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Rechtsdurchsetzung

Der ACE hat bereits heute, mit Antrag als anerkannte Verbraucherschutzorganisation, ein wesentliches Interesse daran, dass Probleme, die identifiziert wurden, nicht nur im Einzelfall gelöst werden, sondern auch generell rechtlich verankert werden. Dabei stehen wir beratend und im Falle von möglichen Sammelklagen auch grundsätzlich mit unseren Netzwerken zur Verfügung.

Unsere Klagen (PDF)

 

 

Verbandsklagen oder „Sammelklagen“

In Deutschland gibt es keine klassischen Sammelklagen, wie in den USA. Bei Massenverletzungen durch Unternehmen gibt es keine Schadensersatzansprüche in dreistelliger Millionenhöhe, wie sie es teilweise in den USA gibt. Jedoch gibt es auch in Deutschland Möglichkeiten, bei Massenschäden und Massenvertragsverletzungen ihre Ansprüche gebündelt und koordiniert vor Gericht zu bringen.  

Klageberechtigt ist aber nicht Jedermann, sondern nur die sogenannten qualifizierten Einrichtungen (wie z.B. der ACE).

 

 

 

Die Musterfeststellungsklage

Die Musterfeststellungsklage wurde am 01.11.2018 eingeführt, um den Verbraucherschutz zu stärken und den rechtlichen Rahmen für Massenschäden und Massenvertragsverletzungen in Deutschland erstmalig zu verbessern. Vor ihrer Einführung hatten Verbraucher und Verbraucherinnen oft Schwierigkeiten, ihre Rechte durchzusetzen, wenn sie von Unternehmen in großem Umfang betroffen waren. 

Die Initiierung erfolgt durch eine Verbraucherorganisationen, die vom Bundesamt für Justiz anerkannt ist (qualifizierte Einrichtungen). Nachdem Klage bei einem Gericht eingereicht wurde, wird sie im Klageregister veröffentlicht, sodass sich betroffene Verbraucher und Verbraucherinnen der Klage anschließen können. Bei einem Urteil wird die aufgeworfene Rechtsfrage geklärt. Dann können Verbraucher und Verbraucherinnen auf Grundlage dieses Urteils ihre Ansprüche individuell einklagen. 

   

 

 

Die Abhilfeklage

Durch die Musterfeststellungsklage war es für die Verbraucher und Verbraucherinnen zwar einfacher ihre Rechte durchzusetzen, aber es musste dennoch der Individualklageweg bestritten werden. Die Abhilfeklage (ab 13.10.2023) ändert das.  

Im Großen und Ganzen funktioniert die Abhilfeklage so, wie eine Musterfeststellungsklage. Der bedeutende Unterschied ist jedoch, dass die Verbraucher und Verbraucherinnen bei einem positiven Urteil direkt Schadensersatz erhalten. In der Klage wird ein kollektiver Gesamtbetrag geltend gemacht, der dann auf die Verbraucher und Verbraucherinnen aufgeteilt wird. Eine individuelle Klage ist nicht mehr nötig. 

 

 

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