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Keine Pflicht, aber empfohlen

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Radfahrende. Auch E-Bikes, also Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 25 km/h gelten rechtlich als Fahrrad. Der ACE rät dennoch, unbedingt einen Helm zu tragen, denn Helme retten Leben. Zudem mindern sie oft die Schwere von Verletzungen. Damit der Helm optimal schützt und angenehm zu tragen ist, gibt es einiges zu beachten: Nicht nur die Größe muss passen, sondern auch die Einstellung der Riemen und Bänder. Zudem gibt es einige Ausstattungsdetails, die den Helm sicherer und komfortabler machen. Welche Kriterien ein Helm erfüllen sollte und wie er perfekt sitzt, erfahren Sie in diesem Ratgeber. 

Passt die Helmgröße?

Ein Helm bietet nur dann optimalen Schutz, wenn er richtig sitzt. Die Grundlage hierfür ist die richtige Helmgröße. In jeder Helmschale findet sich ein Aufkleber, auf dem der minimale und maximale Kopfumfang angegeben ist, für den der Helm geeignet ist. Der eigene Kopfumfang lässt sich mit einem Maßband oder einer Schnur ermitteln: es wird in Höhe der Stirn gemessen. Wer auch im Winter radelt, sollte darauf achten, dass noch eine Helmmütze darunter passt. Der Helm sollte also nicht im oberen Bereich des maximal möglichen Kopfumfangs liegen. Bei einer Neuanschaffung ist es am besten, verschiedene Helme im Fachhandel auszuprobieren. Denn nicht nur die Helmgröße ist wichtig, sondern auch die Gestaltung der Helmschale. Diese sollte nicht drücken und ausschließlich mit den Polstern am Kopf anliegen. Helme sollten möglichst auch die Schläfen und den Hinterkopf abdecken. Außerdem sollten sich Riemen und Bänder so einstellen lassen, dass sie weder scheuern noch stören. 

Man stellt Fahrradhelm ein

Helm richtig einstellen

Passt die Helmgröße, gilt es zunächst, den Helm richtig aufzusetzen: er sitzt richtig auf dem Kopf, wenn die Vorderkante mit den Augenbrauen oder kurz darüber abschließt. Der Großteil der Stirn ist somit bedeckt und geschützt. In der Seitenansicht muss der Helm waagerecht ausgerichtet sein. Idealerweise sollten nur die gepolsterten Bereiche in der Helmschale am Kopf anliegen. 

Ist der Helm richtig auf dem Kopf platziert, müssen noch einige Einstellungen vorgenommen werden, damit er richtig und fest sitzt. Fahrradhelme können in der Regel an drei Punkten eingestellt werden: an den Gurtbandverteilern links und rechts unter den Ohren, unten am Kinnriemen und am Kopfring ganz hinten.  

Die seitlich sitzenden Gurtbandverteiler sollten jeweils ungefähr fingerbreit unter dem Ohr zusammenlaufen. Das Kinnband darf weder gegen den Hals drücken noch zu locker sitzen. Ein bis zwei fingerbreit Platz zwischen Kinn und Riemen ist ideal. Das Rad hinten am Kopfring regelt die Helmweite. Es muss so stark festgedreht werden, dass sich die Kopfhaut etwas mitbewegt, wenn der Helm leicht bewegt wird. ACE-Tipp: Ob der Helm fest genug sitzt, lässt sich überprüfen, indem der Kopf mit offenem Kinnband nach unten geneigt wird. Der Helm darf dabei weder wackeln noch vom Kopf fallen. Bei diesem Test ist unbedingt darauf zu achten, dass der Helm nicht auf den Boden fällt. 

 

 

Fahrradhelm und Fahrrad liegen auf dem Boden

Zustand und Alter prüfen

Von Zeit zu Zeit sollte der Zustand jedes Helms überprüft werden, denn das Material altert und unterliegt dem Verschleiß. Wer tiefere Kratzer oder gar Risse findet, Ablösungen zwischen dem Obermaterial und der Innenschale oder Schäden an den Riemen und Einstellmöglichkeiten, sollte einen neuen anschaffen. Selbst wenn äußerlich alles intakt scheint: Allein das Helmalter beeinflusst seine Schutzwirkung. Insbesondere UV-Licht lässt die Materialien altern, das Material härtet aber auch im Laufe der Zeit aus, womit der Schutz nachlässt. In jedem Helm ist daher das Herstellungsdatum auf einem Etikett in der Helmschale angegeben. Der ACE empfiehlt, den Helm nach etwa fünf Jahren Gebrauch zu ersetzen. Nach einem Sturz muss er umgehend getauscht werden, auch wenn äußerlich keine Schäden erkennbar sind. Wenn das Material bereits Energie absorbieren musste, ist die Schutzwirkung stark eingeschränkt.  Damit der Helm möglichst lange gut schützt, sollte er bei Nichtgebrauch weder Hitze noch direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden. Er sollte niemals im heißen Auto liegen gelassen werden, oder lange Zeit am Lenker des abgestellten Fahrrads baumeln.

Kauftipp Fahrradhelm

ACE-Kauftipp:

Steht eine Neuanschaffung an, empfiehlt es sich auf eine gute Belüftung zu achten. Belüftungsöffnungen im vorderen Bereich sollten mit einem Netz für den Schutz von Insekten geschützt sein. Manche Helmmodelle sind serienmäßig oder optionial mit einer Rotationsmechanik verfügbar, die besser vor Gerhirnerschütterungen schützen soll (z. B. "MIPS"). Sinnvoll sind zudem Fahrradbrillen mit klaren Gläsern für Fahrten bei Dämmerung und getönten für sonnige Tage, um bei der Fahrt vor Insekten geschützt zu sein. Brille und Helm sollten vor dem Kauf zusammen anprobiert werden, um zu gewährleisten, dass nichts drückt und sich Brillenbügel und Helmbänder nicht in die Quere kommen. Alternativ sind auch Fahrradhelme mit einem abnehmbaren oder klappbaren Visier erhältlich.

Sonderfall S-Pedelec

Für das Fahren mit S-Pedelecs gibt es eine Helmpflicht, denn ein S-Pedelec ist rechtlich ein Kraftfahrzeug, im Gegensatz zum Pedelec ohne "S", für das die gleichen Regeln wie für Fahrräder gelten. Der deutsche Gesetzgeber schreibt für Fahrende von S-Pedelecs einen „geeigneten Helm“ vor, definiert diesen jedoch nicht weiter. Der ACE empfiehlt Helme nach der niederländischen Norm NTA 8776. Diese wurden speziell für S-Pedelecs entwickelt und sind auch für den Aufprall aus höheren Geschwindigkeiten ausgelegt und geprüft. Sowohl Pedelecs als auch S-Pedelecs werden umgangssprachlich meist "E-Bike" genannt. Beide Fahrzeugtypen verfügen über eine elektrische Tretunterstützung bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit. Während der Motor eines "normalen" Pedelecs ab 25 km/h abregelt, passiert dies beim S-Pedelec erst ab 45 km/h. 

Airbag-Helm als Alternative?

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Gut behütet:

Der Fahrrad-Airbag gilt als mögliche Alternative zum klassischen Fahrradhelm. Das verbreitetste Modell ist für rund 300 Euro erhältlich und für Personen ab 15 Jahren und für Kopfgrößen von 52–59 cm, sowie für eine Halsgröße von 32 bis 45 cm geeignet. In Form einer Art Tasche wird er am Nacken um den Hals getragen, deren Weite sich durch ein Stellrad einstellen lässt. Die integrierten Sensoren des „Airbag-Kragens“ prüfen die Bewegung und lösen im Falle eines Sturzes aus: Ein Luftkissen entfaltet sich dann innerhalb von 80 Millisekunden und umhüllt – ähnlich wie ein klassischer Helm – den Kopf. Auf diese Weise werden Kopf und sogar Nacken geschützt. Tests weisen bisher in einigen, jedoch nicht in allen Unfallszenarien einen sehr guten Schutz vor Kopfverletzungen aus, weshalb der ACE derzeit zu einem klassischen Fahrradhelm rät. Da der schwedische Hersteller zudem insolvent ist, kann der Fahrrad-Airbag nach einer Auslösung nicht mehr reaktiviert werden. Ein weiterer Hersteller bietet einen Rucksack-Airbag an, der, je nach Ausführung, neben anderen Körperregionen auch den Kopf schützen soll. Dieser Airbag kostet rund 900 Euro, kann aber wiederverwendet werden.