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Ein neuer Gebrauchter soll her?

Der Gebrauchtwagenmarkt ist gut gefüllt mit Autos der verschiedensten Klassen und Antriebsarten, denn die Nachfrage stagnierte in letzter Zeit. Nun ist Bewegung am Markt. Wie aber das passende Auto finden? Wir geben Ihnen grundlegende Tipps zum Gebrauchtwagenkauf, juristisch geprüfte Verträge zum Download und haben zwei spezielle Ratgeber für den Gebrauchtwagenkauf für Elektroautos bis 20.000 Euro und kleine Verbrenner bis 10.000 Euro. Wenn Sie sich für Elektroautos im Großen und Ganzen oder Alternativen zum Kauf interessieren, helfen Ihnen unsere Ratgeber Kaufberatung Elektroauto und Leasing und Auto-Abo weiter. Wenn Sie Ihren bisherigen Pkw verkaufen wollen, etwa um das Geld für als Anzahlung für Ihren neuen Gebrauchten zu haben, bietet Ihnen der Ratgeber Autoverkauf alle wesentlichen Informationen.

 

 

Orientierung bei der Recherche

Orientierung bei der Recherche

Vor dem Gebrauchtwagenkauf gilt es Einiges zu beachten, das für die Auswahl des richtigen Autos entscheidend ist:

 

Seriöse Verkäufer: Wir empfehlen schon allein wegen der Gewährleistung den Kauf über einen seriösen Händler. Gesetzlich ist eine Gewährleistung von zwei Jahren vorgesehen, aber die Händler haben das Recht, bei Gebrauchtwagenverkäufen eine Gewährleistungsdauer von einem Jahr zu vereinbaren. Für eine grundlegende Fahrzeugrecherche und einen Erstkontakt empfehlen wir die Suche über die gängigen Internetplattformen wie autoscout24.de, mobile.de, heycar.de oder einer vergleichbaren Plattform oder den Webseiten der Autohersteller, diese bieten oft eigene Gebrauchtwagenforen an.

 

Vollständige Dokumente: Die Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit eine vollständige Historie besitzen: Das heißt am besten scheckheftgepflegt, mit sämtlichen Berichten über die Hauptuntersuchungen (HU) und bei Verbrennern dazu die Abgasuntersuchungen (AU) und allen Reparaturen, falls Vorschäden vorhanden waren.

 

Kauf im Sommer kann sich lohnen: Die Preissituation am Markt unterliegt Schwankungen. Diese können Jahreszeiten und saisonabhängig sein, aber auch durch digitale Algorithmen oder die Art der für die Recherche benutzten Endgeräte wie Smartphone oder Notebook beeinflusst werden. Ein Trend der letzten Jahre ist jedenfalls, dass im Zeitraum der Sommerreisezeit die Preise der meisten gebrauchten Pkw etwas günstiger sind, als in der restlichen Jahreszeit, da hier die Nachfrage geringer ist.

 

 

Gut zu wissen!

Wir haben für Sie  in sieben Schritten zusammengefasst, worauf Sie beim Kauf besonders achten sollten. Wenn Sie mehr zu Gewährleistung und Garantie beim Gebrauchtwagenkauf wissen wollen klicken Sie auf:

Mehr zu Garantie und Gewährleistung

Achsen müssen passen: Eine korrekte Achsgeometrie ist wichtig, um die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs zu gewährleisten. Unkorrekt eingestellte Achsen führen dazu, dass das Fahrzeug zum Beispiel beim Bremsen aus der Spur „zieht“ und der Reifenverschleiß enorm zunimmt. Außerdem verbrauchen solche Autos auf Grund der beeinträchtigten Fahrphysik mehr Sprit.

 

Nachfragen und ggfs. checken lassen: Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens ist es daher ratsam, auch in puncto Fahrgestell auf Nummer sicher zu gehen. Gibt es Zweifel an der richtigen Einstellung, sollte eine elektronische Achsvermessung durchgeführt werden. Damit wird geprüft, ob alle Räder in den korrekten Winkeln zueinander, zum Fahrzeug und der Fahrbahn ausgerichtet sind. So lässt sich auch ein möglicher Verdacht erhärten, dass es sich bei dem fraglichen Gebrauchtwagen um ein Unfallfahrzeug handelt. Ferner lassen sich mit der Achsvermessung auch Aufhängungsdefekte ermitteln.

 

Die Kosten: Für die reine Vermessung ohne Einstellarbeiten fallen in der Regel zwischen 30 und 50 Euro an. Kommen noch Einstellarbeiten hinzu, müssen Sie mit mindestens 80 Euro rechnen.

Tacho-Manipulation: Leider immer noch ein großes Thema. Besonders beim Kauf von privat an privat wird leider oft getrickst: Mit geschickten Manipulationen wird der Tachostand beispielsweise auf die Hälfte der tatsächlichen Laufleistung zurückgedreht.

 

Rechtslage: Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil (Az.4 Str654/79) entschieden, dass man sich bei einer Manipulation seines Tachos noch nicht einer Fälschung technischer Daten schuldig macht. Die Wegstreckenanzeige in einem Kraftfahrzeug sei nämlich keine "technische Aufzeichnung des Kilometerstands im Sinne von §268 StR". Doch wer wissentlich ein so frisiertes Fahrzeug verkauft, macht sich des Betrugs schuldig. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und betrogene Käuferinnen und Käufer können den Kaufpreis zurückfordern.

 

ACE-Tipp: Kaufinteressierte können einen manipulierten Kilometerstand selbst entdecken, indem sie den Kilometerstand mit der Angabe auf dem letzten TÜV-Gutachten vergleichen. Ist die Stelle verwischt oder fehlt der Beleg, dann ist Vorsicht geboten. Der Kilometerstand geht auch aus Reparaturrechnungen hervor. Manchmal hilft ein Blick unter die Motorhaube: Aufkleber zum Ölwechsel oder Zahnriemenwechsel können so manchen Betrug auffliegen lassen. Auch blank gewetzte Brems-Pedal-Gummis deuten auf eine hohe Kilometerleistung hin.

 

 

DAT-Gebrauchtwagenbewertung: Sie liefert eine seriöse Einschätzung des tatsächlichen Marktwertes. Zur Darstellung des aktuellen Händler-Einkaufswertes des Gebrauchtwagens für das Sie sich interessieren, ist zunächst eine exakte Fahrzeugdefinition erforderlich. Notwendig dafür ist der KBA-Schlüssel, über den sich jedes Fahrzeug eindeutig identifizieren lässt. Er steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und setzt sich aus der Hersteller­schlüssel­nummer (HSN) und der Typ­schlüssel­nummer (TSN) zusammen. Die HSN wird in der Zulassungsbescheinigung 1 unter Punkt 2.1 aufgeführt, die TSN unter Punkt 2.2.

 

Autobörsen im Web:  Anbieter gibt es viele, wie autoscout24.de, mobile.de, heycar.de, carwow.de und viele andere. Das Angebot an Fahrzeugen ist riesig, wenige Klicks genügen, um sich einen Überblick über die Modelle zu verschaffen, die einen interessieren.

 

Keine Vermittlung: Die Internet-Anbieter fungieren aber nur als Kontaktbörse: Sie treten in der Regel nicht als Vertreter des Verkäufers oder der Verkäuferin auf. Daher sind sie im rechtlichen Sinne keine Vermittler. Dies bedeutet, dass für Kaufinteressierte der Kauf eines Gebrauchtwagens und für den Verkaufenden der Verkauf zu den herkömmlichen Konditionen stattfindet – je nachdem, ob man den Kaufvertrag irgendwann später mit einem Händler oder einer Privatperson abschließt.

 

ACE-Tipp: Niemals ein Fahrzeug bezahlen, dass zuvor nicht in Augenschein genommen worden ist. Auch ohne Probefahrt sollte ein Fahrzeug nicht gekauft werden. Eine digitale Besichtigung reicht hierfür nicht aus.

Auf Nummer sicher:  Wer sich nicht selbst gut mit Fahrzeugen auskennt, sollte seinen neuen Gebrauchten besser bei einem professionellen Händler erwerben. Dabei müssen Käuferinnen und Käufer davon ausgehen, dass sie etwa 10 Prozent mehr bezahlen müssen als bei Privatverkäufen. Doch beim Händler sind dafür oft Inspektion, eine neue HU und eine Finanzierungsoption inklusive. Plus der gesetzlichen Gewährleistung. Allerdings sollte der Händler oder die Händlerin seriös sein. Steht ein Kfz-Experte oder eine Kfz-Expertin mit eigener Werkstatt hinter dem zu verkaufendem Fahrzeug, ist die Chance auf einen seriösen Kauf deutlich größer.

 

 

Automärkte: Hier ist absolute Vorsicht geboten, denn Automärkte haben meist wenig mit seriösen Händlern zu tun. Die Wahrscheinlichkeit in die Fänge von Betrügern zu geraten ist hoch. Sollten Sie Interesse an einem Fahrzeug haben, notieren Sie sich unbedingt die Personalien des Verkäufers oder der Verkäuferin. Passen Sie genau auf, ob alle Papiere komplett vorliegen. Wenn der Verkäufer nicht der Halter des Pkw ist, muss er über eine schriftliche Vollmacht verfügen.

 

 

Besondere Vorsicht ist geboten:

 

  • wenn der Händler oder die Händlerin nicht Mitglied im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ist

 

  • wenn der Händler oder die Händlerin kein Experte bzw. keine Expertin für Autos ist

 

  • bei Aussagen wie "tipptopp", "Bestzustand", "neuwertig", "technisch einwandfrei" das könnte den schlechten Zustand des Fahrzeugs verschleiern

 

  • wenn Formulierungen wie „fahrbereit“ oder „noch 10 Monate TÜV“ verwendet werden

 

  • wenn das Fahrzeug laut Vertrag „nicht werkstattgeprüft“ ist

 

  • wenn die tatsächliche Kilometerleistung des Fahrzeugs nicht angegeben ist

 

 

Garantie: Viele Händler bieten Gebrauchte mit Garantie an. Hierbei handelt es sich im Prinzip um Reparaturkosten-Versicherungen. Man sollte immer genau prüfen, ob diese ihr Geld auch wert sind oder ob sie nur Folgegeschäfte sichern sollen. Bestimmte Service- oder Inspektionsarbeiten sind in diesen Fällen oft fest vorgeschrieben. Wer sich nicht daran hält, riskiert einen Gewährleistungsausschluss. Normalerweise ist die Garantie auf einzelne Fahrzeugteile beschränkt, etwa den Motor oder die Kupplung. Verschleiß fällt nicht unter das Thema Gewährleistungen. Auch gilt die Garantie oft nur für sechs Monate. Bei Laufleistungen über 100.000 Kilometer gibt es beispielsweise oft nur 40 Prozent Kostenersatz.

 

 

Chance und Risiko: Viele schwören auf einen Autokauf von privat. Kann man doch eine Menge Geld sparen, weil die Händlerprovision wegfällt. Auch ist das Angebot groß und die Wahrscheinlichkeit, sein persönliches Traumauto zu einem vernünftigen Preis zu ergattern. Das gelingt jedoch nicht immer ohne Vorbereitung, vor allem auch, was Mängel betrifft, die erst später erkannt werden: Beim Privatkauf wird in der Regel die Gewährleistung ausgeschlossen. Dadurch lassen sich dem Verkäufer oder der Verkäuferin nur schwer nachträglich erkannte Mängel in Rechnung stellen.

 

ACE-Tipps für ein effizientes Vorgehen beim Kauf von privat:

  • Nehmen Sie in jeden Fall eine fachkundige Person Ihres Vertrauens mit, die sich das Fahrzeug gründlich ansieht.
  • Verzichten Sie nicht auf einen gründlichen Technik-Check. Gehen Sie dabei am besten nach einer formalen Checkliste vor, diese finden sie auf der Hauptseite des Ratgebers zum Download.
  • Kommt es zum Vertragsabschluss, sollte man als Käufer oder Käuferin prüfen, ob Verkäufer und Pkw-Halter identisch sind. Falls nicht: Schriftliche Vollmacht zeigen lassen und Passnummer des Verkäufers notieren.
  • Nutzen Sie den juristisch geprüften ACE Kaufvertrag für Gebrauchte und lassen Sie sich alle Mängel, auch die bereits behobenen, des Fahrzeugs vom Verkäufer bzw. der Verkäuferin zeigen. 

Sieben Tipps, die Sie vor Betrug schützen können:

 

1. Keinen Blindkauf vornehmen: Ein Auto nur aufgrund von Bildern, Videos, Reels und Beschreibungen zu kaufen ist gefährlich. Manchmal existieren die Autos nicht oder die Identitäten sind gefälscht. Befindet sich das Wunschauto im Ausland, rät der ACE den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch beim Kauf im Ausland einen Gutachter zu beauftragen. Er kann einen unabhängigen Zustandsbericht ausstellen.

 

2. Auf Telefonfallen achten: Nie auf Handy-Nummern im Ausland zurückrufen. Dahinter kann sich eine teure Rufnummer oder ein gestohlenes Handy verbergen. Festnetznummern sind besser. Telefonnummern oder E-Mail-Adressen in einer Suchmaschine eingeben. Stimmt die Identität des Verkäufers? Gibt es Hinweise, dass sich dahinter ein Betrüger versteckt?

 

3. Dem Tachostand misstrauen: Vor allem bei Autos mit digitalen Kilometerzählern ist die Laufleistung leicht zu manipulieren. Den tatsächlichen Tachostand kann nur die lückenlose Dokumentation der Vorgeschichte bestätigen.

 

4. Sich beim Vergleichen Zeit lassen: Der Zwang, sich schnell entscheiden zu müssen, lässt in der Regel keine Zeit, das Fahrzeug und die Unterlagen sorgfältig zu prüfen. Darauf bauen Betrüger und setzen potenzielle Kundinnen und Kunden unter Druck, wenn sie merken, dass ein Fahrzeuginteresse vorhanden ist.

 

5. Unterlagen prüfen: Je weniger Unterlagen der Verkäufer hat, umso misstrauischer sollte man sein. Denn Serviceheft, HU-Berichte und Rechnungen geben die Gelegenheit, sich bei diesen Stellen zu erkundigen. Trotzdem immer bedenken: Papiere lassen sich auch fälschen.

 

6. Keine Anzahlungen leisten: Vorab-Überweisungen, etwa über einen Bargeldtransfer-Service wie Western Union oder digitales Zahlen, etwa per Paypal (Freunde) können bei Unbekannten gefährlich sein. Auch von der Zahlung an eine Speditions- oder Verschiffungsfirma, die treuhänderisch tätig sein soll, ist abzuraten. Oft sind die seriös erscheinenden Webseiten gefälscht.

 

7. Bei Bezahlung in Bar: Bei größeren Geldsummen immer einen seriösen, geeigneten Treffpunkt aussuchen. Etwa die Bank von der das Geld abgehoben wird. Dazu immer eine Begleitperson als Zeuge oder Zeugin mitnehmen. 

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