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Für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter

E-Scooter gehören in vielen größeren, aber auch zunehmend in kleineren Städten und auf dem Land, zum Verkehrsbild. Bei allem Fahrspaß sollten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auch vorsichtig sein. Vor allem die Fahrer oder Fahrerinnen selbst sollten sich vor dem Start mit den wichtigsten Regeln beschäftigen und den Umgang üben, bevor sie auf den Straßen unterwegs sind . Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

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Neuerungen StVO

Hier finden Sie alle aktuelle Informationen zu Gesetzen, Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr.
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Unterwegs mit dem E-Scooter

  • Ist die Versicherungsplakette aktuell? Sie gilt immer von Anfang März bis Ende Februar des Folgejahres. Das Jahr in dem der Versicherungsschutz beginnt, steht am unteren Rand.
  • Die Mitnahme von Personen auf einem Roller ist ausdrücklich verboten. Also niemals zu zweit fahren.
  • Bevor es auf den Radweg oder in den Straßenverkehr geht: Proberunde auf einem Parkplatz, einer Einfahrt oder ruhigen Seitenstraße, um sich mit der Technik vertraut zu machen und ein Gefühl für Fahrzeug, Geschwindigkeit und Balance zu bekommen. E-Scooter am besten erst im Straßenverkehr benutzen, wenn man sich sicher fühlt.
  • Nicht gleich mit Höchstgeschwindigkeit losdüsen. Zuerst Bremsen und Abbiegezeichen geben üben: Handzeichen werden vor, nicht während des Abbiegens oder Anhaltens gegeben.
  • Beim Verzögern erst einmal vorsichtig anbremsen, denn Scheibenbremsen packen ordentlich zu. Das Bremsen sollte unbedingt geübt werden: Bei einer Vollbremsung das Gewicht nach hinten verlagern.
  • Rücksichtsvoll und umsichtig fahren bedeutet: keine unvorhersehbaren Fahrmanöver durchführen und zudem das Verkehrsgeschehen aus den Blickwinkeln aller Anderen betrachten.

Elektrotretroller dürfen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gefahren werden, Leihroller in der Regel erst ab 18.

  • Sie bewegen sich mit einem E-Scooter entweder auf einem Radweg oder auf der Straße. Radwege müssen mit dem E-Scooter immer benutzt werden, selbst wenn sie für Fahrräder nicht benutzungspflichtig sind.
  • Fußwege und Fußgängerzonen sind hingegen tabu.
  • Das Zusatzschild „Radverkehr frei“ gilt nicht für E-Scooter – mit einer Ausnahme: sind Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben, gilt dieses Verkehrszeichen mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ auch für E-Scooter.
  • Es darf nicht nebeneinander hergefahren werden.

Der Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat sich Ende 2024 für ein Mitnahme-Verbot von E-Scootern im ÖPNV ausgesprochen. Grund ist eine Brand- und Explosionsgefahr der in den E-Scootern verbauten Akkus. Obowhl sich entsprechende Vorfälle bislang nur in U-Bahnen in London, Barcelona und Paris und nicht in Deutschland ereignet haben, haben viele regionale Verkehrsbetriebe und Städte sich der Empfehlung angeschlossen und die Mitnahme von E-Scootern verboten. 

 

 Unter anderem in folgenden Städten ist die Mitnahme von E-Scootern nicht erlaubt (Stand Februar 2025):

 

  • Augsburg
  • Bremen
  • Dortmund
  • Duisburg
  • Essen
  • Flensburg
  • Frankfurt am Main
  • Hamburg (Hochbahn)
  • Kiel
  • Köln
  • Leipzig
  • Lübeck
  • München
  • Nürnberg
  • Wuppertal

 

Diese Liste hat keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem lokalen und regionalen ÖPNV, inwiefern die MItnahme von E-Scootern eingeschränkt ist.

 

In den Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn ist die Mitnahem von E-Scootern als Handgepäck weiterhin erlaubt.

Das knüpft die Bahn jedoch an einige Bedingungen:

 

  • Der E-Tretroller muss zusammengeklappt mitgenommen werden
  • Er muss über oder unter dem Sitz verstaut werden.
  • Der Akku muss während der gesamten Zugfahrt im E-Tretroller fest installiert bleiben.
  • Ein Aufladen im Zug ist ebenso wie die Mitnahme eines Ersatzakkus nicht gestattet. 

 

Worauf muss ich beim Kauf eines E-Scooters achten?

 

  • Wichtig ist, ein Modell zu erwerben, für das eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. E-Tretroller ohne Betriebserlaubnis dürfen nicht im öffentlichen Straßenraum gefahren werden.  
  • Möglichst große Laufräder wählen, um die Unfallgefahr durch Schlaglöcher zu minimieren.
  • Auf gut funktionierende, sichere Bremsen achten.
  • Klappbare Roller wählen, um diese ggf. im ÖPNV mitnehmen zu können

Was kosten die Roller im Schnitt und wo kriege ich sie?

 

Modelle mit Straßenzulassung gemäß eKFV (Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung) gibt es beim Discounter schon ab etwa 300 Euro, hier gilt es allerdings gut hinzuschauen und die Qualität des Angebots genau unter die Lupe zu nehmen. Qualitativ hochwertigere Modelle kosten in der Regel zwischen 400 und 800 Euro und sind online, bei Fahrrad- oder Elektronikfachhändlern erhältlich. Wer auf Marken-Qualität deutscher Premium-Hersteller setzt, kann aber für einen E-Scooter durchaus auch mehr als 1000 Euro ausgeben.

 

Unsere Kauftipps:

 

  • Kompakt: Ein im Fahrzeug integriertes Ladegerät muss nicht extra mitgeschleppt werden
  • Leicht: Zulässiges Gesamtgewicht (Fahrzeug plus einer Person) beachten!
  • Beruhigend: USB-Ladebuchse zum Laden des Handys
  • Sinnvoll: Zum Laden herausnehmbarer Akku – kann auch bei Defekten einfach ersetzt werden. Reichweite beachten!
  • Komfortabel: Federgabel und Luft- statt Vollgummireifen. Dann aber am besten Pannenspray (für die Reifen) mitführen.
  • Praktisch: Auf das Gewicht achten! Wer den ÖPNV mit dem Roller nutzten möchte oder im vierten Stock wohnt, freut sich über ein leichtes Modell.
  • Klappbar: Im ÖPNV muss ein E-Scooter oft zusammen- und wieder aufgeklappt werden. Daher auf einfach zu bedienenden Klappmechanismus achten.
  • Sicher: E-Scooter mit Blinker. Handzeichen beim Abbiegen geben ist zwar vorgeschrieben, jedoch fährt es sich einhändig äußerst instabil. Zudem muss die Hand beim Rechtsabbiegen meist vom Handgashebel genommen werden. Nachrüsten ist nur schwer möglich, die Blinker müssen an die Stromversorgung des Fahrzeugs angeschlossen werden und benötigen zudem ein E-Prüfzeichen. Eine gute Alternative sind auch Blinker im Helm. Diese benötigen keine Zulassung.

Wichtig ist, den E-Scooter immer so abzustellen, dass niemand behindert wird oder Verkehrswege blockiert werden. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen stellen unachtsam oder nachlässig abgestellte E-Scooter eine ernste Gefahr dar. Deshalb gilt: E-Scooter immer an einem Ort abstellen, wo sie kein Hindernis darstellen.

 

Mehrere Städte wie z. B. München, Frankfurt und Kaiserslautern haben in besonders stark frequentierten Lagen wie z. B. Fußgängerzonen für E-Scooter spezielle Sammel-Abstellflächen eingeführt. Die E-Scooter können nach Ende der Miete oder der Nutzung dort problemlos abgestellt werden, ohne andere zu behindern.

 

Der ACE befürwortet die Einrichtung solcher Flächen für E-Scooter und Sharing-Fahrräder. 

Rollen, aber richtig – 3 wertvolle Tipps zum E-Scooter-Fahren

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Straßenzulassung

Um im öffentlichen Straßenraum fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Versicherungsplakette sowie ein funktionierendes Licht an Vorder- und Rückseite und eine Klingel.

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Mit oder ohne Helm?

Zwar gibt es für den E-Scooter keine Helmpflicht, aber im Sinne Ihrer Sicherheit empfiehlt es sich, einen Helm zu tragen, wie auch festes Schuhwerk. Pumps oder Flip-Flops eignen sich nicht zum Fahren.

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Sicherheit geht vor

Vorsicht vor Schlaglöchern, Kopfsteinpflaster, Bahnübergängen und Co. Wenn Sie sich unsicher fühlen, steigen Sie ab und schieben Sie ein Stück. Das Bremsen und Fahren sollte unbedingt geübt werden.

Bei Nässe verlängert sich der Bremsweg. Sind die Straßen glatt, lassen Sie den E-Scooter lieber stehen. In Kurven kann das Kleinstfahrzeug leicht wegrutschen.

Wissenswertes zu E-Scootern

Das sind die technischen Voraussetzungen für eine Zulassung in Deutschland:

 

  • Lenk- oder Haltestange
  • Max. 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
  • Zwei voneinander unabhängige Bremsen, die bis Stillstand abbremsen können.
  • Wie beim Fahrrad: mindestens „helltönende Glocke“ bzw. Klingel, Beleuchtung und Reflektoren. Optional sind zusätzlich Blinker zulässig.
  • Max. Gesamtbreite: 70 Zentimeter
  • Max. Gesamthöhe: 1,40 Meter
  • Max. Gesamtlänge: 2,0 Meter
  • Max. Fahrzeuggewicht: 55 kg

Zum Fahren mit dem E-Scooter ist in Deutschland kein Führerschein notwendig.

Welche Promillegrenzen gelten für das Fahren mit dem E-Scooter?

 

Anders als für „E-Bikes“, also Pedelecs gelten für elektrische Tretroller in puncto Alkohol die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Während erstere als Fahrrad eingestuft werden, gelten im Gegensatz dazu E-Scooter als Kraftfahrzeuge. Das heißt für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze., wer in der Probezeit oder mit unter 21 Jahren mit mehr als 0,0 Promille erwischt wird, zahlt 278,50 € und erhält einen Punkt in Flensburg. Für alle anderen ist mit 0,3 bzw. 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss, ansonsten drohen Bußgeld und Strafe (für diese Werte gelten für alle Verkehrsteilnehmer dieselben Regeln, es gibt also keine Ausnahmen für Fahranfänger bzw. Personen unter 21 Jahren ).

 

  • E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille: 528,50 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (zum zweiten Mal: 1053,50 €, 2 Punkte,  3 Monate Fahverbot, zum dritten Mal 1578,50 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot)
  • Ab 0,3 Promille: andere Verkehrs­teilnehmer gefährdet, einen Unfall verursacht oder durch Ausfall­erscheinungen auffällig geworden: 3 Punkte sowie Freiheits- oder Geld­strafe, es kann die Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis drohen
  • E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille: 3 Punkte sowie Freiheits- oder Geld­strafe, es kann die Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis drohen

 

 

Die Haftpflichtversicherung reguliert grundsätzlich den Schaden eines Dritten, wenn dieser schuldhaft herbeigeführt wurde, was auch bei Trunkenheit am Rollerlenker gilt. Unter Umständen kann der Versicherer jedoch Geld von seinem Kunden zurückfordern: Regressforderungen sind bereits ab 0,3 Promille möglich.

 

 

Für E-Scooter gelten folgende Bußgelder:
 
  • Bei Rot über die Ampel gefahren: 88,50 €, 1 Punkt (mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 128,50 € , 1 Punkt;  mit Sachbeschädigung 148,50 € , 1 Punkt)
  • Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war 128,50 €, 1 Punkt (mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 188,50 € 1 Punkt, mit Sachbeschädigung 208,50 € 1 Punkt)
  • Nutzung eines E-Tretrollers ohne erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis: 70 EUR
  • Nutzung des Rollers ohne gültige Versicherungsplakette: 40 EUR
  • Fahren auf dem Gehweg oder an anderen Stellen, wo dies verboten ist: 15 EUR (mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 20 EUR; mit Gefährdung: 25 EUR; mit Sachbeschädigung: 30 EUR)
  • Nebeneinanderfahren: 15 Euro  (mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 20 EUR; mit Gefährdung: 25 EUR; mit Sachbeschädigung: 30 EUR)
  • Fehlende bzw. nicht den Anforderungen genügende Beleuchtung: 20 EUR
  • Fehlende bzw. nicht den Anforderungen genügende Klingel: 15 EUR
  • Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl die ABE des Elektrokleinstfahrzeugs abgelaufen war: 30 €
  • Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer auf öffentlicher Straße in Betrieb genommen: 10 €
  • Verzögerungseinrichtung fehlt: 25 €
  • Elektrokleinstfahrzeug entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen: 25 €
  • Zu zweit auf einem Kfz fahren: 10 €
  • Elektrokleinstfahrzeug mit Anhänger fahren: 10 €
  • An ein anderes Kfz anhängen: 10 €
  • Freihändig fahren: 10 €
  • Richtungsänderung nicht angezeigt: 10 € (mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 20 €; mit Sachbeschädigung: 25 €)

Wofür haftet die Versicherung und wofür nicht?

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für entstandene Schäden auf, wenn man mit dem E-Scooter in einen Unfall verwickelt wird.

Wird beispielsweise mit einem getunten E-Scooter ein Unfall verursacht oder im angetrunkenen Zustand gefahren, bekommt das Unfallopfer im Schadensfall Schadenersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Fahrer des E-Scooters muss jedoch mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner Versicherung rechnen.

E-Scooter ausleihen

In größeren Städten sind die E-Scooter überall zu sehen. Beim Ausleihen gibt es ein paar Punkte zu beachten. Am besten man informiert sich vorab über die Leihvoraussetzungen und -konditionen der jeweiligen Anbieter, damit einer reibungslosen Anmietung und Fahrt nichts im Wege steht. 

  • Die Anmietung eines E-Scooters erfolgt meist auf die gleiche Weise:  entsprechende App installieren und registrieren, E-Scooter in der Umgebung suchen und diesen mit einem QR-Code oder einer ID entsperren und losfahren.
 
  • Für das Entsperren fällt in der Regel ein Betrag von einem Euro an. Die weiteren Kosten richten sich nach der Nutzungsdauer und werden oftmals minutengenau über die Kreditkarte oder eine andere Zahlart abgerechnet.
 
  • Die Kosten pro Minute variieren je nach Anbieter und belaufen sich auf ca. 15-30 Cent pro Minute. 

Das Angebot an E-Scootern ist überwiegend auf größere Städte beschränkt. Je nach Stadt hat man die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern. So sind in deutschen Städten unter anderem die Anbieter Lime, Dott, Circ, Voi, Bolt und Bird vertreten. 

Alter

Um einen E-Scooter ausleihen zu können, müssen Fahrer und Fahrerinnen mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Private E-Scooter dürfen bereits ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.

 

Personenanzahl 

Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Weitere Mitfahrer oder Mitfahrerinnen sind hier nicht erlaubt.

 

Beschädigungen 

Den E-Scooter vor der Fahrt begutachten und mögliche Beschädigungen dokumentieren und dem Anbieter direkt mitteilen, damit es bei der Rückgabe keine Probleme gibt. 

 

Blinker

Die wenigsten E-Scooter sind bisher mit Blinkern ausgestattet. Die Verleiher Tier und Voi haben je nach Stadt E-Scooter mit Blinkern im Angebot. 

Die Schwierigkeit per Handzeichen das Abbiegen anzukündigen, liegt darin, dass es problematisch sein kann, das Gleichgewicht zu halten und keine Schlangenlinien zu fahren. Beim Rechtsabbiegen muss die Hand vom Gashebel genommen werden, beim Linksabbiegen vom Bremshebel. Daher fährt es sich mit Fahrtrichtungsanzeiger („Blinker“) viel sicherer.

 

Helme

Auch wenn bei E-Scootern keine Helmpflicht gilt, ist das Tragen eines Helmes dennoch zu empfehlen. Manche Anbieter, wie beispielsweise Tier, stellen auch Falthelme beim Verleih zur Verfügung. Um die Hygiene zu gewährleisten, sind diese mit einer Wechselhaube ausgestattet. 

 

Rückgabe 

Nach Beendigung der Fahrt müssen die E-Scooter innerhalb eines definierten Gebietes des jeweiligen Anbieters abgestellt werden. Es gibt auch Bereiche, in denen das Abstellen nicht möglich ist und die Fahrt kann dann nicht über die App als beendet angegeben werden. Allgemein zu beachten ist, dass die E-Scooter nur so abgestellt werden dürfen, dass sie keine verkehrsrechtlichen Probleme verursachen und beispielsweise Gehwege, Grünflächen oder Einfahrten blockieren.