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E-Scooter gehören in vielen größeren, aber auch zunehmend in kleineren Städten und auf dem Land, zum Verkehrsbild. Bei allem Fahrspaß sollten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auch vorsichtig sein. Vor allem die Fahrer oder Fahrerinnen selbst sollten sich vor dem Start mit den wichtigsten Regeln beschäftigen und den Umgang üben, bevor sie auf den Straßen unterwegs sind . Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Elektrotretroller dürfen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gefahren werden, Leihroller in der Regel erst ab 18.
Der Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat sich Ende 2024 für ein Mitnahme-Verbot von E-Scootern im ÖPNV ausgesprochen. Grund ist eine Brand- und Explosionsgefahr der in den E-Scootern verbauten Akkus. Obowhl sich entsprechende Vorfälle bislang nur in U-Bahnen in London, Barcelona und Paris und nicht in Deutschland ereignet haben, haben viele regionale Verkehrsbetriebe und Städte sich der Empfehlung angeschlossen und die Mitnahme von E-Scootern verboten.
Unter anderem in folgenden Städten ist die Mitnahme von E-Scootern nicht erlaubt (Stand Februar 2025):
Diese Liste hat keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem lokalen und regionalen ÖPNV, inwiefern die MItnahme von E-Scootern eingeschränkt ist.
In den Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn ist die Mitnahem von E-Scootern als Handgepäck weiterhin erlaubt.
Das knüpft die Bahn jedoch an einige Bedingungen:
Worauf muss ich beim Kauf eines E-Scooters achten?
Was kosten die Roller im Schnitt und wo kriege ich sie?
Modelle mit Straßenzulassung gemäß eKFV (Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung) gibt es beim Discounter schon ab etwa 300 Euro, hier gilt es allerdings gut hinzuschauen und die Qualität des Angebots genau unter die Lupe zu nehmen. Qualitativ hochwertigere Modelle kosten in der Regel zwischen 400 und 800 Euro und sind online, bei Fahrrad- oder Elektronikfachhändlern erhältlich. Wer auf Marken-Qualität deutscher Premium-Hersteller setzt, kann aber für einen E-Scooter durchaus auch mehr als 1000 Euro ausgeben.
Unsere Kauftipps:
Wichtig ist, den E-Scooter immer so abzustellen, dass niemand behindert wird oder Verkehrswege blockiert werden. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen stellen unachtsam oder nachlässig abgestellte E-Scooter eine ernste Gefahr dar. Deshalb gilt: E-Scooter immer an einem Ort abstellen, wo sie kein Hindernis darstellen.
Mehrere Städte wie z. B. München, Frankfurt und Kaiserslautern haben in besonders stark frequentierten Lagen wie z. B. Fußgängerzonen für E-Scooter spezielle Sammel-Abstellflächen eingeführt. Die E-Scooter können nach Ende der Miete oder der Nutzung dort problemlos abgestellt werden, ohne andere zu behindern.
Der ACE befürwortet die Einrichtung solcher Flächen für E-Scooter und Sharing-Fahrräder.
Um im öffentlichen Straßenraum fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Versicherungsplakette sowie ein funktionierendes Licht an Vorder- und Rückseite und eine Klingel.
Zwar gibt es für den E-Scooter keine Helmpflicht, aber im Sinne Ihrer Sicherheit empfiehlt es sich, einen Helm zu tragen, wie auch festes Schuhwerk. Pumps oder Flip-Flops eignen sich nicht zum Fahren.
Vorsicht vor Schlaglöchern, Kopfsteinpflaster, Bahnübergängen und Co. Wenn Sie sich unsicher fühlen, steigen Sie ab und schieben Sie ein Stück. Das Bremsen und Fahren sollte unbedingt geübt werden.
Bei Nässe verlängert sich der Bremsweg. Sind die Straßen glatt, lassen Sie den E-Scooter lieber stehen. In Kurven kann das Kleinstfahrzeug leicht wegrutschen.
Das sind die technischen Voraussetzungen für eine Zulassung in Deutschland:
Zum Fahren mit dem E-Scooter ist in Deutschland kein Führerschein notwendig.
Welche Promillegrenzen gelten für das Fahren mit dem E-Scooter?
Anders als für „E-Bikes“, also Pedelecs gelten für elektrische Tretroller in puncto Alkohol die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Während erstere als Fahrrad eingestuft werden, gelten im Gegensatz dazu E-Scooter als Kraftfahrzeuge. Das heißt für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze., wer in der Probezeit oder mit unter 21 Jahren mit mehr als 0,0 Promille erwischt wird, zahlt 278,50 € und erhält einen Punkt in Flensburg. Für alle anderen ist mit 0,3 bzw. 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss, ansonsten drohen Bußgeld und Strafe (für diese Werte gelten für alle Verkehrsteilnehmer dieselben Regeln, es gibt also keine Ausnahmen für Fahranfänger bzw. Personen unter 21 Jahren ).
Die Haftpflichtversicherung reguliert grundsätzlich den Schaden eines Dritten, wenn dieser schuldhaft herbeigeführt wurde, was auch bei Trunkenheit am Rollerlenker gilt. Unter Umständen kann der Versicherer jedoch Geld von seinem Kunden zurückfordern: Regressforderungen sind bereits ab 0,3 Promille möglich.
Wofür haftet die Versicherung und wofür nicht?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für entstandene Schäden auf, wenn man mit dem E-Scooter in einen Unfall verwickelt wird.
Wird beispielsweise mit einem getunten E-Scooter ein Unfall verursacht oder im angetrunkenen Zustand gefahren, bekommt das Unfallopfer im Schadensfall Schadenersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Fahrer des E-Scooters muss jedoch mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner Versicherung rechnen.
In größeren Städten sind die E-Scooter überall zu sehen. Beim Ausleihen gibt es ein paar Punkte zu beachten. Am besten man informiert sich vorab über die Leihvoraussetzungen und -konditionen der jeweiligen Anbieter, damit einer reibungslosen Anmietung und Fahrt nichts im Wege steht.
Das Angebot an E-Scootern ist überwiegend auf größere Städte beschränkt. Je nach Stadt hat man die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern. So sind in deutschen Städten unter anderem die Anbieter Lime, Dott, Circ, Voi, Bolt und Bird vertreten.
Alter
Um einen E-Scooter ausleihen zu können, müssen Fahrer und Fahrerinnen mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Private E-Scooter dürfen bereits ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.
Personenanzahl
Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Weitere Mitfahrer oder Mitfahrerinnen sind hier nicht erlaubt.
Beschädigungen
Den E-Scooter vor der Fahrt begutachten und mögliche Beschädigungen dokumentieren und dem Anbieter direkt mitteilen, damit es bei der Rückgabe keine Probleme gibt.
Blinker
Die wenigsten E-Scooter sind bisher mit Blinkern ausgestattet. Die Verleiher Tier und Voi haben je nach Stadt E-Scooter mit Blinkern im Angebot.
Die Schwierigkeit per Handzeichen das Abbiegen anzukündigen, liegt darin, dass es problematisch sein kann, das Gleichgewicht zu halten und keine Schlangenlinien zu fahren. Beim Rechtsabbiegen muss die Hand vom Gashebel genommen werden, beim Linksabbiegen vom Bremshebel. Daher fährt es sich mit Fahrtrichtungsanzeiger („Blinker“) viel sicherer.
Helme
Auch wenn bei E-Scootern keine Helmpflicht gilt, ist das Tragen eines Helmes dennoch zu empfehlen. Manche Anbieter, wie beispielsweise Tier, stellen auch Falthelme beim Verleih zur Verfügung. Um die Hygiene zu gewährleisten, sind diese mit einer Wechselhaube ausgestattet.
Rückgabe
Nach Beendigung der Fahrt müssen die E-Scooter innerhalb eines definierten Gebietes des jeweiligen Anbieters abgestellt werden. Es gibt auch Bereiche, in denen das Abstellen nicht möglich ist und die Fahrt kann dann nicht über die App als beendet angegeben werden. Allgemein zu beachten ist, dass die E-Scooter nur so abgestellt werden dürfen, dass sie keine verkehrsrechtlichen Probleme verursachen und beispielsweise Gehwege, Grünflächen oder Einfahrten blockieren.