Europas Mobilitätsbegleiter
Weit mehr als nur Pannenhilfe
Rufen Sie uns an
+49 711 530 34 35 36
täglich 24h erreichbar
Schreiben Sie uns eine E-Mail
notruf@ace.de
Rufen Sie uns an
+49 711 530 33 66 77
Schreiben Sie uns eine E-Mail
info@ace.de
Alle zwei Jahre müssen Pkw zur Hauptuntersuchung (HU) – häufig einfach “TÜV” genannt. Erstmals zugelassene Neuwagen sind erst nach drei Jahren das erste Mal dran. Bei einer HU wird das Fahrzeug auf die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) überprüft. Damit es bei der HU keine bösen Überraschungen gibt, helfen eine gute Planung und ein Vorab-Check. Unser Ratgeber erläutert, worauf es ankommt, damit ihr Fahrzeug gut durch die HU kommt.
Eigenverantwortung: Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sind selbst dafür verantwortlich, dass die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen immer aktuell ist. Sie sollten deshalb rechtzeitig einen HU-Termin bei ihrer Werkstatt oder der Niederlassung einer Prüforganisation wie TÜV, DEKRA, KÜS oder der GTÜ ausmachen.
Fälligkeit der HU erkennen: Wann die nächste technische Überprüfung fällig ist, steht an zwei Stellen: in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) sowie auf der Plakette am Kennzeichen: Dabei steht die Zahl in der Mitte der Plakette für das Jahr. Die Zahl, die auf der Position zwölf Uhr steht, gibt den Monat der Fälligkeit an. Die schwarze Markierung am Monat Dezember, die Laien oft fälschlicherweise für den Fälligkeitstermin halten, dient nur dazu, die Fälligkeit aus der Ferne besser ablesen zu können.
Die HU einhalten: Sie muss im genannten Monat erfolgen, sonst drohen – je nachdem, wie lange überzogen wurde – Verwarnungs- oder Bußgelder bis hin zu Punkten in Flensburg: Bei Pkw und Motorrädern fallen beispielsweise bei mehr als zwei Monaten 15 Euro, zwischen vier und acht Monaten 25 Euro und bei mehr als acht Monaten 60 Euro und ein Punkt in Flensburg an. Auch wird ab einer Überziehung von mehr als zwei Monaten eine Ergänzungsuntersuchung durchgeführt, die 20 Prozent extra kostet. Die Übersicht finden Sie im Bußgeldkatalog. Außerdem könnte der Versicherungsschutz eingeschränkt werden. HU-Termine sollten deshalb unbedingt eingehalten werden.
Gut zu wissen: Staatlich anerkannte Prüforganisationen wie etwa DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV-Unternehmen übernehmen immer die HU. Aber sie muss nicht zwingend dort erfolgen. Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen besuchen regelmäßig Kfz-Werkstätten, mit denen die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter Termine vereinbaren können und nehmen dort die HU ab.
Fahrzeug vorbereiten: Das hilft, unnötige Kosten zu vermeiden – durch eigene Aufmerksamkeit und bei Bedarf durch Profis in der Werkstatt. Einiges können Laien selbst tun. Prüforganisationen bieten häufig eine Checkliste, die dabei behilflich sein kann. Einige Beispiele, die Sie checken können:
Mehr zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber Auto frühlingsfit machen.
Mängel: Sind Mängel entdeckt, die sich nicht selbst beheben lassen, geht es zur Werkstatt. Unbedingt vor der Reparatur einen schriftlichen Kostenvoranschlag einholen: Wer unspezifisch „TÜV-fertig machen“ bestellt, beauftragt eventuell unabsichtlich kostspielige Leistungen. Besser vorher klären, welche Mängel zu welchen Konditionen behoben werden.
Prüfreport als Reparaturbasis: Möglich ist es auch, direkt die HU durchführen und die Mängel gemäß Prüfreport in der Werkstatt beheben zu lassen. Für die Nachprüfung innerhalb der gesetzten Frist von einem Monat werden etwa 30 Euro fällig. So lassen sich eventuell Kosten sparen.
Regionale Preise: Werden HU und Abgasuntersuchung (AU) eines Pkw zusammen durchgeführt, was in der Regel der Fall ist, belaufen sich die Kosten in Deutschland auf aktuell etwa 150 Euro.
Ermessensspielraum: Prüferinnen und Prüfer haben bei geringfügigen Mängeln, wie zum Beispiel einer defekten Glühlampe in der Kennzeichenbeleuchtung, einen Ermessensspielraum. Sie haben in diesem Fall freie Wahl, ob sie die HU-Plakette vergeben und auf eine Nachuntersuchung verzichten. Halterinnen und Halter sollten sich daher kooperativ zeigen.
Kleine Mängel: Grundsätzlich verpflichten jedoch auch geringfügige Mängel zu sofortigen Reparaturen, da die Verkehrssicherheit möglicherweise beeinträchtigt ist.
Bei erheblichen Mängeln: oder sogar gefährlichen Mängeln muss das Fahrzeug nicht nur repariert, sondern auch binnen eines Monats zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, droht ein Verwarngeld von rund 40 Euro. Besteht sogar eine unmittelbare Gefahr durch das defekte Fahrzeug, werden Prüferinnen und Prüfer die aktuelle Plakette entfernen und die Zulassungsbehörde informieren.