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Führerschein: Mobilität ist Unabhängigkeit

Die Freiheit auf Rädern fängt schon in ganz jungen Jahren mit Lauf- oder Dreirad an. Doch erst mit dem Führerschein werden wir grenzenlos und individuell mobil. Wir geben einen Überblick über die Entwicklung der Mobilität vom Kleinkind-Alter bis zum Führerschein für schwere LKW ab 21 Jahren. 

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Mobilität bietet ein Stück Freiheit.

Die ersten Schritte zur Mobilität

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Mobil sein:

Nicht nur zu Fuß, sondern mit dem eigenen Fahrzeug – das möchte schon der kleinste Racker. Kaum sind ein paar Schritte sicher zurückgelegt, stehen auch schon die ersten Fahrversuche an. Mit Bobby Car, Dreirad oder Laufrad unternehmen die Kleinen ihre ersten Ausflüge. Und für Mama und Papa beginnt eine stressige Zeit, denn auf Rädern erzielt der Nachwuchs ungleich höhere Geschwindigkeiten als auf den mitunter noch wackligen Beinchen.

Gerade das Laufrad eignet sich ideal als Start in die eigenständige Mobilität, denn damit üben die Kleinsten schon von Anfang an ihren Gleichgewichtssinn. "Der erste Schritt auf dem Weg zum Radfahren ist das Balancieren, nicht das Pedalieren – weswegen Laufräder viel sinnvoller sind als Fahrräder mit Stützrädern", sagt Lilo Franzen, die in Bonn eine Fahrradschule betreibt.
Von Stützrädern rät auch Renate Hanstein, Verkehrssicherheitsexpertin beim ACE, ab: "Stützräder gaukeln eine Sicherheit vor, die es eigentlich nicht gibt. Wichtig ist, das Gleichgewicht dynamisch zu erreichen, mit Stützrädern geschieht das aber statisch." Ihr Tipp: Beim Radfahren von Anfang an auf Stützräder verzichten.
Die beste Vorbereitung auf das Fahrradfahren sind Laufrad und Roller. Kinder sollten selbst entscheiden, wann sie aufs Fahrrad wechseln wollen.

Der Führerschein fürs Fahrrad

Klappt das Radeln unfallfrei, dürfen Kinder, bis sie acht Jahre alt sind, auf dem Gehsteig fahren. Wollen sie allerdings mit dem Rad zur Schule, sollte unbedingt bis zum "Fahrradführerschein" abgewartet werden. Dieser wird in aller Regel in der vierten Klasse der Grundschule absolviert. 

Auf ihren ersten Führerschein und die erste bestandene Prüfung dürfen Kinder zu Recht stolz sein. Ein wichtiger Schritt in der Mobilitäts-Ausbildung ist absolviert und die Eltern können beruhigt sein, wenn der Nachwuchs mit dem Fahrrad zur Schule, zu Freunden oder zum Sport fährt. Denn sie haben gezeigt, dass sie Rad fahren können und auch die Verkehrsregeln beherrschen. Ein guter Fahrradhelm sollte dabei so selbstverständlich sein wie ein verkehrssicheres Fahrrad.

Führerschein für E-Scooter und E-Bike bzw. Pedelecs

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Auf zwei Rädern:

Mit dem Boom von E-Bikes bzw. Pedelecs und E-Scootern haben sich in den letzten Jahren vor allem in Städten für Jugendliche ganz neue Möglichkeiten der Mobilität aufgetan. Auch für diese Arten der Fortbewegung empfiehlt der ACE immer, einen Helm zu tragen. 

Dabei sind Pedelecs, im Volksmund meist E-Bikes genannt, mit einer elektrischen Unterstützung von bis zu maximal 25 km/h rein rechtlich den Fahrrädern gleich gestellt. Der ACE empfiehlt aber grundsätzlich, dass Kinder erst wirklich gut Fahrrad lernen und nicht vor 12 auf ein E-Bike oder Pedelec umsteigen. Vor allem die ungewohnte Beschleunigung auf einem Fahrrad mit elektrischem Antrieb kann eine Gefahr für ungeübte Verkehrsteilnehmer sein. Für S-Pedelecs mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h braucht es ohnehin mindestens einen Mofa-Führerschein der Klasse AM
Wie für Pedlecs brauchen Kinder bzw. Jugendliche auch für E-Scooter keine Fahrerlaubnis. Allerdings müssen Kinder für das Fahren von E-Scootern mindestens 14 Jahre alt sein. Größere Modelle mit luftbefüllten Reifen und hydraulischen Scheibenbremsen dürfen je nach Zulassung auch auf der Straße fahren. Kleinere Modelle dürfen nur auf Radwegen oder in Fahrradstraßen unterwegs sein – sind diese nicht vorhandnen, ist auch das Befahren der Fahrbahn erlaubt. 

Mit dem Mofa beginnt die motorisierte Mobilität

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Auf die Straße

Ab dem 15. Lebensjahr kann die nächste Stufe der Mobilität in Angriff genommen werden – zumindest in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt: Denn nun dürfen die Teenager in diesen Ländern auch ein motorisiertes Fahrzeug bewegen – das Mofa.
 

Mit 16 sind auch die Jugendlichen der übrigen Bundesländer alt genug, um ihren Führerschein der Klasse AM zu machen, und somit befugt, mit ihren Kleinkrafträdern, die allerdings nicht schneller als 45 km/h fahren dürfen, eigenständig von A nach zu B fahren.  Wer lieber auf vier als zwei Rädern unterwegs ist, der kann mit dem AM-Führerschein auch ein Quad fahren – solange es keinen größeren Hubraum als 50 cm³ hat und nicht schneller als 45 km/h fährt. Dazu zählen übrigens auch E-Bikes und S-Pedelecs.

Auch der Führerschein der Klasse A1 kann mit 16 Jahren in Angriff genommen werden, damit dürfen Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ bewegt werden. Der Radius vergrößert sich damit erheblich. Gerade für Jugendliche, die auf dem Land wohnen und einen weiteren Weg zur Schule oder Ausbildungsstelle haben, ist dieser Führerschein überaus attraktiv.

Begleitetes Fahren mit 17

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Endlich ans Steuer

Mit 17 Jahren geht es dann endlich – mal abgesehen von den Quads – auf vier Rädern auf die Straße. Autos dürfen seit einigen Jahren bereits mit 17 gefahren werden, allerdings nur in Begleitung.
Dafür wird ein kompetenter Beifahrer benötigt, meistens Mama oder Papa. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mehr als fünf Jahren einen Führerschein besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei haben. Sie wird namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen, ist allerdings nicht befugt, aktiv in das Fahrgeschehen einzugreifen. Sie soll dem unerfahrenen Wagenlenker lediglich als Ratgeber und Motivator zur Seite stehen.

 

Mit 18 Jahren deutlich mehr Möglichkeiten

Mit der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren, öffnen sich nochmal ganz andere Türen zur individuellen Mobilität. Jetzt haben die jungen Autofahrerinnen und Autofahrer die alleinige Herrschaft über ihr Fahrzeug. Voraussetzung ist natürlich der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis. Mit 18 Jahren stehen nun fast alle Führerscheinklassen offen. 



Ab einem Alter von 21 Jahren darf dann auch die Fahrerlaubnis für schwere Lkw,
Kombinationen mit Sattelanhängern und Kleinbusse erworben werden, und mit 24 Jahren ist man berechtigt, eine Fahrerlaubnis zu beantragen, die es erlaubt, mehr als acht Personen im Fahrzeug zu befördern. Falls ein junger Erwachsener jedoch eine Ausbildung zum Bus- oder Lkw-Fahrer anstrebt, kann die Fahrerlaubnis bereits mit 18 Jahren erteilt werden. Wird aber ein direkter Einstieg ohne Vorkenntnisse gewünscht, ist dies erst mit  24 Jahren möglich.

 

Auf unserer Seite Infos zur Führerscheinprüfung finden Sie einen Überblick zum Mindestalter für alle Führerscheine sowie weitere wichtige Informationen rund um den Führerschein.