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Hier haben wir für Sie einige wichtige Tipps zusammengestellt, die Ihnen den Verkauf erleichtern. Dazu einen Muster-Kaufvertrag zum Download.
Ein Autoverkauf klappt besser, wenn die Historie des Fahrzeugs belegt ist. Sie sollten das Service-Heft sowie das elektronische Pendant mit allen Inspektionen, alle HU-Nachweise parat halten. Jeder Unfall und die entsprechenden Reparaturen und bekannte Mängel sollten dokumentiert sein sowie offengelegt, mitgeteilt und schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden.
Rechtliche Situation: Wurden Mängel beim Verkauf arglistig verschwiegen und stellen sich dann später, nach dem Verkauf versteckte Mängel heraus, haften Sie als Verkäufer oder Verkäuferin, auch wenn sie als Privatperson verkaufen. Das trifft dann auch zu, wenn Sie beim Verkaufsvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen haben, denn das bewusste Verschweigen von Mängeln, oder falsche Angaben werden durch den Gewährleistungsausschluss nicht umfasst.
Gewährleistung: Die gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Verkauf. Bei Gebrauchtwaren kann eine kürzere Gewährleistungsfrist von mindestens 12 Monaten vereinbart werden. Beim Verkauf von "privat" kann die Gewährleistung auch vollständig ausgeschlossen werden. Diese im Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens festzuhalten ist essenziell, denn sonst kann es für Sie teuer werden: Dann haften Sie innerhalb von 24 Monaten für alle Arten von Nachbesserungen und Mängeln am Pkw, auch wenn sie Ihnen bis dato nicht bekannt gewesen sein sollten.
Waschen und putzen: Das Fahrzeug, das verkauft werden soll, am besten vor dem Verkaufsgespräch von innen und außen gründlich reinigen. Lackpatzer, Schrammen oder kaputte Stellen, die Ihnen auffallen, fotografieren und die Information für das Verkaufsgespräch parat halten.
Reifen und Luftdruck: Die Reifen sollten fahrtauglich sein und die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm erfüllen. Im Alltag empfiehlt der ACE für Sommerreifen mindestens 3 Millimeter Profiltiefe, für Winter- und Ganzjahresreifen 4 Millimeter. Der Luftdruck sollte nach Herstellerangaben angepasst werden.
Flüssigkeiten: Ölstand checken und gegebenenfalls Öl nach Herstellerangaben nachfüllen. Auch Kühlwasser und Bremsflüssigkeit sollten in Ordnung sein. Gegebenenfalls eine Werkstatt aufsuchen.
Fahrzeugbeleuchtung: Funktioniert das Tagfahrlicht? Checken Sie auch alle Scheinwerfer, Blinker, Warnblinker und die Innenraumbeleuchtung auf ihre Funktion. Am besten geht das bei Einbruch der Dämmerung auf einem Stellplatz vor einer Hausmauer.
ACE-Tipp: Liegt der letzte Werkstattcheck oder die HU schon einige Zeit lang zurück, kann sich ein kurzer Check-up vor dem Verkauf rentieren. Vor allem im Frühjahr bieten Werkstätten oder Werkstattketten oft vergünstigte Frühjahreschecks an.
Unterlagen zusammenstellen: Dies sollte rechtzeitig vor dem Verkaufsgespräch erfolgen. Dazu gehören:
ACE-Tipp: Falls man ein Auto für einen Verwandten oder Bekannten verkaufen soll, ist dazu eine schriftliche Vollmacht erforderlich: Es genügt ein formloses, vom Fahrzeugeigner unterzeichnetes Schreiben.
Vor der Fahrt: Besonders wichtig für den Verkäufer oder die Verkäuferin ist es, dass verschiedene rechtliche Aspekte beachtet werden. Bevor man einen Kaufinteressenten oder die Kaufinteressentin zur Probefahrt ans Steuer lässt, sollte man sich unbedingt den Führerschein zeigen lassen. Sonst sind Probleme – bei einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle – vorprogrammiert. Unter Umständen muss man dann selbst für Schäden haften, die der Kaufinteressierte bei der Probefahrt verursacht hat.
Mögliche Schadenszahlung: Zumindest kann die Haftpflichtversicherung von einem Fahrzeughalter oder einer Fahrzeughalterin, der oder die diese "Schwarzfahrt" ermöglicht hat, eine Schadenserstattung in beträchtlicher Höhe fordern. Mit der Führerscheinkontrolle erledigt sich gleich auch ein zweites Problem: Man weiß, dass der Kaufinteressent volljährig ist. Bei jüngeren Kaufinteressenten ist das oft schwer einzuschätzen.
Nicht alleine lassen: Bei der Probefahrt sollte man auf jeden Fall mitfahren – die Fahrzeugpapiere sollte man jedoch zu Hause lassen. Natürlich muss sich der Kaufinteressent alle Fahrzeugpapiere in Ruhe ansehen können. Trotzdem: Geben Sie die Papiere, besonders den Fahrzeugbrief als Besitzurkunde, nur kurz aus der Hand.
Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe: Diese Daten sollte der Verkäufer oder die Verkäuferin mit Aushändigung sämtlicher Schlüssel und Fahrzeugpapieren unbedingt schriftlich festhalten. Mithilfe des von den ACE-Rechtsexperten formulierten Kaufvertrags im Anschluss an diesen Ratgeber, kann das sauber dokumentiert werden.
Um- oder Abmelden des Fahrzeugs: Auch dafür ist man als Verkäufer oder Verkäuferin noch verantwortlich. In der Praxis erledigt diese Aufgaben jedoch meist der Käufer oder die Käuferin, deshalb wird im ACE-Kaufvertrag auch festgehalten, dass sich der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, umzumelden. Dennoch ist es ratsam, dass man als Verkäufer umgehend die Versicherung und die Zulassungsstelle informiert: Diese Arbeit erleichtert dieses Meldeformular, das Sie ebenfalls im Anhang an diesen Ratgeberteil finden können.
Übergabe: Fahrzeug und Papiere sollte man grundsätzlich erst aus der Hand geben, wenn man den Kaufpreis in voller Höhe erhalten hat. Der Kaufvertrag des ACE sichert alle wesentlichen Punkte ab.
ACE-Tipp: Nehmen Sie am besten noch eine weitere Person zum Autoverkauf mit, der oder die gegebenenfalls im Falle von Unstimmigkeiten den Verkaufsvorgang mitbezeugen kann.
Hier können Sie sich den juristisch geprüften ACE-Kaufvertrag und die Mitteilung an die Zulassungsstelle für den privaten Gebrauchtwagenverkauf herunterladen: