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Ein Wohnmobil vereint Abenteuerlust mit Komfort und Flexibilität. Ob für einen spontanen Wochenendtrip oder eine ausgedehnte Reise durch Europa – mit einem Wohnmobil ist das eigene Zuhause immer dabei. Wer mit dem Wohnmobil verreist ist unabhängig von Hotels, kann inmitten der Natur übernachten und die Route ganz nach den eigenen Wünschen gestalten. Doch welche Arten von Wohnmobilen gibt es? Lohnt es sich, eines zu mieten? Und wie ist das mit dem parken? Wir geben Hilfestellung.
Alkovenmobile haben eine große „Schlafnase“ über dem Dach. Sie führen inzwischen ein Nischendasein, ihr Schwerpunkt liegt längst auf dem Einsatz als Mietmobil. Das üppige Raumgefühl und das Schlafzimmer im Obergeschoss bleiben indes einzigartig.
Sie sind meist im unteren bis mittleren Preissegment angesiedelt. Teilintegriert bedeutet: Das Original-Cockpit des Basisfahrzeugs bleibt weitgehend erhalten, geht aber fließend in den Wohnraum über. Sie sehen mit ihrer schnittigeren Bauweise eleganter aus als Alkovenmobile, auch liegt der Kraftstoffverbrauch niedriger. Dafür entfällt zusammen mit dem Obergeschoss das große Bett über dem Cockpit. Einen gewissen Ausgleich bieten Modelle mit einem absenkbaren Bett über der Sitzgruppe.
Bleiben als Spitzenmodelle die integrierten Reisemobile. Ihre Bezeichnung leitet sich von der vollen Integration des Fahrerhauses in den Wohnraum ab. Dies führt zu einem individuellen Design ähnlich einem Omnibus, auch zu einem üppigen Wohnbereich. Diesen Aufwand lassen sich Reisemobilhersteller gut bezahlen.
Wer einen kompakten Campingbus mit Pkw-Zulassung fährt, wie dem VW California, hat Rechte wie alle anderen Autobesitzerinnen und - besitzer. Das bedeutet, sie dürfen überall dort parken, wo es nicht verboten ist. So mancher Nachbar sieht das spätestens bei den beliebten hochgewachsenen großen Campingbussen und erst recht bei wuchtigen Reisemobilen mit Aufbau ganz anders. Aber hier ist die Lage ebenso. Das gilt selbst für ausladende, an die zehn Meter lange 7,5-Tonner. Wobei nicht alles erlaubt ist: Ist das Parken nur für Personenkraftwagen erlaubt, müssen Reisemobile, also Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, weiterziehen.
Für Caravans wie Reisemobile gilt: Parkflächenmarkierungen sind zu beachten – wer längs oder seitlich darüber hinausragt, kann Ärger bekommen. Und zur gegenüberliegenden Straßenseite ist ein Abstand von drei Metern zu wahren, damit im Notfall Einsatzfahrzeuge nicht stecken bleiben.
Reisemobile betrifft: Wird das Parken auf Gehwegen erlaubt, so gilt dies nur für die Fahrzeuge bis zu 2,8 Tonnen Gesamtgewicht. Und für Reisemobile oberhalb von 3,5 Tonnen gilt noch der Paragraf 17 der StVO: „Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.“ Das heißt, das Wohnmobil muss nachts unter einer durchgehend eingeschalteten Straßenlaterne stehen oder mit einer Parkwarntafel ausgerüstet sein.
Reisemobilisten sollten es mit ihren Nachbarn nicht verscherzen
Indes gehört sich im Alltag nicht alles, was juristisch erlaubt ist. Caravaner oder Reisemobilbesitzerinnen sollten es sich nicht unnötig mit den Nachbarn verscherzen. Besser, man redet rechtzeitig miteinander. Das gilt erst recht für ein voluminöses Reisemobil als Dauerparker vor dem Nachbargrundstück. Auch für Reisemobile empfiehlt sich ein separater Stellplatz als Ausweg – in ruhigen Gegenden genügt manchmal schon der ungestörte Parkplatz eine Straße weiter. Das vermeidet Klebstoff im Türschloss, Graffiti auf der Flanke, zerstochene Reifen oder einfach Missstimmung in der Nachbarschaft.