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Kindersitz, Kinderanhänger, Lastenrad – so transportieren Sie Ihre Kinder entspannt und sicher

Wer den Nachwuchs auf dem Fahrrad transportieren möchte, hat vom klassischen Kindersitz bis zum Lastenrad mehrere Möglichkeiten. Welches die geeignetste ist, hängt von Alter und Anzahl der Kinder ab. Auch bei der Sicherheit gibt es Unterschiede.

 

Für welche Variante Sie sich auch immer entscheiden, es empfiehlt sich immer, diese vorab bei einer Probefahrt zu testen

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Der Kindersitz – preiswert und beliebt

Kindersitze gelten als beliebteste Möglichkeit, Kinder mitzunehmen. Sie sind zwar relativ günstig, beim Reinsetzen bzw. Rausnehmen des Kindes besteht aber Kippgefahr. Zudem verändert der Kindersitz den Schwerpunkt des Fahrrads und damit dessen Fahreigenschaften. Und: Das Kind ist während der Fahrt außerhalb des Blickfelds, hierfür empfehlen sich Rückspiegel.

 

Die wichtigsten Infos zum Kindersitz-Kauf und zur -Montage

 

– Meist für Kinder zwischen 9 und 22 Kilo ausgelegt

– Eine ausreichend hohe Rückenlehne mit seitlichen Wangen stützt den Kopf sicher ab, auch wenn das Kind im Sitz einschläft.

Polster und Fünfpunktgurte sorgen für Komfort und Sicherheit. 

Anpassbare Fußstützen mit Fußriemen verhindern, dass die kleinen Kinderfüße in die Speichen geraten.

– Die DIN EN 15433 regelt die wichtigsten Sicherheitskriterien, zu erkennen an einem Typenschid.    

– Das GS-Siegel steht für „geprüfte Sicherheit“ und bestätigt die Einhaltung des in Deutschland geltenden Produktsicherheitsgesetz.

– Bei Montage am Sitzrohr schwingt das Gestell mit und bietet Federungskomfort. Wird der Sitz fest am Gepäckträger montiert, bekommt das Kind jeden Schlag mit.

– Alternativ sind auch gefederte Kindersitze erhältlich, diese sind bei geferdeten Fahrrädern aber nicht zwingend notwendig.

Möglichst hinten anbringen: Bei Sitzen, die vor dem Fahrer oder der Fahrerin montiert werden, ist das Kind Fahrtwind und auch größeren Verkehrsrisiken ausgesetzt.

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Der Kinderanhänger – flexibel und langlebig

Kinderanhänger bieten viel Platz, hier kommen auch Kleinkinder in Babyschalen bequem unter. Sie sind mit verschiedenen Fahrräder kombinierbar und verwandeln sich mit Zusatzrädchen in einen Buggy oder Baby-Jogger. Zudem bieten sie beim Fahren viel Stabilität und Sicherheit. Sie sind aber mit mindestens 500 Euro relativ teuer und brauchen sowohl Kraft zum Fahren sowie auch Platz zum Manövrieren und zum Abstellen. 

 

Tipps für Anhänger-Kauf und Sicherheit

 

– Meistens für 40 Kilo Zuladung ausgelegt, d. h. bis zu zwei Kinder plus Gepäck.

– In der Regel mit zwei Sitzen mit Gurten, Wetterschutz gegen Regen und Wind und mit Überrollbügel ausgestattet.

– Eine gute Federung dämpft Stöße ab und verhindert Haltungsschäden.

– Fahrräder müssen auf Grund der zusätzlichen Belastung von Achsen, Rahmen und Bremsen vom Hersteller für Anhänger freigegeben sein.

– Auf gute Bremsen sowie das Gesamtgewicht des Fahrrads beachten: i. d. Regel um die 130 kg, teilweise auch 150 oder sogar 180 kg.

DIN EN 15918 bündelt wichtige Sicherheitsanforderungen.

–  Ein zusätzliches Rücklicht und ein Signalwimpel machen das Gespann besser sichtbar.

Faltbare Anhänger lassen sich auch im Kofferraum verstauen.

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Das Lastenrad - Typen im Vergleich

Long John-Modelle, aber auch Long Tails sind zwar agiler und während der Fahrt in den Kurven stabiler, aber etwas weniger komfortabel und bequemer als zweispurige Lastenräder mit drei Rädern. Beim Transport von Kindern ist für viele das Wichtigste, ihre Kinder im Blick zu haben – und das ist bei allen Cargobike-Varianten möglich. Hier finden Sie unseren ausführlichen Ratgeber zur Auswahl des passenden Lastenrads.

 

Weitere wichtige Kriterien beim Kauf eines Cargobikes für Kinder:

 

Langfristige Nutzung: Was passiert mit dem Lastenrad, wenn die Kinder nicht mehr mitfahren?

Bitte anschnallen: Durch herumtollende Kinder in der Kiste kann das Fahrverhalten instabil werden.

– Für ein sicheres Ein- und Aussteigen bzw. Herein- und Herausheben der Kinder empfiehlt sich eine Parkstütze.

– Einige Hersteller bieten Kinderaufbauten mit Knautschzone auf Basis technischer Schaumstoffe an.

 Nicht zu empfehlen: Kisten aus Holz, die bei einem Aufprall splittern können und keine Energie absorbieren, sowie starre geschweißte Gitterrohrrahmen.

Gut zu wissen: Die Rechtslage

Wer Kinder auf dem Fahrrad mitnehmen möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor, dass der Nachwuchs nicht älter als 7 Jahre alt sein darf, wenn er in für den Kindertransport vorgesehenen Kindersitzen und Anhängern (maximal zwei Kinder) mitfährt.

 

Allerdings können auch ältere Personen transportiert werden, wenn das Fahrrad oder Pedelec dafür gebaut und eingerichtet ist (§ 21 Abs. 3 StVO) – das können zum Beispiel Lastenfahrräder mit entsprechenden Sitzgelegenheiten sein. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber für das Lastenrad

 

Sichergestellt muss in jedem Fall sein, dass „Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen“ vorhanden sind, damit die Mitfahrenden vor den rotierenden Speichen geschützt sind.