Bei uns erhalten Sie mehr als nur Pannenhilfe

Der ACE Auto Club Europa ist Ihr verlässlicher Partner auf der Straße. Profitieren Sie jetzt von unserem Faschings-Angebot und sparen Sie 33 %* im 1. Jahr auf unsere Tarife ACE Classic, Comfort und Comfort+.

Vertrauen Sie uns, Ihre Mobilität und Sicherheit zu gewährleisten: 

  • 24h Unfall- und Pannenhilfe in ganz Europa
  • Familienmitglieder inklusive (keine Zusatzkosten!)
  • Wir schützen Ihr Auto, Wohnmobil, Camper, Fahrrad, E-Bike / Pedelec, Scooter
  • Abschleppen in Ihre Wunschwerkstatt
  • Tausende zufriedene Mitglieder vertrauen uns bereits

Jetzt Mitglied werden

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LeistungenACE ClassicACE ComfortACE Comfort+
Mitgliedsbeitrag
(40 % Rabatt bis zum 25. Geburtstag)
54 € im 1. Jahr*69 € im 1. Jahr*93 € im 1. Jahr*
GeltungsbereichEuropaEuropaEuropa
Familie inklusive
(Lebens-/Ehepartner & minderjährige Kinder)
Abschleppen in Wunschwerkstatt
bis 30 km ab Schadenort

bis 50 km ab Schadenort
Erweiterte Pannenhilfe
(Beteiligung Reparaturkosten)

bis 100 €
Übernahme von Such-, Rettungs- und Bergungskosten
bis 2.500 €

bis 5.000 €
Mietwagen ab Haustüre
ACE HomeAssist Haustüröffnung
bis 500 €
Zuschuss für neues Türschloss
bis 100 €
ACE HomeAssist Wespennestentfernung
bis 500 €
Mobilitätshilfe ab Haustüre
(für ÖPNV oder Taxi)

bis 50 €

bis 75 €

bis 100 €
Schutz für private Fahrzeuge bis 3,5 t
Schutz als Fahrer fremder Fahrzeuge
Schutz bei fremden Fahrern meines Autos
Kostenbeteiligung bei Panne und Unfall weltweit (bis 200 €)
Schutz für Fahrräder & E-Bikes
Fahrrad: Abschleppen ab Haustür
Abschleppen oder Pannenhilfe nach einer Falschbetankung
Abschleppen bei leerem Fahr-Akku (Elektroauto)
Fahrzeug-Schlüsselhilfe
(z.B. Schlüssel im Fahrzeug oder Schlüssel verloren)

bis 120 €

bis 150 €

bis 200 €
Mietwagen nach Fahrzeugausfall
ab 50 km vom Wohnort

ab 30 km vom Wohnort

ab Haustüre
Zuschuss bei Glasbruch & Tierbiss
(bis 75 € Beihilfe)
Zuschuss bei Tierkollosion
(bis 300 € Beihilfe)
Zuschuss bei Elementarschäden durch starke Unwetter & Naturgewalten
(bis 75 € Beihilfe)
Fahrzeugbergung
Fahrzeugrücktransport
Weiter- oder Rückfahrt nach Fahrzeugausfall
Übernachtungskosten bei Fahrzeugausfall
(bis 90 € pro Person/Nacht)

bis 3 Übernachtungen

bis 3 Übernachtungen

bis 5 Übernachtungen
Gepäcktransport
(bis 155 €)
Hilfe bei Reiseabbruch
bis 3.000 €

bis 4.000 €

bis 5.000 €
Heimreise per Flugzeug
ab 1.200 km

aus dem Ausland

unbegrenzt (wenn sinnvoll)
Brillenversand ins Ausland
Kreditleistung bei Strafverfolgung im Ausland
(Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten)

bis 1.000 €

bis 2.500 €
Kreditleistung bei Strafkautionen im Ausland
bis 5.000 €

bis 15.000 €
Reisedokumentenservice
(Unterstützung bei Verlust von Reisedokumenten)
Hilfe bei Zahlungsmittelverlust
Heimholung von minderjährigen Kindern
Heimholung und Versorgung von Haustieren
Krankenrücktransport
Rückfahrt nach Krankenhausaufenthalt
Krankenbesuche
bis 600 €

bis 800 €

bis 1.000 €
Arzneimittelversand ins Ausland
Vermittlung ärztlicher Betreuung im Ausland
Rechtsbeihilfe weltweit
(bis 2.000 €)
kostenlose juristische Erstauskunft
Unfall-Service und Notfall-Rechtshilfe
Hilfeleistungen in besonderen Notfällen
bis 600 €

bis 800 €

bis 1.000 €
24-Stunden-Notruf
Kostenlose ACE-App
Verbraucherschutz-Beratung
Beratung rund um Technik und Sicherheit
Kompetente Beratung bei Reise­ und Touristik
Mitgliederzeitschrift ACE LENKRAD
ACE-Vorteilsprogramm

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Die Leistungen des ACE im Detail:

Panne und Unfall

Notruf

Der ACE Euro-Notruf ist das ganze Jahr 24 Stunden für Sie einsatzbereit. Fordern Sie Hilfe unkompliziert über die ACE-App oder per Telefon an.

ACE Euro-Notruf: 0711 530 34 35 36

Im Ausland: +49 711 530 34 35 36
Fax: 0711 530 34 35 37
E-Mail: notruf@ace.de

Wichtig:

  • Wenn Sie eine Notrufsäule benutzen, verlangen Sie bitte ausdrücklich Hilfe durch den ACE Auto Club Europa.
  • Außer Ihrer ACE-Mitgliedsnummer, Ihrem Namen und Ihrer Heimatanschrift halten Sie am besten für etwaige technische Rückfragen Ihren Fahrzeugschein parat.
  • Bitte geben Sie auch Ihren Aufenthaltsort an – soweit möglich und erforderlich, mit genauer Anschrift und Telefonnummer (beispielsweise Werkstatt, Hotel oder Krankenhaus).
  • Stimmen Sie bitte im Notfall die Reisemöglichkeiten und Unterkunft mit dem ACE-Euro-Notruf ab, damit wir die nötigen Reservierungen für Sie vornehmen können.
  • Wenn Sie Kosten zunächst selbst übernommen haben, die vom ACE-Euromobilschutz abgedeckt sind, reichen Sie bitte die Originalbelege bei uns ein. Dazu genügt ein Brief, in dem Sie den Sachverhalt mit allen wichtigen Daten schildern.


Hilfe bei Panne und Unfall

Können Sie wegen eines technischen Defekts am Fahrzeug Ihre geplante Fahrt nicht beginnen oder Ihre Reise nicht fortsetzen, leistet der ACE Unfall- und Pannenhilfe vor Ort. Wenn Sie die Pannenhilfe über unseren ACE-Euro-Notruf anfordern, ist die Hilfeleistung für Sie kostenfrei. Organisieren Sie sich die Hilfe selbst, erstatten wir bis zu 120 Euro. Dieser Betrag schließt die An- und Abfahrt des ACE-Pannenhilfsfahrzeugs, die benötigten Kleinteile und die Arbeitszeit ein.

Reparaturen in Werkstätten oder an Tankstellen gelten nicht als Pannenhilfe.

 

Erweiterte Pannenhilfe

Ausschließlich im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper gültig:
wird das geschützte Fahrzeug infolge einer durch den ACE organisierten Abschlepphilfe in einer qualifizierten Fachwerkstatt spätestens am nächsten Werktag wieder fahrbereit gemacht, beteiligt sich der ACE an den für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendigen und angefallenen Reparaturkosten bis maximal 100 €, wenn dadurch keine weiteren Leistungen in Anspruch genommen werden.

 

Abschleppen 

In den meisten Fällen bekommen wir die Fahrzeuge unserer Mitglieder vor Ort wieder flott. Wir wollen, dass Sie Ihre Fahrt schnell fortsetzen können und vermeiden möglichst das Abschleppen.

Kann das geschützte Fahrzeug nach Panne oder Unfall oder nach Entwendung von Fahrzeugteilen seine Fahrt nicht fortsetzen und ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadensstelle nicht möglich oder muss es infolge eines medizinischen Notfalls des berechtigten Fahrers von der Schadenstelle entfernt werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder Altautoannahmestelle. Auf Wunsch bringen wir Ihr Fahrzeug auch an einen gleichweit entfernten anderen Ort.

Wir tragen die Kosten im Inland. Im Ausland tragen wir die Kosten bis höchstens 100 km. 


Fahrzeugbergung

Ist Ihr Fahrzeug durch einen Unfall oder eine Panne von der Straße abgekommen, organisiert der ACE das Bergen des Fahrzeugs und des mitgeführten Gepäcks oder der Ladung.


Suche, Rettung und Bergung 

Ausschließlich im Tarif ACE Comfort und ACE Comfort+ gültig:
erleidet das ACE-Mitglied auf einer Reise einen Unfall und muss deswegen gesucht, gerettet oder geborgen werden, erstattet der ACE hierfür im Tarif ACE Comfort bis zu 2.500 € und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 5.000 €.


Falschbetankung

Kann die Fahrt mit dem geschützten Fahrzeug nach einer Falschbetankung nicht fortgesetzt werden, sorgt der ACE für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug. Ist dies nicht möglich sorgt der ACE für das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt. Die entstanden Kosten trägt der ACE. Wird die Hilfeleistung nicht über den ACE organisiert, beläuft sich die Kostenerstattung auf höchstens 120 € einschließlich der benötigten Kleinteile, die vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführt werden.

Fahrzeugausfall / -diebstahl

Mobilitätshilfe

Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit oder wurde es gestohlen, und müssen die geschützten Personen deshalb zusätzliche Fahrten unternehmen, ist der ACE bei der Organisation behilflich und erstattet die angefallenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis:

Mietwagen

Wenn wir Ihr Fahrzeug nicht vor Ort und am gleichen Tag wieder flottbekommen oder wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, dann organisieren wir für Sie einen Mietwagen. Panne, Unfall oder Diebstahl müssen dazu allerdings weiter als 50 Kilometer von zu Hause entfernt passiert sein. Im Comfort Tarif sind es nur 30 km und im Comfort+ Tarif und Baustein Camper schon ab der Haustüre.

Wir übernehmen für die Dauer der Reparatur, jedoch höchstens für 7 Tage, die Kosten eines geeigneten Mietwagens. Wird der Mietwagen nicht durch uns organisiert, erstatten wir für den Mietwagen maximal 60 € pro Tag für die Dauer der Reparatur, höchstens jedoch für 7 Tage. Im Ausland übernehmen wir in solchen Fällen die Mietkosten bis zur Höhe von 420 Euro unabhänig von der Mietdauer, höchstens jedoch für die Dauer der Reparatur am Schadenort. Wird der Mietwagen im Ausland für die direkte Heimreise der geschützten Personen genutzt, übernimmt der ACE stattdessen bis zu 500 € für die Anmietung.

Ist der Transport der geschützten Personen nach der Leistung Fahrzeugrücktransport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich, trägt der ACE die Kosten für die direkte Heimreise mit einem Mietwagen für einen Tag. Wird der Mietwagen nicht durch uns organisiert, erstatten wir für den Mietwagen maximal 60 €.

Ab 20 Jahre Mitgliedschaft: Wenn Sie keine Kreditkarte besitzen, übernehmen wir nach einer Panne oder einem Unfall die Bürgschaft für die Absicherung der Kaution für einen Mietwagen.


Mietwagenzusatzgebühren

Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit und wird für die Dauer der Reparatur ein Mietwagen angemietet, übernimmt der ACE die anfallenden Zusatzgebühren für Herausgabe des Mietwagens außerhalb der Öffnungszeiten der Vermietstation in voller Höhe.


Fahrzeugrücktransport

Sollte Ihr Fahrzeug nach einer Panne, wegen eines Unfalls oder nach Entwendung von Fahrzeugteilen an einem ausländischen Schadensort nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und handelt es sich nicht um einen Totalschaden, sorgt der ACE für den Transport des Fahrzeugs zu einer Werkstatt am Wohnort des ACE-Mitglieds und trägt die hierdurch entstehenden Kosten.

Der Fahrzeugrücktransport bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem ACE-Euro-Notruf. Zum Zeitpunkt des Rücktransports darf das Fahrzeug nicht beschlagnahmt sein.

Liegt der Schadenort in Deutschland und die Reparatur ist am nächsten Werktag nicht möglich, sorgt der ACE dafür, dass die geschützten Personen möglichst zusammen mit dem Fahrzeug zum Wohnort des Mitglieds gebracht werden.


Fahrzeugunterstellung

Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, wegen eines Unfalls oder nach Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit, trägt der ACE die durch dessen Leistungsorganisation  entstehenden Einstellkosten. Der ACE trägt Sicherungs- und Einstellkosten, wenn dadurch weitere Schäden am Fahrzeug vermieden werden können, jedoch nicht, wenn das Fahrzeug von der Polizei beschlagnahmt und sichergestellt wurde.

Im Tarif ACE Comfort+ werden zusätzlich die Standkosten für max. 3 Tage bis zu 20 € pro Tag erstattet, wenn die Notwendigkeit vom ACE-Mitglied zu vertreten ist.

Die Einstell- und Sicherungskosten werden für bis zu höchstens 14 
Kalendertage übernommen.


Übernachtung 

Wenn wir Ihr Fahrzeug nicht vor Ort und am gleichen Tag startklar kriegen oder wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, dann stellt der ACE Ihnen und allen Mitreisenden eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung.

Wir organisieren eine geeignete Übernachtung am Schadenort, bis die Weiterfahrt möglich ist. Höchstens jedoch für bis zu 3 Nächte. Im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper bis zu 5 Nächte. Wird die Übernachtung nicht durch uns organisiert, erstatten wir für die angefallenen Übernachtungskosten maximal 90 € pro Nacht und Person bis die Weiterfahrt möglich ist, höchstens jedoch für 3 Nächte.

Bei Inanspruchnahme der Leistung Mietwagen und Leistung Fahrzeugrücktransport werden die Übernachtungskosten für höchstens eine Nacht erstattet.


Weiter- oder Rückfahrt 

Ist das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall, nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit oder wurde gestohlen, sind wir bei der Weiter- oder Rückfahrt behilflich und tragen die Kosten für die geschützten Personen: 

  1. für die Fahrt vom Schadenort zum ständigen Wohnsitz des ACE-Mitglieds oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs.
  2. für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz des ACE-Mitglieds, wenn das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht 
  3. mehr fahrbereit gemacht werden kann;
  4. für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht wurde.
  5. Die Kostenerstattung erfolgt bis zur Höhe der Bahnkosten 1.Klasse. 
  6. Die Kosten bis zur Höhe eines Flugs in der Economy-Class werden erstattet, 
    • im Tarif ACE Classic, wenn der Schadenort über 1.200 km vom Wohnort entfernt ist. 
    • im Tarif ACE Comfort, wenn der Schadenort im Ausland liegt. 
    • Im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper, wenn dies erforderlich, zweckmäßig und sinnvoll ist.
  7. Bei Inanspruchnahme eines Mietwagens gelten die Bestimmungen des Punktes Mietwagen.


Fahrzeugverzollung und -verschrottung

Muss das geschützte Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl im Ausland aufgrund eines Totalschadens verzollt oder verschrottet werden, sorgt der ACE für die Verzollung oder Verschrottung sowie den Transport zum Verwerter oder zur Zollstelle und trägt die dafür anfallenden Kosten.

Reise und Urlaub

Hilfe bei Reiseabbruch

Wir organisieren die Rückreise an Ihren Wohnort, wenn Ihnen oder einem Familienmitglied das planmäßige Beenden einer Auslandsreise aus gewichtigen Grund nicht möglich ist. Dies betrifft den Tod oder schwere Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten. Zusätzlich entstehende Kosten für eine Person tragen wir in Höhe von bis zu 3.000 Euro je Schadenfall. Im Tarif ACE Comfort werden bis zu 4.000 € und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 5.000 € pro Schadenfall übernommen.
 

Benachrichtigungsservice

Geräten Sie oder eine Ihnen nahestehende Person auf einer Reise in eine besondere Notlage, unterstützen wir Sie mit den uns zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel, um Sie bzw. Ihre Angehörigen zu finden oder einen erforderlichen Kontakt herzustellen. 


Rückholung von Kindern

Können mitreisende minderjährige Kinder auf einer Reise infolge des Todes oder einer Erkrankung des ACE-Mitglieds weder von diesem noch von einem anderen Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Der ACE trägt die Kosten bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Die Kosten bis zur Höhe eines Flugs in der Economy-Class werden erstattet:

  • Im Tarif ACE Classic, wenn der Schadenort über 1.200 km vom Wohnort entfernt ist.
  • Im Tarif ACE Comfort, wenn der Schadenort im Ausland liegt.
  • Im Tarif ACE Comfort+, wenn dies erforderlich, zweckmäßig und sinnvoll ist.

Sowie die nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis bis zu insgesamt 100 € pro Schadenfall.

 

Haustierrückholung- und versorgung 

Kann auf einer Reise infolge von Krankheit, Unfall oder Tod des ACE Mitglieds dessen mitgeführter Hund oder mitgeführte Katze nicht mehr versorgt werden, organisiert der ACE den Heimtransport des Tieres und trägt die dadurch entstehenden Kosten, wenn keine Mitreisenden dafür zur Verfügung stehen.

Kann das Tier nach dem Transport nicht sofort weiterversorgt werden, organisiert der ACE die weitere Unterbringung und Versorgung des Tieres und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten höchstens für 14 Kalendertage, sofern dies nicht von Verwandten oder nahestehenden Personen übernommen werden kann.

 

Gepäcktransport

Kann das mitgeführte Gepäck nach einer Panne, einem Unfall oder nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht zusammen mit dem geschützten Fahrzeug befördert werden sorgt der ACE für einen getrennten Transport zum Wohnsitz oder zum Zielort und übernimmt die Kosten bis maximal 155 €.

 

Ersatzteile-Versand

Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des geschützten Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort nicht beschafft werden, sorgt der ACE dafür, dass das ACE-Mitglied diese auf schnellstmöglichem Wege erhält, und trägt alle entstehenden Versandkosten. Die Kosten der Ersatzteile trägt der ACE nicht.

Krankheit und Todesfall

Rückfahrt nach Krankenhausaufenthalt

Können Sie die Heimreise nicht mit dem Fahrzeug antreten, weil während Ihrer Reise mit dem Fahrzeug wegen einer Erkrankung oder Verletzung ein Krankenhausaufenthalt von mehr als 7 Kalendertagen erforderlich ist, tragen wir die Kosten für die Heimreise bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Alternativ werden die Kosten bis zur Höhe eines Flugs in der Economy-Class erstattet, 

  • im Tarif ACE Classic, wenn der Schadenort über 1.200 km vom Wohnort entfernt ist,
  • im Tarif ACE Comfort, wenn der Schadenort im Ausland liegt,
  • im Tarif ACE Comfort+, wenn dies erforderlich, zweckmäßig und sinnvoll ist,

sowie die nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis bis zu insgesamt 100 € pro Schadenfall. 
 

Fahrzeugabholung

Kann auf einer Reise das geschützte Fahrzeug infolge des Todes oder einer länger als 3 Tage andauernden Erkrankung des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgt der ACE für die Abholung des Fahrzeugs zusammen mit den geschützten Personen zum ständigen Wohnsitz des ACE-Mitglieds und trägt die Kosten für den Rückholfahrer.

Wenn keine geschützten Personen mit zurückfahren, kann der ACE das Fahrzeug auf andere Weise zurückholen. Veranlasst das ACE-Mitglied die Abholung selbst, erhält es als Kostenersatz 0,35 € je Kilometer zwischen seinem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem werden in jedem Fall die bis zur Abholung entstehenden, durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten erstattet, jedoch höchstens für 3 Nächte bis zu 90 € pro Person und Nacht.


Krankenbesuch

Muss sich das ACE-Mitglied auf einer Reise infolge einer Erkrankung mehr als 14 Kalendertage in einem Krankenhaus aufhalten, erstattet der ACE die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch eine nahestehende Person bis zur Höhe von 

je Schadenfall.


Arzneimittel- und Brillenversand

Ist das ACE-Mitglied auf einer Reise im Ausland zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung seiner Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die an seinem Aufenthaltsort oder in dessen Nähe nicht erhältlich sind und für die es dort auch kein Ersatzpräparat gibt, dringend angewiesen, sorgt der ACE nach Abstimmung mit dem Hausarzt für die Zusendung und trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Voraussetzung ist, dass keine Einfuhrbeschränkungen bestehen. Kosten für eine eventuell notwendige Abholung des Arzneimittels sowie dessen Verzollung werden dem ACE-Mitglied erstattet.

Verliert das ACE Mitglied auf einer Reise im Ausland seine Brille oder Kontaktlinsen, sorgt der ACE – in Abstimmung mit nahestehenden Personen – für die Beschaffung und Zusendung einer Ersatzbrille oder von Ersatzkontaktlinsen und übernimmt die hierbei entstehenden 
Versandkosten, nicht aber die Kosten der Ersatzbrille oder Ersatzkontaktlinsen.


Vermittlung ärztlicher Betreuung

Erkranken Sie oder ein Familienmitglied auf einer Auslandsreise, stellen wir den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt vor Ort her.
 

Krankenrücktransport

Wenn Sie oder Mitglieder Ihrer Familie bei einer Reise im In- oder Ausland akut und unerwartet erkranken oder schwer verletzt werden, organisiert der ACE den Krankenrücktransport nach Hause. Der Krankenrücktransport erfolgt im In- und Ausland immer dann, wenn er medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. Im Tarif ACE Comfort+ kann ein Rücktransport durchgeführt werden, wenn dieser medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet ist. Dauert der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als 10 Tage, begründet dies einen notwendigen Krankenrücktransport. Die Leistung gilt unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel Sie die Reise angetreten haben. Sind Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug unterwegs, erstreckt sich unsere Leistung auf alle Mitreisenden.

Ist bei einem Krankenrücktransport die zusätzliche Begleitung eines Arztes oder Sanitäters medizinisch erforderlich oder behördlich vorgeschrieben, werden die dabei entstehenden Kosten übernommen. 

Müssen Sie oder Mitglieder Ihrer Familie bis zum Krankenrücktransport zusätzlich übernachten, trägt der ACE hierfür die Kosten in Höhe von bis zu 90 Euro pro Nacht und Person. Die Kostenübernahme wird für maximal drei Übernachtungen gewährt.

Bei einer Verlegung innerhalb Deutschlands in ein wohnortnahes Krankenhaus übernimmt der ACE die Transportkosten, wenn diese nicht von der Krankenkasse des Versicherten oder einem anderen Leistungsträger übernommen werden. Leistungen im Rahmen des Krankenrücktransportes können nur dann beansprucht werden, wenn sie zuvor mit dem ACE-Euro-Notruf abgestimmt worden sind.


Hilfe im Todesfall

Bei einem Todesfall während einer Auslandsreise sorgen wir in Abstimmung mit den Angehörigen für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz oder die Bestattung im Ausland.

Die entstehenden Kosten trägt der ACE.

Recht und Beistand

Rechtsauskunft

Wenn Sie allgemein rechtlichen Rat im Bereich Auto und Straßenverkehr benötigen, stehen Ihnen das ACE-Justiziariat und die Vertrauensanwälte des ACE mit einer kostenlosen Erstauskunft zur Verfügung.

Dies gilt beispielsweise bei Streitigkeiten, die sich aus einem Kauf-, Reparatur- oder Versicherungsvertrag ergeben und Ihr Fahrzeug betreffen. Sie bekommen in jedem Fall schnell und kompetent Auskunft.

Den Kontakt zu den ACE-Vertrauensanwälten bekommen Sie über den ACE-Info-Service 0711 530 33 66 77. Falls Sie einen ACE-Verkehrs-Rechtsschutz besitzen, können Sie sich hier auch über den Umfang Ihres Schutzes informieren und versicherungsrechtliche Fragen klären lassen. Sollten Sie noch keinen ACE-Verkehrs-Rechtsschutz haben, berät Sie unser Info-Service gerne zu dessen Leistungen und Versicherungsumfang.


Unfall-Service und Notfall-Rechtshilfe

Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, leisten wir Ihnen mit unseren Vertrauensanwälten sofort am Ort des Geschehens juristische "Erste Hilfe" per Telefon. Ein Anruf bei der ACE-Notfall-Rechtshilfe 0711 530 33 88 33 genügt und Sie haben noch an der Unfallstelle rechtlichen Beistand, der Ihnen hilft, Fehler zu vermeiden. Auch über die Schadensabwicklung mit Ihrer Kfz-Versicherung und Sachverständige informieren Sie unsere Vertrauensanwälte unmittelbar und sie stellen den Kontakt zur AdvoCard her, wenn Sie über die ACE-Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung verfügen.

Unser Unfall-Service umfasst neben der Notfall-Rechtshilfe auch sehr konkrete Hilfe für die verfahrene Situation am Unfallort. Zum einen bekommen Sie praktische Ratschläge, was Sie am Ort des Geschehens beachten sollten. Dazu gehören etwa das richtige Absichern der Unfallstelle, die Benachrichtigung der Polizei sowie das Aufnehmen der Adressen von eventuellen Zeugen. Zum anderen organisieren wir für Sie und Ihr Fahrzeug im Rahmen des ACE-Euromobilschutzes alle weiteren Hilfeleistungen. Unsere Unterstützung umfasst dabei unter anderem das Abschleppen oder Bergen Ihres beschädigten Fahrzeugs sowie des mitgeführten Gepäcks.

Wir nennen Ihnen – wenn es erforderlich ist – Werkstätten oder Gutachter, zu denen Ihr Fahrzeug zur Schadensschätzung transportiert werden kann. Falls Sie mit Ihrem eigenen Wagen nicht mehr weiterreisen können, organisieren wir Ihnen auch einen Mietwagen. Sie brauchen sich also um nichts mehr zu sorgen, denn mit unserem ACE-Unfall-Service regeln wir für Sie alles Notwendige.

In akuten Situationen wie Alkoholkontrollen oder bei der drohenden vorläufigen Sicherstellung Ihres Führerscheins durch die Polizei geben Ihnen unsere Vertrauensanwälte wichtige Auskünfte ebenfalls direkt vor Ort.

Auch dazu wählen Sie die ACE-Notfall-Rechtshilfe 0711 530 33 88 33.
 

Hilfeleistung in besonderen Notfällen

Gerät das ACE-Mitglied auf einer Reise im Ausland in eine besondere Notlage, zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für seine Gesundheit oder sein Vermögen zu vermeiden, werden die erforderlichen Maßnahmen veranlasst und die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 600 € pro Schadenfall übernommen. Im Tarif ACE Comfort werden bis zu 800 € pro Schadenfall und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 1.000 € pro Schadenfall übernommen. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die vom ACE-Mitglied abgeschlossen wurden, sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet.


Kreditleistung bei Strafverfolgung

Ausschließlich im Tarif ACE Comfort und ACE Comfort+ gültig: 
wird das ACE-Mitglied auf einer Auslandsreise verhaftet oder mit Haft bedroht, streckt der ACE die in diesem Zusammenhang entstehenden Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten pro Schadenfall im Tarif ACE Comfort bis zu 1.000 € und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 2.500 € sowie von den Behörden verlangte Strafkaution pro Schadenfall im Tarif ACE Comfort bis zu 5.000 € und im Tarif ACE Comfort+ bis zu 15.000 € vor. Die verauslagten Beträge sind binnen eines Monats nach dem Ende der Reise dem ACE zurückzuzahlen.

 

Kredithilfe bei Notfällen im Ausland

Ab 20 Jahre Mitgliedschaft: Wenn Sie im Ausland durch eine Panne, einen Unfall oder Krankheit in eine finanzielle Notlage geraten sind, helfen wir mit einem zinslosen Darlehen bis zu 2.400 Euro. Laufzeit 12 Monate, Bonität vorausgesetzt.


Zahlungsmittelverlust

Geraten Sie bei einer Auslandsreise durch den Verlust von Geld, Reiseschecks oder Kreditkarten in eine finanzielle Notlage, stellt der ACE für Sie den Kontakt zu Ihrer Hausbank her.

Service und Beratung

Technische Beratung

Mit Fragen rund um Ihr Fahrzeug können Sie sich an unsere Verkehrssicherheit und Technik in der ACE-Zentrale wenden. Dort beraten Sie die sachkundigen ACE-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nicht nur vom Auspuff bis zur Zündkerze zu allen technischen Details. Sie prüfen auch Ihre Reparaturrechnung und haben zahlreiche Tipps parat, etwa für den Autokauf und -verkauf oder zur Senkung der Betriebskosten.

 

Dokumenten-Service

Wir helfen Ihnen nach Verlust Ihrer Reisedokumente im Ausland. Wir sorgen für schnellen Ersatz und übernehmen die Gebühren, die dafür im Ausland anfallen. Ab 10 Jahren Mitgliedschaft speichern und lagern wir kostenlos im Rahmen des Dokumenten-Services auf Wunsch Kopien der persönlichen Unterlagen unserer Mitglieder, z.B. Personalausweis oder Reisepass. Wir registrieren Geldkarten und veranlassen bei Diebstahl oder Verlust sofort die Sperrung.

Weitere Leistungen

Schlüsselhilfe

Ist das geschützte Fahrzeug verschlossen und der Fahrzeugschlüssel befindet sich im Fahrzeuginneren oder wurde der Fahrzeugschlüssel verloren, sorgt der ACE für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle oder ist bei Verlust bei der Beschaffung eines Ersatzschlüssels behilflich und übernimmt anfallende Kosten bis zu 120 €. Kosten für den Ersatzschlüssel, Ersatzteile, deren Herstellung oder Anpassung und Kosten für die erforderliche (elektronische) Aktivierung werden nicht übernommen. 

Im Tarif ACE Comfort übernimmt der ACE die oben genannten Kosten bis zu 150 €. Im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper übernimmt der ACE die oben genannten Kosten bis zu 200 €.

 

Beihilfe nach Tierbissschaden

Musste Ihr Fahrzeug nach einem Tierbissschaden repariert werden, zahlen wir eine Beihilfe zu den Reparaturkosten von bis zu 75 Euro je Schadenfall (Treuestatus Gold bis zu 100 € und Platin bis zu 150 €), sofern die Voll- oder Teilkaskoversicherung nicht vollständig leistet.

Zur Beantragung der Beihilfe nutzen Sie bitte die ACE App oder unsere Schadensmitteilung auf der Webseite. Einfach das Formular ausfüllen und mit der Reparatur- oder Ersatzteilrechnung sowie der Bestätigung über die von der Versicherung erbrachten Leistung an den ACE übermitteln.
 

Glasbruchschäden

Bei Schäden an Windschutzscheiben, Seiten- und Heckscheiben, Leuchten und Außenspiegeln Ihres Fahrzeugs zahlen wir eine Beihilfe zu den Sach- und Reparaturkosten, soweit sie nicht vollständig von Ihrer Voll- oder Teilkaskoversicherung getragen werden. Die Beihilfe beträgt bis zu 75 Euro je Schadenfall (Treuestatus Gold bis zu 100 € und Platin bis zu 150 €). Keine Beihilfe gibt es für so genannte Hohlgläser und Glühbirnen oder wenn an Ihrem Fahrzeug Totalschaden entstanden ist. Soweit Sie für das gleiche Ereignis eine Beihilfe bei Wildschäden erhalten haben, wird keine Beihilfe bei Glasbruchschäden bezahlt.

Zur Beantragung der Beihilfe nutzen Sie bitte die ACE App oder unsere Schadensmitteilung auf der Webseite. Einfach das Formular ausfüllen und mit der Reparatur- oder Ersatzteilrechnung sowie der Bestätigung über die von der Versicherung erbrachten Leistung an den ACE übermitteln.


Tierkollision

Musste Ihr Fahrzeug nach einem Zusammenstoß mit einem Tier repariert werden, zahlen wir eine Beihilfe zu den Reparaturkosten, soweit sie nicht vollständig von Ihrer Voll- oder Teilkaskoversicherung getragen werden. Die Beihilfe beträgt bis zu 300 Euro.

Zur Beantragung der Beihilfe nutzen Sie bitte die ACE App oder unsere Schadensmitteilung auf der Webseite. Einfach das Formular ausfüllen und mit der Meldebestätigung des Unfalls (Polizei, Forstbehörde, Jagdpächter), der Reparatur- oder Ersatzteilrechnung sowie der Bestätigung über die von der Versicherung erbrachten Leistung an den ACE übermitteln.


Elementarschäden

Wurde Ihr Fahrzeug unmittelbar durch Starkregen, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawinen, Erdrutsch, Erdbeben oder Vulkanausbruch beschädigt, zahlen wir eine Beihilfe zu den angefallenen Reparaturkosten (ausgenommen bei Totalschaden) bis zu 75 € je Schadenfall (Treuestatus Gold bis zu 100 € und Platin bis zu 150 €), wenn diese nicht vollständig von der Kfz-Versicherung übernommen wurden.

Zur Beantragung der Beihilfe nutzen Sie bitte die ACE App oder unsere Schadensmitteilung auf der Webseite. Einfach das Formular ausfüllen und mit der Reparaturrechnung mit einem entsprechenden Schadenvermerk sowie der Bestätigung über die von der Versicherung erbrachten Leistung an den ACE übermitteln.


E-Fahrzeuge

Ist die von Ihnen für Ihr E-Fahrzeug angesteuerte Ladestation defekt und können Sie die nächste Ladestation aufgrund des niedrigen Ladezustands nicht mehr erreichen, sorgen wir für das Abschleppen zur nächsten Ladestation.

Wir schleppen Sie innerhalb Deutschlands auch zur nächsten funktionsfähigen öffentlichen Ladesäule, wenn der Fahr-Akku Ihres batterieelektrischen Pkws unterwegs einmal leer sein sollte oder die angesteuerte Ladesäule defekt ist und eine nächstgelegene Ladesäule nicht eigenständig angefahren werden kann. Der ACE trägt die hierdurch entstehenden Kosten.


Türschloss

Ausschließlich im Tarif ACE Comfort+ gültig:
Wir beteiligen uns mit bis zu 100 € an einem provisorischen oder neuen Wohnungs- bzw. Haustürschloss nach einem Schadenereignis. Der Nachweis des Schadenereignisses sowie der entstandenen Kosten ist zu erbringen.


ACE HomeAssist

Ausschließlich im Tarif ACE Comfort+ gültig:

Haben Sie Ihren Schlüssel verloren oder ist er abgebrochen, organisieren wir die Öffnung der Haustüre durch eine Fachfirma und übernehmen Kosten bis zu 500 €. An den Kosten für eine Wespennestentfernung beteiligen wir uns mit bis zu 500 €.

ACE-Info-Service

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Schmidener Str. 227
70374 Stuttgart

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