Der leichte Weg zum Führerschein
Der Preis für den begehrten Führerschein ist nicht von Pappe. Billige und schnelle Fahrschulen entpuppten sich am Ende als teuer und unsolide. Besser ist es, vorher die Bedingungen zu checken und zu klären: Welche Fahrschule verdient das Prädikat gut und preisgünstig?
Umtauschpflicht Führerschein
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen.
Zur Führerschein-UmtauschpflichtTipps zum Führerschein
Führerscheinregeln
Die aktuellen Führerscheinregeln gelten seit 2013
Führerscheine, die nach diesem Datum ausgestellt wurden, sind auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie umgetauscht werden, allerdings ist der Umtausch mit keiner ärztlichen Untersuchung oder sonstigen Auflagen verbunden. Wer seine Fahrprüfung vor dem Stichtag bestanden hat, kann die alten grauen, rosafarbenen oder Scheckkarten-Führerscheine noch ohne Probleme nutzen – aber nur bis 2033. Spätestens dann müssen alle bisherigen ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 24 Euro, wenn ein graues oder rosa Dokument umgetauscht wird. Der Umtausch eines Scheckkartenführerscheins kostet 8,70 Euro.
Auch bei den einzelnen Führerscheinklassen wird es ab 19. Januar einige Änderungen geben, damit wird die Umsetzung der dritten EG-Führerschein-Richtlinie in nationales Recht abgeschlossen.
- Die Klassen M und S werden zusammengelegt. AM steht künftig als neue Klasse für Kleinkrafträder. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie Leichtkraftfahrzeuge wie Quads und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und 50 cm3 Hubraum beziehungsweise vier kW Leistung.
- Für die Klasse A 1 wird die bisherige Definition – Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als elf kw – ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg eingehalten werden.
- Aus der Klasse A (beschränkt) wird A 2. Diese Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Auch der stufenweise Zugang bei Zweiradklassen wird neu geregelt. Wer zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A 1 gesammelt hat, muss für den Zugang zu A 2 nur noch eine praktische, keine theoretische Prüfung mehr ablegen. Damit will das Bundesverkehrsministerium einen Anreiz schaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln.
- Wer direkt den Motorrad-Führerschein in Klasse A machen will, muss mindestens 24 Jahre alt sein.
- Für das Fahren von Trikes wird mit der Neuregelung ein Führerschein der Klasse A (vorher B) vorgeschrieben, das Mindestalter wird auf 21 angehoben.
- Krafträder dürfen keine Anhänger mehr mitführen. Auch diese Neuregelung gilt nicht für Altführerscheininhaber.
Die Regeln für Anhänger und Wohnwagen sind seit 2013 einfacher:
- Klasse B erlaubt Anhänger bis max. 750 kg. Der Anhänger darf dieses Gewicht überschreiten, wenn das gesamte Gespann nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt.
- Wer Gespanne fahren will, die insgesamt mehr als 4,25 Tonnen wiegen, muss eine Schulung absolvieren.
Fahrschulauswahl
Erreichbarkeit
Mehr als 20 Minuten sollten für den Weg zur Fahrschule nicht draufgehen. Bequem und kostengünstig sind kurze Wege zu Fuß, per Mofa, Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Qualität
Wichtig ist die verständliche Vermittlung der Ausbildungsinhalte, sowie eine optimale Vorbereitung auf die praktische und theoretische Prüfung. Pflicht sind 12 Doppelstunden in der Theorie, aber auch 16 Doppelstunden sind möglich, wenn der Fahrlehrer es für sinnvoll hält. Flexibilität bei Terminvereinbarungen für Fahrstunden, Theorieunterricht zu verschiedenen Zeiten mit Auswahlmöglichkeiten, moderne Ausbildungskonzepte, lebendige Diskussionsrunden – weniger Frontalunterricht; Einsatz neuer Medien – weniger Fragebögen.
Unser Tipp: Fahrschulen am besten selbst testen. Gelegentlich werden dazu kostenlose Schnupperkurse angeboten. Informationen sammeln bei Freunden und frischen Fahrschulabsolventen. Erkundigen: Ist die Fahrschule zuverlässig, z. B. in punkto Terminvereinbarungen? Wird der Theorieunterricht mindestens zweimal in der Woche angeboten. Ist der Fahrlehrer auch in kniffligen Situationen souverän und freundlich oder ist er genervt, hektisch und übermüdet? Werden in den Fahrstunden die Fahrzeugtypen häufig gewechselt – das erfordert Umstellung und verursacht so ggfs. zusätzliche Fahrstunden? Gibt es Nichtraucher-Fahrzeuge? Stehen zum Beispiel für Frauen auf Wunsch Fahrlehrerinnen zur Verfügung? Welchen allgemeinen Eindruck hat die Fahrschule hinterlassen – muffig, verstaubt und veraltet, oder freundlich, modern und aufgeschlossen?
Vergleich vor Ort
Für das Kennenlern- und Anmeldegespräch sollte der Fahrlehrer persönlich zur Verfügung stehen. Alle Fragen ohne Zeitdruck beantworten lassen, z.B.: Wie hoch ist in Ihrer Fahrschule der Anteil jener Fahrschulabsolventen, die ihre Führerscheinprüfung im ersten Anlauf bestanden haben? (Bundesdurchschnitt: 77,3 Prozent; wünschenswerte Quote: über 90 Prozent).
Wie viele Fahrstunden waren im Jahresdurchschnitt pro Fahrschüler erforderlich? Übrigens: Die Pflichten des Fahrlehrers sind in der Fahrschülerausbildungsordnung (FahrschAusbO) festgelegt. Gute Fahrschulen stellen ihren Fahrschülern diese Ausbildungsordnung unaufgefordert zur Verfügung.
Fahrstunden
Faustregel
Wie viel ein Führerschein kostet hängt zum Großteil vom Fahrschüler selbst ab. Wer sich anstrengt, wird belohnt. Eine Umfrage des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg hat ergeben: Junge Frauen brauchen im Durchschnitt 35, junge Männer 32 Fahrstunden. Eine Insider-Formel lautet: Lebensalter x 1,3. Für einen 18-Jährigen bedeutet dies 24 Fahrstunden. Klar: Billiger ist es, diese Zahlen zu unterschreiten. Das darf aber niemals auf Kosten der Verkehrssicherheit gehen. Merke: Zu wenig Fahrstunden = zu viel Prüfungs- und Unfallrisiko. Außerdem: Eine Festlegung der Stundenzahl des praktischen Fahrunterrichts gibt es - mit Ausnahme der Sonderfahrten - nicht. Erst wenn der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, darf der Fahrlehrer die Ausbildung abschließen.
Führerschein auf Probe
Nachschulung
Junge Fahranfänger sind erfahrungsgemäß besonders risikobereit und überdurchschnittlich häufig in Unfälle verwickelt. Wer innerhalb der ersten zwei Jahren nach Erwerb seiner Fahrerlaubnis "verkehrsauffällig" wird, muss daher ihm Rahmen des Führerscheins auf Probe noch ein Mal die Schulbank drücken.
Das "Aufbauseminar" ist offiziell keine Sanktionsmaßnahme und es geht auch nicht um Bestehen oder Nicht-Bestehen einer Prüfung. Vielmehr spielen spezielle Maßnahmen der Verkehrspädagogik eine Rolle wie Verhaltensbeobachtung, Gruppengespräche und Fahrproben.
Eine Pflicht zur Teilnahme an einer derartigen Nachschulung besteht dann, wenn der Führerscheinneuling sich einer so genannten Zuwiderhandlung schuldig gemacht hat. Dazu zählt beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel oder das Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von mehr als 21 km/h. Bei zwei weniger schwerwiegenden Verstößen muss ein Fahranfänger ebenfalls zur Nachschulung, etwa dann, wenn er mit abgefahrene Reifen unterwegs ist oder es versäumt, bei starkem Regen das Licht einzuschalten.
Ein Seminar kostet durchschnittlich 330 Euro und besteht aus 4 Sitzungen, die jeweils 135 Minuten dauern. Hinzu kommt eine 30-minütige Fahrprobe. In längstens vier Wochen muss der Kurs absolviert sein. Der gesamte Aufwand wird noch dadurch gekrönt, dass die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert wird.
Nachschulung versäumt
Wer nicht zur angeordneten Nachschulen erscheint, verliert die Fahrerlaubnis. Wird das versäumte Aufbauseminar nachgeholt, ist alles in Ordnung. Erfolgt die Entziehung aber wegen erneuter Verkehrsverstöße, muss drei Monate mit der Wiedererteilung gewartet werden. Normalerweise ist auch noch ein verkehrspsychologisches Gutachten notwendig, wenn im Rahmen der wiedererteilten Fahrerlaubnis weitere Verstöße aktenkundig geworden sind.
Wenn der Führerschein erst mal weg ist, setzt auch die Probezeit aus. Erst wenn der Neuling das amtliche Dokument wieder in Händen hält, fängt die Probezeit im Umfang der Restdauer wieder an zu laufen. Ist erst einmal die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit automatisch um zwei weitere Jahre. Wer in dieser Zeit erneut wegen Missachtung von Verkehrsvorschriften auffällt, wird mit einer gesonderten schriftlichen Verwarnung belegt und bekommt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahe gelegt. Deshalb ist es besser, wenn Führerscheinneulinge gleich zu Beginn ihrer Fahrerkarriere Disziplin einüben und ihr jugendliches Temperament zu zügeln verstehen.
Restriktionen für Fahranfänger
Fahranfänger, die mit dem Führerschein auf Probe unterwegs sind, müssen als Verkehrssünder nicht nur Bußgeld, Fahrverbot und Strafpunkte fürchten. Falls sie unangenehm auffallen, müssen sie sich auch einem sogenannten Pflichtaufbauseminar unterziehen oder sogar den vorzeitigen Verlust der Fahrerlaubnis in Kauf nehmen.
Die Behörden weisen allerdings in ihren Bußgeldbescheiden nicht gesondert darauf hin, das der Führerscheinneuling zur Nachschulung muss. Das böse Erwachen kommt für sie erst oft Monate später. Dies führt immer wieder dazu, dass möglicherweise aussichtsreiche Rechtsmittel nicht eingelegt werden im Vertrauen darauf, dass mit der Zahlung der Geldbuße alles erledigt ist.
Bei Bußgeldern und Verwarnungen über 35 Euro treten Sanktionen in Kraft und zwar selbst dann, wenn die Probezeit inzwischen abgelaufen ist, der Verstoß aber während der Probezeit begangen wurde. Was der Führerscheinneuling nach einem Verkehrsverstoß im einzelnen zu erwarten hat, richtet sich danach, ob der Verstoß der sogenannten A- oder B-Kategorie zugeordnet wird.
A-Verstöße mit schwerwiegenden Zuwiderhandlungen führen automatisch zu einer weiteren Sanktion während bei bei B-Verstößen mit weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen es erst im Wiederholungsfall zu Sanktionen kommt.
Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen kann die Führerscheinstelle folgende Maßnahmen anordnen:
- Obligatorische Teilnahme an einem Aufbauseminar bzw. einem besonderem Aufbauseminar bei Alkohol und Drogenverstößen
- Schriftliche Verwarnung mit Empfehlung der Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten. Dies führt automatisch zu zwei Punkten Rabatt im Flensburger Zentralregister.
- Entzug der Fahrerlaubnis bei erneuten Verstößen nach Ablauf einer zweimonatigen Frist.
Fahrschulen in Großstädten sind im Unterschied zu Fahrschulen in ländlichen Gebieten in der Regel etwas preisgünstiger – andererseits neigen städtische Fahrschulen dazu, ihren Schülern mehr Fahrstunden zu verordnen.
In den letzten Jahren sind die Preise für den Führerschein stark gestiegen. Da es keine einheitliche Gebührenordnung gibt, können Deutschlands Fahrschulen ihre Preise am Markt selbst bestimmen. Nur Behörden und Prüforganisationen müssen sich an festgelegte Gebührensätze halten. Die tatsächlichen Kosten erfragen Sie am besten vor Ort bei Ihrer Fahrschule.
Gesamtpreis maßgeblich
Entscheidend ist der Gesamtpreis. Bedenken Sie neben der Grundgebühr auch das Lehrmaterial, die einzelnen Fahrstunden, Sonderfahrten sowie die Prüfungsgebühren.
Vor Ausbildungsbeginn sollten alle Konditionen schriftlich, d.h. verbindlich festgelegt werden. In den Preisen der Fahrschule muss die Mehrwertsteuer enthalten sein. Nicht täuschen lassen: Der Niedrig-Preis für eine Fahrstunde gibt noch keine Auskunft darüber, wie teuer der Führerschein am Ende wird. Riskant sind "schnelle" Fahrschulen, die ihre Fahrschüler zu früh in die Prüfung schicken. Folge: Alles verpatzt und durchgefallen. Beim nächsten Anlauf kassiert die Fahrschule erneut die Vorstellungsgebühr und lässt sich auch die zusätzlich notwendigen Fahrstunden teuer bezahlen.
Verkehrsministerium will mehr Online-Unterricht in Fahrschulen
Mit einer Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung will das Verkehrsministerium den theoretischen Führerschein-Unterricht in Fahrschulen digitaler gestalten und den Umgang mit elektronischen Fahrassistenten stärker berücksichtigen. Zudem soll es für die Fahrschüler eine längere Sperrfrist geben, wenn die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs nicht bestanden wurde.
Diese Verordnung wurde vom Bundesrat verabschiedet. Die Bundesregierung entscheidet nun, ob sie die vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben umsetzt. Erst dann tritt die geänderte Verordnung in Kraft.
Automatik-Führerschein
Neuregelung ermöglicht flexible Getriebewahl
Fahrschüler, die ihre Prüfung auf einem Automatikgetriebe absolvieren, dürfen künftig Fahrzeuge mit Handschalter fahren. Voraussetzung für die freie Getriebewahl ist eine spezielle Handschalter-Schulung mit zehn zusätzlichen Fahrstunden sowie eine dazugehörige 15-minütige Testfahrt in der entsprechenden Fahrschule. Besitzende eines Automatik-Führerscheins können die Schulung nachholen.
Der wachsende Anteil von Automatikfahrzeugen in Deutschland machte eine angepasste Regelung des Führerscheins notwendig. Zumal E-Fahrzeuge konzeptbedingt keine Handschalter und Kupplungspedale enthalten. Vorsicht bleibt dennoch geboten: Fehlende Fahrpraxis auf Autos mit Handschalter können zu gefährlichen Situationen führen. Daher empfiehlt sich bei Unsicherheiten in den Fahrschulen zusätzliche Handschalter-Fahrstunden zu belegen.
Führerscheine und Mindestalter
Für jedes motorisierte Fahrzeug ist ein Führerschein notwendig. Dabei gibt es unterschiedliche Mindestalter bei den verschiedenen Führerscheinklassen. Eine Ausnahme bilden hierbei Pedelecs und E-Tretroller.
"196er"-Führerschein
Für Inhaber der Fahrerlaubnis B (Pkw-Führerschein) ist es einfacher geworden, eine Fahrerlaubnis für 125er zu erwerben.
Voraussetzungen für den 196erFahranfänger und das erste eigene Auto
Die Führerscheinprüfung ist geschafft und als nächstes Ziel steht nun das erste eigene Auto an. Doch welches Auto ist für einen Führerschein-Neuling geeignet?Zur Lösung dieser Frage hilft Ihnen der ACE gerne mit wichtigen Ratschlägen weiter.
Neben den Anschaffungskosten gilt es auch Kosten wie Kfz-Versicherung, Sprit, Wartung und Kfz-Steuer mit in seine Überlegungen einzubeziehen. Die Zulassung des Autos und das Schild sind dabei ebenfalls mit Gebühren verbunden.
Wie hoch ist das verfügbare Budget?
Die wohl einfachste Frage und Basis jeder Überlegung ist das verfügbare Budget. Hat man viel oder nur wenig finanziellen Spielraum? Gibt das Konto nicht viel her, sollten unbedingt mögliche Folgekosten bedacht werden. Günstige Autos sind häufig nicht gut gewartet und Reparaturen könnten teuer sein.
Wir empfehlen ein Auto zu kaufen, dass zumindest über eine frische Hauptuntersuchungs-Plakette verfügt. Das ist eine gute Orientierungshilfe, was den Gesamtzustand des Autos betrifft. Reicht das Budget nicht dafür aus, ist es ratsam noch etwas zu sparen und sich zu einem späteren Zeitpunkt ein Auto zu kaufen.
Welcher Fahrzeugtyp ist zu empfehlen?
Bei der Wahl des ersten Autos empfehlen wir nicht das Geld für Prestige und PS zu nutzen. Aspekte der Sicherheit und Zuverlässigkeit spielen für einen Fahranfänger die größere Rolle. Klein- und Kompaktwagen haben den Vorteil, dass sie vergleichsweise wendig und übersichtlich sind.
Welche Sicherheitsfeatures sollten vorhanden sein?
Der Aspekt der Sicherheit, sollte bei der Wahl des ersen Fahrzeugs Vorrang haben. Notwendig vorhandene Sicherheitsfeatures sind ABS und ESP.
Automatische Bremssystem ABS
Seit dem 01. Juli 2004 ist bei allen Fahrzeugen mit weniger als 2,5 Tonnen Gesamtgewicht das ABS serienmäßig verbaut. Das gilt auf Basis einer Selbstverpflichtung der Automobilindustrie. Das ABS dient dazu, dass auch beim Bremsen das Fahrzeug lenkbar bleibt. Bei Fahrzeugen mit Baujahr vor 2004 ist oft kein ABS vorhanden.
Elektronische Stabilitätsprogramm ESP
Eine Einbaupflicht für das ESP gibt es seit Ende 2014. Wir empfehlen deshalb genau in die Ausstattungsdetails zu schauen, ob ein ESP vorhanden ist. Vor allem für Fahranfänger ist das ESP sehr hilfreich, da es viele kritische Situationen während der Fahrt entschärfen kann.
Airbags
Neben ABS und ESP sind zumindest zwei Airbags für Fahrer und Beifahrer ein absolutes Muss.
Weitere hilfreiche Extras sind:
- Weitere Airbags, idealerweise je zwei Seiten- und Kopfairbags
- Klimaanlage, da die Aufmerksamkeit bei Hitze im Auto stark sinken kann
- Funktionierende Smartphone-Anbindung
- Freisprechanlage
Wie kann man bei der KFZ-Versicherung sparen?
Fahranfänger haben mit mangelnder Fahrpraxis zu kämpfen und werden von Versicherungen oft zu ungünstigen Schadenfreiheitsklassen eingestuft.
Günstiger wird es, wenn Fahranfänger das neue Auto als Zweitwagen über die Eltern versichern lassen. In der Regel stufen Versicherungen das Fahrzeug dann in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse ein.
Kfz-Versicherer werten begleitetes Fahren ab 17 positiv. Ebenfalls ein absolviertes Fahrsicherheitstraining wird oft als Gewinn für Fahrpraxis gewertet.
Auto-Hersteller bemühen sich ebenfalls um Fahranfänger. Im Rahmen von Leasingangeboten ist die Versicherung oft schon enthalten. Hier gilt es die Augen nach attraktiven Angeboten offen zu halten.