Bußgeld, Punkte, Fahrverbote
Der Bußgeldkatalog beinhaltet die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, Vorschriften zur Erteilung einer Verwarnung und die Regelsätze für Geldbußen. Die Verordnungen im deutschen Bußgeldkatalog gelten bundesweit. Die Verkehrssicherheit liegt dabei im Fokus. Vergehen, die eine Gefährdung des Verkehrs darstellen, werden strenger geahndet.
Die wichtigsten Bußgelder und die Neuerungen für 2024 finden Sie in den nachfolgenden Tabellen.
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Mit dem neuen Bußgeldkatalog werden jetzt vor allem Raser härter bestraft. So sind z. B. die Bußgelder für Geschwindigkeitsüber-schreitungen deutlich erhöht worden. An den damit verbundenen Fahrverboten hat sich aber grundsätzlich nichts geändert.
Zudem wurden die Bußgelder für weitere Verstöße wie z. B. das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen deutlich erhöht. Auch das sogenannte „Auto-Posing“, bei dem Autofahrer u.a. ihre Umwelt unnötig mit Lärm und Abgas belästigen, wird jetzt höher geahndet.
Aktueller Bußgeldkatalog
Im Folgenden finden Sie die neuen Regelsätze der Geldbußen für 2024 in tabellarischer Form, getrennt nach innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Diese werden von uns regelmäßig aktualisiert.
Überschreitung in km/h | Innerhalb geschlossener Ortschaften (Regelsatz in €/Fahrverbot/Punkte) | Außerhalb geschlossener Ortschaften (Regelsatz in €/Fahrverbot/Punkte) |
---|---|---|
bis 10 | 30/–/– | 20/–/– |
11–15 | 50/–/– | 40/–/– |
16–20 | 70/–/– | 60/–/– |
21–25 | 115/-/1 | 100/–/1 |
26–30 | 180/1 Mon. bei Wdh. /1 | 150/1 Mon. bei Wdh. /1 |
31–40 | 260/1 Monat/2 | 200/1 Mon. bei Wdh./1 |
41–50 | 400/1 Monat/2 | 320/1 Monat/2 |
51–60 | 560/2 Monate/2 | 480/2 Monate/2 |
61–70 | 700/3 Monate/2 | 600/2 Monate/2 |
über 70 | 800/3 Monate/2 | 700/3 Monate/2 |
Halt- und Parkverstöße (Auszug)
Die Buß- bzw. Verwarnungsgelder für Verstöße gegen Halt- und Parkvorschriften sowie gegen weitere Verstöße wurden teilweise stark erhöht. Auch die Vergabe von Punkten für die einzelnen Regelverstöße ist erst seit dem Inkrafttreten des neuen Bussgeldkatalogs geregelt. Generell gilt, dass Ordnungswidrigkeiten, die zu einer Geldbuße von 60 Euro und mehr führen, je nach Art und Schwere mit 1 bis 3 Punkten sowie Straftaten mit 2 bis 3 Punkten bewertet werden.
Regelverstoß | Buß-/Verwarnungsgeld für 2024 in Euro |
---|---|
Allgemeiner Halt- und Parkverstoß | bis zu 55 € |
Unzulässig in zweiter Reihe gehalten oder geparkt | 55 € |
Unzulässig in zweiter Reihe gehalten oder geparkt mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung / Unfall | bis zu 110 € und ein Punkt |
Unzulässig auf einem Geh- und Radweg / Schutzstreifen für den Radverkehr geparkt / gehalten | 55 € |
Unzulässig auf einem Geh- und Radweg / Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten mit Behinderung, länger als eine Stunde und dabei mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung / Unfall | bis zu 100 € und ein Punkt |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer Kurve geparkt | 35 € |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer Kurve geparkt mit Behinderung oder länger als eine Stunde | 55 € |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer Kurve geparkt mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz | 100 € und ein Punkt |
Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € |
Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz | 100 € und ein Punkt |
Halten oder Parken auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich | bis zu 100 € |
Rechtswidriges Parken im Schienenraum | bis zu 70 € |
Unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 € |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt | 55 € |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharingfahrzeuge geparkt | 55 € |
Weitere Verstöße (Auszug)
Regelverstoß | Buß-/Verwarnungsgeld für 2024 in Euro |
---|---|
Vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge | bis zu 100 € |
Abgebogen, ohne ein anderes Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dabei eine Gefährdung/ einen Unfall hervorgerufen | 140 € / 170 €, ein Punkt, ein Monat Fahrverbot |
Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und die Fußgänger dadurch gefährdet | 140 €, ein Punkt, ein Monat Fahrverbot |
Mit einem Fahrzeug (mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t) innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren | 70 €, ein Punkt |
Nichtbilden einer Rettungsgasse | 200 €, 2 Punkte, ein Monat Fahrverbot |
Nichtbilden einer Rettungsgasse mit Behinderung, Gefährdung und Sachschaden / Unfall | bis zu 320 €, 2 Punkte, ein Monat Fahrverbot |
Unerlaubtes Nutzen einer Rettungsgasse | bis 320 €, 2 Punkte, ein Monat Fahrverbot |
Bei Fahrzeugbenutzung unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht (Auto-Posing) | 80 € |
Andere durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts belästigt (Auto-Posing) | 100 € |
Alkohol und seine Folgen
Schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit einzuschränken. Der Gesetzgeber ist bei der Verfolgung von Trunkenheit am Steuer deshalb sehr streng. So gilt eine 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger und eine 0,5-Promille-Grenze für alle anderen.
Die Strafen sind je nach Blutalkoholwert gestaffelt. Ab 1,1 Promille gilt der Fahrer rechtlich als "absolut fahruntüchtig", ab 1,6 Promille muss der Täter zur sogenannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) - umgangssprachlich auch Idiotentest genannt -, um seinen Führerschein zurück zu bekommen. Hier muss er glaubhaft nachweisen, dass er Fahren und Trinken künftig trennen kann.
Handynutzungsverbot: Ganz Europa verhängt Bußgelder
Bei Urlaubsreisen mit dem Auto, sollte der Fahrer seine Finger vom Handy lassen. Denn inzwischen gilt in jedem europäischen Land ein Handynutzungsverbot für den Menschen am Lenkrad. Schweden hat als letztes Land in Europa ein Bußgeld für dieses Vergehen eingeführt – wer telefoniert oder Nachrichten schreibt, zahlt dort jetzt 160 Euro.
Die Augen während der Fahrt nur für Sekunden von der Straße zu nehmen ist gefährlich – doch viel zu viele Autofahrer tun es trotzdem. Zum Beispiel, um eine Nachricht auf dem Handy zu lesen. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h nur drei Sekunden aufs Handy geschaut – schon hat man 42 Meter zurückgelegt. Und meistens dauert es länger, bis man eine Textnachricht gelesen, womöglich sogar getippt hat. Mehr als die Hälfte aller Autofahrer, die ein Handy besitzen, hantiert damit regelmäßig auch während der Fahrt (55 Prozent). Das ist das Ergebnis einer Forsa-Umfrage.
In Deutschland beträgt das Bußgeld inzwischen 100 Euro, zudem wird ein Punkt auf dem Flensburger Sündenkonto eingetragen. Kommt es durch die Handynutzung aber zu einem Unfall, erhöht sich die Strafe auf 200 Euro und zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Wer auf dem Fahrrad das Handy nutzt, zahlt 55 Euro. Übrigens: Das Verbot gilt nicht nur für Handy und Smartphone, es ist auf Tablet und Laptop erweitert.
Telefonieren darf der Fahrer, wenn der Motor des Fahrzeugs ausgeschaltet ist. Das gilt aber nicht an Ampeln, wenn der Motor durch aktivierte Start-Stopp-Systeme nicht läuft.
Bußgelder in Europa
Laden Sie sich unsere Tabelle mit den EU-Bußgeldern für die Handynutzung am Steuer herunter.
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