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Reisen mit dem Zug

Neben dem Nahverkehr ist der Fernverkehr ein wichtiger Baustein der Verkehrswende. Durch die richtigen Maßnahmen können Reisekomfort und Reisezeiten so verändert werden, dass klimafreundliche Alternativen zum Pkw in den Fokus der Reisenden geraten.

 

Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem der Deutschlandtakt sowie ein barrierefreier Ausbau aller Haltestellen. Weitere wichtige Themen im Fernverkehr sind die Ausweitungen der Verbindungen für Nachtzüge im internationalen Fernverkehr, die Elektrifzierung möglichst vieler Strecken sowie die Umstellung der Fernbusse auf CO2-freie Antriebe. 

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Deutschlandticket als Jobticket

Mit dem Deutschlandticket als Jobticket ermöglichen Arbeitgeber ihren Beschäftigten, mit dem Nahverkehr flexibel und kostengünstig unterwegs zu sein.
Info´s zum Deutschlandticket

Bahnreisen mit Kindern

Gut vorbereitet ist es für Familien mit Kindern oft angenehmer, längere Strecken mit dem Zug zu fahren. Die Kinder können sich mehr bewegen und fahren zudem bis 14 Jahre kostenlos. Wir haben die wichtigsten Tipps rund um das Bahnfahren mit Kindern zusammengefasst. 

  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr können die Bahn grundsätzlich kostenlos nutzen.

 

  • Auch Kinder ab sechs bis einschließlich 14 Jahre zahlen nichts – allerdings nur, wenn Sie mit einer mindestens 15jährigen Begleitperson reisen. Dazu müssen die Kinder nicht mit der Begleitperson verwandt sein. Pro Ticket können bis zu vier Kinder kostenfrei mitfahren – bei zwei Erwachsenen mit jeweils einem Ticket können das also sogar bis zu acht Kinder sein. Wichtig: Die Namen der Kinder müssen beim Kauf des Tickets angegeben werden. Nach der Buchung ist kein Eintrag der Kinder mehr möglich.

 

  • Sind Kinder zwischen 6 und 14 Jahren alleine unterwegs, zahlen sie nur die Hälfte des regulären DB Tickets. Ab 15 Jahren zahlen Kinder den vollen Preis.

 

  • Auch im Regionalverkehr gibt es Tickets, mit denen bis zu drei Kinder kostenfrei unterwegs sein können. Allerdings variiert dieses Angebot von Bundesland zu Bundesland. 
 
  • Für Bahnreisen im europäischen Ausland gibt es unterschiedliche Regelungen: Am besten informieren Sie sich dazu auf dieser Seite der Deutschen Bahn: https://www.bahn.de/faq/kinder-sparpreis-europa-gruppe

Gerade für das Reisen mit Kindern gilt: Je früher Sie buchen, desto günstiger wird die Reise. Dabei sollten Sie auch an die Sitzplatzreservierung denken. Hierfür empfiehlt sich die DB Familienkarte: Mit ihr kostet die Sitzplatzreservierung für max. 5 Personen in der zweiten Klasse 10,40 Euro und in der ersten Klasse 13 Euro. 

Um das Reisen für Familien mit kleinen Kindern angenehmer zu gestalten, gibt es sowohl in ICE wie in ICs speziell dafür gestaltete Kleinkinderabteile. Hier sind Familien mit Kindern von 0 bis 5 Jahren bestens aufgehoben. Leider gibt es pro ICE und IC in der Regel nur ein Kleinkinderabteil.

 

Die Kleinkinderabteile können über die Sitzplatzreservierung vorab gebucht werden. Dazu muss lediglich bei der Reservierung ein Kind von 0 bis 5 Jahren als Mitreisender angegeben werden. 

 

Die Kleinkinderabteile haben folgende Vorteile:

  • Einen geschützten Raum für kleine Kinder und deren Begleiter
  • Kindgerecht gestaltete Tische, Wände und Wandspiele
  • Räumliche Nähe zum WC mit Wickeltisch (sofern nicht im Abteil bereits vorhanden)
  • Zusätzliche Fläche für Gepäck und Kinderwagen
  • Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz (wie überall in der Deutschen Bahn)

 

Dazu gibt es für etwas ältere Kinder den Familienbereich. In diesen Bereichen in Großraumwägen der zweiten Klasse mit 8 bis 24 Sitzplätzen reisen Kinder in Gesellschaft mit anderen Kindern. Zudem liegen auch diese Abteile näher am Eingang und näher an der Toilette. Auch der Familienbereich lässt sich über die Sitzplatzreservierung buchen. 

Beim Reisen mit Kindern ist es immer gut, möglichst viele Hände frei zu haben. Deshalb sollten Sie lieber einen Rucksack statt einen Koffer mitnehmen. 

 

Beim Einpacken unbedingt auch an die Wechselwäsche für Kleinkinder denken. 

 

Zudem ist für Kinderwagen in den Zügen der Deutschen Bahn oft kein Platz. Die beste Alternative ist eine Babytrage oder ein einfach zusammenklappbarer Buggy.

 
Spiele sind auch im Zug für Kinder der beste Zeitvertreib. Beim Planen also unbedingt rechtzeitig an passende Brettspiele denken. Auch Malblöcke oder ein Zaubermalkasten sind super. Zudem hat die Deutsche Bahn für kleine Kinder eine Extra-Internetseite eingerichtet: www.der-kleine-ice.de
 
Jedes Kind freut sich über seine eigene Trinkflasche. Beim Essen besser krümmelfreie Ernährung mitnehmen, damit bleibt das Abteil länger sauber. Zudem lohnt sich ein feuchtes Tuch oder Waschlappen zum Abputzen von Mund und Händen. Zum Gang auf die Toilette empfiehlt sich ein Desinfektionsspray. 

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Deutschlandtakt als wichtige Maßnahme für einen gelungenen Fernverkehr

Der Deutschlandtakt ist eine wichtige Strategie, um flächendeckend zu einem guten Bahnangebot zu kommen. Davon profitieren der Personen- wie der Güterverkehr gleichermaßen.

 

Der grundsätzliche Unterschied zu früheren Planungen ist, den Neubau von Infrastruktur nach einem Zielfahrplan auszurichten und nicht umgekehrt.

 

Das entscheidende Vorhaben des Zielfahrplans ist es, auf den wichtigsten Verbindungen im Fernverkehr einen Halbstundentakt anzubieten. Zudem werden durch den Deutschlandtakt Knotenpunkte geschaffen, an denen das Umsteigen zwischen den verschiedenen Zügen ohne Zeitverlust möglich ist. Darüber hinaus werden deutliche Fahrzeitverkürzungen angestrebt.

 

Laut des Bundesverkehrswegeplans 2030 sind dazu über 180 neue oder anpassbare Infrastrukturmaßnahmen erforderlich. Unter anderem sind neue Eisenbahnstrecken zwischen Würzburg und Nürnberg sowie zwischen Hannover und Bielefeld geplant. 

 

Sobald das im Zielfahrplan skizzierte Angebot erreicht ist, können Pkw sowie innerdeutsche Flugverbindungen gleichermaßen reduziert werden. 

Fahrgastrechte-Reform: Das bedeuten die neuen Regelungen für Bahnfahrende

Am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat der vom Verkehrsministerium erstellten Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO) zugestimmt. Damit ist Deutschland der Pflicht nachgekommen, die EU-weite Reform der Fahrgastrechte in deutsches Recht umzuwandeln.

 

Aus Sicht des ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, werden die Rechte von Bahnfahrenden mit der Neuregelung geschwächt statt gestärkt. 

Gemäß der neuen EVO wird das Deutschlandticket als Fahrausweis mit „erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ eingestuft, was eine massive Einschränkung der Fahrgastrechte und eine Schlechterstellung der Deutschlandticket-Kunden zur Folge hat: Diese haben bei Verspätungen ab 20 Minuten oder Zugausfällen weder das Recht höherwertige Züge zu nutzen noch Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

Die direkten Folgen für Deutschlandticket-Kunden

Konkret bedeutet das für Inhaber und Inhaberinnen des Deutschlandtickets, dass sie nur dann auf ein anderes Beförderungsmittel zurückgreifen können

 

  • wenn sie mit der letzten Verbindung des Tages ihr Ziel bis 24 Uhr nicht mehr erreichen
  • oder zwischen 0 und 5 Uhr mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten ankommen.

 

In beiden Fällen können bis maximal 120 Euro der Kosten erstattet werden.

 

Wer mit dem Deutschlandticket per Regionalverkehr einen IC oder ICE pünktlich erreichen möchte, sollte genügend Pufferzeit einplanen. Da es sich in diesem Fall um zwei einzeln geschlossene Beförderungsverträge handelt, besteht kein Erstattungsanspruch.

 

ACE-Tipp: Alternativ kann ein Ticket für die gesamte Strecke gebucht werden, damit man bei Verspätungen Anspruch auf eine Ersatzbeförderung hat. 

Auch bei den generellen Ansprüchen auf Entschädigung werden Verbraucherinnen und Verbraucher benachteiligt.

 

Die Forderung, bereits nach 30-minütiger Verspätung Bahnfahrende mit einem 10-Euro-Gutschein zu entschädigen, konnte sich nicht durchsetzen. Stattdessen bleibt es bei dem Entschädigungsanspruch von 25 Prozent des Fahrpreises nach 60 bis 119 Minuten Verspätung bzw. von 50 Prozent ab 120 Minuten.

 

Neu ist, dass bei höherer Gewalt kein Anspruch besteht: Ist die Verspätung oder der Ausfall etwa auf einen Sturm, eine Sabotage oder das Verhalten Dritter zurückzuführen, steht Fahrgästen keine Entschädigung zu. Streiks des Bahnpersonals sind hingegen nicht als höhere Gewalt einzustufen.

 

Aus Sicht des ACE vereinfacht diese Handhabung analog zu den Fluggastrechten Verbraucherinnen und Verbrauchern den Überblick. Im Sinne des Verbraucherschutzes wäre eine Entschädigung bei weniger als 60 Minuten allerdings wünschenswert gewesen. Gleichzeitig wäre das ein zusätzlicher Anreiz für die Bahn, ihre Pünktlichkeitswerte deutlich zu steigern.

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