E-SCOOTER

Verkehrsregeln und Fahrtipps.

Für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter

Seit dem 15. Juni 2019 sieht man sie durch die Städte rollen – die E-Scooter. Eine weitere Fahrzeuggattung, auf die es zu achten gilt. Vorsicht heißt es für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Fahrer sollten sich vor allem vor dem Start mit den wichtigsten Regeln beschäftigen und den Umgang üben, bevor sie sich aufmachen in den Straßenverkehr. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

Neuerungen StVO

Wir geben aktuelle Informationen zu neuen Gesetzen, Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr.

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Unterwegs mit dem E-Scooter

Bevor es losgeht: Was ist beim Fahren mit dem E-Scooter zu beachten?

  • Ist die Versicherungsplakette aktuell? Sie gilt immer von Anfang März bis Ende Februar des Folgejahres. Das Jahr in dem der Versicherungsschutz beginnt, steht am unteren Rand.
  • Die Mitnahme von Personen auf einem Roller ist ausdrücklich verboten. Also niemals zu zweit fahren.
  • Bevor es auf den Radweg oder in den Straßenverkehr geht: Proberunde auf einem Parkplatz, einer Einfahrt oder ruhigen Seitenstraße, um sich mit der Technik vertraut zu machen und ein Gefühl für Fahrzeug, Geschwindigkeit und Balance zu bekommen. E-Scooter erst im Straßenverkehr benutzen, wenn man sich sicher fühlt.
  • Nicht gleich mit Höchstgeschwindigkeit losdüsen. Zuerst Bremsen und Abbiegezeichen geben üben: Handzeichen werden vor, nicht während des Abbiegens oder Anhaltens gegeben.
  • Beim Verzögern erst einmal vorsichtig anbremsen, denn Scheibenbremsen packen ordentlich zu. Das Bremsen sollte unbedingt geübt werden: Bei einer Vollbremsung das Gewicht nach hinten verlagern.
  • Rücksichtsvoll und umsichtig fahren bedeutet: keine unvorhersehbaren Fahrmanöver durchführen und zudem das Verkehrsgeschehen aus den Blickwinkeln aller Anderen betrachten.

Ab welchem Alter dürfen E-Scooter im Straßenverkehr gefahren werden?

Elektrotretroller dürfen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gefahren werden, Leihroller in der Regel erst ab 18.

Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?

  • Sie bewegen sich mit einem E-Scooter entweder auf einem Radweg oder auf der Straße. Radwege müssen mit dem E-Scooter immer benutzt werden, selbst wenn sie für Fahrräder nicht benutzungspflichtig sind.
  • Fußwege und Fußgängerzonen sind hingegen tabu.
  • Das Zusatzschild „Radverkehr frei“ gilt nicht für E-Scooter – mit einer Ausnahme: sind Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben, gilt dieses Verkehrszeichen mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ auch für E-Scooter.
  • Es darf nicht nebeneinander hergefahren werden.

 

Darf ich den E-Scooter im öffentlichen Personenverkehr mitnehmen?

Derzeit gibt es keine einheitlichen Regelungen zur Mitnahmemöglichkeit der elektrischen Tretroller in Bus und Bahn. Gewicht, Radgröße und Maße im zusammengeklappten Zustand können derzeit darüber entscheiden, ob die klappbaren E-Roller im ÖPNV mitgenommen werden können oder nicht. Über die Beförderungsbedingungen entscheidet jedes einzelne Verkehrsunternehmen bzw. der jeweilige Verkehrsverbund für sich. Der ACE fordert die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde auf, für die Verbraucher schnellstmöglich einheitliche, leicht verständliche und nutzerfreundliche Bestimmungen in ihren Beförderungsbedingungen festzuschreiben.

In den Zügen der Deutschen Bahn können die Roller kostenfrei als Handgepäck mitgenommen werden. Das knüpft die Bahn jedoch an einige Voraussetzungen: Der E-Tretroller muss zusammengeklappt mitgenommen werden und über oder unter dem Sitz verstaut werden. Der Akku muss während der gesamten Zugfahrt im E-Tretroller fest installiert bleiben. Ein Aufladen im Zug ist ebenso wie die Mitnahme eines Ersatzakkus nicht gestattet.

Worauf muss ich beim Kauf eines E-Scooters achten?

  • Wichtig ist, ein Modell zu erwerben, für das eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. E-Tretroller ohne Betriebserlaubnis dürfen nicht im öffentlichen Straßenraum gefahren werden.   
  • Möglichst große Laufräder wählen, um die Unfallgefahr durch Schlaglöcher zu minimieren.
  • Auf gut funktionierende, sichere Bremsen achten.
  • Klappbare Roller wählen, um diese ggf. im ÖPNV mitnehmen zu können.

Was kosten die Roller im Schnitt und wo kriege ich sie?

Modelle mit Straßenzulassung gemäß eKFV (Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung) gibt es beim Discounter schon ab etwa 200 Euro, hier gilt es allerdings genau hinzuschauen und die Qualität des Angebots genau unter die Lupe zu nehmen. Qualitativ hochwertigere Modelle kosten in der Regel zwischen 400 und 800 Euro und sind online, bei Fahrrad- oder Elektronikfachhändlern erhältlich. Wer auf Marken-Qualität deutscher Premium-Hersteller setzt, kann aber für einen E-Scooter durchaus auch mehr als 1000 Euro ausgeben.
 
Unsere Kauftipps:

  • Kompakt: Ein im Fahrzeug integriertes Ladegerät muss nicht extra mitgeschleppt werden
  • Leicht: Zulässiges Gesamtgewicht (Fahrzeug mit Fahrer) beachten!
  • Beruhigend: USB-Ladebuchse zum Laden des Handys
  • Sinnvoll: Zum Laden herausnehmbarer Akku – kann auch bei Defekten einfach ersetzt werden. Reichweite beachten!
  • Komfortabel: Federgabel und Luft- statt Vollgummireifen. Dann aber am besten Pannenspray (für die Reifen) mitführen.
  • Praktisch: Auf das Gewicht achten! Wer den ÖPNV mit dem Roller nutzten möchte oder im vierten Stock wohnt, freut sich über ein leichtes Modell.
  • Klappbar: Im ÖPNV muss ein E-Scooter oft zusammen- und wieder aufgeklappt werden. Daher auf einfach zu bedienenden Klappmechanismus achten.
  • Sicher: E-Scooter mit Blinker. Handzeichen beim Abbiegen geben ist zwar vorgeschrieben, jedoch fährt es sich einhändig äußerst instabil. Zudem muss die Hand beim Rechtsabbiegen meist vom Handgashebel genommen werden. Nachrüsten ist nur schwer möglich, die Blinker müssen an die Stromversorgung des Fahrzeugs angeschlossen werden und benötigen zudem ein E-Prüfzeichen. Eine gute Alternative sind auch Blinker im Helm. Diese benötigen keine Zulassung.

E-Scooter richtig abstellen

Wichtig ist, den E-Scooter immer so abzustellen, dass kein anderer Verkehrsteilnehmender behindert wird oder Verkehrswege blockiert werden. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen stellen unachtsam oder nachlässig abgestellte E-Scooter eine ernste Gefahr dar. Deshalb gilt: E-Scooter immer an einem Ort abstellen, wo sie kein Hindernis darstellen.

Unsere Position:
Extra Abstellanlagen für E-Scooter (und für Sharing-Fahrräder).

Wissenswertes zu E-Scootern

Welche technischen Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen?

Technische Voraussetzungen für eine Zulassung in Deutschland:

  • Lenk- oder Haltestange
  • Max. 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen, die bis Stillstand abbremsen können.
  • Wie beim Fahrrad: mindestens „helltönende Glocke“ bzw. Klingel, Beleuchtung und Reflektoren. Optional sind zusätzlich Blinker zulässig.
  • Max. Gesamtbreite: 70 Zentimeter
  • Max. Gesamthöhe: 1,40 Meter
  • Max. Gesamtlänge: 2,0 Meter
  • Max. Fahrzeuggewicht: 55 kg

Brauche ich für E-Scooter einen Führerschein?

Um E-Scooter zu fahren, ist kein Führerschein notwendig.

Welche Promillegrenzen gelten für das Fahren mit dem E-Scooter?

Anders als für „E-Bikes“, also Pedelecs gelten für elektrische Tretroller in puncto Alkohol die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Während erstere als Fahrrad eingestuft werden, gelten im Gegensatz dazu E-Scooter als Kraftfahrzeuge. Das heißt für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze. Für alle anderen ist mit 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss, ansonsten drohen Bußgeld und Strafe. Die Haftpflichtversicherung reguliert grundsätzlich den Schaden eines Dritten, wenn dieser schuldhaft herbeigeführt wurde, was auch bei Trunkenheit am Rollerlenker gilt. Unter Umständen kann der Versicherer jedoch Geld von seinem Kunden zurückfordern: Regressforderungen sind bereits ab 0,3 Promille möglich.

Welche Bußgelder gelten für E-Scooter?

  • Nutzung eines E-Tretrollers ohne erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis: 70 EUR
  • Nutzung des Rollers ohne gültige Versicherungsplakette: 40 EUR
  • Fehlende bzw. nicht den Anforderungen genügende Beleuchtung: 20 EUR 
  • Fehlende bzw. nicht den Anforderungen genügende Klingel: 15 EUR
  • Fahren auf dem Gehweg oder an anderen Stellen, wo dies verboten ist: 55 EUR (mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 70 EUR; mit Gefährdung: 80 EUR; mit Sachbeschädigung: 100 EUR)

Wofür haftet die Versicherung und wofür nicht?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für entstandene Schäden auf, wenn man mit dem E-Scooter in einen Unfall verwickelt wird.

Wird beispielsweise mit einem getunten E-Scooter ein Unfall verursacht oder im angetrunkenen Zustand gefahren, bekommt das Unfallopfer im Schadensfall Schadenersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Fahrer des E-Scooters muss jedoch mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner Versicherung rechnen.

E-Scooter ausleihen

In größeren Städten sind die E-Scooter überall zu sehen. Beim Ausleihen gibt es ein paar Punkte zu beachten. Am besten man informiert sich vorab über die Leihvoraussetzungen und -Konditionen der jeweiligen Anbieter, damit einer reibungslosen Anmietung und Fahrt nichts im Wege steht. 

Wie leihe ich einen E-Scooter aus?

  • Die Anmietung eines E-Scooters erfolgt meist auf die gleiche Weise:  entsprechende App installieren und registrieren, E-Scooter in der Umgebung suchen und diesen mit einem QR-Code oder einer ID entsperren und losfahren.
  • Für das Entsperren fällt in der Regel ein Betrag von einem Euro an. Die weiteren Kosten richten sich nach der Nutzungsdauer und werden oftmals minutengenau über die Kreditkarte oder eine andere Zahlart abgerechnet.
  • Die Kosten pro Minute variieren je nach Anbieter und belaufen sich auf ca. 15-30 Cent pro Minute.  

Welche Anbieter gibt es?

Das Angebot an E-Scootern ist überwiegend auf größere Städte beschränkt. Je nach Stadt hat man die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern. So sind in deutschen Städten unter anderem die Anbieter Lime, Dott, Circ, Voi, Bolt und Bird vertreten.  

Worauf sollte ich beim Leihen achten?

Alter 
Um einen E-Scooter ausleihen zu können, müssen Fahrer und Fahrerinnen mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Private E-Scooter dürfen bereits ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. 

Personenanzahl  
Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Weitere Mitfahrer oder Mitfahrerinnen sind hier nicht erlaubt. 

Beschädigungen  
Den E-Scooter vor der Fahrt begutachten und mögliche Beschädigungen dokumentieren und dem Anbieter direkt mitteilen, damit es bei der Rückgabe keine Probleme gibt.  

Blinker 
Die wenigsten E-Scooter sind bisher mit Blinkern ausgestattet. Die Verleiher Tier und Voi haben je nach Stadt E-Scooter mit Blinkern im Angebot.  

Die Schwierigkeit per Handzeichen das Abbiegen anzukündigen, liegt darin, dass es problematisch sein kann das Gleichgewicht zu halten und keine Schlangenlinien zu fahren. Beim Rechtsabbiegen muss die Hand vom Gashebel genommen werden, beim Linksabbiegen vom Bremshebel. Daher fährt es sich mit Fahrtrichtungsanzeiger („Blinker“) viel sicherer. 

Helme 
Auch wenn bei E-Scootern keine Helmpflicht gilt, ist das Tragen eines Helmes dennoch zu empfehlen. Manche Anbieter, wie beispielsweise Tier, stellen auch Falthelme beim Verleih zur Verfügung. Um die Hygiene zu gewährleisten, sind diese mit einer Wechselhaube ausgestattet.  

Rückgabe  
Nach Beendigung der Fahrt müssen die E-Scooter innerhalb eines definierten Gebietes des jeweiligen Anbieters abgestellt werden. Es gibt auch Bereiche, in denen das Abstellen nicht möglich ist und die Fahrt kann dann nicht über die App als beendet angegeben werden. Allgemein zu beachten ist, dass die E-Scooter nur so abgestellt werden dürfen, dass sie keine verkehrsrechtlichen Probleme verursachen und beispielsweise Gehwege, Grünflächen oder Einfahrten blockieren.  

Rollen, aber richtig – das 1x1 des E-Scooter-Fahrens

1.) Straßenzulassung

Um im öffentlichen Straßenraum fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Versicherungsplakette, sowie funktionierendes Licht an Vorder- und Rückseite und eine Klingel.

2.) Mit oder ohne Helm?

Zwar gibt es für den E-Scooter keine Helmpflicht, aber im Sinne Ihrer Sicherheit empfiehlt es sich, einen zu tragen, wie auch festes Schuhwerk. Pumps oder Flip-Flops eignen sich nicht zum Fahren.

3.) Probefahren

Um auszutesten wie sich der Roller verhält, empfiehlt sich eine Proberunde: Machen Sie sich mit der Technik vertraut und üben Sie das Bremsen und Kurven fahren.

4.) Rücksichtsnahme

Nehmen Sie Rücksicht und kündigen Sie vor dem Überholen Ihr Manöver durch das Klingeln an und vergessen Sie beim Abbiegen das Handzeichen nicht. Fahren Sie rechts und hintereinander.

5.) Aufgepasst

Vorsicht vor Schlaglöchern, Kopfsteinpflaster, Bahnübergängen und Co. Wenn Sie sich unsicher fühlen, steigen Sie ab und schieben Sie ein Stück. Das Bremsen und Fahren sollte unbedingt geübt werden.

6.) Sicherheit geht vor!

Bei Nässe verlängert sich der Bremsweg. Sind die Straßen glatt, lassen Sie den E-Scooter lieber stehen. In Kurven kann das Kleinstfahrzeug leicht wegrutschen.