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Jeder Verkehrsteilnehmende ist nach einem Unfall verpflichtet zu helfen. Doch viele Menschen haben Angst davor, Erste Hilfe zu leisten: Sie befürchten, etwas falsch zu machen - etwa weil der letzte Erste-Hilfe-Kurs schon lange her ist und sie nicht mehr genau wissen, was im Ernstfall zu tun ist.
Unsere Infografik gibt Tipps zum Verhalten an der Unfallstelle und zeigt die lebensrettenden Maßnahmen im Überblick:
Laut § 35 h StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) muss im Auto ein Erste-Hilfe-Set mitgeführt werden. Obwohl diese Pflicht nicht für Motorräder gilt, ist es auch für Kraftradfahrerinnen und -fahrer empfehlenswert, für Notfälle einen Verbandkasten oder eine Verbandtasche mitzuführen. Den Inhalt des Erste-Hilfe-Sets, das heißt die Menge und Art des vorgeschriebenen Verbandmaterials, legt die DIN-Norm 13164 fest. Seit ihrer Aktualisierung im Februar 2022 sind neben diversen Verbänden, Pflastern, Kompressen, medizinischen Einweghandschuhen und Feuchttüchern auch zwei medizinische Gesichtsmasken vorgeschrieben. Die Haltbarkeit von Verbänden, Pflastern, etc. ist begrenzt - ist der Verbandkasten abgelaufen, sollte er ersetzt werden. Mit unsterilem Verbandmaterial riskiert man sonst Wundinfektionen, und alte Pflaster haften möglicherweise nicht mehr richtig. Wer kein oder ein abgelaufenes Erste-Hilfe-Set mitführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld von fünf Euro. Übrigens: Organisationen wie Deutsches Rotes Kreuz oder Johanniter freuen sich aber über ausrangierte Verbandkästen, die sie dann in Erste-Hilfe-Kursen verwenden können.
Obligatorischer Bestandteil eines Erste-Hilfe-Sets ist eine ca. 210 x 160 cm große Rettungsdecke. Die reißfeste und wasserdichte Polyesterfolie ist auf einer Seite mit einer Aluminiumschicht versehen und ist daher zweifarbig gold-silbern. Diese beiden Schichten kann man nutzen, um eine verunglückte Person vor Kälte oder Hitze zu schützen. Das heißt: Goldene Seite nach außen, silberne Schicht nach innen verhindert Unterkühlung, da die Körperwärme reflektiert werden kann. Umgekehrt reflektiert das silberne Aluminium außen die Sonnenstrahlen stark und schützt so vor Überhitzung.
Laut StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) ist eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben. Ohne Warnweste droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Der ACE empfiehlt, pro Sitz eine Weste mitzuführen, das heißt vier oder fünf. Auch im Ausland sind oft mehrere Warnwesten im Fahrzeug obligatorisch - mehr Wissenswertes hierzu finden Sie in unseren Länderinformationen. Die Warnweste muss gelb, rot oder orange sein und der Prüfnorm DIN EN 20471 entsprechen. Gemeinsam mit der GTÜ haben wir 21 Warnwesten – vom Billigartikel bis zum Markenprodukt – getestet. Welche Westen für gute Sichtbarkeit – und damit Sicherheit – sorgen und was Sie beim Kauf von Warnwesten beachten sollten, zeigt unser Warnwestentest.