Versicherer übernehmen wir die Kosten für kosmetische Operationen und den Ersatz aller natürlichen Zähne, Inlays und Kronen. Wenn Ihnen also beim Fahrradsturz ein Stückchen Zahn abbricht, können Sie mit uns schnell wieder unbeschwert lachen.
Bis 75.000 €
Vollständige Kostenübernahme
Mitversicherung der Folgen von Infektionskrankheiten
Infektionskrankheiten sind zwar keine Unfälle - ihre Folgen werden bei der VHV jedoch als Unfallfolgen gewertet und sind somit mitversichert. Der umfangreiche Schutz gilt so zum Beispiel auch für die Folgen typischer Reisekrankheiten wie Malaria und Gelbfieber sowie Masern, Mumps und Röteln. Auch die Folgen von Zeckenstichen sind versichert.
Krankenhaustagegeld
Wenn vereinbart, erhalten Sie für jeden Tag im Krankenhaus ein individuelles Krankenhaustagegeld – maximal für 1.000 Tage innerhalb von fünf Jahren. Im Baustein EXKLUSIV zahlen wir Ihnen dieses sogar für 1.825 Tage. Darüber hinaus erhalten Sie bei unfallbedingten Knochenbrüchen im Rahmen des Krankenhaustagegeldes 200 EUR Schmerzensgeld. Diese Leistung ist unabhängig davon, ob ein dauerhafter Schaden zurückbleibt oder wieder alles verheilt.
optional
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