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Der ACE beobachtet den gesamten Bereich der Mobilität intensiv und kann zeitnah auf Probleme und Veränderungen reagieren. Dabei informiert der ACE auf den verschiedenen Kanälen mit dem Ziel, dass Verbraucherinnen und Verbraucher frühzeitig Probleme identifizieren und einordnen können, sowie mit den erhaltenen Informationen darauf angepasst handeln können.

 

News

Die AGB-Kontrolle im deutschen Recht 
 

Das allseits bekannte „Kleingedruckte“ begleitet jeden Vertragsabschluss. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind aus dem Alltag nicht wegzudenken. Oft dienen sie dazu, den Vertrag im Sinne des AGB-Verwenders zu gestalten- sei es durch den Ausschluss oder die Pauschalierung von Haftungsansprüchen, die Verkürzung von Reklamationsfristen oder die Begründung von Gebühren.  
Doch nicht immer sind diese Klauseln wirksam. Der Gesetzgeber schützt insbesondere den Verbraucher, also jenen, der aus privaten Gründen einen Vertrag abschließt, vor unfairen Vertragsbedingungen. Dies ist in den §§ 305ff. BGB geregelt. Hintergrund ist die schwache Verhandlungsposition des Verbrauchers. Schließt eine Privatperson beispielsweise mit der Deutschen Bahn einen Vertrag, wird sie kaum über die Vertragsbedingungen verhandeln können Für derartige Massenverträge existieren bereits vorformulierte Bedingungen der Deutschen Bahn. Um diesem Ungleichgewicht Rechnung zu tragen, wird die Privatautonomie beschränkt und die AGB einer Prüfung unterzogen. 

Unzulässig und damit unwirksam sind solche Klauseln, die den Verbraucher „entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen“ (vgl. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB). Damit ist gemeint, dass nicht ein Vertragsbestandteil durch die Vertragsgestaltung „über den Tisch gezogen“ wird. Unklare Formulierungen gehen dabei zu Lasten des Verwenders. Die §§ 308, 309 BGB führen einen langen Katalog von konkreten Themen die durch AGB nicht geregelt werden dürfen. Über eine inhaltliche Kontrolle hinaus, kann auch die Gestaltung der AGB zu einer Unwirksamkeit führen, wenn zB. Klauseln in den AGB „versteckt“ werden, die in dieser Form nicht zu erwarten sind.  

Sollte es bei Ihnen zu vertraglichen Streitigkeiten kommen wenden Sie sich an uns oder die ACE-Vertrauensanwälte.

 

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
 

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt die Haftung für fehlerhafte Produkte und schützt Verbraucher und Verbraucherinnen vor Gefahren, die von solchen Produkten ausgehen können. Die Bestimmungen sollen den Verbraucherschutz stärken, indem sie gewährleisten, dass Hersteller und Händler für ihre (fehlerhaften) Produkte verantwortlich gemacht werden können.

Bei welchen Schäden greift das ProdHaftG?  

Das ProdHaftG deckt Personenschäden und Sachschäden ab, die durch mangelhafte Produkte verursacht werden. Dies umfasst Verletzungen, Gesundheitsschäden oder Schäden an anderen Produkten oder Vermögenswerten, jedoch nur bei privater Nutzung, nicht gewerblicher. 

Wer ist haftbar?

Verantwortlich für Schäden, die durch das mangelhafte Produkt entstehen, ist in der Regel der Hersteller dieses Produkts Diese Regelung gilt sowohl für Hersteller von Endprodukten als auch für Hersteller von Teilen oder Komponenten, die in Endprodukten verwendet werden. Der Begriff "Hersteller" ist dabei weit zu verstehen und umfasst nicht nur den eigentlichen Produzenten, sondern auch Importeure. 

Was ist ein mangelhaftes Produkt? 

Ein Produkt gilt als mangelhaft, wenn es nicht den Sicherheitsstandards entspricht, die berechtigte Verbraucher vernünftigerweise erwarten können. Dies kann auf Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler oder unzureichende Produktinformationen zurückzuführen sein. Das Produkt muss den Sicherheitsanforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt seiner Markteinführung galten.

Das ProdHaftG ist nur eines vieler Gesetze, die Ansprüche begründen aus denen Verbraucher und Verbraucherinnen vorgehen können. 
 

 

 

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Zwei Personen im Auto und einer zeigt Daumen hoch


Verbraucherberatung

Wir stehen mit unserem Know-how für konkrete Nachfragen zur Verfügung. Verbraucherinnen und Verbraucher erleben im Bereich der Mobilität Herausforderungen, Einschränkungen und Probleme, bei denen der ACE mit Rat und Tat zur Seite steht. Nicht immer ist es dabei notwendig, den Klageweg zu gehen, oft ist es auch so, dass die Probleme von anderen bereits bemerkt wurden und es Lösungswege gibt. Wir stellen unser Wissen hierzu zur Verfügung. Je nach Aufwand der Beratungen, können hierfür Gebühren entstehen.

Dann ist der ACE genau ihr Ansprechpartner. Wir wollen klare Orientierung in allen Fragen des Verbraucherschutzes bezogen auf Mobilität geben. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Schwerpunkte unserer Arbeit sind die Information der Verbraucher in allen Bereichen der Mobilität, wie beispielsweise beim Kauf von Fahrzeugen und die sich in diesem Umfeld ergebenden Fragen.

 

Verbraucherschutz in der ACE-Satzung

Informationen dazu finden Sie in der aktuellen Satzung des ACE.
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